Einbeziehung systemfremder Aluminiumverpackungen

In der von der DSD GmbH dargestellten Sortiermenge in Berlin von 1 168 t sind 527 t Aluminium enthalten, die außerhalb des Dualen Systems erfaßt und verwertet worden sind. Diese Menge wurde auch zur Berechnung der Erfassungs- und Sortierquoten herangezogen. In den Erläuterungen zum Mengenstromnachweis schreibt die DSD GmbH dazu, dass es sich bei diesen Mengen beispielsweise um Aluminiumschalen und Verschlüsse aus dem Glasrecycling handelt. Die Vereinigung Deutscher Schmelzhütten (VDS) hat in einem Schreiben an die DSD GmbH vom 19. März 1996 (Anlage 4 des Mengenstromnachweises in Teil III Punkt 10. vom 9. September 1996) die Übernahme von bundesweit insgesamt 9 878 t Verpackungsschrotten bestätigt. Dem Schreiben der VDS sind beispielhaft acht Einkaufskontrakte der BAS Brinker Aluminium-Schmelzwerk GmbH beigefügt.

In Teil III Punkt 8. Aluminium sind weitere Erläuterungen der VDS zu diesen Aluminium-Schrotten enthalten. Die Menge von bundesweit 9 878 t setzt sich aus 6 160,5 t zusammen, die aus der Schrotteingangsstatistik der VDS errechnet wurden und aus 3 717,5 t, die aus dem entsprechenden Schrotteinsatz auf die Gesamtproduktion in der Bundesrepublik hochgerechnet und eine durch Befragung des einschlägigen Metallhandels ermittelte Exportmenge hinzugerechnet wurde. Als Nachweis wurden lediglich die beispielhaften Einkaufskontrakte geliefert und das Schreiben der VDS, welches beispielhaft eine nicht ausgefüllte Schrotteingangsstatistik enthält. Die VDS führt dazu aus, dass ein weiterer Nachweis auf Grund der Vertraulichkeit der einzelnen Mitglieder nicht möglich sei. Allerdings seien die Mitglieder bereit, die Richtigkeit ihrer Angaben von einem Wirtschaftsprüfer überprüfen zu lassen.

Die Schrotteingangsstatistik unterscheidet zwischen Schrotteingang aus Deutschland und sonstigen Ländern, wobei nicht klar wird, ob der Zwischenhandel damit auch erfaßt wird. Verkaufsverpackungen werden nicht gesondert ausgewiesen. Sie finden sich in den Kategorien „UBS" (used beverage cans) und „Sonstige". Inwiefern die Kategorie „Sonstige" nochmals aufgesplittet worden ist, ist dem Schreiben nicht zu entnehmen. Somit fehlt der Nachweis, ob es sich tatsächlich um Mengen aus dem Inland handelt, ob es ausschließlich Verpackungen sind und ob Doppelbuchung vermieden worden sind (z. B. ob Belieferungen vom Aufbereiter Trienekens Grevenbroich in die Statistik eingeflossen sind, die bereits im bundesweiten Mengenstromnachweis enthalten sind). Die Menge ist somit nicht im einzelnen nachgewiesen.

Ein Drittel der Menge ist nur hochgerechnet. Zwei Drittel sind nur der Mitteilung der VDS zu entnehmen.

Mit Schreiben vom 27. September 1996 teilte die ALBA Metall Aufbereitung Berlin GmbH mit, dass 1995 insgesamt 906 t Recycling-Aluminium aus Berlin zu deutschen Schmelzhütten transportiert wurden. In dem Schreiben heißt es hierzu: „Diese Mengen stammen aus Sammlungen außerhalb des Dualen Systems. Die Qualität entspricht den Vorgaben der Schmelzhütten. In den Mengen sind aluminiumreiche Verkaufsverpackungen enthalten. Wir schätzen die Gesamtmenge an Verkaufsverpackungen aus Berlin für 1995 auf ca. 530 t."

Am 27. September wurden von der cyclos GmbH für diese Mengen alle Wiegescheine angefordert. Ebenso wurde die DSD GmbH aufgefordert, nachzuweisen, in welchen Herkunftsbereichen diese Mengen erfaßt wurden und welche Mengen aus den Glashütten in Berlin übernommen wurden. Da die Menge nur um drei Tonnen abweicht von den VDS-Mengen, die die DSD GmbH für Berlin zugrunde gelegt hat, werden im folgenden keine gesonderten Berechnungen vorgenommen.

