Die Ambulanz wird durch Fehlbedarfsfinanzierung im Rahmen einer Zuwendung durch die Senatsverwaltung für Schule Jugend und Sport

Kinder in begrenztem Umfang therapeutische und pädagogische Hilfen und Beratung der Erzieherinnen an.

Die Ambulanz wird durch Fehlbedarfsfinanzierung im Rahmen einer Zuwendung durch die Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport gefördert.

Als Ende des Jahres 1978 für die Kinder der ersten speziellen Gruppen eine schulische Förderung notwendig wurde, entstand durch Unterstützung der Senatsverwaltung für Jugend und Familie 1979 die erste „integrative Schul-Hort-Gruppe für autistische und nichtbehinderte Kinder".

Schulische Förderung

Da das Problem der Beschulung auf Grund spezifischer Probleme für einige der Kinder nicht ausschließlich mit Hilfe öffentlicher Schulen zu lösen war, wurde entsprechend der sonderpädagogischen Konzeption in den 80er Jahren zunächst mit der Erteilung von Haus- und Einzelunterricht für autistische Kinder gearbeitet.

Mit dem Rundschreiben II Nr. 52/1981 wurde für das Land Berlin eine sogenannte „Auftragsschule" benannt.

Es handelte sich dabei um die Comenius-Schule in Wilmersdorf.

In die Tagesfördergruppen des Vereins „Hilfe für das autistische Kind" wurden im Rahmen dieses Auftrags durch die Comenius-Schule Lehrer entsandt, so dass an vier Standorten erweiterte Erfahrungen im Rahmen von Kleingruppenunterricht gewonnen werden konnten.

Es entstanden zunächst die vier Schul-Hort-Projekte im Westteil der Stadt, die im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung durch die Senatsverwaltung für Jugend und Familie gefördert und in deren Rahmen zur Realisierung der Schulpflicht durch die damalige Senatsverwaltung für Schule, Berufsbildung und Sport schulische Angebote bereitgestellt wurden.

Die Weiterentwicklung des Gedankens der Integration von Menschen mit Behinderungen qualifizierte auch die Entwicklung auf dem Gebiet der schulischen Förderung von Kindern mit Autismus. Ein bedeutender Schritt zur konzeptionellen Weiterentwicklung ihrer schulischen Förderung war die Einrichtung und der Aufbau des Systems der Ambulanz-Lehrer/-innen. Dieses System der Ambulanz-Lehrer/-innen bietet in Verbindung mit dem 1993 eingeführten System der Schulhelfer die Möglichkeit, behinderte Kinder in Regelschulen zu integrieren. Die Ambulanzlehrer/-innen geben den Regelschulen, den Lehrerinnen und Lehrern, den Eltern sowie den Kindern mit Autismus selbst Hilfestellung bei der Integration, erstellen im Vorfeld der Förderausschüsse Gutachten, in denen vorrangig der sonderpädagogische Förderbedarf beschrieben und Förderpläne entwickelt werden. Sie unterstützen die Schule in allen Fragen der Gestaltung eines passenden Lernumfeldes, während die Schulhelfer das einzelne Kind im schulischen Prozeß begleiten und unterstützen.

