Rückbau des Friesen-Stadions zur öffentlichen Parkanlage (Friedrichshain)

Der Senat wird aufgefordert, das zum Abriß vorgesehene KarlFriedrich-Friesen-Stadion (Friedrichshain) zu einer öffentlichen Parkanlage zurückzubauen. Dabei soll die bisherige Struktur und die Gesamtkonzeption des Volksparks Friedrichshain berücksichtigt werden. Bei der Neugestaltung des Areals Friesenstadion ist der 120 Jahre alte Baumbestand zu erhalten. Eine wettkampfgerechte Mischnutzung dieses Teiles des ehemaligen „Neuen Hain" im Volkspark Friedrichshain wird ausgeschlossen.

Begründung:

Das Abgeordnetenhaus hat mit dem Bau der drei OSBSportstätten (Max-Schmeling-Halle, Radsporthalle, Sprung-/ Schwimmhalle) den Abriß des Karl-Friedrich-Friesen-Stadions beschlossen. Die Schließung der zur Zeit nur für den Leistungssport genutzten Schwimmhalle sowie der für die Öffentlichkeit zugänglichen Sauna ist für Ende des Jahres vorgesehen. Berlin verfügt über mehrere stark sanierungsbedürftige, wettkampfgerechte Sportanlagen. Daher ist jegliche Planung von ausschließlich wettkampfgerechten Anlagen bzw. eine Grünanlage in der eine wettkampfgerechte Mischnutzung möglich sind, unnötig.

Das schließt eine mögliche nicht-wettkampfgerechte sportliche Mitnutzung nicht aus.

Der Volkspark Friedrichshain hat im Ostteil der Stadt die Bedeutung, die der Tiergarten im Westteil der Stadt hat. Als erster städtischer Volksgarten wurde der Friedrichshain nach den Plänen von Gustav Meyer (und im Geiste von Peter Josef Lenne?) in der Art eines englischen Landschaftsgartens gestaltet. Durch den Bau des Krankenhauses (1874) verlor der Park 19,3 % seiner Gesamtfläche. Ein Ausgleich für die verlorene Parkfläche wurde mit der Erweiterung des Parkes, dem sogenannten „Neuen Hain" geschaffen, bei dem sich Gustav Meyer am Central Park in New York orientierte. Erst mit dem Bau des Friesenstadions (1951) wurde dieser Teil des „Neuen Hain" der öffentlichen Nutzung entzogen.

Die Tradition der Zweckentfremdung des Parks durch Errichtung baulicher Anlagen, wie sie von der damaligen DDR-Regierung durchgesetzt wurde, darf nicht weiter fortgesetzt werden.

Mit dem Rückbau des Friesenstadions zur öffentlichen Park anlage wird erstmals auch eine Durchquerung des Friedrichshains in Richtung Danziger Straße (auch zur Velo- bzw. Sprung-/ Schwimmhalle) möglich. Der Volkspark Friedrichshain wird damit wesentlich an Attraktivität gewinnen. Pläne zum Bau von neuen wettkampfgerechten Sportanlagen bzw. zur Parzellierung dieses Teiles des „Neuen Hain" sind daher abzulehnen.