Therapeutische Wohngemeinschaft

Ein Verstoß gegen diese Grundregeln wird sanktioniert.

Die Therapeutische Wohngemeinschaft ist in der Regel das Angebot einer Langzeittherapie.

Auf zielgruppenorientierte Besonderheiten sowie spezifische Angebote wird in der nun folgenden Kurzbeschreibung der einzelnen Einrichtungen hingewiesen werden:

Im „Tannenhof" (Tempelhof) stehen 30 Plätze für erwachsene Drogenabhängige zur Verfügung. Neben Alleinstehenden können auch Paare mit Kindern und Schwangere das Angebot annehmen. Die Therapie ist in zwei Phasen (9 + 3 Monate) eingeteilt. In der ersten Phase stehen die Aktivitäten in der Hausgemeinschaft, gruppenbezogene Therapie und Selbsterfahrung im Vordergrund.

Die zweite Phase ist vor allem auf die im Einzelfall anschließende Nachsorge gerichtet. Der Tannenhof bietet die Möglichkeit zu verschiedenen beruflichen Qualifikationen (Bürokaufmann, Landschaftsgärtner, Schlosser; außerdem kann ein Hauptschuloder Realschulabschluß nachgeholt werden). An den „Tannenhof" angeschlossen sind 10 Nachsorgewohngemeinschaften.

Die Aufnahmebedingungen für den Tannenhof bestehen in der vorherigen Regelung der Kostenübernahme sowie dem Nachweis einer negativen Urinkontrolle am Tag der Aufnahme.

Der Tannenhof wird ausschließlich über Pflegesätze finanziert.

Träger ist „Drogenhilfe Tannenhof Berlin e. V.".

Das „Landhaus Oppenheim" (Zehlendorf) ist eine therapeutische Einrichtung für jugendliche und erwachsene Drogenabhängige, die sich in zwei Häuser ­ „Zum Heckeshorn" und „Jägerhof"

­ aufteilt. Insgesamt stehen 35 Therapieplätze zur Verfügung. Die Therapie ist in drei Phasen aufgeteilt und dauert durchschnittlich 12 Monate. Auch das „Landhaus Oppenheim" bietet die Möglichkeit der beruflichen Qualifizierung und des Nachholens von Schulabschlüssen. Ein besonderer Schwerpunkt im Bereich der Freizeitgestaltung liegt bei künstlerisch-kreativen Aktivitäten.

Die Aufnahme ins „Landhaus Oppenheim" erfolgt ausschließlich über die Vermittlung einer Drogenberatungsstelle. Die Übernahme der Tagespflegesatz-Finanzierung muss vorher mit dem entsprechenden Kostenträger (LVA, BfA, Krankenkassen, Sozialamt) geregelt sein.

Träger auch dieser Therapieeinrichtung ist „Drogenhilfe Tannenhof Berlin e. V.".

Die therapeutische Wohngemeinschaft „Ruhwaldpark" (Charlottenburg) bietet Müttern/Vätern mit ihren Kindern sowie alleinstehenden Drogenabhängigen eine 12monatige Therapie an. Es stehen 11 Therapieplätze zur Verfügung; darüber hinaus ist Platz für fünf Kinder im Alter bis zu 10 Jahren.

Vor der Aufnahme sind ein körperlicher Entzug sowie ein Informationsgespräch mit der Einrichtung erforderlich. Ein Clean-Nachweis ist am Tag der Aufnahme vorzulegen.

Träger ist „Caritasverband für Berlin e. V.". Finanziert wird die WG durch Zuwendungen (Fehlbedarfsfinanzierung) der Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport.

Ebenfalls unter Trägerschaft des „Caritasverband für Berlin e. V." stellt die „Wohngemeinschaft Marienfelde" acht Therapieplätze für Drogenabhängige zur Verfügung. Die Therapiedauer beträgt 15 bis 18 Monate; Voraussetzung sind ein vorheriger körperlicher Entzug sowie ein Aufnahmegespräch mit der Gruppe.

