Mehrfachbezahlung von Orchestermusikern

Der Wirtschaftsplan 1995/1996 weist beim nichtplanmäßigen künstlerischen und künstlerisch-technischen Personal insgesamt 39 260 DM für „Verstärkungen, Aushilfen, Krankheitsvertretungen für das Orchester" aus. Der Rechnungshof hat die Entwicklung der tatsächlichen Ausgaben geprüft und festgestellt, daß

- in der Spielzeit 1994/1995 371 000 DM und

- in der Spielzeit 1995/1996 599 000 DM für diese Zwecke ausgegeben wurden, davon 331 000 DM für Aushilfen zum Ersatz nicht zur Verfügung stehender Orchestermitglieder.

Wegen der unzureichenden Auslastung der Musiker sind die in diesen Beträgen enthaltenen Ausgaben für auswärtige Aushilfen zum Ersatz nicht zur Verfügung stehender Orchestermitglieder nicht vertretbar. Besonders gravierend ist, dass sich die Ausgaben im Vergleich zur vorangegangenen Spielzeit nahezu verdoppelt haben. Der Rechnungshof hat die Komische Oper aufgefordert, darzulegen, aus welchen Mitteln die Sonderleistungen für das Orchester finanziert wurden und welche Gründe sie dazu bewogen haben, die im Ansatz des Wirtschaftsplans veranschlagte Summe um ein so extrem hohes Maß zu überschreiten.

Die Aushilfen gehören in der Regel anderen Orchestern Berlins an und beziehen die Honorare für Gasteinsätze neben ihren laufenden Bezügen. Es ist deshalb dringend geboten, daß die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur die rechtlichen Voraussetzungen dafür schafft, dass die Mehrfachbezahlung von Orchestermusikern für Aushilfen in einem anderen Haus insoweit entfällt, wie die insgesamt geleisteten Dienste das tariflich zulässige Höchstmaß noch nicht erreichen.

Die Opernsängerinnen und -sänger des Musiktheaters unterstehen als Ensemble mit 48 Mitgliedern dem Operndirektor.

Die Dienstverträge werden nach NV Solo geschlossen und enthalten teilweise Vereinbarungen über die Zahl der mit der monatlichen Gage abgegoltenen Auftritte (Soll) und die Höhe des Entgelts für jede darüber hinausgehende Vorstellung (Überspielhonorar). Als Soll wurden im Durchschnitt 35

(15 bis 55) Auftritte pro Spielzeit und als Überspielhonorar Summen zwischen 400 DM und 10 000 DM je Einsatz vereinbart. Ein Teil der Künstler/innen ist nur noch begrenzt einsetzbar, befindet sich aber aufgrund längerer Zugehörigkeit zum Hause in einem unkündbaren Beschäftigungsverhältnis.

Die Prüfung hat gezeigt, dass in einigen Fällen auch Künstler mit einer kürzeren Beschäftigungsdauer das vertraglich vereinbarte Soll nicht erreicht haben. Insgesamt führen geringe Soll-Vereinbarungen in Verbindung mit teilweise hohen Überspielhonoraren zu erheblichen Mehrausgaben für die Komische Oper. Sie begründet ihr Vorgehen mit allgemein üblichen, das Niveau der Gagen bestimmenden Bedingungen. Angesichts der Finanzsituation (T 32 ff.) hat der Rechnungshof empfohlen, bei künftigen Verträgen die mit der Monatsgage abgegoltenen Auftritte angemessen zu erhöhen.

Die Zahl von 48 Opernsängerinnen und -sänger ist zu hoch.

