Pflegeversicherung

Aus der vom SGB XI intendierten Stärkung der Steuerungsmacht pflegebedürftiger Menschen und der Stärkung der Angehörigen- und Laienpflege erwächst ein qualitativ neuer und quantitativ hoher Bedarf an Beratung und Unterstützung für die relevanten Zielgruppen, insbesondere „Selbstzahler",

pflegende Angehörige und sonstige soziale Netzwerke.

Diese Zielgruppen werden nur zu einem geringen Teil von professionellen Diensten (z. B. Pflegediensten) oder örtlichen Beratungsinstitutionen (z. B. Sozialamt) erreicht oder treten dort als Nachfrager auf. Zur Umsetzung des in § 8 Abs. 2 SGB XI formulierten Grundsatzes (Förderung familiärer und ehrenamtlicher Pflege) und um langfristig aus der Überforderung und dem Zusammenbruch familiärer Hilfenetze resultierende Folgekosten zu vermeiden, bedürfen die o. g. Zielgruppen der Beratung und Unterstützung. Die Zielsetzung besteht darin, alltagsweltliche, ehrenamtliche oder in Selbsthilfe erbrachte Leistungen im Bedarfsfall mit professionellen Dienstleistungen zusammenzuführen und zu verknüpfen.

Dies ist wichtig, da das Pflegeversicherungsgesetz den Zugang zu vollstationärer Pflege reglementiert (vgl. § 43 SGB XI) und daher mehr Personen mit einem über den „normalen" Pflege- und Versorgungsaufwand hinausgehenden Unterstützungsbedarf zu betreuen sein werden. Hierzu bedarf es koordinierender Hilfen, die unter den Aspekten von Effektivität und Kostendämpfung mit besonderem Nachdruck auch die Erschließung nachbarschaftlicher und ehrenamtlicher Hilfen verfolgen.

Von besonderer Bedeutung für die Durchsetzung der in unterschiedlichen Sozialgesetzen (BSHG, SGB XI) verankerten Leitgedanken „ambulant vor stationär" und „Rehabilitation vor Pflege" ist die Anpassung vorhandenen Wohnraums an alters-, krankheits- und pflegebedingt veränderte Bedürfnisse. Hiervon hängt in entscheidender Weise ab, ob ein häuslicher Verbleib und eine häusliche Pflege überhaupt möglich sind. Studien belegen darüber hinaus nachdrücklich nicht nur die Effektivität, sondern auch die hohe Effizienz von Wohnraumberatung und -anpassung im Hinblick auf Kosteneinsparungen für die Sozialleistungsträger. Das Land Berlin ist daher bestrebt, ein solches Angebot flächendeckend vorzuhalten.

Klassische Angebotsplanung im Bereich der ambulanten pflegerischen Versorgung büßt vor dem Hintergrund der vom SGB XI eingeführten Steuerungsmechanismen (wie Zulassung von Dienstleistern unabhängig vom Versorgungsbedarf, Regulierung über den Markt u. a.) ihre Sinnfälligkeit und Wirksamkeit ein.

Aufgabe des Landes ist es in Wahrnehmung des in § 9 SGB XI formulierten Auftrags, das Marktgeschehen und Entwicklungslinien auf dem ambulanten Pflegesektor zu verfolgen und bei Bedarf steuernd einzugreifen.

Die Rolle der Koordinierungsstellen

Das in Berlin entwickelte und praxiserprobte Konzept der Koordinierungsstellen für ambulante Rehabilitation älterer Menschen kann mit geringen Modifizierungen angewendet werden, um die sozialpolitisch erforderlichen infrastrukturellen Angebote im Segment pflegerischer Versorgung und Altersrehabilitation berlinweit vorzuhalten. Schon heute erfüllen die Einrichtungen Funktionen, die im vorangegangenen Text als Notwendigkeit formuliert wurden.

Auf der Basis einer systematischen Erfassung und Aktualisierung von Daten über bezirkliche Hilferessourcen (professionelle, alltagsnahe/ehrenamtliche Hilfen, Selbsthilfe) vermitteln die Einrichtungen zwischen den spezifischen Bedarfen älterer und pflegebedürftiger Menschen und ihrer sozialen Netzwerke (insbesondere pflegende Angehörige) und der Vielzahl von Dienstleistungsangeboten und führen diese bedarfsgerecht zusammen.