Mit nur geringer professioneller Betreuung wird der Selbsthilfecharakter der Wohngemeinschaft besonders betont. Die Bewohner führen in Arbeitsprojekten Renovierungsarbeiten und Transporte durch und leisten somit selbst einen Beitrag zu ihrem Lebensunterhalt. An die beiden Wohngemeinschaften ist ein gemeinsames Nachsorgeprojekt angeschlossen. Im übrigen werden Zuwendungen durch die Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport gewährt.

Der „Anti-Drogen-Verein e. V. (ADV)" in der Flughafenstraße in Neukölln bietet 28 Therapieplätze für Drogenabhängige an.

Der ca. 12monatigen Therapie ist ein eigenes, umfassendes Nachsorgeangebot angeschlossen. Einzige Aufnahmebedingung ist die Regelung der Kostenübernahme. In Birkenwerder (Brandenburg)

­ Ortsteil Briese ­ hat der ADV eine weitere Therapieeinrichtung.

Zur Zeit stehen 18 Therapieplätze für Drogenabhängige aus Berlin zur Verfügung. Es ist vorgesehen, nach Umbau des Bettenhauses die Platzkapazität auf 28 zu erweitern.

Die Therapie in beiden Einrichtungen wird durch Tagespflegesätze über Rentenversicherungsträger bzw. Sozialämter finanziert. Der Träger hat mit Übernahme eines weiteren Hauses in der Peter-Lenne?-Straße zum 1. Juli 1996 die Voraussetzungen zur Erweiterung seines Angebots geschaffen. Voraussichtlich werden nach dem Umbau ab Oktober 1996 dort 18 Plätze für ein kurzzeittherapeutisches Angebot entstehen, deren Finanzierung ebenfalls über Rentenversicherungsträger erfolgen soll. „Daytop" (Wilmersdorf) verfügt über 39 Therapieplätze und bietet Suchttherapie unter der Anleitung eines interdisziplinären Teams an. Die Therapiedauer beträgt 12 Monate. Zur Aufnahme sind ein Clean-Nachweis und die Vorlage einer Kostenzusage erforderlich. Finanziert wird ausschließlich über Pflegesätze. Träger ist die „Daytop Gesellschaft für soziale Planung und Alternativen m. b. H.".

Bereits seit 1970 besteht die Einrichtung „Release", die in besonderem Umfang auf der Basis von Selbsthilfe arbeitet. In der Urbanstraße in Berlin Kreuzberg können 15 bis 16 Personen aufgenommen werden. Die Aufenthaltsdauer liegt zwischen zwei und drei Jahren. Über die Aufnahme entscheidet nach einem vorangegangenen Kontakt- und Motivationsgespräch die Gruppe.

Körperlicher Entzug ist Voraussetzung. Eigeneinnahmen werden über Transporte, Entrümpelungen und Renovierungen erzielt. Im übrigen besteht eine Teilfinanzierung über Zuwendungen der Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport. Träger ist der „Verein zur Bekämpfung der Rauschgiftgefahr e. V.".

Unter der Trägerschaft von „S. P. A. T. Z. e. V." (Sozialpädagogisches Arbeits- und Therapiezentrum e. V.) sind zwei therapeutische Wohngemeinschaften eingerichtet worden: „Spatz I, Kottbusser Damm 22" (Kreuzberg) sowie „Spatz II, Friedelstraße 40" (Neukölln). Das Therapieangebot beider Einrichtungen ist in zwei verschiedenen Stufen aufeinander abgestimmt worden.

Nach einer professionell betreuten Eingangsstufe in der Friedelstraße schließt sich eine zweite Stufe mit „nachsorgendem" Schwerpunkt an. Die Wohngemeinschaft am Kottbusser Damm ermöglicht und unterstützt vor allem eine Außenorientierung in Richtung beruflicher und sozialer Stabilisierung. Die Dauer der Therapie liegt bei 12 bis 18 Monaten; es stehen in jeder Einrichtung neun Plätze zur Verfügung. Als dritte Einrichtung hat der Träger 1994 ein Haus in der Köpenicker Straße 1 in Treptow gemietet.

