Rente

Das Krankenhaus Spandau ­ Griesingerstraße ­ mit seiner Suchtabteilung hat eine überregionale Entwöhnungstherapie sowie ambulante Behandlungsmöglichkeiten. Das anthroposophische Krankenhaus in Havelhöhe führt sozialtherapeutisch betreute Entgiftungsbehandlungen für Drogenabhängige durch.

Die Beratungskapazitäten in dieser Region sind wie folgt verteilt:

In Spandau gibt es eine Drogenberatungsstelle des Caritas-Verbandes (6,5 Fachkräfte; Förderung durch SenSchulJugSport). In Charlottenburg hat die Landesstelle Berlin gegen die Suchtgefahren (5 Fachkräfte) eine Beratungsstelle für Alkohol- und Medikamentenabhängige, die für Charlottenburg und Spandau zuständig ist (Förderung durch Bezirk). In Wilmersdorf gibt es keine Beratungskapazitäten: der Bezirk wurde bisher von einer in Zehlendorf gelegenen Beratungsstelle des Diakonischen Werkes mit versorgt. Seit diese zum Ende 1995 geschlossen worden ist, verhandelt der Bezirk mit den angrenzenden Bezirken Charlottenburg und Schöneberg über die Übernahme der Versorgung.

Angesichts der jetzt vorgeschlagenen Region sollte dieser Versorgungsauftrag innerhalb der Region wahrgenommen werden.

Mit überregionalem Auftrag ist außerdem in Charlottenburg der Therapieladen tätig, der Suchtgefährdete und insbesondere Cannabiskonsumenten betreut.

Planerische Zielgröße für die regionale Versorgung sind 20

Fachkräfte (16 Fachkräfte für Alkohol- und Medikamentenabhängige, 4 Fachkräfte für Drogenabhängige) plus 10,5 Fachkräfte für Chroniker. Vorhanden sind: 5 Fachkräfte für Alkohol- und Medikamentenabhängige, 6,5 Fachkräfte für Drogenabhängige sowie 13 Fachkräfte für Chroniker.

Eine Entscheidung zwischen den beiden vorhandenen Trägern von Beratungsstellen ist in dieser Region nicht ohne weiteres zu treffen. Die Landesstelle Berlin gegen die Suchtgefahren hat überwiegend gesamtstädtische koordinierende Aufgaben wahrgenommen und tut sich daher bisher äußerst schwer mit regionalbezogener Zusammenarbeit, jedenfalls im Bezirk Spandau. Da die Trägerfunktion für eine Beratungsstelle bundesweit untypisch für eine Landesstelle ist, wäre hier ein Trägerwechsel zum CaritasVerband in Erwägung zu ziehen.

Region 3

Tiergarten Mitte 481 163 Einwohner Kreuzberg 243 842 Risikopopulation Schöneberg Ä

Die Einwohnerzahl dieser Region hat eine sinkende Tendenz.

Allerdings liegt der Sozialindex unter dem Durchschnitt, wobei für den Bezirk Kreuzberg der schlechteste Sozialindex aller Berliner Bezirke besteht.

Darüber hinaus haben die Bezirke Tiergarten, Kreuzberg und Schöneberg (neben Berlin-Wedding) den höchsten Ausländeranteil. Diese Region ist von der Suchtproblematik besonders betroffen. Da die hier etablierten „Drogenmärkte" gleichzeitig auch Szenetreffpunkte sind, kumuliert hier insbesondere die Problematik im Zusammenhang mit illegalen Drogen und ihren entsprechenden Begleiterscheinungen.

Die klinisch-stationäre psychiatrische Pflichtversorgung wird in dieser Region bezirksbezogen von den Krankenhäusern Moabit für Tiergarten, UK Charite? für Mitte, Auguste-Viktoria-Krankenhaus für Schöneberg und dem Krankenhaus Am Urban für Kreuzberg wahrgenommen. Keine dieser Abteilungen kann spezielle Entwöhnungsangebote für Suchtkranke vorhalten; auf Grund des knappen Bettenangebotes beschränkt sich das Versorgungsangebot auf motivierende Entgiftung, gegebenenfalls Krisenintervention sowie die ambulante Behandlung Alkoholabhängiger im Rahmen der psychiatrischen Institutsambulanzen.