Auf Grund ihres methodischen Ansatzes, ihres Selbstverständnisses und ihrer wettbewerbsneutralen Organisationsform sind sie in besonderer Weise geeignet, sowohl verbraucherschutzorientierte Beratung und Unterstützung als auch allgemeine Informationen und Orientierungswissen zu vermitteln.

Sie tragen damit dazu bei, einen Einstellungswandel zu initiieren und ein neues Dienstleistungsverständnis beim „Kunden Bürger" zu fördern.

Im Rahmen ihrer einzelfallbezogenen Tätigkeit beobachten sie die konkrete Dienstleistungserbringung und sorgen für die kontinuierliche Anpassung an den jeweiligen Bedarf des Kunden. Sie fügen sich damit in eine Gesamtstrategie ein, die auf die Beeinflussung der Qualität ambulanter Dienstleistungen durch Verbraucherberatung und praktische Unterstützung setzt („Qualitätssicherung von unten"). Koordinierungsstellen bewegen sich nicht nur auf dem Feld professioneller Dienstleistungen. Ein integrales Charakteristikum dieser Einrichtungen ist die kontinuierliche Vermittlung zwischen dem professionellen Hilfesystem und der Alltagswelt der Betroffenen. Alltagsnahe und ehrenamtliche Hilfen werden systematisch in Betreuungs- und Rehabilitationsprozesse eingeflochten. Hierdurch wird ein wichtiger Beitrag sowohl zur Entwicklung einer neuen Kultur des Helfens (§ 8 SGB XI) als auch zur Kostendämpfung im Bereich der ambulanten Versorgung geleistet. Die Koordinierungsstellen sind zu Trägern eines professionellen Beratungs- und Unterstützungsangebots im Bereich der Wohnraumberatung und -anpassung geworden und haben sich auf diesem Feld hohe Fachkompetenz erworben. Quantitativ genießt dieser Arbeitsbereich einen hohen Stellenwert in der Praxis der Einrichtungen.

Durch ihr an den Schnittstellen des Versorgungssystems ansetzendes Handlungskonzept registrieren die Koordinierungsstellen in besonderem Maße Brüche und Defizite im Leistungsgeschehen. Sie sind deshalb ein wichtiger Baustein des geforderten Beobachtungs- und Frühwarnsystems und können für die bezirkliche und Landesplanung relevante Informationen liefern.

3. Konzepte

Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales hat aus den dargelegten Gründen ein hohes Interesse, die 1995 als unverzichtbares Glied der geriatrischen Versorgungskette ausgewiesenen Koordinierungsstellen für ambulante Rehabilitation älterer Menschen mit einem stadtweiten Dienstleistungsangebot in Berlin vorzuhalten. Den in diesem Zusammenhang geführten Diskurs bestimmte lange Zeit das 23-Bezirke-Modell.

Bezirksbezogenes Modell

Im Geriatrie-Rahmenkonzept von 1992 und in seiner Fortschreibung 1995 (Drs Nr. 12/5473) wurde davon ausgegangen, bis zum Jahr 2002 Koordinierungsstellen in allen 23 Berliner Stadtbezirken einzurichten.

Dienstleistungen im Bereich der Erschließung und Koordination von Hilfen für ältere Bürger wurden in einem von Vertretern der Bezirke, der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales und der Koordinierungsstellen erarbeiteten Diskussionspapier übereinstimmend als für eine moderne Altenhilfe fachlich unverzichtbar herausgestellt. Während einige Bezirke die Ansicht vertraten, ­ gegebenenfalls mit quantitativen bzw. qualitativen Einschränkungen ­ die von den bisher bezirklich ausgerichteten Koordinierungsstellen erbrachten Dienstleistungen auch im Rahmen der behördlichen Strukturen zu erbringen bzw. erbringen zu können, plädierten andere Bezirke für die Dienstleistungserbringung durch externe Koordinierungsstellen.