Aufgenommen werden ausschließlich männliche Drogenabhängige im Alter ab 25 Jahren. Als besondere Zielgruppe werden vor allem Drogenabhängige aus Haftanstalten sowie Drogenabhängige im Vorfeld einer Inhaftierung angesprochen. In diesem Zusammenhang finden aufsuchende Gespräche in Haftanstalten statt. Drogenfreiheit zum Zeitpunkt der Aufnahme ist Bedingung; darüber hinaus sind bereits vorhandene Gruppenerfahrungen erwünscht. Nach vorangegangenen intensiven Kontaktgesprächen entscheidet die Gruppe über die Aufnahme. Die Einrichtungen werden durch Zuwendungen (Fehlbedarfsfinanzierung) der Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport finanziert. „Prowo Kreuzberg e. V." bietet insgesamt 24 Therapieplätze für Männer und Frauen zwischen 18 und 35 Jahren an, die drogenabhängig und zugleich psychisch erkrankt sind (z. B. drogeninduzierte Psychosen oder depressive Erkrankungen). Besondere Aufnahmebedingungen gibt es nicht. Die Betreuung erfolgt in Kleingruppen unter Anleitung ausgebildeter Therapeuten und in Zusammenarbeit mit niedergelassenen Psychiatern. Die Therapie dauert im Durchschnitt 1 bis 2 Jahre; eine Nachbetreuung ist gewährleistet. Finanziert wird über Sozialhilfe (BSHG-Tagessatz); soweit die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit prognostiziert werden kann, ist auch eine Kostenübernahme durch den Rentenversicherungsträger möglich. „Nokta" wendet sich mit seinem Therapieangebot ausschließlich an die Zielgruppe drogenabhängiger Migranten aus der Türkei und aus dem arabischen Kulturraum. Es stehen 16 - 19 Plätze für eine Langzeittherapie (Dauer: 12 bis 18 Monate) zur Verfügung, davon fünf Plätze für Frauen, die in einem separaten

Bereich untergebracht sind. Die Therapie unterteilt sich in eine Orientierungs- und eine Stabilisierungsphase. Ein klinischer Entzug wird in der Regel vorausgesetzt; Ausnahmen ­ z. B. bei Haftentlassung ­ sind möglich.

Träger ist der „Odak e. V". Finanziert wird „Nokta" durch Zuwendungsmittel (Fehlbedarf) der Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport. „Violetta Clean I" in Wilmersdorf ist eine therapeutische Wohngemeinschaft ausschließlich für drogenabhängige Frauen.

Vereinzelt werden auch Frauen mit anderen Abhängigkeitserkrankungen aufgenommen. Die Dauer der Therapie beträgt 1 bis 1 1/2 Jahre. Aufnahmebedingung ist ein klinischer Entzug oder eine negative Urinkontrolle. Es stehen acht Therapieplätze zur Verfügung. Angeschlossen sind drei Nachsorgewohngemeinschaften. Träger ist der „Verein zur Hilfe suchtmittelabhängiger Frauen e. V.". Die Einrichtung wird durch Zuwendungen (Fehlbedarf) der Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport finanziert.

Mit „Violetta Clean II" in Steglitz bot der Träger 10 Frauen ­ und in einem gesonderten Betreuungsbereich auch Kindern ­ die Möglichkeit einer Langzeittherapie für die Dauer von 1 bis 2 Jahren an. Bis zum 30. Juni 1996 wurde das Projekt im Rahmen der Fehlbedarfsfinanzierung gefördert. Danach wurde mit veränderter Konzeption und Verringerung des Platzangebotes auf Grundlage des KJHG auf Tagessatzfinanzierung umgestellt.

Selbsthilfeeinrichtungen:

Im Unterschied zu den therapeutischen Wohngemeinschaften arbeiten Selbsthilfeeinrichtungen ohne jegliche professionelle Betreuung. In den ­ in diesem Sinne „reinen" ­ Selbsthilfegruppen übernehmen diejenigen, die am längsten drogenfrei sind, die Funktion von „Anleitern", indem sie durch das eigene Beispiel Überwindungsmöglichkeiten von Sucht vorleben. Die Vorbildfunktion wird durch das besondere Maß an Authentizität bestärkt. Die „Ehemaligen" bilden das stabile Element in der Gruppe und setzen ihre Erfahrungen sowie Regeln gegenüber Neuankömmlingen durch.