Nach den von der Komischen Oper bestätigten Feststellungen des Rechnungshofs beträgt der tatsächliche Bedarf maximal 35 Positionen. Die Personalausgaben für das „planmäßige künstlerische und künstlerisch-technische Personal" sind somit zu hoch bemessen. Der Rechnungshof erwartet, dass die Mittel für Opernsängerinnen und -sänger um 1,6 Mio. DM reduziert werden. Bei unkündbaren Sängerinnen und Sängern, die ­ meist aus künstlerischen Gründen ­ nicht mehr ihrem Gagenniveau entsprechend eingesetzt werden, sollte auf dem Wege einer tariflichen Änderungskündigung die Gagenhöhe dem Verhältnis der Leistung bzw. den vergleichbaren Gagen anderer Sängerinnen und Sänger in denselben Partien angeglichen werden.

Das Tanztheater wird vom Ballett-Direktor (NV Solo) geleitet, der dem Intendanten direkt unterstellt ist. Als Künstlerischer Leiter ist zusätzlich ein Chefchoreograf (NV Solo) vorhanden. Der Schwerpunkt der Arbeit des Ballett-Direktors liegt in der Gesamtorganisation von der Vertragsgestaltung für festes und gastierendes Personal bis zur Planung und Gestaltung von Gastspielen, Koproduktionen und des Repertoires. Der Chefchoreograf ist für das künstlerische Niveau verantwortlich. Sein Dienstvertrag verpflichtet ihn zu einer abendfüllenden Neuproduktion pro Spielzeit. Erklärtes Ziel der Ballettleitung ist es, pro Spielzeit zwei bis drei abendfüllende Neuproduktionen des Chefchoreografen und internationaler Gastchoreografen für das Ensemble zu erarbeiten.

An deutschen Mehrspartentheatern ist die Position des Ballett-Direktors erst seit etwa 25 Jahren bekannt und wird häufig von einem Choreografen besetzt. Manchmal ist der Ballett-Direktor zugleich Choreograf, Ballettmeister und Probenleiter in Personalunion. Die Komische Oper verfügt über eine Reihe von Stellen für diese Aufgaben. Neben dem BallettDirektor und dem Chefchoreografen gibt es noch zwei Ballettmeister/Probenleiter und eine unbesetzte Stelle für einen Trainingsmeister. Der Chefchoreograf nimmt seine Verantwortung für das künstlerische Niveau wahr, indem er die Erarbeitung seiner Stücke in den Proben leitet und selbst auch Training durchführt. Damit wird er praktisch in breitem Maße auch als erster Probenleiter und Trainingsmeister tätig. Der Rechnungshof hat die Komische Oper aufgefordert, in diesem Bereich eine Stelle einzusparen.

598Das Tanztheater der Komischen Oper hat begonnen, ein Profil zu entwickeln, dessen Schwerpunkt beim modernen Tanz liegt. Das bisherige Repertoire soll abgebaut und durch ein völlig neues ersetzt werden. Die aufgrund der Neuprofilierung entstehenden Gästekosten sind im Zeitraum Mai 1995 bis März 1996 erheblich angestiegen. An der Komischen Oper entwickelt sich somit zugleich ein Tanztheater mit neuem Stil, das am Ende nur noch schwer mit dem Opernbetrieb in Einklang zu bringen sein wird. Ein ähnliches Ziel verfolgt die Deutsche Oper Berlin. Damit gewinnt der moderne Tanz in Berlin an Bedeutung. Inzwischen hat der Senat in seinem Bestreben, Einsparungsmöglichkeiten zu finden, eine Zusammenfassung der Berliner Tanztheater erwogen. Danach ließe sich das Weiterbestehen und die Pflege des Klassischen Tanztheaters auf der Opernbühne sichern, und gleichzeitig könnte die Entwicklung des modernen Tanzes weiter gefördert werden.