Die Beratungskapazitäten sind folgendermaßen verteilt:

Im Bezirk Tiergarten existiert die Drogenberatungsstelle des Vereins BOA (6 FK; gefördert durch SenSchulJugSport). Die psychosoziale Initiative Moabit unterhält ein Angebot für Alkoholund Medikamentenabhängige (1,75 FK; Förderung durch Bezirk). Die Caritas ist Träger einer Integrierten Suchtberatung im Bezirk Mitte (Alkohol und Drogen, insgesamt 7 FK; 4 Stellen gefördert durch SenSchulJugSport, 3 Stellen gefördert über Bezirk), darüber hinaus besteht ein Betreuungsangebot für chronisch Alkoholkranke. In Kreuzberg betreibt bisher das Diakonische Werk eine Beratungsstelle für Alkohol- und Medikamentenabhängige (2 FK; Förderung durch Bezirk), weitere Anbieter sind in der Betreuung chronisch Alkoholkranker tätig. Für Alkoholund Medikamentenabhängige besteht in Schöneberg die Beratungsstelle-PBAM der Therapeutischen Arbeitsgemeinschaft e. V. (3 FK; Förderung durch Bezirk).

Die überregionalen Beratungsangebote in dieser Region sind:

Das zur Zeit noch im Bezirk Schöneberg vorhandene überregionale Angebot des Drogennotdienstes (11 Fachkräfte incl. des Angebots von „Therapie sofort"), welches demnächst im Bezirk Friedrichshain (s. Region 5) weitergeführt wird,

- Haltestelle (für türkische/arabische Migranten; 6 Fachkräfte)

- T.A.G. (frauenspezifisch; 2 Fachkräfte)

- Dick und Dünn (Eßstörungen; 1,6 Fachkräfte)

In dieser hoch belasteten Versorgungsregion 3 bestehen weitere, zum Teil sehr spezifische Drogenhilfeangebote, insbesondere im niedrigschwelligen Kontakt- und Streetworkbereich, wie z. B. Misfit, Strass, Druckausgleich (für Substituierte), SKA 43

(vorrangig für Migranten) und Olga (für drogenabhängige Prostituierte). Darüber hinaus ist in dieser Region das Modell „Drogennotfallprophylaxe" am Urban-Krankenhaus vorhanden. Ebenso befinden sich in dieser Region die Clearingstelle für Substitution sowie das frauenspezifische Projekt Stoffbruch.

Auch wenn diese überregionalen Projekte eine gewisse Entlastungsfunktion für die Bezirke bedeuten, besteht auf Grund der besonderen Problematik dieser Region ein erhöhter Versorgungsbedarf an Beratungskapazität zur Sicherstellung der Grundversorgung für Drogenabhängige.

Planerische Zielgröße sind 20 Fachkräfte (15 Fachkräfte für Alkohol- und Medikamentenabhängige, 5 Fachkräfte für Drogenabhängige) plus 10 Fachkräfte für Chroniker. Da in dieser Region davon ausgegangen werden muß, dass der Beratungsbedarf für Drogenabhängige nicht in ausreichendem Maß an die regionalen Suchthilfezentren delegiert werden kann, ist die planerische Zielgröße für Drogenabhängige hier um 50 %, also auf 7,5 Fachkräfte, zu erhöhen. Vorhanden sind: 8 Fachkräfte für Alkohol- und Medikamentenabhängige, 10 Fachkräfte für Drogenabhängige sowie 6,5 Fachkräfte für Chroniker.

Auf Grund der vorhandenen Trägerstrukturen sowie der langjährigen Erfahrungen im Bereich der Drogenberatung ist es sinnvoll, dem BOA e. V. als zentralem Träger für diese Region den Auftrag für die Entwicklung der ambulanten Versorgung zu erteilen.

Region 4

Neukölln Treptow

301 Einwohner Köpenick

211 RisikopopulationÄ

Die Bevölkerungszahl steigt prognostisch an; die schlechte Sozialstruktur des Bezirks Neukölln wird rechnerisch durch die beiden anderen Bezirke ausgeglichen.

Die klinisch-stationäre psychiatrische Pflichtversorgung nimmt für Neukölln das Krankenhaus Neukölln, für Treptow und Köpenick noch das Wilhelm-Griesinger-Krankenhaus in Marzahn wahr ­ hier wird in der Zukunft das Krankenhaus Hedwigshöhe tätig sein. Das WGK hat ein überregionales Entwöhnungsprogramm sowie ambulante und teilstationäre Behandlungsmöglichkeiten für Suchtkranke.