Es handelt sich bei dem Angebot von Selbsthilfegruppen nicht um „Therapie" im oben genannten Sinne; spezifische Aspekte des Zusammenlebens und der Zusammenarbeit haben aber unbestritten therapeutische Qualität.

Im übrigen gelten als Basis für ein suchtmittelfreies Leben in Selbsthilfeeinrichtungen dieselben Prinzipien und Regeln, wie sie bereits zu den therapeutischen Wohngemeinschaften ausgeführt wurden. „Synanon International e. V." nimmt jederzeit hilfesuchende Drogen-, Alkohol- und Medikamentenabhängige ohne Vorbedingungen auf ­ auch Paare und süchtige Mütter mit ihren Kindern.

Nach einer 14tägigen Probezeit entscheidet sich der Süchtige selbst für oder gegen den Verbleib bei „Synanon". Insgesamt stehen im Haus in der Herzbergstraße (Lichtenberg) 430 Plätze zur Verfügung. Außerhalb Berlins unterhält „Synanon International e. V." das „Gut Schmerwitz" (Brandenburg) mit derzeit ca. 150 Plätzen (davon 35 Kinder).

Die Verweildauer in den genannten Projekten ist nicht festgelegt. Synanon bietet berufsorientierte Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie eigene Nachsorge- bzw. Arbeitsprojekte, in denen „Ehemalige" eine Existenzgrundlage erhalten.

Entsprechend wird ein Großteil des Lebensunterhalts durch eigene Arbeit in Zweckbetrieben (Transport, Druckerei, Keramikwerkstatt, Bäckerei) erwirtschaftet. Ein Zuschuß zur Deckung der Sachkosten sowie zur Altersversorgung der Synanon-Bewohner wird im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung durch die Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport gewährt. „Almedro International e. V." (Treptow) wurde 1990 als das erste Selbsthilfeangebot für Suchtkranke im Ostteil der Stadt gegründet. Die Einrichtung wird bisher vor allem von Alkoholkranken in Anspruch genommen, steht aber auch allen anderen Suchtkranken offen.

Auch für „Almedro" gibt es keine Aufnahmebedingungen; statt dessen folgt nach 14tägiger Probezeit ein Aufnahmegespräch. „Almedro" kann 30 bis 35 Suchtkranke aufnehmen. Die Dauer des gemeinschaftlichen Lebens und Arbeitens in der Selbsthilfegruppe wird für mindestens zwei Jahre empfohlen. Zum Angebot von „Almedro" gehört auch die Beratung von Drogenabhängigen und -gefährdeten in einem Kontaktladen.

Ausschließlich für Miet- und Sachkosten werden Zuwendungen (Fehlbedarfsfinanzierung) von der Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport gewährt. „Almedro" unterhält weiterhin einen Bauernhof in Brandenburg (Georgental) mit Platz für 10 Süchtige.

Übergangseinrichtung: Übergangseinrichtungen erfüllen zunächst die ­ in vielen Fällen notwendige ­ Funktion einer therapeutischen „Brücke" zwischen körperlichem Entzug und einer längeren Wartezeit vor dem Beginn einer Langzeittherapie. Diese „Brücke" ist aber keinesfalls als bloße „Überbrückung" von Wartezeiten mißzuverstehen. Vielmehr handelt es sich um ein differenziertes Angebot im Bereich der stationären Therapie, das vor allem eine grundlegende Motivationsarbeit leistet und die Süchtigen mit gezielten therapeutischen Maßnahmen auf eine ihrer spezifischen Situation entsprechenden Nachfolgetherapie vorbereitet. Der Trägerverein „Drogentherapiezentrum Berlin e. V." hat mit der Übergangseinrichtung in Pankow ein zentrales Angebot für therapiewillige Drogenabhängige eingerichtet. In der Einrichtung stehen 12 Plätze zur Verfügung. Die Finanzierung erfolgt über Zuwendungen (Fehlbedarf) der Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport.