599Der Rechnungshof hat darüber hinaus der Komischen Oper vorgeschlagen, weitere Stellen und Funktionen im künstlerischen Bereich einzusparen, um Personalausgaben zu senken und damit die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen. Ferner hat er empfohlen, daß

- die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur mit Kooperationsvereinbarungen der drei Berliner Opernhäuser eine gegenseitige kostenneutrale Unterstützung durch die jeweiligen Chöre sicherstellt, um die mit dem Einsatz von Gastchören verbundenen Aufwendungen für Honorare deutlich zu verringern,

- die Komische Oper für die Zukunft Regelungen trifft, um Kostenersatz für Leistungen zu erlangen, die von Künstlern für Dritte erbracht werden,

- die Komische Oper bei Beurlaubungen für anderweitige Gastspiele, bei denen die Bühnenangehörigen neben ihren Bezügen an der Oper ein weiteres Honorar erhalten, Urlaub nur noch unter Fortfall der Bezüge gewährt,

- das Opernhaus Dramaturgen, Regisseuren und Choreografen für Leistungen aus ihren Beschäftigungsverhältnissen, z. B. Erstellung einer deutschen Fassung oder von Choreographien, künftig keine Tantiemen mehr zahlt und die dazu notwendigen dienstvertraglichen Veränderungen vornimmt.

600Insgesamt können 38 Stellen und weitere 13 Funktionen im künstlerischen Bereich entfallen und 29 Arbeitsgebiete abgewertet werden. Wenn zugleich die Mittel für Opernsängerinnen und -sänger an den Bedarf angepaßt werden, lassen sich gegenwärtig Personalkosten von jährlich 6,22 Mio. DM einsparen. Die Ergebnisse der Prüfung liegen der Komischen

Oper und der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur vor. Die Senatsverwaltung hat bereits einige Forderungen des Rechnungshofs erfüllt und im übrigen die weitgehende Realisierung zugesagt. Der Schriftwechsel ist noch nicht abgeschlossen.

9. Juristische Personen des öffentlichen Rechts Unwirtschaftliches Verhalten der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) unterhalten trotz ihrer angespannten wirtschaftlichen Lage ein Orchester, eine Tageserholungsstätte sowie zwei Kegelbahnen und eine Sauna. Diese Einrichtungen, deren Subventionierung nicht zu den Aufgaben der BVG gehört, erfordern jährliche Zuschüsse von 3,7 Mio. DM.

Der Rechnungshof erwartet, dass die BVG das Orchester und die Tageserholungsstätte aufgeben und für die Kegelbahnen und die Sauna nach zumindest kostendeckenden Lösungen suchen.

Anderenfalls sind auch diese Einrichtungen aufzugeben. Außerdem haben schwerwiegende Mängel bei der Umsetzung einer Neukonzeption der Bahnhofsreinigung und Zug-Innenreinigung zu weiteren finanziellen Nachteilen der BVG in Millionenhöhe geführt.

(1) Unzulässige und unvertretbare Subventionierung des Orchesters

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) unterhalten ein Orchester, das 38 Musiker (20 aktive Mitarbeiter und 18 Rentner) umfaßt. Neben der großen Besetzung mit durchschnittlich 33

Musikern werden kleinere Ensembles in unterschiedlicher Besetzung gebildet. Die aktiven Mitarbeiter, insbesondere Fahrdienstbeschäftigte, werden für Orchesterauftritte ganztägig von ihrer dienstlichen Tätigkeit freigestellt. Orchestervorstand (1 Musiker) und Dirigent sind außerdem dauerhaft zu 50 bzw. 40 v. H. von ihren eigentlichen Aufgaben freigestellt.

Die Gesamtaufwendungen für das Orchester betrugen nach Angaben der BVG im Jahr 1995 700 000 DM. Wesentliche Aufwendungen waren 434 000 DM für Freistellungstage der aktiven Musiker sowie 137 000 DM für die Freistellung von Orchestervorstand und Dirigent. Ferner wurden an die aktiven Mitarbeiter Aufwandsentschädigungen von 25 000 DM für die Teilnahme an Proben (zweimal wöchentlich außerhalb der Dienstzeit) gezahlt. Die Rentner erhielten des weiteren insgesamt 37 000 DM Proben- und Einsatzgelder. Dem stehen Erträge von nur 14 000 DM gegenüber; dies entspricht der Größenordnung der Vorjahre.

