Rehabilitation

Das Psychiatrieentwicklungsprogramm soll die Grundlage sowie den verbindlichen Rahmen für die Entwicklung der regionalisierten Versorgung psychisch erkrankter Menschen im Land Berlin bilden. Dabei setzt die Planung den psychisch kranken Menschen mit seinen sich ändernden Fähigkeiten und Beeinträchtigungen sowie seine Lebenswelt konsequent ins Zentrum ihrer Betrachtungsweise. Inhaltlich basiert es auf den Empfehlungen

- des „Berichts über die Lage der Psychiatrie in der Bundesrepublik Deutschland zur psychiatrischen und psychotherapeutisch/psychosomatischen Versorgung der Bevölkerung" aus dem Jahre 1975 (BT ­ Drucksache 7/4200 und 7/4201)

- der „Expertenkommission der Bundesregierung zur Reform der Versorgung im psychiatrischen psychotherapeutisch/psychosomatischen Bereich" auf der Grundlage des Modellprogramms Psychiatrie der Bundesregierung aus dem Jahre 1988. Im folgenden „Expertenkommission" genannt und berücksichtigt

- den Krankenhausplan 1993, Konkretisierung des Krankenhausrahmenplans 1991 (Drucksache 12/3615)

- den Psychiatriebericht Berlin ­ Erster Teil „Strukturelle Rahmenplanung" (Drucksache 12/3671) Desweiteren berücksichtigt es die Besonderheiten der verwaltungsmäßigen Gliederung des Landes Berlin und ­ soweit möglich ­ die bisherigen Entwicklungen und Planungen im psychiatrischen/psychosozialen Versorgungssystem im Land Berlin und seinen Bezirken.

Das Psychiatrie-Entwicklungsprogramm hat dem Psychiatriebeirat des Landes Berlin vorgelegen und wurde in seinen Grundstrukturen befürwortet.

2. Ziele und Aufgaben des Psychiatrieentwicklungsprogramms

- Schaffung eines regionalisierten Systems zur Sicherstellung der Versorgung für psychisch erkrankte und suchtkranke erwachsene Menschen

- Erarbeitung von Vorgaben zum Aufbau der regionalen Versorgungsstruktur sowie Festlegung quantitativer Richtwerte für ihre Entwicklung

- Umsetzung der Enthospitalisierung entsprechend den Vorgaben des Krankenhausplans 1993 im Bereich Psychiatrie und Wiederbeheimatung der Menschen in den Versorgungsregionen

3. Zuständigkeiten im psychiatrischen Bereich

Die Zuständigkeiten für die Hauptverwaltung und die Bezirksverwaltungen sind durch das Allgemeine Zuständigkeitsgesetz sowie das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst geregelt.

- Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales ist zuständig für die Entwicklungsplanung regionalbezogener Versorgungsstrukturen für psychisch Kranke und Abhängigkeitskranke, die Planung und Sicherstellung überbezirklicher Versorgungsangebote für besondere Patientengruppen, die Entwicklung und Vorgabe von Richtwerten sowie für die Steuerung des Einsatzes der Finanzierungsmittel und die Festlegung von Tagessätzen

- Die Bezirke sind insbesondere zuständig für die bezirkliche Bedarfsanalyse, die konkrete Projektentwicklung, den Einsatz von Fördermitteln, den Aufbau bezirklicher/regionaler Versorgungsstrukturen sowie die Sicherstellung der Versorgung (regionaler gemeindepsychiatrischer Versorgungsauftrag)

4. Die regionale Pflichtversorgung

Die Sicherstellung der Versorgung innerhalb definierter Regionen ergibt sich aus dem abgestimmten und verbindlichen Zusammenwirken aller an der Versorgung beteiligten Institutionen und Personen. Diese Verbindlichkeit ist Vorbedingung insbesondere für die Versorgung der chronisch psychisch Kranken in der Region. Die Organisation und der Aufbau der einzelnen Angebotsformen folgen weitgehend den Empfehlungen der Expertenkommission und orientieren sich an den Defizitmustern sowie dem Kompensations- und Unterstützungsbedarf psychisch kranker Menschen. Beim Aufbau der Versorgungsstruktur ist folgende Funktionsgliederung zugrundegelegt:

- Angebote im Bereich Behandlung/Pflege/Rehabilitation

- Angebote im Bereich Hilfen zum Wohnen

- Angebote im Bereich Hilfen bei der Tagesstrukturierung, Beratung und Kontaktstiftung sowie Beschäftigung

- Regionale Steuerung und Abstimmung auf der administrativen Ebene, der Angebotsebene und der Einzelfallebene

Die Struktur eines entwickelten, gemeindeintegrierten Grundversorgungssystems mit Pflichtversorgungscharakter lässt sich im Überblick der Grafik auf der nächsten Seite entnehmen.