Hauptausschuß

Für jede(n) nicht fristgerecht eingehende(n) Vorlage oder Bericht an den Hauptausschuß und dessen Unterausschüsse wird im Kopfplan der jeweils zuständigen Verwaltung eine pauschale Minderausgabe von 150 000 DM eingesetzt. Dies gilt für inhaltlich unzureichende Vorlagen entsprechend.

Wenn Querschnittsverwaltungen oder Bezirksverwaltungen Vorlagen oder Berichte für Fachverwaltungen zusammenstellen, werden die Minderausgaben bei den unzureichend oder den nicht rechtzeitig berichtenden Verwaltungen eingesetzt.

Vorlagen und Berichte liegen nicht rechtzeitig vor, wenn sie nicht zum festgesetzten Termin oder nicht eine Woche vor dem Beratungstermin bis 13 Uhr in der Geschäftsstelle des Hauptausschusses eingegangen sind.

Spätestens mit der Einbringung des Haushaltsgesetzes müssen alle zuvor zur Haushaltsberatung angeforderten Berichte in der Geschäftsstelle des Hauptausschusses bzw. in den Geschäftsstellen der jeweiligen Unterausschüsse eingegangen sein, sofern sie nicht zur Beratung eines bestimmten Einzelplans angefordert worden sind.

Der Hauptausschuß erwartet, dass in Vorlagen und Berichten bei allen aufgeführten Kapiteln und Titeln die Ansätze des abgelaufenen, des laufenden und ­ soweit möglich ­ des kommenden Haushaltsjahrs sowie das Ist-Ergebnis des abgelaufenen Rechnungsjahres aufgeführt werden.

B. Beschlüsse zu den Einzelplänen des Haushaltsplans Einzelplan 05 ­ Inneres

Der Senat wird aufgefordert, über die Umsetzung des Beschlusses des Abgeordnetenhauses über „Solidarische Umverteilung von Arbeit im öffentlichen Dienst" (Drs 13/525) bis zum 31. Mai 1997 zu berichten.

31. Zum Kapitel 05 10 ­ Statistisches Landesamt

Der Senat wird aufgefordert, die Marktorientierung des Statistischen Landesamtes verstärkt voranzutreiben. Über die Vermarktung der Datenbestände des Statistischen Landesamtes hinaus sollen auch die statistischen Datenbestände aller anderen Senatsverwaltungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bis zum Ende des Jahres 1997 einer Vermarktung zugeführt werden.

Hierzu sind die erforderlichen rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Datenzulieferungen von Massendaten aus der öffentlichen Verwaltung des Landes Berlin an das Statistische Landesamt sollen in Zukunft auf elektronischen Medien erfolgen.

Die durch das Statistische Landesamt und andere Verwaltungen des Landes Berlin erarbeiteten statistischen Informationen sollen der Berliner Verwaltung und der Öffentlichkeit im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten auf allen geeigneten modernen Medien (z. B. im Internet) zur Verfügung gestellt werden. Hierbei ist, wenn immer möglich, ein adäquates Entgelt von den Datennutzern zu fordern.

Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuß bis zum 31. Mai 1997 einen Bericht über das Ergebnis seiner Bemühungen vorzulegen.

32. Zum Kapitel 05 12 ­ Landesamt für Verfassungsschutz

Der Senat wird aufgefordert, bis zum 30. Juni 1997 einen Gebührenrahmen für Sicherheitsüberprüfungen des Landesamts für Verfassungsschutz für bzw. im Interesse Dritter zu erstellen.

33. Zum Kapitel 05 16 ­ Landesamt für Informationstechnik

Der Senat wird aufgefordert, bis zum Ende des Jahres 1997 eine mit dem Konzept des Senats zur Vereinheitlichung und Zusammenführung von Datenstrukturen konforme Ablösung für das Verfahren „Invent" zu erstellen.

Bis dahin sind die bereits in einigen Bezirken entwickelten Datenbankstrukturen zu nutzen.

Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuß bis zum 31. Mai 1997 einen Bericht über das Ergebnis seiner Bemühungen vorzulegen.

34. Zu den Kapiteln 05 15 und 05 22

Der Senat wird beauftragt, die Aufgaben des Landeseinwohneramtes und des Landesverwaltungsamtes zu analysieren und Aufgabenüberschneidungen mit anderen Senatsverwaltungen bzw. den Bezirksverwaltungen darzustellen.