Situation nach Abschluß der Schulpflichtzeit

Eine Erhebung zum nachschulischen Werdegang von Schulabgängern mit autistischer Behinderung, die in den letzten zehn Jahren in den sonderpädagogischen Einrichtungen des Landes Berlin betreut und beschult wurden, ergab, dass ca. 70 % eine Schulzeitverlängerung erhielten (in der Regel zwei Jahre) und dass die anschließenden Versuche der Eingliederung ins Arbeitsleben in vielen Fällen scheiterten. In der Bundesrepublik Deutschland und damit auch im Land Berlin sind noch immer wenige nachschulische Einrichtungen auf die spezifische Problematik von Menschen mit Autismus eingestellt und personell hinreichend ausgestattet. Der Weg in die Psychiatrie ist deshalb für Menschen mit Autismus vielfach immer noch vorgezeichnet. Zwar lassen die gegenwärtigen Bedingungen Eingliederungs- und Ausbildungsversuche auch in Werkstätten für Behinderte oft noch scheitern, doch gleichzeitig ist das Bemühen dieser Einrichtungen vorhanden, durch personelle und räumliche Arrangements auch hier für eine beruflich-soziale Eingliederung zu sorgen. Zudem ist durch die sprachliche Barriere (etwa 50 % der autistischen Menschen lernen nicht sprechen) und die qualitative Beeinträchtigung der zwischenmenschlichen Beziehungen durch die besonderen Eigenarten der Menschen mit Autismus ihre Eingliederung erheblich erschwert. Dazu folgende Statistik: Lebenssituation Jugendlicher mit Autismus nach Abschluß des 18. Lebensjahres.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass das im Land Berlin erprobte Betreuungs- und Fördersystem im Ergebnis noch nicht voll zufriedenstellen kann und Anlaß zu Überlegungen für seinen notwendigen Ausbau und eine ergebnisorientierte Gestaltung gibt. Die aufgezeigte Ausgangslage im Land Berlin lässt erkennen, dass in den einzelnen Teilbereichen bereits positive Entwicklungsansätze erkennbar sind. Insgesamt ist aus der Darstellung der aktuellen Situation jedoch die Notwendigkeit der Weiterentwicklung von bestehenden Angeboten zu einem qualifizierten Gesamtkonzept erkennbar.

3 Weiterentwicklung der bestehenden Angebote zu einem Gesamtkonzept

Ein Gesamtkonzept für die umfassende Förderung von Menschen mit Autismus muss dem Anspruch flexibler Angebotsformen Rechnung tragen und dem vorrangigen Grundsatz integrativer Förderformen gerecht werden können. Diesen Anspruch erfüllen ambulante Einrichtungen oder Dienste am ehesten. Neben dem Erhalt und der Qualifizierung bestehender Einrichtungen ist deshalb in den Bereichen Früherkennung/Frühförderung, vorschulische und schulische Bildung, Berufsfindung und Berufseingliederung künftig zu sichern, dass die notwendigen heilpädagogischen bzw. sonderpädagogischen Hilfen bedarfsgerecht „vor Ort" bereitgestellt werden können. Auch eine eventuell erforderliche Medienausstattung für veränderte Kommunikationsformen muss einbezogen werden. Im folgenden werden entsprechend diesen Grundsätzen die in ein Gesamtkonzept eingebundenen strukturellen Angebotsformen dargestellt.

Es umfaßt die Elemente

- Kinder und Jugendambulanzen

- Fachambulanz für Kinder mit Autismus

- Frühfördergruppe

- Schulische Förderung an zwei ausgewählten Standorten (Förderzentren)

- Schulische Förderung in allgemeinen Schulen (Grund- und Oberschulen, Sonderschulen)/System der Ambulanzlehrer/-innen)

- Berufsvorbereitung, Berufsfindung

Kinder- und Jugendambulanzen Kinder- und Jugendambulanzen sind Einrichtungen in freier Trägerschaft mit einem flexiblen interdisziplinären Team unter der Leitung eines Kinderarztes/einer Kinderärztin. Sie bieten behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern und deren Eltern medizinisch-therapeutische und heilpädagogische Hilfe. Geplant ist ein flächendeckendes Netz solcher Einrichtungen. Dem Land Berlin ist es bereits gelungen, mit Hilfe freier Träger 14 solcher Einrichtungen zu schaffen. Arbeitsaufträge dieser Ambulanzen sind

- Diagnostik, Beratung und Therapie schon vor Eintritt in Krippe und Kindergarten

- Einzel- und Gruppentherapien

- Beratung und Versorgung mit Hilfsmitteln

- Hilfe durch Gespräche in schwierigen Lebenssituationen

- Unterstützung bei der Auswahl von Kita und Schule sowie beim Übergang aus der Kita in die Schule