Die Rahmenbedingungen der LAGA-AG VerpackV sehen in Punkt 2.7 vor, dass auch diese Mengen in nachvollziehbarer Form (Lieferscheine, Wiegescheine) nachzuweisen sind. Dies ist bislang nicht geschehen.

Auswertung Mengenstromnachweis für Aluminiumverpackungen Nachweis der Erfassungs- und Sortiermengen

Die Sortiermenge wurde als Produktionsmenge in den Datenblättern zu den Vertragsgebieten und den Sortieranlagen von der DSD dargestellt. In diesem Punkt sind alle Vorgaben der Rahmenbedingungen und der Verpackungsverordnung erfüllt.

Nachweis der Verwertung

Der Garantiegeber DAVR ­ Deutsche Aluminium Verpackung Recycling GmbH hat drei Abnehmer, bezogen auf die Sortieranlagen, aufgeführt. Es handelt sich um die Anlagen Aluminium Rheinfelden, Alunova und I Alcan Alluminio. Zwischen den Angaben der DAVR zu den Erfassungsmengen und den Angaben der DSD GmbH zu den Outputmengen an den jeweiligen Sortieranlagen gibt es landesweit eine Differenz von - 1,8 % und ist somit marginal.

Bei den drei Abnehmern handelt es sich um zwei PyrolyseAnlagen und eine Aluminium-Schmelzanlage. Beide Verwertungsarten sind von den Bundesländern als stoffliche Verwertung anerkannt. Die Anlage Aluminium Rheinfelden befindet sich noch im Aufbau und hat bislang nur probeweise Mengen verarbeitet, so dass der überwiegende Teil der Menge noch lagert. Aluminium Rheinfelden hat 1995 aus Berlin eine Menge von 162,42 t bekommen.

Einbeziehung der VDS/ALBA-Mengen § 6 Abs. 3 sowie der Anhang zu § 6 Abs. 3 sehen grundsätzlich vor, dass das System einen Nachweis führt, über die von ihm erfaßten und sortierten Verpackungen. Der von der DSD GmbH vorgelegte Nachweis über die VDS-Mengen lässt nicht erkennen, ob die Gesamtmenge tatsächlich aus Verpackungen besteht und aus Deutschland stammt. Er entspricht nicht den Vorgaben der LAGA-AG VerpackV. Der vorgelegte Nachweis der ALBA Metallaufbereitung Berlin GmbH konnte noch nicht durch die Vorlage von Wiegescheinen verifiziert werden.

Problematisch ist in diesem Fall, dass die Aluminiumverpakkungen teilweise von den Herstellern nicht lizensiert werden, weil sie sie selbst über Sondersammelsysteme erfassen wollen.

Trotzdem muss sich das Duale System am Gesamtverpackungsverbrauch Aluminium messen lassen. Die Hersteller können jedoch nicht zu einem Nachweis gezwungen werden. Somit wird eine Quotenerfüllung unter Umständen unmöglich gemacht.

Dieses Problem wird im Entwurf der Novelle der VerpackV neu geregelt, wonach das Duale System die Quotenerfüllung nur noch im Hinblick auf die Verpackungen nachweisen muß, die auch innerhalb des Dualen Systems lizensiert sind.

Die Anerkennung dieser Mengen ist rechtlich in der VerpackV nicht eindeutig geregelt. Laut Angabe der DSD GmbH handelt es sich um Flaschenverschlüsse aus der Einwegglasaufbereitung sowie um andere Verpackungen. Die Flaschenverschlüsse werden von den Glasaufbereitern angeliefert. Da das Glas aus der Glassammlung innerhalb des Dualen Systems stammt, ist eine Anerkennung dieser Mengen rechtlich unproblematisch möglich. Die anderen Verpackungen, die bei den Schmelzhütten angeliefert werden, können auch aus Sammlungen des Dualen Systems stammen. Teilweise werden die reinen Aluminiummengen mit einem positiven Marktwert von den Sortieranlagen selbst vermarktet, während die Aluminiumverbunde mit einem negativen Marktpreis über die DSD GmbH abgerechnet werden. Dies kann den Unterlagen jedoch nicht entnommen werden. Für Verpakkungen, die außerhalb des Dualen Systems erfaßt werden, ist die Möglichkeit einer Zurechnung zum Dualen System in der VerpackV nicht ausdrücklich geregelt. Der § 6 Abs. 3 VerpackV regelt die Vorgaben die ein „System" erreichen muß, um die Freistellung zu bekommen. Der § 6 Abs. 3 VerpackV verweist im Hinblick auf die Verpackungserfassung und -sortierung auf den Anhang.