Das nach wie vor gewünschte flächendeckende Beratungs- und Unterstützungsangebot lässt sich aus heutiger Sicht allerdings nicht mehr über kleinräumig ausgerichtete Planungsvorgaben (pro Bezirk eine KST) realisieren. Die Finanzierung einer solchen „großen" Lösung (bei der ein Volumen von mindestens 3 Personalstellen pro Einrichtung = mind. 69 Stellen gesamt anzusetzen wäre) aus Haushaltsmitteln des Landes Berlin ist angesichts eines Finanzierungsbedarfs von ca. 6,9 Mio. DM unrealistisch. Da in einem derartigen Modell ausschließlich bezirksbezogene Aufgaben wahrgenommen würden, müßte die Finanzierung zudem über die Globalsummenhaushalte der Bezirke sichergestellt werden. Die Bezirke sehen sich zur Zeit jedoch angesichts der äußerst angespannten Finanzsituation nicht in der Lage, die Finanzierung externer Koordinierungsstellen zu gewährleisten.

Dies führt dazu, dass die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger Berlins örtlich deutliche Unterschiede in Quantität und Qualität aufweisen und stark von aktuellen Haushaltserwägungen geprägt sein wird. Im Ergebnis ist zu erwarten, dass ein fachlich für notwendig eingestuftes Versorgungsangebot nicht flächendekkend vorgehalten werden kann.

Flächendeckung durch bezirksübergreifende Koordinierungsstellen

Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales spricht sich vor diesem Hintergrund weiterhin für die Schaffung eines flächendeckenden Angebotes an Koordinierungsstellen aus.

Dies soll dadurch realisiert werden, dass ­ entsprechend den regionalen Gegebenheiten ­ für je zwei bis drei benachbarte Bezirke eine Koordinierungsstelle eingerichtet wird.

Die beiden vorhandenen, aus Haushaltsmitteln finanzierten Koordinierungsstellen sollen dabei erhalten und entsprechend ausgebaut werden.

Zur Erreichung der genannten Ziele soll das Netz an Koordinierungsstellen in einem Stufenplan auf 10 bis 12 Einrichtungen ausgebaut werden. Verhandlungen mit den Bezirken und mit den Wohlfahrtsverbänden werden demnächst aufgenommen, um zu sinnvollen regionalen Zuschnitten zu finden.

Erste Gespräche mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege haben gezeigt, dass hier großes Interesse an der Trägerschaft von Koordinierungsstellen besteht. Soweit durch die Koordinierungsstellen im kommunalen Bereich Aufgaben des Sozialhilfeträgers berührt sind, ist § 10 BSHG zu berücksichtigen.

Danach soll entsprechend Abs. 4 der Träger der Sozialhilfe im Einzelfall von der Durchführung eigener Maßnahmen absehen, wenn die freie Wohlfahrtspflege die Hilfe leistet; nach Abs. 5 kann der Träger der Sozialhilfe die Verbände der freien Wohlfahrtspflege an den Aufgaben beteiligen oder ihnen die Durchführung übertragen.

Mit diesem Konzept wird bei grundsätzlicher Beibehaltung und teilweiser Modifizierung des praxiserprobten Koordinierungsstellenkonzepts ein gesamtstädtisches Dienstleistungsangebot in der nachfolgend beschriebenen Form entwickelt und vorgehalten.

Dienstleistungen

Das Aufgabenspektrum der Koordinierungsstellen umfaßt:

Verbraucherorientierte Unterstützung zur Organisation häuslicher Versorgung

Diese Dienstleistung besteht aus den drei Elementen

- Auskünfte,

- Beratung und Vermittlung sowie

- Unterstützungsmanagement/Rehabilitationsplanung.

Die Koordinierungsstellen erfassen in ihrem Versorgungsgebiet alle professionellen und ehrenamtlichen Hilfen sowie Selbsthilfeaktivitäten mit Bedeutung für Pflege, Betreuung und Rehabilitation älterer Menschen. Die Daten werden in einer Informationsbank kontinuierlich aktualisiert und abrufbereit gehalten.

Ältere Menschen, Angehörige sowie auch berufliche Helfer und Institutionen (z. B. Sozialämter, Sozialstationen, Krankenhäuser) können diese Informationen abrufen und nutzen.

Die o. g. Zielgruppen erhalten verbraucherorientierte Beratung zu allen Fragen häuslicher Pflege, Rehabilitation und selbständiger Lebensführung im Alter (erste Problemklärung, Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten, Vermittlung von Dienstleistungen, bei Bedarf: Weiterleitung an andere Stellen). Beratung findet sowohl telefonisch als auch aufsuchend (Hausbesuche, Klinikbesuche) statt.