- Therapeutische Unterstützung in der Kindergartengruppe

- Themenbezogene Arbeitskreise für Eltern und Erzieher/-innen zu spezifischen medizinischen und pädagogischen Problemen sowie zu Fragen der Integration

Die Kinder- und Jugendambulanzen fungieren auch als wohnortnahes Angebot für Eltern mit Kindern, bei denen eine autistische Behinderung vermutet wird. Sie fordern bei Bedarf die Kompetenz der Fachambulanz für Kinder mit Autismus an oder vermitteln den Kontakt zu dieser Einrichtung.

Fachambulanz für Kinder mit Autismus Träger dieser Fachambulanz ist der Verein „Hilfe für das autistische Kind". Es handelt sich hierbei um einen sehr erfahrenen Träger, der sich seit seiner Gründung im Jahre 1970 systematisch zur zentralen Anlaufstelle für Kinder mit Autismus und deren Eltern entwickelt hat. Die Mitarbeiter/-innen verfügen über ein umfangreiches spezielles Wissen und langjährige Erfahrungen in den Bereichen Diagnostik, Beratung und Therapie, Krisenintervention und Fortbildung. Es bestehen enge fachliche Bindungen zu verschiedenen klinischen Ambulanzen von Abteilungen für Neurologie und Psychiatrie des Kinder- und Jugendalters an Kliniken (insbesondere zu Fragen der Differentialdiagnostik). Durch die enge inhaltliche und räumliche Anbindung der Frühfördergruppe hat die Arbeit der Ambulanz bereits einen wesentlichen Schwerpunkt erhalten. Gleichzeitig geben die Mitarbeiter/-innen der Ambulanz Hilfestellung bei der Suche nach geeigneten Kitaplätzen, vermitteln notwendige therapeutische Hilfen und beraten die Eltern. Eine weitere sehr bedeutsame Aufgabe besteht in der fachlichen Unterstützung der Ambulanzlehrer/-innen sowie der Schulhelfer/-innen, die die schulische Integration von Kindern mit Autismus erst ermöglichen und begleiten.

Frühfördergruppe

Die Frühfördergruppe ist inhaltlich und räumlich mit der Fachambulanz des Vereins „Hilfe für das autistische Kind" verbunden. Hier werden solche Kinder mit Autismus betreut, die nicht oder noch nicht in andere Einrichtungen integriert werden können. Ziel ist es, einen therapeutischen Ansatz im Einzelfall herauszufinden, die Kommunikationsfähigkeit und die Fähigkeit zur Teilnahme am Leben in einer Kleingruppe zu entwickeln, altersgemäße Verhaltensweisen anzubahnen und altersentsprechende Kenntnisse und Erfahrungen zu vermitteln. In Verbindung mit der Fachambulanz gehört zur Arbeit der Frühfördergruppe die Kontaktaufnahme sowie die vorbereitende und begleitende Beratung einer Kita, die das betreffende Kind später aufnimmt. In der Frühfördergruppe des Vereins „Hilfe für das autistische Kind" e. V. werden gegenwärtig insgesamt sechs Kinder (aus dem Ost- und Westteil der Stadt) betreut.

Damit ist dem Anspruch auf Früherkennung und -förderung zunehmend Rechnung getragen worden.

Konzept schulischer Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Autismus

Grundlegende bildungspolitische Entscheidungen

Mit der erneuten Änderung des Schulgesetzes (15. April 1996 ­ Novellierung des § 10 a Integration von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf) sowie im Zusammenhang mit der Notwendigkeit des Aufbaus von Angebotsformen für autistische Kinder im Ostteil der Stadt wurde deutlich, dass die Entwicklung für den „Spezialfall autistische Schulkinder" den allgemeinen Standard von Angebotsformen für behinderte Kinder noch nicht erreicht hat.