1995 hatte die große Besetzung des Orchesters 36 Einsätze, weitere 63 Einsätze wurden von kleineren Ensembles (Bläsergruppen, Combo) oder einem Alleinunterhalter bestritten.

Von den insgesamt 99 Einsätzen fanden 71 aus innerbetrieblichen Anlässen (Jubiläen, Verabschiedungen, Weihnachtsfeiern, Beisetzungen etc.) statt. Lediglich 28 Einsätze sind bei außerbetrieblichen Veranstaltungen mit Öffentlichkeitsbezug (z. B. Richt-, Straßen- und Betriebsfeste) erfolgt, davon 15 für Berliner Bezirksämter. Auch in den Vorjahren waren mehr als zwei Drittel der Einsätze innerbetrieblich.

Die Entgelte für die Einsätze des BVG-Orchesters richteten sich bis einschließlich 1995 weitgehend nach dem Erlaß der Senatsverwaltung für Inneres über Leistungen der Polizei außerhalb ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben vom 11. Juli 1990. Die BVG haben die Kostenerstattung für das BVGOrchester mit Wirkung vom 13. Februar 1996 erstmals höher als die Entgelte für das Polizeiorchester festgesetzt, um die Erträge zu erhöhen. Nunmehr werden 60 DM (gegenüber 53 DM) pro Stunde und Musiker bei außerbetrieblichen Veranstaltungen berechnet. Bei Veranstaltungen mit gemeinnützigem Charakter wird eine Ermäßigung von 50 v. H. gewährt.

Die bis einschließlich 1994 bestehende Regelung, wonach Einsätze für Bezirksämter einmal jährlich kostenfrei waren, wurde aufgegeben. Von 1995 an sind für diese Einsätze 25 DM pro Stunde und Musiker zu entrichten.

605Bei einem durchschnittlichen Jahresaufwand von 700 000 DM und Gesamteinnahmen von 13 800 DM im Jahr 1995 stehen Kosten und Nutzen des Orchesters in keinem angemessenen Verhältnis. Auch im Fall von mehr Einsätzen bei außerbetrieblichen Veranstaltungen und höheren Einnahmen aus Entgelten wird künftig eine auch nur annähernd kostendekkende Unterhaltung des Orchesters nicht möglich sein.

Wesentliche Gründe, die trotz offensichtlicher Unwirtschaftlichkeit eine Beibehaltung dieser Einrichtung rechtfertigen würden, sind nicht ersichtlich, zumal das Orchester keine gesetzlich oder vom Gewährträger vorgegebenen Aufgaben erfüllt. Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für die BVG lassen sich bei einem Anteil außerbetrieblicher Einsätze von weniger als einem Drittel der Gesamtzahl nicht nennenswert verwirklichen. Außerdem ist das Orchester für diese Aufgaben nicht notwendig. Die Fortführung des Orchesters ist auch aus diesen Gründen nicht vertretbar.

(2) Unzulässige und unvertretbare Subventionierung der Tageserholungsstätte Stößensee 606Die BVG unterhalten seit Mitte der fünfziger Jahre die Tageserholungsstätte Stößensee auf einem 6 680 m2 großen Grundstück direkt am Stößensee. Das Grundstück „Klein-Sanssouci" wurde von den BVG durch Kaufvertrag im Jahr 1946 vom Magistrat der Stadt Berlin erworben, um für die Belegschaft Erholungsmöglichkeiten zu schaffen. Neben dem von 1964 bis 1967 neu errichteten Haupthaus mit Restaurant, Dienstwohnung, Küche, drei Aufenthalts- und Sitzungsräumen, Werkstatt, Terrasse, Personal- und diversen Lagerräumen befinden sich auf dem Grundstück u. a. ein Nebengebäude („Haus am Wasser"), Abstellflächen und ein Kinderspielplatz.