35. Der Senat wird aufgefordert, sich für die Reduzierung der anteiligen Kosten Berlins an Organisationen einzusetzen, die Länder und Bund gemeinsam betreiben (z. B. Standesamt I).

36. Zum Kapitel 05 90 ­ Versorgungsausgaben

Der Senat wird aufgefordert, den zum 15. Mai 1996 vorgelegten Bericht über die Entwicklung der Versorgungsausgaben nach jeweils vier Jahren fortzuschreiben und dem Hauptausschuß vorzulegen.

Einzelplan 06 ­ Justiz

37. a) Zum 31. August 1997 ist dem Hauptausschuß über die Entwicklung der Belegungszahlen, der Freigängerzahlen und des Justizpersonals ­ einschließlich Krankenstand ­ sowie über die Kosten pro Haftplatz im Vergleich zu anderen Bundesländern zu berichten. Der Bericht ist nach Standorten, Vollzugsarten, Geschlecht und Altersklassen (Jugendliche, Erwachsene) der Gefangenen zu gliedern.

b) Dem Hauptausschuß ist bis zum 30. April 1997 ein Bericht über den Stand der eingeführten und der geplanten IuK-Techniken in allen Justizbehörden vorzulegen.

c) Zu den Kapiteln 06 10 ­ Staatsanwaltschaften und Amtsanwaltschaft 06 80 ­ Zivil- und Strafgerichtsbarkeit 06 81 ­ Verwaltungsgerichtsbarkeit 06 82 ­ Finanzgerichtsbarkeit 06 83 ­ Sozialgerichtsbarkeit

Die Senatsverwaltung für Justiz wird ersucht, dem Hauptausschuß für die vorgenannten Bereiche jährlich bis zum 31. August über die Geschäftsentwicklungen und die Verfahrensdauer jeweils mit Angabe der Vergleichszahlen der beiden Vorjahre und der durchschnittlichen Entwicklungen im Bundesgebiet zu berichten.

Einzelplan 10 ­ Schule, Jugend und Sport

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 30. Juni 1997 einen Bericht über die Entwicklung des Lehrerpersonalbedarfs bis zum Jahre 2005 auf der Grundlage der Entwicklung der Schülerzahlen und der ab Schuljahr 1997/98 geltenden Ausstattungsstandards (Frequenzen, Pflichtstunden, Ermäßigungen etc.) vorzulegen. Der Bericht soll den jährlichen Personalbedarf ab 1997, differenziert nach Schulstufen, Fächern und Bezirken, ausweisen.

39. Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuß halbjährlich, erstmals zum 30. September 1997 zu berichten, in welchem Umfang städtische Kindertagesstätten an freie Träger übertragen worden sind (Ziel: 11 bis 12 % der städtischen Kita-Plätze).

Der Senat wird aufgefordert, dem Hauptausschuß zu den Haushaltsberatungen 1998 einen Bericht über den Fortschritt der Heimreform vorzulegen. Der Bericht soll die Entwicklung im ambulanten und stationären Bereich der Jugendhilfe differenziert nach Bezirken darlegen und auch Prognosen enthalten.

41. Der Senat wird aufgefordert, bis zum 31. Dezember 1997 ein Konzept zu erarbeiten, wie aus den beiden Einrichtungen „Landesbildstelle" und „Berliner Institut für Lehrerfort- und -weiterbildung und Schulentwicklung" ein Zentrum zur Unterstützung und Weiterentwicklung der Berliner Schule zu organisieren ist. Dies soll sowohl die Schulentwicklung, die Fort- und Weiterbildung wie auch die Medienarbeit und -pädagogik beinhalten und die Koordinierung dieser Arbeit verbessern. Die Unterstützungsarbeit muß nicht auf die Schule begrenzt werden.

Einzelplan 11 ­ Gesundheit und Soziales

42. Der Senat wird aufgefordert, bis zum 30. Juni 1997 ein Konzept vorzulegen, in dem der Bedarf an Plätzen in den Tagesförderstätten bzw. Beschäftigungstagesstätten für schwerstbehinderte Menschen dargestellt wird und in welchem Zeitraum dieser Bedarf gedeckt werden kann.