Da die Kostenträger Übergangseinrichtungen nicht anerkennen und eine Tagespflegesatzfinanzierung für die beiden ursprünglich bestehenden Übergangseinrichtungen nicht erreicht werden konnte, veränderte der Träger (Drogentherapiezentrum Berlin e. V.) deren Konzeption. Mit dieser veränderten Konzeption bietet das Drogentherapiezentrum im Rahmen der Kompaktbzw. Kurzzeittherapie ein aufeinander abgestimmtes Therapieprogramm an. Die Therapieangebote wurden aus Fördereinheiten des Modells „Kompakttherapie" des BMG drei Jahre finanziert und sind inzwischen alle nach entsprechender Anerkennung in die Tagessatzfinanzierung der Krankenkassen bzw. Rentenversicherungsträger übernommen worden.

Kompakttherapie:

a) Entzugshaus „Count-Down"

Im „Count-Down" bietet das Drogentherapiezentrum qualifizierte körperliche Entgiftung für maximal 12 Heroinabhängige an. (Eine ausführliche Beschreibung s. Punkt 5.6.2)

b) „Initialphase" (Zehlendorf)

Die „Initialphase" verfügt über 12 Plätze für Süchtige beiderlei Geschlechts zwischen 18 und 40 Jahren. Voraussetzung für die Aufnahme in die Initialphase ist ein abgeschlossener körperlicher Entzug, der entweder in der dem „Haus Collignon" angeschlossenen Entzugsstation „Count Down" oder extern möglich ist.

Außerdem sind eine vorherige Terminabsprache und Kostenregelung erforderlich. Inhaftierte Süchtige erhalten eine verbindliche, schriftliche Platzzusage.

Das angebotene Gesamtprogramm untergliedert sich in drei Phasen:

- Die diagnostische Phase soll eine grundsätzliche Einschätzung über die zu befürwortende Anschlußtherapie ermöglichen.

- In der Motivationsphase werden die Süchtigen gezielt an die Anforderungen einer therapeutischen Maßnahme herangeführt. Sie werden zu einer Schärfung ihrer Selbst- und Fremdwahrnehmung motiviert und bekommen eine genauere Vorstellung über den Zusammenhang ihrer Probleme und der Drogensucht.

- Die Orientierungsphase dient der gezielten Vorbereitung auf den bevorstehenden Übergang in die Nachfolgemaßnahme.

Insgesamt erhält der Süchtige also die Möglichkeit zu qualifizierter Therapieorientierung und -auswahl im drogenfreien Raum. Das Programm wird begleitet von therapeutischen Ange

boten wie Gruppen-, Arbeits-, Bewegungs-, und Beschäftigungstherapie. Zu den besonderen Angeboten der Initialphase gehören auch geschlechtsspezifische Gruppentherapiesitzungen.

Mit diesem differenzierten Vorgehen soll die Voraussetzung für einen individuell angemessenen Start in ein geeignetes Therapie- und Rehabilitationsprogramm geschaffen werden. Die Initialphase sollte spätestens nach 90 Tagen mit dem Eintritt in eine weiterführende Therapie ihren Abschluß gefunden haben. Die Finanzierung erfolgt über eine Pflegesatzvereinbarung mit den Rentenversicherungsträgern.

c) Kurzzeittherapie „Haus Collignon"

Im Kurzzeittherapieprogramm können bis zu 18 körperlich entzogene weibliche und männliche Patienten ab 18 Jahren aufgenommen werden. Behandlungsplätze für Paare sowie Alleinerziehende mit Kindern im Vorschulalter stehen grundsätzlich zur Verfügung. Nach Kostenregelung werden mit dem Bewerber zwei Interviews durchgeführt, deren Verlauf über die Aufnahme entscheidet. Sollte während der anschließenden dreiwöchigen Probezeit ein Verbleiben in der Kurzzeittherapie nicht angezeigt erscheinen, wird der Süchtige an die „Initialphase" überwiesen.