607Das Restaurant der Tageserholungsstätte ist ganzjährig auch am Wochenende von 9.00 Uhr bis 21.00 Uhr geöffnet. Die Anwesenheitszeiten des Personals differieren je nach Aufgabenbereich und Dienstplan zwischen 6.00 Uhr und 21. Uhr. 1995 wurden insgesamt 29 Mitarbeiter, davon drei fahrdienstuntauglich, eingesetzt. Die BVG führen regelmäßig Sonderveranstaltungen wie Tanztees, Faschingsparties, Bockbierfeste und Konzerte durch, bei denen auch das BVGOrchester eingesetzt wird. Neben diesen Veranstaltungen sind die Räumlichkeiten häufig aufgrund privater Anlässe von Betriebsangehörigen belegt.

608Im Jahr 1995 standen den aus dem Verkauf von Speisen und Getränken erwirtschafteten Erträgen von 812 000 DM Aufwendungen von 2 957 000 DM gegenüber. Hiervon entfielen 1 855 000 DM auf Löhne und Gehälter für die dort beschäftigten Mitarbeiter. Somit haben die BVG die Tageserholungsstätte ­ wie auch im Jahr 1994 ­ mit mehr als 2 Mio. DM subventioniert.

609Die BVG haben erkannt, dass die ursprüngliche Konzeption der Tageserholungsstätte überholt ist. Geplant ist, diese Einrichtung stärker als bisher für die innerbetriebliche Arbeit zu nutzen und Seminare für Mitarbeiter durchzuführen, um bisher zusätzlich angemietete Schulungsräume aufzugeben.

Erwogen wird zudem eine Einschränkung der Öffnungszeiten, um die Anzahl der im Schichtdienst tätigen Mitarbeiter zu verringern.

610Der Rechnungshof hält die Fortführung der mit über 2 Mio. DM jährlich subventionierten Einrichtung nicht für gerechtfertigt, auch wenn dort, allerdings in nur geringer Zahl, fahrdienstuntaugliche Mitarbeiter beschäftigt sind und Aufwendungen für die Anmietung zusätzlicher Schulungsräume entfallen. Der Betrieb einer Tageserholungsstätte steht in keinem Zusammenhang mit den Aufgaben der BVG als Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs. Eine Veräußerung des Grundstücks mit einem Erlös in Millionenhöhe ist angesichts der sehr angespannten wirtschaftlichen Situation der BVG dringend geboten.

(3) Unzulässige und unvertretbare Subventionierung von zwei Kegelbahnen und einer Sauna

Die BVG betreiben seit August 1980 bzw. März 1983 auf den U-Bahnhöfen Richard-Wagner-Platz und Innsbrucker Platz je zwei vollautomatische Kegelbahnen. Die Anlagen mit einer Größe von 420 m2 (Richard-Wagner-Platz) bzw. 219 m2 (Innsbrucker Platz) verfügen über Aufenthaltsräume und ein umfangreiches Getränke- und Imbißangebot. In jeder Anlage sind drei bis vier fahrdienstuntaugliche Mitarbeiter zur Pflege und Instandhaltung sowie zur Betreuung des Spielbetriebs eingesetzt. Nach den Richtlinien der BVG ist die Anlage nur Mitarbeitern und deren Familienangehörigen vorbehalten.

Der Spielbetrieb ist von Montag bis Sonnabend in der Regel von 10.00 Uhr bis 22.00 Uhr möglich.

Das Nutzungsentgelt beträgt derzeit 15 DM pro Stunde (für 2

Bahnen). Beide Anlagen erwirtschafteten 1995 bei einer Auslastung von 87 v. H. (Innsbrucker Platz) bzw. 51 v. H. (Richard-Wagner-Platz) Erträge von 52 000 DM. Die Aufwendungen für Wartung, Räumlichkeiten sowie Löhne und Gehälter der dort beschäftigten Mitarbeiter beliefen sich hingegen auf insgesamt 774 000 DM.

