Die Übernahme der Aufgaben der Aufsichtsbehörde für den privaten Bereich führte zu einer Umorganisation in der Dienststelle

Bericht des Berliner Datenschutzbeauftragten zum 31. Dezember 1996

Der Berliner Datenschutzbeauftragte hat dem Abgeordnetenhaus und dem Regierenden Bürgermeister jährlich einen Bericht über das Ergebnis seiner Tätigkeit vorzulegen (§ 29 Berliner Datenschutzgesetz ­ BlnDSG ­). Der Bericht schließt an den am 20. März 1996 vorgelegten Jahresbericht 1995 an und deckt den Zeitraum zwischen 1. Januar und 31. Dezember 1996 ab.

Wir kommen damit zugleich den Pflichten nach § 6 Abs. 3 Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31. August 1991 und zu Art. 36 des Einigungsvertrages nach.

Die Übernahme der Aufgaben der Aufsichtsbehörde für den privaten Bereich führte zu einer Umorganisation in der Dienststelle. Die bisher streng an der Geschäftsverteilung des Senats orientierten Gliederungen des Berichts wurden erstmals zugunsten von Arbeitsgebieten geändert, die die Probleme der öffentlichen und der nicht-öffentlichen Stellen umfassen, wo dies sinnvoll ist. Diese Vorgehesensweise nimmt die Grundvorgaben der europäischen Datenschutzlinie auf, die von einer grundsätzlichen Gleichbehandlung von Staat und Wirtschaft ausgeht.

Dieser Jahresbericht ist über das Internet (http://www.datenschutzberlin.de) abrufbar; dabei stehen auf zitierte Texte zur Verfügung, die nicht im Anhang abgedruckt sind.

Berlin, den 4. März 1997

Dr. Hansjürgen Garstka Berliner Datenschutzbeauftragter

Der Bericht liegt als Broschüre vor.