Dem Anhang ist zu entnehmen, dass das System bestimmte, tatsächlich erfaßte Anteile nachzuweisen hat. Es ist dem Anhang nicht zu entnehmen, dass es die tatsächlich erfaßten Anteile selbst erfaßt hat. Es reicht der Nachweis der tatsächlich erfaßten Anteile aus. Dies spricht für die grundsätzliche Möglichkeit der Anerkennung der VDS- bzw. ALBA-Mengen.

Weißblech

Mengenangaben der DSD GmbH Summe aller Weißblechverpackungen, inkl. Weißblech-Verbunde, die an den Sortieranlagen in Berlin aussortiert worden sind (laut tabellarischer Übersicht) 16 142,00 t Rechnerisch ermittelter Anteil der Weißblech-Reinfraktion an den aussortierten Weißblechverpackungen (siehe Kapitel 10) 7 990,29 t

Insgesamt aussortierte Weißblechverpackungen (rein) laut Angaben der DSD GmbH im Mengenstromnachweis Teil II 7 990,00 t

Auswertung des Mengenstromnachweises der DSD GmbH zum Weißblech Nachweis der Erfassungs- und Sortiermengen

Die Sortiermenge wurde als Produktionsmenge in den Datenblättern zu den Vertragsgebieten und den Sortieranlagen von der DSD dargestellt. In diesem Punkt sind die Vorgaben der Rahmenbedingungen sowie der VerpackV erfüllt.

Nachweis der Verwertung

Das Informationszentrum Weißblech (IZW) hat als Garantiegeber für die aus Berlin belieferten Sortieranlagen den Verwerter Thyssen Duisburg angegeben. Dieser ist mit Adresse benannt.

Die Vorgaben sind erfüllt.

Der Nachweis des Garantiegebers weist eine Gesamtdifferenz von + 4,86 % zu den Sortieranlagen aus und ist somit noch im Toleranzbereich.

Kunststoffe

Mengenangaben der DSD GmbH Summe aller Kunststoffverpackungen, inkl. Kunststoff-Verbunde, die an den Sortieranlagen für Berlin aussortiert worden sind (laut tabellarischer Übersicht) 11 604,00 t Rechnerisch ermittelter Anteil der Kunststoff-Reinfraktion an den aussortierten Kunststoffverpackungen (siehe Kapitel 10) 11 367,28 t

In Berlin aussortierte Kunststoffverpackungen laut Angaben der DSD GmbH im Mengenstromnachweis, Teil II 11 368,00 t

Unterlagen zu den Verwertern

Die Allgemeinverfügung des Landes Berlin zur Freistellung gemäß § 6 Abs. 3 in der Fassung vom 15. Juni 1994 sieht für die Verwerter von Kunststoffen ein Überwachungsverfahren einer unabhängigen, sachverständigen Stelle vor. Zunächst genügt eine Erstbewertung des Betriebes. Zwölf Monate nach der Erstbewertung muss eine Zertifizierung des Betriebes erfolgen. Liegt das Zertifikat dann nicht vor oder wird versagt, so ist der Betrieb umgehend von der Belieferung auszuschließen. Ein weiteres Kriterium der Überprüfung ergibt sich aus den Rahmenbedingungen der LAGA-AG VerpackV. Die Produktion von Mahlgut und Agglomerat gilt nicht als abschließende Zuführung zur Verwertung. Außerdem müssen für die Verwertungsbetriebe im Ausland Unbedenklichkeitsbescheinigungen der ausländischen Behörden vorliegen.