Außerdem unterhalten die BVG eine Sauna auf dem Betriebshof Lichtenberg mit einer Größe von 140 m2. Eine weitere Sauna in hierfür angemieteten Räumen wurde Ende 1996 aufgegeben. Zwei Mitarbeiterinnen sind mit der Pflege und Instandhaltung der verbliebenen Anlage betraut. Die Nutzung ist nur Mitarbeitern der BVG und deren Angehörigen gestattet und zwar von Montag bis Freitag in der Zeit von 6.00/7.00 Uhr bis 19.00 Uhr. Derzeit sind von Mitarbeitern der BVG 5 DM Nutzungsentgelt zu entrichten (für Auszubildende und Rentner gelten um 50 v. H. ermäßigte Sätze). 1995 wurden Erträge von 13 000 DM erzielt. Demgegenüber betrugen die Aufwendungen für die Räume sowie Löhne und Gehälter der Mitarbeiterinnen 186 000 DM.

Der Rechnungshof hält die Subventionierung dieser Einrichtungen ­ wie die Unterhaltung einer Tennisanlage durch die BVG (Vorjahresbericht T 562 bis 567) ­ für unzulässig. Eine Fortführung ist wirtschaftlich nicht vertretbar, da auch ein sozialer und gesundheitlicher Nutzen dieser Einrichtungen in keinem angemessenen Verhältnis zu den Kosten dieser Einrichtungen steht. Im Hinblick auf den Gesamtumfang der Subventionierungen von fast 900 000 DM jährlich würde auch eine Anhebung der Entgelte auf das Preisniveau von privat betriebenen Anlagen das Ergebnis nicht wesentlich verbessern. Der Rechnungshof erwartet daher, dass die BVG sowohl für die Kegelbahnen als auch für die Sauna nach zumindest kostendeckenden Lösungen suchen und diese unverzüglich realisieren. Anderenfalls sind die Einrichtungen aufzugeben.

Die BVG haben hierzu Entscheidungen „in absehbarer Zeit" angekündigt.

(4) Schwerwiegende Mängel bei der Umsetzung einer Neukonzeption der Bahnhofsreinigung und Zug-Innenreinigung

Der Rechnungshof hatte im Jahresbericht 1993 (T 574 bis 576) bereits die unnötige Vergabe eines Gutachtens zur Neukonzeption der Bahnhofsreinigung und Zug-Innenreinigung durch die BVG beanstandet, die zu vermeidbaren Kosten von 1,6 Mio. DM geführt hatte. Die Umsetzung der von dem beauftragten Beratungsunternehmen vorgeschlagenen Fremdvergabe der Reinigungsleistungen bei gleichzeitigem sozialverträglichen Abbau des Reinigungspersonals der BVG veranlaßt den Rechnungshof, erneut zu berichten.

Nach der ursprünglichen Planung war die Umsetzung des neuen Reinigungskonzeptes bis zum Ende des Jahres 1991 vorgesehen. Die Umstellung auf Fremdreinigung war auch im Jahr 1996 noch immer nicht abgeschlossen. So waren noch immer 109 von im Jahr 1990 vorhandenen 314 Beschäftigten der BVG mit der Reinigung von 14 der 169 U-Bahnhöfe sowie der Innenreinigung der Züge auf fünf von neun U-Bahnlinien betraut. Die BVG haben diese Leistungen inzwischen EU-weit ausgeschrieben.

617Der Rechnungshof hat die zögerliche Umsetzung des Reinigungskonzeptes beanstandet. Auch die erheblichen Veränderungen bei den BVG infolge der Übernahme der Berliner Verkehrsbetriebe (BVB) im Ostteil Berlins und der Abgabe des Betriebes der S-Bahn rechtfertigen dies nicht. Während die BVG für die Fremdreinigung von 155 U-Bahnhöfen insgesamt 18,3 Mio. DM aufwenden, betragen bereits die Personalkosten der für die Reinigung von 14 U-Bahnhöfen verbliebenen 85 Mitarbeiter 6 Mio. DM. Bei einer früheren Vergabe an private Unternehmen hätten allein in diesem Teilbereich bis zu 4 Mio. DM eingespart werden können.