Als Teil der Gruppe behinderter Kinder und Jugendlicher haben die Schülerinnen und Schüler mit autistischen Störungen den vollen Anspruch auf Nachteilsausgleich. Die Chancengleichheit im Bildungssystem muss entsprechend den neuen Erkenntnissen von Ätiologie und Symptomatik sowie durch Erschließung spezifischer Kommunikationsformen weiter angestrebt werden.

Die bisherigen Formen der „Erteilung von Kleingruppenunterricht" in Einrichtungen der Jugendhilfe, die sozusagen als schulische Filialen dienten, sind auszugestalten im Sinne von spezifischen Schulangeboten.

In beiden Teilen der Stadt ist jeweils ein Schulstandort mit der Bereitstellung schulischer Förderung für autistische Kinder beauftragt.

Diese Aufgaben haben übernommen:

- die Comenius-Schule, Bezirk Wilmersdorf, für den „Westteil" der Stadt

- die 3. Schule für Lernbehinderte, Bezirk Friedrichshain für den „Ostteil" der Stadt.

Beide Standorte sind künftig mit finanziellen Ressourcen so auszustatten, dass die räumlichen, sächlichen und personellen Voraussetzungen für die Beschulung der autistischen Kinder angemessen und sachgerecht gegeben sind.

Beide Schulstandorte müssen deshalb über folgende Ausstattung verfügen:

- sogenannte „Außenstellen", in denen autistische Kinder, die nicht oder noch nicht integriert werden können, unterrichtet und ganztägig betreut werden,

- einen Finanzpool in Kooperation mit dem Verein „Hilfe für das autistische Kind" über den Schulhelfer für solche autistischen Kinder bereitgestellt werden können, die für ihre Integration in Regel- oder Sonderschulen zwingend einer 1:1 Betreuung bedürfen, um gemeinsam mit anderen Kindern im Klassenverband integriert werden zu können,

Fällen, in denen die Behinderung des Kindes oder des Jugendlichen dies erfordert, in Integrationsklassen oder in Sonderschulen ambulante behinderungsspezifische Hilfe leisten.

Ihr wichtigstes Tätigkeitsfeld ist die Unterstützung der wohnort- und familiennahen Einzelintegration eines behinderten Kindes in die allgemeine Schule. Sie sollen Erschwerungen beim Schulbesuch, die aus der Behinderung resultieren, mildern, begrenzen oder vermeiden.

Sie sind die zuständigen Sonderpädagoginnen für alle Förderausschüsse für autistische Schüler (u. a. Gutachtenerstellung). Über die Ambulanzlehrerinnen bieten beide Auftragsschulen Fortbildung für Kolleginnen und Kollegen aller Schularten sowie für Schulhelfer/-innen an. Auch Eltern können sich in Schulfragen beraten lassen. Die Ambulanzlehrerinnen tauschen sich regelmäßig im fachlich-organisatorischen Bereich mit der Ambulanz des Vereins „Hilfe für das autistische Kind" e. V. aus.

Wenn die Empfehlung des Förderausschusses zur Aufnahme an eine Sonder-/Regelschule realisiert wird, setzen die Ambulanzlehrerinnen ihre Arbeit fort, indem sie

- regelmäßig hospitieren

- die Kolleginnen und Kollegen in Bezug auf die behinderungsspezifischen Probleme im Unterricht beraten

- bei der Erstellung von Förderplänen behilflich sind und deren Umsetzung begleiten

- bei Problemen in der Kooperation zwischen Elternhaus und Schule vermitteln

- bei langfristigen Überforderungssituationen für das Kind, die Gruppe oder die Kolleginnen Alternativen entwickeln, z. B. ein passenderes Lernumfeld finden.

Das flexible System des Ambulanzlehrers sichert den Bildungsanspruch von Kindern mit Autismus an jedem bereitgestellten Lernort in der Berliner Schule.

Statistischer Überblick über die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit Autismus an der Berliner Schule

Um dem quantitativen Aspekt der Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Autismus angemessen Rechnung tragen zu können, werden im folgenden statistische Daten dargelegt.