Auf Grund der Vorgaben der Allgemeinverfügung sowie der Rahmenbedingungen wurden die vorliegenden Unterlagen zu den einzelnen Firmen geprüft. Es sind alle Firmen geprüft worden, die entweder direkt aus Sortieranlagen, die für Berlin sortieren, beliefert wurden oder aber die Firmen, die indirekt über Lager und Aufbereiter beliefert wurden. Da die Auswertung der Kunststoffverwertenden Betriebe auch Firmengeheimnisse enthält, kann in diesem Bericht keine Veröffentlichung aller Betriebe und deren Daten erfolgen, sondern nur das Ergebnis der Auswertung der Unterlagen.

Von den Sortieranlagen, die Berliner LVP sortierten, wurden 16 613,81 t zur Verwertung abgeholt. Die Mengen teilen sich wie folgt auf: 2 504,60 t = 15 % wurden von 7 Lagern übernommen.

3 133,00 t = 19 % wurden von 5 Aufbereitern übernommen.

976,21 t = 66 % wurden von 12 Verwertern übernommen.

Für die 12 Verwerter, die als Erstabnehmer direkt beliefert wurden, lagen alle Unterlagen vollständig vor:

Es sind über Lager und Aufbereiter möglicherweise bis zu 52 Verwerterbetriebe mit Mengen aus Berlin beliefert worden.

Für die Firma Pongwa/China lagen keine Unterlagen vor. Bei den Firmen Biehl H. D./Ebenhausen, Consource Plastic/USA (einmalige Probelieferung), Li Nang/China (einmalige Belieferung) und Renhe Renewal (von der Belieferung ausgeschlossen), lagen keine Unterlagen über den Verbleib von Mahlgut und Agglomerat vor.

Zahlreiche Firmen waren während des Jahres 1995 nur zeitweilig zertifiziert. Diese Firmen wurden entweder nicht mehr beliefert oder es lag ein Zwischenbericht des TÜV vor, der die weitere Belieferung befürwortet. Diese Vorgehensweise entspricht teilweise nicht den Vorgaben der Allgemeinverfügung des Landes Berlin.

Unterlagen zu den Aufbereitern

Auch für die Aufbereiter wurde überprüft, ob ein Bewertungsverfahren des TÜV durchgeführt worden ist. Gemäß Freistellungsverfügung müssen die Verwerter zertifiziert sein. Die DKR hat diese Vorgabe so interpretiert, dass Aufbereiter nicht zertifiziert werden müssen. Dieses wird derzeit nachgeholt.

Für die Aufbereiter für die rohstoffliche Verwertung hat sich die LAGA AG VerpackV darauf geeinigt, dass diese neue Technologie erst neun Monate nach Erstbelieferung zertifiziert werden muß.

Auch eine Auflistung der Aufbereiter samt Unterlagen ist auf Grund des Datenschutzes nicht möglich, da das Ergebnis der Auswertung der Unterlagen publiziert werden soll.

Die Firma Heger Rohstoffverwertung war nicht zertifiziert, dies wird derzeit nachgeholt. Für die Firmen, die nicht während des gesamten Jahres zertifiziert waren, gilt ebenfalls, dass sie in diesem Zeitraum entweder nicht beliefert wurden oder aber der TÜV eine Belieferung befürwortet hat. Bei vier Firmen lagen keine Unterlagen über den Verbleib von Mahlgut und Agglomerat vor. Dies sind die Firmen Bergmann (der Betrieb ist von der Belieferung ausgeschlossen worden), Bitu-Plast (hat nur eine Menge von 87 t bekommen), Rectrans Thiedemann KG (hat eine Probemenge bekommen, danach wurde die Belieferung eingestellt) und Regran (der Betrieb ist von der Belieferung ausgeschlossen worden).

Unterlagen zu den Lagern

Auf dem Gebiet des Landes Berlin befand sich im Jahr 1995 das Lager der Deutschen Binnenreederei GmbH als Bereitstellungslager. Dies ist mit Adresse in den alten Unterlagen der DSD GmbH (vom 2. Mai 1996) aufgeführt. In der Neufassung fehlt dieses Lager in der Aufstellung. Nach Informationen der DKR GmbH ist dieses Lager inzwischen geräumt worden.