Folgende Voraussetzungen für die Effizienz des Kurzzeittherapieprogramms sind konzeptioneller Bestandteil des Angebots:

- Die Kurzzeittherapie muss innerhalb kleiner überschaubarer Gruppen sowie ­ vorrangig ­ als Einzeltherapie stattfinden, da so auf individuelle Probleme differenzierter und flexibler eingegangen werden kann.

- Nach der stationären Behandlungsphase müssen ein ambulantes Therapieangebot und ein soziales Unterstützungssystem vorhanden sein.

Ziel der Kurzzeittherapie ist es, im Rahmen eines intensiven Therapieprogramms bei hoher Therapiedichte die Patienten auf die ambulante Therapiephase vorzubereiten und die Integration in ein drogenfreies Umfeld zu ermöglichen.

Neben der Vermittlung in eine anschließende ambulante Therapie stellt die Trägereinrichtung verschiedene Möglichkeiten weiterführender Maßnahmen in Nachsorgeprojekten zur Verfügung. Die Finanzierung der ambulanten Therapie erfolgt im Rahmen der „Empfehlungsvereinbarung Ambulante Rehabilitation Sucht" durch die Rentenversicherungsträger und Krankenkassen.

~ Ambulante Therapie:

Insbesondere für die Zielgruppe der Drogenabhängigen, die noch über relativ stabile soziale Bezüge verfügen, bietet die ambulante Therapie Vorteile: Sie können professionelle Hilfe in Anspruch nehmen und sich mit ihrer Suchtproblematik adäquat auseinandersetzen, ohne zwangsläufig bereits bestehende unterstützende Beziehungen oder Arbeits/Ausbildungsverhältnisse aufgeben zu müssen.

Mit zunehmender professioneller Sicherheit wurde in den letzten Jahren auch im Bereich der illegalen Drogen das Angebot einer ambulanten Suchttherapie inhaltlich spezifiziert und ausgeweitet. Die folgenden sechs Einrichtungen bieten inzwischen mit unterschiedlichen gruppen- und einzeltherapeutischen Konzepten ambulante Therapie an:

Das ambulante Angebot des „VgS e. V." ­ Verein zur Förderung der gruppenunterstützten außerstationären Suchtkrankenbehandlung e. V. ­ besteht im wesentlichen aus einer sozialintegrativen Therapie, die sich aus suchtspezifisch relevanten Aspekten verschiedener therapeutischer Ansätze zusammensetzt (Gruppentherapie, Einzelgespräche, Physiotherapie, soziales Training, Angehörigentherapie). Eine besondere Betreuungsdichte wird durch die Unterstützung von Wohngruppen und intensive Therapiewochenenden hergestellt. Darüber hinaus gehören ein Urinkontrollprogramm sowie die Kooperation mit einer allgemeinmedizinischen Praxis zum Bestandteil des Angebots. Im Nachsorgebereich stehen ein Schul-, Berufsschul- und Arbeitsprojekt sowie verschiedene Freizeitangebote zur Verfügung. Die Betreuungsdauer liegt je nach Einzelfall im Zeitraum zwischen 9 und 18 Monaten. Das Angebot des „VgS e. V." umfaßt ca. 100 Plätze.

Das ambulante Angebot des „Therapieladen" (Charlottenburg) richtet sich ausschließlich an die Zielgruppe Jugendlicher und junger Erwachsener, die suchtmittelgefährdet oder -abhängig sind (35 bis 40 Plätze). Angesprochen werden vor allem Konsumenten von Haschisch, LSD, Amphetaminen und Kokain. Darüber hinaus hat sich der Therapieladen auch auf die wachsende Gruppe der Ecstasy-Konsumenten eingestellt und in einem Modell eine Telefon-„Hot-Line" eingerichtet und die Ergebnisse der Befragung ausgewertet. Träger des „Therapieladens" ist der „Verein zur sozialen und psychotherapeutischen Betreuung Suchtmittelgefährdeter e. V.". „Kokon" (Kreuzberg) bietet ambulante Einzel- und Gruppentherapie sowie Atem- und Körpertherapie, soziales Training und Wochenendtherapieprogramme für Drogenabhängige an. Voraussetzung für die Aufnahme bei „Kokon" ist ein ausreichend stabiles soziales Umfeld und ein eigener fester Wohnsitz. Nach Möglichkeit sollte ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis bestehen.