Die Koordinierungsstellen bauen ein Heimberatungsangebot auf. Dieses umfaßt nicht nur Heime, sondern auch die verschiedenen Wohnformen und -möglichkeiten für ältere Menschen. Die Informationen werden in der Informationsbank abrufbereit gehalten und beziehen auch Angebote im Umland von Berlin ein.

In speziellen Fällen (Zielgruppe: ältere Menschen mit komplexen medizinischen und sozialen Problemlagen und Rehabilitationsbedarf) übernimmt die Koordinierungsstelle die Planung, Organisation, Koordinierung und Auswertung komplexer und aufwendiger Unterstützungsprogramme und -leistungen (Unterstützungsmanagement). Eine besonders intensive Zusammenarbeit findet hier mit Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen statt.

Die Beratungsarbeit (Auskunft, Beratung) und das Unterstützungsmanagement werden dokumentiert und statistisch ausgewertet (insbesondere Nachfrage nach Dienstleistungen, Probleme, erfolgte Dienstleistungsvermittlungen, Funktionieren von Hilfen, Lücken und Defizite).

Im Rahmen ihres verbraucherorientierten Beratungs- und Unterstützungsansatzes erarbeiten die Koordinierungsstellen für die o. g. Zielgruppen Orientierungs- und Handlungshilfen (z. B. in Form von Kriterienkatalogen und Check-Listen für die Auswahl, Suche und Bewertung von Dienstleistungen und Dienstleistern), aktualisieren diese kontinuierlich und vertreiben sie.

Zu verbraucherrelevanten Themen werden Veranstaltungen wie Vorträge und Kurse durchgeführt.

Mit den Verbänden und Interessenvertretungen von Senioren und Behinderten erfolgt eine enge Zusammenarbeit. Die Koordinierungsstellen binden systematisch ehrenamtliches Engagement in ihre Arbeit ein.

Durch die Tätigkeit der Koordinierungsstellen werden die Bezirke in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf unterschiedlichen Ebenen unterstützt. Hervorzuheben sind:

Bezirkliche Beratungsstellen und Einrichtungen können für ihre Tätigkeit auf die kontinuierlich gepflegte Datenbank der Koordinierungsstellen zurückgreifen.

In speziellen, äußerst komplexen Unterstützungs- und Rehabilitationsfällen kann den Bezirken Hilfestellung gegeben werden.

Die Bezirke haben die Möglichkeit, sich pauschal für spezielle Personengruppen bzw. Fallkonstellationen Dienstleistungen der Koordinierungsstellen gegen eine entsprechende finanzielle Beteiligung zu sichern (vgl. auch Finanzierungs- und Aufbaukonzept).

Die in den Koordinierungsstellen kristallisierte methodische Fachkompetenz kann von den Bezirken im Rahmen von Praxisbegleitung und Schulung genutzt werden (vgl. auch Finanzierungs- und Aufbaukonzept).

Eine kontinuierliche Zusammenarbeit erfolgt mit den bezirklichen Plan- und Leitstellen, die für planerische Aufgaben auf dem Gebiet der Gesundheitsversorgung und -förderung

­ zum Teil mit Schwerpunkt Geriatrieplanung ­ tätig sind.

Die Koordinierungsstellen sind in der Lage, den bezirklichen Planungsorganen aus Nutzerperspektive struktur- und prozeßorientierte Daten zur Entwicklung der lokalen Versorgung zu liefern. Darüber hinaus können sie Hinweise auf Brüche und Defizite im Versorgungsgeschehen geben.

Wohnraumberatung und -anpassung

Die Koordinierungsstellen beraten zu Fragen der alters- und behindertengerechten Wohnraumgestaltung und organisieren Wohnraumanpassungsmaßnahmen. Die Dienstleistung umfaßt im einzelnen die folgenden Schritte:

- Erstellen einer Problemanalyse vor Ort (Hausbesuche),

- Entwicklung eines Maßnahmenplans,

- Organisation inclusiver finanzieller Klärung von Anpassungsmaßnahmen sowie

- Koordinierung und Überprüfung von Dienstleistungen und Einzelmaßnahmen.

Eine enge Kooperation findet mit Ergotherapeuten, Kliniken, Handwerksbetrieben und -projekten, Pflegekassen und Hilfsmittelfachhandel statt.