Lagermengen aus 1994

Die Jahresendbestände von 1994 und die Jahresanfangsbestände von 1995 stimmen in vielen Fällen nicht überein. Die DKR erklärt dies damit, dass sie erstmals Anfang 1995 eine Inventur durchgeführt haben, um einen sicheren Datenbestand zu erhalten. Dabei haben sich diverse Mengenveränderungen ergeben.

Diese sind im einzelnen aufgeführt und auch nachvollziehbar.

Erklärung der DKR über Unregelmäßigkeiten

Die Firma Aquarius ist mit Materialien direkt von der DKR und von Händlern beliefert worden. Diese Mengen sind aber nicht verwertet worden. Der Mengenstromnachweis wurde in diesen Punkten nicht korrigiert.

Die DKR mbH führt dazu aus, dass sie einen Vertrag mit den entsprechenden Händlern darüber geschlossen haben, dass die Mengen verwertet werden. Dieser Vertrag liegt vor. Es wird nach Abschluß der Verwertung ein separater Mengenstromnachweis für diesen Fall geliefert. Dieser Vorgehensweise kann zugestimmt werden.

Auswertung des Mengenstromnachweises der DSD GmbH zu den Kunststoffen Nachweis der Erfassungs- und Sortiermengen

Die Sortiermenge wurde als Produktionsmenge in den Datenblättern zu den Vertragsgebieten und den Sortieranlagen von der DSD dargestellt. In diesem Punkt sind alle Vorgaben der Rahmenbedingungen und der Verpackungsverordnung erfüllt.

Nachweis der Verwertung

Der Nachweis der Verwertung ist nahezu vollständig. Es fehlen lediglich ein Zertifikat für einen Verwerter und ein Zertifikat für einen Aufbereiter (wird jedoch nachgeholt). Die Verwertung von Mahlgut und Agglomerat ist in wenigen Fällen nicht nachgewiesen. Die Mengenabweichung für Berlin liegt nur bei + 3,18 % und befindet sich somit noch im Tolereranzbereich.

- PPK-Verbunde aus LVP-Sortierung (Fraktionsnummer 520):

Diese Fraktion existiert in der Darstellung der DSD GmbH bundesweit seit Oktober 1995 und in Berlin seit August 1995.

Das heißt, dass es seither für diese Fraktion eine eigene Produktspezifikation der DSD GmbH gibt und die Interseroh AG als Garantiegeber diese Materialien als eigene Fraktion zur Verwertung übernimmt. Diese Menge ist in den Datenblättern zur Gebietskörperschaft Berlin und zu den einzelnen Sortieranlagen gesondert ausgewiesen.

- PPK-Verbunde aus PPK-Sortierung (Fraktionsnummer 530):

Diese Fraktion existiert in der Darstellung der DSD GmbH ebenfalls bundesweit seit Oktober 1995 und in Berlin seit August 1995. Das heißt, dass es seither auch für diese Fraktion eine eigene Produktspezifikation der DSD GmbH gibt und die Interseroh AG als Garantiegeber diese Materialien als eigene Fraktion zur Verwertung übernimmt. Diese Menge ist in den Datenblättern zur Gebietskörperschaft Berlin und zu den einzelnen Sortieranlagen nicht gesondert ausgewiesen, da es sich bundesweit nur um eine Menge von 500 t handelt (mündliche Mitteilung der DSD GmbH).

- PPK-Fehlwürfe aus LVP-Sortierung (Fraktionsnummer 207):

Diese Fraktion sind die PPK-Fehlwürfe in der LVP-Fraktion, die an vielen Sortieranlagen schon immer aussortiert und mit den PPK-Mengen von den Garantiegebern Interseroh AG, GesPaRec und VfW übernommen wurden. Diese Menge ist in den Datenblättern zur Gebietskörperschaft Berlin und zu den einzelnen Sortieranlagen gesondert ausgewiesen.

- Kunststoff-Verbunde aus Sortieranlagen: Diese Fraktion wird zusammen mit den Kunststoffen, rein, als eine Fraktion erfaßt, aussortiert und verwertet. Die Mengen der Kunststoff-Verbunde werden rechnerisch proportional zum Verpackungsverbrauch ermittelt. In Berlin beträgt dieser Anteil 2,04 % der gesamten Kunststofffraktion.