Die Therapiedauer beträgt 18 Monate. „Kokon" kooperiert mit einem niedergelassenen Arzt sowie dem DRK-Krankenhaus Mariendorf, in dem ein eventuell notwendiger körperlicher Entzug durchgeführt wird. Insgesamt bietet „Kokon" 40 Plätze für Drogenabhängige an, von denen 20 im Rahmen des Modellprogramms INTHIS (s. 5.9.3) für Kokainabhängige vorgesehen sind.

Träger ist der „Verein für ambulante Drogentherapie e. V.".

Die Einrichtungen des VgS e. V., Kokon und der Therapieladen sind im Rahmen der „Empfehlungsvereinbarung Ambulante Rehabilitation Sucht" von den Rentenversicherungsträgern anerkannt. Die Abrechnungsmöglichkeiten gegenüber den Kostenträgern sind jedoch begrenzt, so dass die Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport zur Aufrechterhaltung der Angebote Zuwendungen (Fehlbedarfsfinanzierung) gewähren muß.

Wie oben erwähnt, bietet das Drogentherapiezentrum Berlin e. V. ca. 60 bis 70 ambulante Therapieplätze für Drogenabhängige im Anschluß an die stationäre Entgiftung und/oder Kurzzeittherapie an. Die Finanzierung erfolgt über Rentenversicherungsträger.

Das ambulante Therapieprogramm „Atherna" wird von der Drogenhilfe Tannenhof Berlin e. V. angeboten. Etwa 50 Plätze werden über die „Ambulante Therapie in der Nachsorge (Atherna)" finanziert. Der Träger hat mit dem Rentenversicherungsträger eine Vereinbarung über ambulante Nachsorge abgeschlossen. „Therapie statt Strafe"

Seit dem 1. Januar 1982 regelt der Siebte Abschnitt des Betäubungsmittelgesetzes in den §§ 35 ff. die Zurückstellung der Strafvollstreckung für betäubungsmittelabhängige Straftäter zugunsten einer Therapieaufnahme. Diese Änderung des BtMG trug dem Grundgedanken Rechnung, dass betäubungsmittelabhängige Straftäter eher einer Behandlung ihrer Abhängigkeit denn des Strafvollzuges bedürfen. Die Behandlung der Abhängigkeit muß im Vordergrund stehen. Daher war es der Sinn dieser Gesetzesänderung, vor allem „kleinen und mittleren" betäubungsmittelabhängigen Strafttätern, die wegen schlechter Prognose oder hoher Strafe keine Strafaussetzung zur Bewährung mehr erhalten, dennoch die Möglichkeit einer Therapieaufnahme zu geben.

Unabdingbare Voraussetzung für die Zurückstellung sind eine Freiheits- oder Gesamtfreiheitsstrafe von höchstens zwei Jahren bzw. ein Strafrest von nicht mehr als zwei Jahren und die Feststellung, dass die Tat auf Grund einer Betäubungsmittelabhängigkeit begangen wurde. Weiterhin muss sich der Verurteilte bereit erklären, sich einer Drogentherapie zu unterziehen, und der Behandlungsbeginn muss gewährleistet sein. Der Abhängige kann sich auch schon in einer „seiner Rehabilitation dienenden Behandlung" befinden.

Die Verfahrensweise ist nicht vorgeschrieben, d. h. es genügt ein formloser Antrag des Verurteilten. Die Entscheidung über den Antrag auf Zurückstellung der Strafe trifft die Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde. Es bedarf allerdings der Zustimmung des erkennenden Gerichts, das in der Regel mit der Zustimmung auch über die Anrechnung der Therapiezeit auf die Strafe befindet. Bei Jugendlichen ist für beide Fragen der Jugendrichter zuständig.