Wohnungsbaugesellschaften werden in Fragen von alters- und behindertengerechter Wohnraumgestaltung beraten. Die Koordinierungsstellen organisieren regelmäßig Fachveranstaltungen und Fortbildungen zum Thema Wohnraumanpassung.

Fortbildung und Praxisbegleitung

Die KST unterstützen ehrenamtliche und professionelle Helfer sowie Institutionen durch Angebote der Praxisbegleitung und Fortbildung. Nutzer können u. a. die Bezirke, Sozialstationen oder Krankenhaussozialdienste sein, beispielsweise dann, wenn sie ihre Praxis stärker am methodischen Konzept des Unterstützungsmanagements ausrichten wollen (Konzeptentwicklung und Praxisbegleitung) oder wenn sie sich auf dem Gebiet der Wohnungsanpassung qualifizieren wollen (Fortbildungsveranstaltungen).

4. Umsetzungsvorschlag

Regionalstruktur, Personalausstattung, Träger

Es wird ein flächendeckendes Angebot von überbezirklich arbeitenden Koordinierungsstellen im Land Berlin eingerichtet.

Um eine sachgerechte Erfüllung der Aufgaben zu gewährleisten, kommt als Träger nur in Frage, wer in dem jeweiligen Versorgungsgebiet „marktneutral" agiert, d. h. keine entgeltpflichtigen Dienstleistungen auf dem Gebiet der Altenhilfe und pflegerischen Versorgung anbietet (z. B. ambulante Pflegedienste, Heime).

Auf der Grundlage der dargestellten Standard-Dienstleistungen müssen die Besonderheiten der jeweiligen Versorgungsregion und der Bezirke im Profil der Koordinierungsstellen Berücksichtigung finden. Regional unterschiedliche Schwerpunktsetzungen innerhalb des Dienstleistungsangebots sind daher möglich. Die konkrete Ausgestaltung wird mit den Bezirken abgestimmt.

Um die Effektivität des Systems von Koordinierungsstellen sicherzustellen, muss auch bei unterschiedlicher Trägerschaft in den Bereichen fachliche Standards, Arbeitsmethodik, Arbeitsinstrumente (Statistik, Dokumentation) sowie technische Ausstattung (insbesondere Datenbank) Einheitlichkeit hergestellt werden.

Die qualitativ anspruchsvollen Aufgaben der Koordinierungsstellen müssen von ausgebildeten und speziell qualifizierten Fachkräften wahrgenommen werden. Neben staatlich anerkannten Sozialarbeiter/innen können für einzelne Dienstleistungsbereiche (z. B. Wohnraumanpassung/Hilfsmittelberatung) andere Fachkräfte eingesetzt werden (z. B. Ergotherapeuten). Pro Koordinierungsstelle/Versorgungsregion ist von 3 bis 4

Personalstellen einschließlich Verwaltungskraft auszugehen.

Finanzierungs- und Aufbauplan Ausgehend von den beiden über Haushaltsmittel des Landes Berlin finanzierten Koordinierungsstellen in Pankow und in Wilmersdorf, die ihren Wirkungsbereich auf eine größere Region ausdehnen, sollte der Ausbau im Rahmen eines Stufenprogramms erfolgen.

Aus den in Kapitel 1 und 2 erläuterten fachlichen Interessen des Landes und zur Sicherstellung des in Kapitel 3.3 dargestellten Dienstleistungsangebots sollte eine Basisfinanzierung aus Haushaltsmitteln des Landes Berlin (Planungsgrundlage 3,5 Stellen pro Einrichtung incl. Verwaltungskraft = 35 bis 42 Personalstellen) erfolgen. Angesichts eines durchschnittlichen Finanzierungsbedarfs von 300 000,­ DM pro Einrichtung ist von einem Gesamtfinanzierungsvolumen von maximal 3,6 Mio. DM auszugehen. Für die bisher geförderten Koordinierungsstellen stehen 1996 Haushaltsmittel in Höhe von rund 600 000,- DM zur Verfügung. Für den Ausbau dieses Netzes von Koordinierungsstellen ist von einem zusätzlichen Bedarf von maximal 3,0 Mio. DM auszugehen.