- Aluminium-Verbunde aus Sortieranlagen: Diese Fraktion wird zusammen mit dem Aluminium, rein, als eine Fraktion erfaßt, aussortiert und zur Verwertung übernommen. Die Mengen der Aluminium-Verbunde werden rechnerisch proportional zum Verpackungsverbrauch ermittelt. In Berlin beträgt dieser Anteil 33,00 % der gesamten Aluminiumfraktion.

- Weißblech-Verbunde aus Sortieranlagen: Diese Fraktion wird zusammen mit dem Weißblech, rein, als eine Fraktion erfaßt, aussortiert und verwertet. Die Mengen der Weißblech-Verbunde werden rechnerisch proportional zum Verpackungsverbrauch ermittelt. In Berlin beträgt dieser Anteil 50,50 % der gesamten Weißblechfraktion.

Auswertung des Mengenstromnachweises der DSD GmbH zu den Verbunden 7.3.4.3.1 Problem der rechnerischen Aufteilung einzelner Verbundanteile

Die aussortierten Verbunde (Gesamtmenge 21 804,00 t) teilen sich laut Quotenberechnung der DSD GmbH (Mengenstromnachweis Teil II) in Berlin wie folgt auf: Getränke-Verbunde 2 248,00 t = 10,31 % der Verbunde PPK-Verbunde aus LVP Fr. 520 3 664,00 t = 16,80 % der Verbunde PPK-Fehlwürfe aus LVP Fr. 207 7 188,00 t = 32,97 % der Verbunde Weißblech-Verbunde aus Sortieranlagen 8 153,00 t = 37,39 % der Verbunde Aluminium-Verbunde 316,00 t = 1,45 % der Verbunde Kunststoff-Verbunde 237,00 t = 1,08 % der Verbunde

Die Weißblech-Verbunde, Kunststoff-Verbunde und Aluminium-Verbunde wurden rechnerisch proportional zum Verpackungsverbrauch als Teilmengen der aussortierten Gesamtmengen der einzelnen Materialien ermittelt.

Die LAGA-AG VerpackV hat am 9. Juli 1996 der rechnerischen Aufteilung der Verbunde grundsätzlich zugestimmt, da eine andere nachträgliche Ermittlung der Verbundanteile praktisch nicht durchführbar ist.

Probleme der Zurechnung der PPK-Verbunde

Die Vorgaben für die Aussortierung der PPK-Verbunde haben sich im letzten Jahr geändert. Zunächst gab es die Fraktion PPKFehlwürfe aus LVP-Sammlung. Laut Aussage der DSD GmbH wurden hier üblicherweise nicht nur reine PPK-Materialien, sondern auch gleichzeitig die PPK-Verbunde aus den LVP aussortiert. Die gesonderten Produktspezifikationen für PPK-Verbunde (aus PPK und LVP) gibt es in Berlin erst seit August des letzten Jahres, wobei sich nach Aussage der DSD GmbH aber auch in dieser Fraktion reine PPK-Materialien befinden, da reine PPKVerpackungen oftmals nicht von PPK-Verbundverpackungen unterschieden werden können.

Unter der Annahme, dass die PPK-Fehlwürfe an der LVP-Fraktion tatsächlich PPK-Verbunde sind (das ist die Annahme der DSD GmbH für die Quotenberechnung) wurden aus Berlin eine Menge von 10 852 t PPK-Verbunde aussortiert. Laut GVM liegt der Minimalwert des Gesamt-Verbrauchs an PPK-Verbunden in Berlin nur bei 5 274,77 t bzw. bei 1,52 kg/EW/a. Die DSD GmbH selbst hat bei der Bezahlung der Sortieranlagen die Höchstmenge für aussortierte PPK-Verbunde auf 1,47 kg/EW/a festgelegt.

Daher ist davon auszugehen, dass ein Großteil der PPK-Fehlwürfe tatsächlich reine PPK-Verpackungen sind.

Auf Grund der Tatsache, dass eine Aussortierung von ausschließlich PPK-Verbunden kaum möglich ist, wird bei der Quotenberechnung der Verbunde (Kapitel 11) zusätzlich zur Rechnung der DSD GmbH eine Variante analog zu den Verbunden