618Die BVG haben bei der Vergabe von Reinigungsleistungen zwischen 1990 und 1993 mit einem jährlichen Volumen von mindestens 500 000 DM je Auftrag die Vergabevorschriften nicht eingehalten. Die 13 Aufträge wurden lediglich auf der Grundlage von beschränkten Ausschreibungen vergeben.

Gründe, die ein Abweichen vom Grundsatz der öffentlichen Ausschreibung bei der Vergabe der Reinigungsleistungen

­ insbesondere bei dieser finanziellen Größenordnung ­ rechtfertigen würden, sind nicht aktenkundig. Zudem haben die BVG bei der Verlängerung der zwischen 1990 und 1993 geschlossenen 13 Dienstleistungsverträge auch die EG-Sektorenrichtlinie 93/38/EWG vom 14. Juni 1993 (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, Nr. 2199, S. 84 ff.), wonach Aufträge ab Erreichen des Schwellenwertes von 400 000 ECU EU-weit auszuschreiben sind, teilweise nicht beachtet. Die meisten der in der Regel auf ein Jahr befristeten Verträge

­ teilweise mit Option auf ein weiteres Jahr ­ wurden ohne Ausschreibung wenige Tage vor Verkündung der Richtlinie im August 1993 um ein bis drei Jahre verlängert. Weitere Vertragsverlängerungen fanden 1994 und 1996 statt. Drei verlängerte Verträge endeten zum 30. September 1996 und wurden dann EU-weit ausgeschrieben. Die übrigen zehn Verträge enden zum 30. Juni 1997.

619Die BVG haben nachträglich eingewandt, dass sie die beschränkte Ausschreibung auf der Basis des von dem Beratungsunternehmen beschränkten potentiellen Bieterkreises durchgeführt und auf solche Bieter beschränkt habe, bei denen keine fehlerhafte Kalkulation in bezug auf den Personaleinsatz zu erwarten gewesen wäre. Eine zwischenzeitliche Neuausschreibung einzelner Lose sei wegen baulicher Maßnahmen nicht ratsam gewesen, zumal für den insoweit angefallenen Mehraufwand an Reinigungsleistungen keine höheren Kosten entstanden seien. Zudem hätten die Reinigungsunternehmen als Gegenleistung für die Verlängerung der Verträge Reinigungsleistungen auf zusätzlichen Bahnhöfen unentgeltlich erbracht.

620Die vertragliche Bindung der BVG an dieselben Auftragnehmer über einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren, ohne zwischenzeitlich die Konditionen durch Wettbewerb im Wege eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens zu verbessern, war dennoch unwirtschaftlich. Nach den Erfahrungen von Verwaltung und Rechnungshof führen erneute öffentliche Ausschreibungen von Reinigungsleistungen spätestens nach drei Jahren oftmals zu erheblichen Einsparungen (vgl. zuletzt Vorjahresbericht T 230 bis 233). Hierfür spricht auch das Ergebnis einer 1994 durchgeführten EU-weiten Ausschreibung der Reinigung von 13 U-Bahnhöfen, die zuvor von Mitarbeitern der BVG durchgeführt wurde. Nach dem Ergebnis dieser Ausschreibung beträgt der durchschnittliche jährliche Aufwand 72 000 DM je Bahnhof gegenüber 118 000 DM aus den früheren Aufträgen. Der Rechnungshof erwartet, dass die BVG die Vergabe von Bahnhofs- und Zug-Innenreinigung an private Unternehmen unverzüglich abschließen und die Leistungen ­ ebenso wie die der zum 30. Juni 1997 auslaufenden Verträge ­ im Wege einer EU-weiten öffentlichen Ausschreibung an die Bieter mit dem jeweils wirtschaftlichsten Angebot vergeben. Der Schriftwechsel ist noch nicht abgeschlossen.