Die Beratungskapazitäten sind sehr heterogen verteilt:

In Neukölln betreibt das Bezirksamt eine Beratungsstelle für Alkohol- und Medikamentenabhängige (8,75 Fachkräfte) und der Verein Arbeitsgemeinschaft Drogenprobleme e. V. die Drogenberatungsstelle „Confamilia" (7 Fachkräfte; gefördert durch SenSchulJugSport). In Treptow und Köpenick existieren jeweils kleine Alkoholberatungsstellen, in Treptow die Beratungsstelle der M.U.T./BQG Gesundheit/Ärztekammer (2,5 Fachkräfte) und in Köpenick die Beratungsstelle des Johannischen Sozialwerks (3

Fachkräfte, gefördert durch den Bezirk).

Da die beiden letzteren Beratungsstellen erst kürzlich einen Trägerwechsel (vom staatlichen Gesundheitsdienst der ehem. DDR) erfahren haben, bietet sich hier vorerst ein Trägerverbund mit Confamilia an. Angesichts der Weitläufigkeit der Region und der noch ungenügenden Verkehrsverbindungen zwischen den Bezirken werden hier gegebenenfalls auch Außenstellen notwendig bleiben.

Das Bezirksamt Neukölln wird zu prüfen haben, ob es seine kommunale Beratungsstelle in die Trägerschaft von „Confamilia" überleiten kann; sozialstrukturell erscheint es jedenfalls sinnvoll, gerade im hochbelasteten Bezirk Neukölln die Ressourcen zu bündeln.

Planerische Zielgröße: 20 Fachkräfte (15,5 Fachkräfte für Alkohol- und Medikamentenabhängige, 4,5 Fachkräfte für Drogenabhängige) plus 10,5 für Chroniker. Vorhanden sind: 14,25 Fachkräfte im Bereich Alkohol, 7 Fachkräfte im Bereich Drogen sowie 10,1 für Chroniker.

Einzubeziehen sind die komplementären Angebote für chronisch Alkoholkranke im Bezirk Köpenick.

Die zur Verfügung stehende Personalkapazität ist mehr als auskömmlich, hier wird es eine Umverteilung zu unterversorgten Regionen geben müssen.

Region 5

Prenzlauer Berg Friedrichshain 412 051 Einwohner Lichtenberg

720 RisikopopulationÄ

Die Einwohnerprognose ist hier eher statisch, der Sozialindex ist relativ schlecht, eine Verlagerung von Problemgruppen aus dem Westteil der Stadt bereits zu beobachten.

Die klinisch-stationäre psychiatrische Pflichtversorgung nimmt für alle drei Bezirke noch das Evangelische Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge (KEH) wahr. Eine Übernahme der psychiatrischen Pflichtversorgung des Bezirkes Prenzlauer Berg durch das St. Joseph-Krankenhaus Weißensee ist bereits in Vorbereitung.

Für ein stationäres Entwöhnungsprogramm hat das KEH keine Anerkennung der Rentenversicherungsträger erhalten.

Die Beratungskapazitäten sind jetzt wie folgt verteilt:

Das SPI ist Träger einer Alkoholberatungsstelle in Friedrichshain (2,5 Fachkräfte) sowie der Integrativen Suchtberatung (Alkohol und Drogen) in Lichtenberg (4,5 Fachkräfte) sowie komplementärer Angebote für chronisch Alkoholkranke in diesen beiden Bezirken.

Im Bezirk Prenzlauer Berg trägt das Bezirksamt eine Beratungsstelle für Suchtkranke (4 Fachkräfte), der Verein BOA betreibt eine Drogenberatung als AFG-Maßnahme (7 Fachkräfte über § 249 h AFG), weitere Anbieter sind in der Betreuung chronisch Alkoholkranker tätig.

Mit überregionalem Versorgungsauftrag wird künftig der Drogennotdienst im Bezirk Friedrichshain (11 Fachkräfte) tätig werden; die Inanspruchnahme von Beratungsangeboten wird auch durch überregionale Drogentherapieeinrichtungen wie Synanon in Lichtenberg und das Drogentherapie-Zentrum in Friedrichshain bestimmt.