43. a) Der Senat wird aufgefordert, bis zum 31. März 1997 und danach jährlich über die getroffenen Maßnahmen und die weitere Planung der Enthospitalisierung im Rahmen der Psychiatrieplanung zu berichten, insbesondere über die Realisierung regionaler ambulanter und teilstationärer Versorgungsstrukturen.

b) Der Senat wird aufgefordert, bis zum 31. Mai 1997 einen Bericht über alle fertiggestellten, aber noch nicht endgültig abgerechneten Krankenhausbauten vorzulegen.

Der Bericht soll für die betroffenen Einzelprojekte jeweils den Fertigstellungszeitpunkt, die Gesamtkosten, die Gründe für die fehlende Endabrechnung, die strittigen Kosten und das weitere Vorgehen darlegen.

44. Zum Kapitel 11 51 ­ Landesinstitut für gerichtliche und soziale Medizin

Der Senat wird aufgefordert, bis zum 30. April 1997 zu berichten, unter welchen rechtlichen, verwaltungsmäßigen und finanziellen Voraussetzungen die Rechts- und Gerichtsmedizin der Humboldt-Universität, der Freien Universität und des Landes Berlin an einem Standort zusammengefaßt werden können.

Die am künftigen Standort des Landesinstituts für Gerichtliche und Soziale Medizin in Britz vorgesehenen Bauplanungsvorbereitungen sollen vorerst nicht weiterverfolgt werden.

45. Zum Kapitel 11 90 ­ Krankenhausförderung

Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales wird aufgefordert, dem Hauptausschuß vor Inangriffnahme einer Baumaßnahme im Rahmen der 1. und 2. Tranche der Krankenhauskreditfinanzierung Inhalt und Umfang der Baumaßnahme zur Kenntnis zu geben.

Die Haushaltstitel neuer Baumaßnahmen von Krankenhäusern, die aus dem Landeshaushalt oder über das Kreditfinanzierungsprogramm finanziert werden, sind qualifiziert gesperrt.

Baumaßnahmen dürfen in die Kreditfinanzierung nur dann aufgenommen werden, wenn die Gesamtkosten innerhalb der 1. oder 2. Tranche des Krankenhauskreditfinanzierungsprogramms ausfinanziert sind.

46. Zum Kapitel 11 91 ­ Gesundheitliche und soziale Hilfen

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31. Mai 1997 darzulegen, wie notwendige Maßnahmen im Behindertenbereich gemäß Drs 12/5076 und die Maßnahmen im Westteil der Stadt gemäß Landespflegeplan gegebenenfalls durch Umschichtung im Gesamtvolumen des Haushalts realisiert werden können.

Einzelplan 12 ­ Bauen, Wohnen und Verkehr

Der Senat wird aufgefordert, im Interesse der Berliner kleinen und mittleren Unternehmen der kleinteiligen und gewerkeweisen Auftragsvergabe Vorrang einzuräumen.

Dabei soll die Vergabe an Generalübernehmer ausgeschlossen sein. In allen Förderrichtlinien sind entsprechende Auflagen vorzusehen. Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften haben hier eine besondere Verantwortung.

48. Die Ansätze für Straßenbahn-, U- und S-Bahn-Investitionen dürfen nur nach einer Beschlußfassung im Hauptausschuß verändert werden.

49. Der Senat wird ersucht, dem Abgeordnetenhaus bis zum Beginn der Haushaltsberatung 1998 einen Bericht über die Vorbereitung und Durchführung der Stadterneuerung vorzulegen. Der Bericht soll auch Aussagen über abgeschlossene Maßnahmen, insbesondere über entlassene Sanierungsgebiete und den Stand der Reprivatisierung gemäß Städtebauförderungsgesetz, enthalten.

Zum Kapitel 12 90 ­ Förderung des Wohnungsbaues

50. Die Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr wird aufgefordert, dem Hauptausschuß jährlich zum 30. April die Finanzierungen und Folgelasten aller aus Kapitel 12 90 zu finanzierenden Förderprogramme in einer „Programmfibel" darzustellen.

Hinsichtlich der bereits abgeschlossenen Wohnungsbauprogramme sind ­ soweit hieraus noch Ausgaben zu leisten sind ­ die Leistungen nach Förderungswegen und Förderungsarten (z. B. Aufwendungsdarlehen, Aufwendungszuschüsse, Baudarlehen) kumuliert und differenziert darzustellen.

