Gesetz zur Änderung des Berliner Wassergesetzes

Eine Erhöhung des Grundwasserentnahmeentgelts um 0,10 DM/m3 wird beim gegenwärtigen Jahresverbrauch an Wasser dem Berliner Haushalt eine Mehreinnahme von 21 Mio. DM zuführen. Die vorgeschlagene Erhöhung soll jedoch nicht den Haushalt insgesamt entlasten, sondern die Finanzierung von Maßnahmen ermöglichen, die den ökologischen Grundwasserund Gewässerhaushalt in Berlin verbessern helfen.

Die Einführung von „Wasserpfennigen" (Baden-Württemberg), „Grundwasserabgaben" (Hessen) oder „Grundwasserentnahmeentgelten" (Berlin) in verschiedenen Bundesländern hat zu einem Rechtsstreit geführt, der mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 1985 abgeschlossen wurde. Das Bundesverfassungsgericht erklärt abschließend das Grundwasserentgelt als eine Vorteilsabschöpfungsabgabe für zulässig, die wegen der Inanspruchnahme einer begrenzten und verletzbaren Naturressource erhoben werden kann. Die Vorteilsabschöpfungsabgabe ist Gegenleistung für eine staatliche Leistung, die hier in der Duldung der Nutzung eines öffentlichen Umweltgutes besteht.

Mit dieser ökopolitisch interessanten Rechtsargumentation drängt sich die weitere Schlußfolgerung auf, dass der staatlichen Leistung auch eine staatliche Verpflichtung korrespondiert, zu deren besseren Erfüllung eine Grundwassernutzungsgebühr eingesetzt werden kann und sollte. Kein Staat auf der Erde, kein Gemeinwesen hat das Recht, Naturressourcen auf Kosten künftiger Generationen verschleudern zu lassen. Wenn also ein Staat, hier: ein Bundesland Abgaben für Aktivitäten erhebt, die das Grundwasser und die Gewässer in seinem Hohheitsgebiet schädigen, so verpflichtet ihm diese Handlung auch zu zusätzlichen Aktivitäten der Schadensbegrenzung.

Im Berliner Grundwasserentgelt findet ­ anders als in der Grundwasserabgabe des Landes Hessen ­ die Pflicht zur zusätzlichen Schadensbegrenzung bisher keine Beachtung. Dem soll die vorliegende Gesetzesnovellierung abhelfen, die für einen Teil der erhobenen Abgabe die Zweckbindung einführt. Der schwierigen Haushaltslage des Stadtstaats wird dadurch Rechnung getragen, dass mit Einführung einer partiellen Zweckbindung zugleich das Grundwasserentgelt erhöht wird.

Die zusätzliche Belastung von Privathaushalten erscheint zumutbar, sie liegt im Drei-Personen-Haushalt bei einem Wasserverbrauch von 150 l/Tag und Kopf bei 1,35 DM/Monat.

Für den zweckgebundenen Teil der Abgabe gibt es ein weites Feld möglicher Verwendungen in Berlin. Nur hingewiesen sei auf die übermäßige Bodenversiegelung, die Bodenverdichtung auf Gewerbebrachen, die Beförderung von Regenwasserversickerung und Regenwassernutzung, die Beseitigung von Schäden in den Wäldern, die Zonen der Trinkwassergewinnung sind, die Arbeit der Sanierung gefährlicher Bodenverseuchungen in Wasserschutzgebieten.

Besonders plädieren wir jedoch für ein bestimmtes ökologisches Investitionsprogramm, das Berlin mit dem zusätzlichen Grundwasserentgelt endlich in Angriff nehmen kann, nämlich die Bewirtschaftung der zumeist stillgelegten Rieselfelder:

Um eine Mobilisierung der über Jahrzehnte dort abgelagerten Schadstoffe zu verhindern, müssen die Rieselfelder in absehbarer Zeit wieder vernäßt werden. Es liegt nahe, dazu die geklärten Abwasser der Wasserbetriebe zu verwenden, die sonst direkt in die Flüsse Berlins eingeleitet werden. Trotz einer verbesserten Reinigungsleistung der Klärwerke sind diese Abwässer jedoch nicht keimfrei, sie bewirken daher eine zusätzliche Belastung der Gewässer, die von der Allgemeinheit in der Badesaison unangenehm registriert wird. Eine Membranfiltration in die Klärwerke einzubauen ist teuer, der Betrieb dieser Technik sehr energieaufwendig und infolgedessen der Aufgabe des Klimaschutzes nicht zuträglich. So drängt sich eine Nutzung der Rieselfelder als vierter Reinigungsstufe der Berliner Abwässer geradezu auf, wobei die besondere geologische Situation im Südosten Berlins

­ undurchlässig Tonschichten in der Tiefe ­ dazu zwingt, die gereinigten Abwasser direkt in Spree und Dahme abzuleiten ­ nun jedoch keimfrei!

Eine Vernässung der Rieselfelder ist nicht nur vorteilhaft für Naturhaushalt und Gewässerqualität, sie stellt auch ein attraktives Projekt der Landschaftsgestaltung dar. An den Gatower Rieselfeldern und an der Grundwasseranreicherung im Spandauer Forst kann das anschaulich nachvollzogen werden. Berlin hat sich in der gemeinsamen Landesplanung mit Brandenburg zur Herstellung eines Grüngürtels um die Stadt und zur entsprechenden Ausweisung von Regionalparks verständigt. Der Einsatz des Grundwasserentgelts zur skizzierten Wasser-Kreislaufführung eröffnet die Möglichkeit, dieses Projekt durch Gestaltung der Agrarlandschaften südlich, nordwestlich und nordöstlich von Berlin mit Leben zu erfüllen. Damit würden attraktive Erholungsgebiete für die Großstadtbevölkerung geschaffen, die Menschen würden für eine geringe finanzielle Mehrbelastung ihres Wasserverbrauchs eine sichtbare Verbesserung der Lebensqualität im Großraum Berlin einhandeln.