Verbilligung der BVG-Sozialkarte für Sozialhilfeberechtigte und Asylbewerberinnen und Asylbewerber

„Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen über Verbilligung der BVG-Sozialkarte für Sozialhilfeberechtigte und Asylbewerber(innen) ­ Drs 13/153 ­ wird in folgender Fassung angenommen:

Der Senat wird aufgefordert, mit der BVG zu verhandeln, um eine sozialverträgliche Regelung beim Preis der Karte für Sozialhilfeberechtigte und für Asylbewerber(innen), die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, zu erreichen.

Dabei sind die Erfahrungen anderer deutscher Großstädte heranzuziehen.

Der Senat wird um Bericht bis zum 30. April 1996 gebeten."

Hierzu wird berichtet:

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurden für das Jahr 1996 (statt wie in den Vorjahren 40 Mio. DM) nur noch 20 Mio. DM als pauschale Ausgleichszahlungen an die BVG für die verbilligte Beförderung von Sozial- und Arbeitslosenhilfeberechtigten geleistet.

Die entsprechend dem oben genannten Beschluß des Abgeordnetenhauses geführten Verhandlungen führten bis zum 1. Juli 1996 zu keinem für alle Seiten befriedigenden Ergebnis. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft und Betriebe genehmigte daher den Antrag der BVG zur Einstellung des Tarifangebotes der Sozialkarte zum 1. Juli 1996 gemäß § 39 Personenbeförderungsgesetz (PBefG).

Die Bezirksämter mußten deshalb ab 1. Juli 1996 ­ wie vor der Einführung der Sozialkarte im Jahr 1989 ­ Einzelfallprüfungen unter dem Gesichtspunkt vornehmen, ob der Hilfeberechtigte seinen „Mobilitätsbedarf" aus dem im Regelsatz der Sozialhilfe enthaltenen Anteil decken kann, oder ob er wegen besonderer Gründe einen Rechtsanspruch auf Zahlung von zusätzlichen Sozialhilfemitteln, gegebenenfalls bis zur Höhe des Betrages für eine Umweltkarte, hat.

Angesichts der Vielzahl von zu prüfenden Anträgen haben die Bezirksämter im Rat der Bürgermeister auf die enorme finanzielle und personelle Mehrbelastung hingewiesen und den Senat um Nachverhandlung gebeten.

Im Ergebnis weiterer Verhandlungen wurde schließlich zwischen BVG, S-Bahn Berlin GmbH und dem Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales und die Senatsverwaltung für Wirtschaft und Betriebe ein Vertrag mit einer Laufzeit von einem halben Jahr ausgehandelt und ab 1. September 1996 eine ermäßigte Karte für Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz angeboten. BVG und S-Bahn erkennen den Sozialhilfeausweis jener Personen, die Anspruch auf laufende Hilfe für den Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz haben, dann als Fahrausweis in ihren Verkehrsnetzen innerhalb des Stadtgebiets von Berlin an, wenn dieser Sozialhilfeausweis mit einer für den laufenden Monat gültigen Wertmarke mit der Aufschrift „Berlin-Karte S" versehen ist. Dies gilt auch, wenn nach einer Prüfung im Einzelfall Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz eine Sozialkarte bewilligt wird. In den Verkehrsnetzen der übrigen Partnerunternehmen der Verkehrsgemeinschaft Berlin-Brandenburg gelten die mit dieser Wertmarke versehenen Sozialhilfeausweise nicht als Fahrausweis.

Das Recht zur Beförderung ist nicht übertragbar und gilt ausschließlich für den Inhaber des Sozialhilfeausweises. Die unentgeltliche Mitnahme weiterer Personen ist nicht möglich. Ein Fahrrad darf unentgeltlich mitgeführt werden. BVG und S-Bahn verkaufen die Wertmarken zum Preis von 40,00 DM und erhalten pro verkaufter Wertmarke eine Pauschale von 29,50 DM.

Die Laufzeit dieses Vertrages endet am 28. Februar 1997. Die Senatsverwaltungen für Gesundheit und Soziales sowie für Wirtschaft und Betriebe wurden beauftragt, mit der BVG und der S-Bahn GmbH eine Anschlußregelung für die Zeit ab März 1997 zu erörtern und darauf hinzuwirken, dass diese Regelung zu günstigeren Konditionen für das Land Berlin abgeschlossen werden kann.

Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales sowie die Bezirksämter haben die Betroffenen über die neue Regelung durch die Presse bzw. durch Aushändigen eines entsprechenden Merkblattes unterrichtet.

Auswirkungen auf den Haushalt und die Finanzplanung:

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Die Ausgaben bei Einführung einer Karte zum Preis von 69,50 DM sind für die Monate September bis Dezember 1996 mit voraussichtlich 8,85 Mio. DM berechnet worden (siehe Anlage-Soll-Ausgaben 1996) gegenüber den Ausgaben, die den Bezirksämtern für eine Differenzzahlung zur Umweltkarte ­ für die Monate September bis Dezember 1996 mit 15,9 Mio. DM berechnet (siehe Anlage-Ist-Ausgaben 1996) ­ entstanden sein würden, entsteht eine Einsparung in 1996 in Höhe von 7,05 Mio. DM (siehe Anlage-Ersparnis 1996).

Die erforderlichen Mittel in Höhe von 8,85 Mio. DM werden von der Senatsverwaltung für Wirtschaft und Betriebe durch Umschichtungen innerhalb des Kapitels 16 01 ­ Senatsverwaltung für Wirtschaft und Betriebe ­ Betriebe ­ erbracht.

Über die Finanzierung für die Monate Januar und Februar 1997 ist noch nicht entschieden worden.

Die Kosten für die Ausgaben der Bezirksämter für 1997 werden mit insgesamt 26,55 Mio. DM berechnet (siehe Anlage Kosten 1997).

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine.

Wir bitten, den Berichtsauftrag damit als erledigt anzusehen.