Die Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr wird ersucht, jeweils vor Beginn der Haushaltsberatungen über die Entwicklung der Sozialwohnungsbestände (Bestand im Vorjahr, Zugänge, Abgänge, Bestand am Ende des Vorjahres) in den Bezirken zu berichten.

51. Der Senat wird beauftragt, eine externe Untersuchung über den Bearbeitungsaufwand, die Konditionen und Bearbeitungsgebühren für die Wohnungsbauförderung durch die IBB zu veranlassen. Dem Hauptausschuß sollen die Ergebnisse rechtzeitig vor der Beratung des Haushaltsentwurfs 1998 vorgelegt werden.

Einzelplan 13 ­ Wirtschaft und Betriebe

Zum Kapitel 13 00 ­ Senatsverwaltung für Wirtschaft und Betriebe

Der Senat wird beauftragt umgehend eine Evaluierung der verschiedenen Wirtschaftsförderungsprogramme zu beginnen. Dem Abgeordnetenhaus ist zur I. Lesung des Haushalts 1998 über die Ergebnisse der Evaluierung zu berichten.

53. Der Senat wird ersucht, zur I. Lesung des Haushalts 1998 zu den Titeln 683 07 ­ Wirtschaftsförderung ­ und 892 27 ­ Sonderkosten der Industrieansiedlung ­ dem Hauptausschuß jeweils über die beabsichtigten Förderungsmaßnahmen zu berichten.

54. Zum Kapitel 13 01 ­ Senatsverwaltung für Wirtschaft und Betriebe ­ Betriebe ­

Die Ansätze für Straßenbahn-, U- und S-Bahn-Investitionen dürfen nur nach einer Beschlußfassung im Hauptausschuß verändert werden.

Einzelplan 15 ­ Finanzen und Einzelplan 29 ­ Allgemeine Finanzangelegenheiten

Der Senat wird aufgefordert, eine aktuelle Ausführungsvorschrift zur Landeshaushaltsordnung (AV LHO) vorzulegen.

Zum Kapitel 15 00 ­ Senatsverwaltung für Finanzen

Der Senat wird aufgefordert, ab 1998 den Ersatz von Ausgaben an die Betriebsgesellschaft Stadtgüter Berlin (Titel

79) und den Zuschuß zur Deckung des Betriebsverlustes an diese Betriebsgesellschaft (Titel 682 86) einzustellen. Zuschüsse für die Erfüllung von öffentlichen Aufgaben, die durch einzelne Verwaltungen in Auftrag gegeben werden, sind zukünftig bei der beauftragenden Fachverwaltung zu etatisieren. Den Stadtgütern ist aufzugeben, einen ausgeglichenen Wirtschaftsplan vorzulegen. Die Grundstücke der Stadtgüter können nur mit Zustimmung des Abgeordnetenhauses Dritten zugewiesen oder veräußert werden.

57. Zum Kapitel 15 10 ­ Oberfinanzdirektion und Finanzämter

Der Senat wird ersucht, dem Hauptausschuß bis zum 31. August 1997 über Maßnahmen zum Abbau der bestehenden hohen Steuerrückstände sowie zur Vermeidung künftiger Steuerrückstände und darüber hinaus zu einer vollständigen Erfassung aller Steueransprüche gegenüber Groß-, Mittel-, Klein- und Kleinstbetrieben zu berichten.

58. Der Senat wird aufgefordert, die Erstzulassung von Kraftfahrzeugen von der Vorlage der Bescheinigung des Finanzamts abhängig zu machen, dass die Kraftfahrzeugsteuer bereits entrichtet wurde. Dem Hauptausschuß ist bis zum 31. Mai 1997 ein Bericht vorzulegen.

Zum Kapitel 29 09 ­ Zuweisungen an die Bezirke

Der Senat wird aufgefordert, Einnahmen der Bezirke aus Stellplatzabgaben und Baugenehmigungsgebühren bei der Jahresrechnung neutral zu stellen.