Die bisher bestehenden Koordinierungsstellen werden seit 1. Juli 1996 im Rahmen des zwischen dem Land Berlin und den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege abgeschlossenen Vertrag über die Verwaltung und Vergabe von Mitteln Berlins zur Förderung und Finanzierung von Projekten der sozialen Versorgung und der sozialen Arbeit in Berlin gefördert. In diesen Vertrag ist auch die bisherige Zuwendungsfinanzierung für Altenpflegekräfte in Seniorenwohnhäusern freier Träger eingegangen.

In diesem Bereich wird es sukzessive zu erheblichen Reduzierungen kommen, weil zukünftig die von den Betreuungskräften erbrachten Dienstleistungen von den Bewohnern bzw. von deren Kostenträgern finanziert werden sollen. Die hierdurch freiwerdenden Mittel belaufen sich auf rund 3 Mio. DM. Ein Teil dieser freiwerdenden Mittel sollte zum Aufbau der Beratungsinfrastruktur in Form der Koordinierungsstellen verwendet werden, die wiederum Anteile der bisher von Betreuungskräften erbrachten Beratung sicherstellen können. Dazu werden umgehend Verhandlungen mit den Vertragspartnern aufgenommen. Über die Wahrnehmung von kommunalen Aufgaben durch Koordinierungsstellen der freien Wohlfahrtspflege und die Finanzierung dieses Teiles der Arbeit sind Verhandlungen mit den jeweils beteiligten Bezirken zu führen.

Perspektivisch sollen in den nachfolgend genannten Bereichen und durch die nachfolgend dargestellten Maßnahmen weitere Finanzierungsmöglichkeiten erschlossen und der Einsatz von Haushaltsmitteln des Landes Berlin reduziert werden.

Geprüft wird, inwieweit im Rahmen unterschiedlicher Sozialgesetze einzelne Dienstleistungen oder Dienstleistungspakete der Koordinierungsstellen einzelfallbezogen finanziert werden können. Hierbei können die Erfahrungen des Modellprojektes „Ergänzende Maßnahmen zur Rehabilitation älterer Menschen" (vgl. Fußnote 4) einbezogen werden.

Für den Bereich der Wohnraumberatung /-anpassung kann an Erfahrungen anderer Bundesländer angeknüpft werden (Einbeziehung der Pflegekassen).

Bezirke, die spezielle Dienstleistungen der Koordinierungsstellen in Anspruch nehmen wollen, sind in die Finanzierung einzubeziehen. Denkbar ist beispielsweise die Finanzierung einer Personalstelle oder eines Stundenkontingents für genau definierte Dienstleistungen (z. B. Rehabilitationsmanagement bei Schlaganfallpatienten, Wohnraumanpassung) für Bürger eines Bezirkes.

Es soll geprüft werden, für welche Dienstleistungen Entgelte der Nutzer erhoben werden können.

Eine Möglichkeit der teilweisen Entlastung des Zuwendungsbereichs stellen darüber hinaus Angebote der Koordinierungsstellen im Bereich der Fortbildung und Praxisbegleitung dar, die gebührenpflichtig angeboten werden können.

Entwicklungsoptionen

Das vorgestellte Strukturmodell ist in der Lage, das bewährte und bundesweit angesehene Berliner Modell der Koordinierungsstellen zu erhalten, bei geringfügigen Modifikationen des bisherigen Konzepts ein berlinweites qualifiziertes Dienstleistungsangebot vorzuhalten, die in mehreren Jahren erworbene hohe Fachkompetenz auf dem Gebiet der Altersrehabilitation, der Methode des Unterstützungsmanagements und der Wohnraumberatung/ -anpassung zu sichern und damit den sozialpolitischen und fachlichen Anforderungen an die Altenhilfe unter sich radikal verändernden strukturellen Rahmenbedingungen Genüge zu tun.

Das Konzept ist ausbau- und entwicklungsfähig. Im Sinne von Effektivierungs- und Synergieeffekten können stärkere Verzahnungen mit anderen Bereichen der sozialen Arbeit, beispielsweise der Selbsthilfe, gesucht werden. Auf diese Weise kann auf neue Anforderungen der sich kontinuierlich verändernden Sozialleistungslandschaft reagiert werden.

5. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

Aus diesem Bericht: Keine.

Wir bitten, den Beschluß damit als erledigt anzusehen.