60. Der Senat wird aufgefordert, die Bezirke 1997 in Höhe von 50 v. H. an den Erlösen aus den Verkäufen von Grundstücken zu beteiligen, die sie als Bezirksaufgabe gemäß Nummer 6 zu § 4 Abs. 1 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes durchführen. Dabei sollte geprüft werden, ob ein Beteiligungsschlüssel gefunden werden kann, der die unterschiedlichen Möglichkeiten der Bezirke besser berücksichtigt.

Als Erlöse gelten alle Beträge, die bis zum Buchungsschluß zugunsten der Kapitel 15 00 und 29 90 für 1997 gebucht werden.

61. Wird von der Senatsverwaltung für Finanzen ein bestehender Erbbaurechtsvertrag, dessen Zinseinnahmen dem Bezirk zuflossen, in einen Grundstücksverkauf umgewandelt, wird dem Bezirk der entstehende Einnahmeausfall zeitnah ausgeglichen sowie der Wegfall der Einnahme bei der Fortschreibung der Globalsumme berücksichtigt.

62. Der Senat wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die Bezirke ihre Erlösanteile aus Grundstücksverkäufen für den A-Teil verwenden.

Einzelplan 17 ­ Wissenschaft, Forschung und Kultur 63. Zum Kapitel 17 32 ­ Berufsakademie

Der Senat wird aufgefordert, bei der Vorbereitung für den Haushalt 1998 zu prüfen, welche Planstellen für Lehrkräfte (Professoren) bei der Berufsakademie in Stellen für Angestellte mit Sonderverträgen umzuwandeln und auszufinanzieren sind.

64. Zu den Kapiteln 17 70 ­ Kunsthochschule Berlin, 17 71 ­ Musikhochschule „Hanns Eisler" und 17 72 ­ Hochschule für Schauspielkunst „Ernst Busch"

Der Senat wird aufgefordert, bis zum 30. Juni 1997 zu berichten, unter welchen rechtlichen, verwaltungsmäßigen und finanziellen Voraussetzungen die Verwaltungen der drei Kunsthochschulen effektiv so zusammengefaßt werden können, dass bei institutioneller Eigenständigkeit Kosten gespart werden. Dabei ist die Möglichkeit einer Verlagerung eines Teils von Verwaltungsaufgaben an Dritte, z. B. an die Technische Universität bzw. an die HumboldtUniversität, zu prüfen.

65. Zum Kapitel 17 90 ­ Leistungen an die Kirchen

Der Senat wird aufgefordert, rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen einen Bericht vorzulegen, der die von den Schulen gemeldeten Zahlen über den tatsächlichen Besuch des Religions- oder Lebenskundeunterrichts enthält und über den von den Zuwendungsempfängern angemeldeten Zuwendungsbedarf informiert.

Zum Kapitel 17 97 ­ Leistungen für die Universitäten und Hochschulen

Der Senat wird aufgefordert, alle Maßnahmen zu treffen, um die Einführung von Rahmenstellenplänen an allen Berliner Kuratorial-Hochschulen bis zum 1. Januar 1998 sicherzustellen. Über diese Maßnahmen ist dem Abgeordnetenhaus bis zum 30. Oktober 1997 zu berichten.

67. Der Senat wird aufgefordert, bis zum 30. April 1997 alle verfügbaren Daten darzustellen, die im Rahmen der Anpassung der Berliner Studienplatzkosten an die der anderen Bundesländer als Vergleichsdaten dienen könnten. Darunter sind u. a. besonders zu berücksichtigen:

- die curricularen Normwerte,

- Sachmittel, unterteilt in einmalige und wiederkehrende Kosten (z. B. für Gebäude, Bibliotheken, bewegliche Investitionen),

- die Kosten für Verwaltung,

- die Einnahmemöglichkeiten der Hochschulen und deren Höhe.

Die Darstellung soll zwischen Hochschularten und den einzelnen Fächern bzw. Fächergruppen differenzieren.

68. Der Senat wird aufgefordert, bis zum 31. Dezember 1997 ein Konzept vorzulegen, das die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern an den Berliner Hochschulen entsprechend den Bedarfszahlen regelt. Das Prinzip der integrierten Lehrerausbildung sowie eine Verschlankung der Prüfungs- und Studienordnung sind zu berücksichtigen.

Das Ergebnis einer Abstimmung zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg zur Lehrerausbildung soll ein Bestandteil dieses Konzeptes werden.

69. Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 30. Juni 1997 zu berichten, in welcher Form die vom Land Berlin finanzierten oder mitfinanzierten außeruni versitären Forschungseinrichtungen zur Zeit Lehrverpflichtungen an den Hochschulen wahrnehmen und welche Möglichkeiten vorhanden sind, die Lehrverpflichtungen im Zusammenhang mit der Finanzierung der Einrichtungen aus Landsmitteln zu erhöhen.

70. Der Freien Universität, der Technischen Universität, der Humboldt-Universität und der Hochschule der Künste wird folgende Auflage erteilt:

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Universitäten und die Hochschule der Künste die Beschaffung der lokalen Bibliothekssysteme und deren Vernetzung nach den im Landeskonzept verbindlich festgelegten einheitlichen Kriterien vornehmen. Dabei ist auf eine in den Grundlagen homogene Software besonderes Gewicht zu legen.

Über den Sachstand ist dem Unterausschuß KIT des Hauptausschusses bis zum 1. Mai 1997 zu berichten.

71. Der Freien Universität, der Technischen Universität und der Humboldt-Universität wird folgende Auflage erteilt:

Das Abgeordnetenhaus erwartet, dass die Universitäten bei extern begutachteter Antragsforschung der Erfüllung der Zusagen (Grundausstattung) gegenüber den Förderinstitutionen bei der internen Mittelvergabe des konsumtiven Staatszuschusses die oberste Priorität einräumen.

Einzelplan 18 ­ Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen

72. Der Senat wird beauftragt, bis zum 30. Juni 1997 Kriterien zu entwickeln, nach denen einzelne Unternehmen und Wirtschaftsbereiche, die ihrer Verantwortung für die Ausbildung nicht gerecht werden, an der Finanzierung der beruflichen Ausbildung auf andere Weise beteiligt werden können.

73. Zum Kapitel 42 05 ­ Abteilungen Bau- und Wohnungswesen ­ Wohnungsämter ­

Der Senat wird ersucht, dem Hauptausschuß jährlich einen Bericht über den Umfang der Frei- und Bezugsfertigkeitsanzeigen des vorangegangenen Jahres im sozialen Wohnungsbau sowie über die Zahl der Freistellungen mit und ohne Zahlung vorzulegen.

74. Zu Baumaßnahmen allgemein:

a) Der Senat und die Bezirke werden ersucht, dem Hauptausschuß in Form einer Zwischenberichterstattung davon Kenntnis zu geben, wenn die für ein Bauvorhaben bereits anerkannten Gesamtkosten um mehr als 10 % oder 500 000 DM überschritten werden müssen. Mit dem Bericht ist ein Deckungsvorschlag für die Mehrkosten vorzulegen.

Machen die Umstände sofortiges Handeln erforderlich, ist der Hauptausschuß unverzüglich zu informieren.

b) Der Senat wird ersucht, in den Haushaltsplan grundsätzlich keine Baumaßnahmen aufzunehmen, für die Bauplanungsunterlagen nicht vorliegen.

c) Der Senat und die Bezirke werden ersucht, in Bauvorlagen die Ausnahmefälle der Veranschlagung gemäß § 24 Abs. 3 LHO näher zu begründen.

75. Zu den Wirtschaftsplänen der Krankenhausbetriebe:

Der Senat wird ersucht, dem Hauptausschuß zur Haushaltsplanberatung 1998 Unterlagen mit folgenden Angaben vorzulegen:

- Ergebnisse der testierten Bilanzen oder der Wirtschaftsabschlüsse der Krankenhausbetriebe mit kurzgefaßter Erläuterung des pflegesatzrelevanten Jahresergebnisses und des Bilanzergebnisses;

- Gegenüberstellung der Bettenzahlen (nach Krankenhäusern und Disziplinen) mit Stand vom 30. Juni 1997 und Planziel 31. Dezember 1997;

- Ausnutzungsgrad der Planbetten 1996 ­ getrennt nach Akut- und Chronikerbereichen;

- Verweildauern für 1995 und 1996 (je Haus getrennt nach Akut- und gegebenenfalls Chronikerfällen). Anmerkung:

Bei den mit versehenen Beschlüssen handelt es sich um Beschlüsse zu früheren Haushaltsplänen, die entweder von allgemeiner Bedeutung oder vom Senat bisher nicht abschließend bearbeitet worden sind.