Das bereits vorhandene Angebot des SPI in der Region legt diesen Träger als regionalen Träger nahe. Alternativ käme jedoch auch zunächst eine Trägerkooperation zur Entwicklung der regionalen ambulanten Versorgung in Frage. Hierbei sollte das Bezirksamt Prenzlauer Berg prüfen, ob es seine kommunale Beratungsstelle in freie Trägerschaft überleiten kann.

Planerische Zielgröße: 16 Fachkräfte (12 Fachkräfte für Alkohol- und Medikamentenabhängige, 4 Fachkräfte für Drogenabhängige) plus 8 für Chroniker. Vorhanden sind: 9 Fachkräfte im Bereich Alkohol, 2 Fachkräfte im Bereich Drogen, 16 Fachkräfte für Chroniker, d. h. Der Sozialindex ist eher gut.

Die klinisch-stationäre psychiatrische Pflichtversorgung wird für die Bezirke Weißensee und Hohenschönhausen vom St. Joseph-Krankenhaus Weißensee, für die Bezirke Marzahn und Hellersdorf vom Wilhelm-Griesinger-Krankenhaus wahrgenommen.

Beide Krankenhäuser haben ein überregionales Entwöhnungstherapieprogramm sowie Institutsambulanzen.

Die Beratungskapazitäten sind bisher relativ paritätisch ­ zuständig aber nur für den legalen Bereich ­ verteilt:

Eine kommunale Alkoholberatungsstelle des Bezirksamtes Hohenschönhausen (7 Fachkräfte) ist für die Bezirke Hohenschönhausen und Weißensee zuständig.

Der Wuhlgarten e. V., der krankenhausnahe Hilfsverein des WGK, betreibt zwei kleine Alkoholberatungsstellen in Marzahn (3 Fachkräfte) und Hellersdorf (3 Fachkräfte). Der Aufbau einer gemeinsamen Suchtberatungsstelle für beide Bezirke war seinerzeit an den bezirklichen Interessen gescheitert. Es wird daher zu prüfen sein, ob der Verein Wuhlgarten genügend suchtspezifisches Profil entwickelt hat, um verantwortlich den Aufbau der ambulanten Suchtkrankenhilfe einzuleiten, oder ob für diese Region ein neuer regionaler Träger gefunden werden muß. Vorbehaltlich dieser Entscheidung wird das Bezirksamt Hohenschönhausen entscheiden müssen, ob es seine Beratungsstelle in freie Trägerschaft überführen kann.

Planerische Bedarfszahl: 18,5 (14 Fachkräfte für Alkohol- und Medikamentenabhängige, 4,5 Fachkräfte für Drogenabhängige) plus 9 für Chroniker. Vorhanden sind: 13 Fachkräfte im Alkoholbereich, keine Fachkräfte im Drogenbereich, 4 Fachkräfte für Chroniker Einzubeziehen sind die Kapazitäten der Wohnbetreuung für chronisch Alkoholkranke in Hohenschönhausen.

Hier wird vor dem Ausbau der Kapazität für Drogenberatung der Schwerpunkte in der Präventionsarbeit angesichts der jugendlichen Bevölkerungsstruktur liegen müssen.

Region 7

Zehlendorf Steglitz

317 Einwohner Tempelhof

952 RisikopopulationÄ

Die Bevölkerungsprognose ist hier gleichbleibend, der Sozialindex äußerst günstig, die Risikopopulation deutlich kleiner als in anderen Regionen.

Die klinisch-stationäre psychiatrische Pflichtversorgung wird für die Bezirke Zehlendorf und Steglitz von den Kliniken im Theodor-Wenzel-Werk wahrgenommen, die auch eine überregionale Entwöhnungstherapie vorhalten; für den Bezirk Tempelhof ist das Wenckebach-Krankenhaus zuständig.

Beratungskapazitäten hält allein der Träger Caritasverband an einem Standort vor: eine Drogenberatungsstelle (6 Fachkräfte, gefördert durch SenSchulJugSport), eine Beratungsstelle für Alkohol- und Medikamentenabhängige (4,75 Fachkräfte, gefördert durch den Bezirk Steglitz). Für den Bezirk Zehlendorf sollte diese Beratungsstelle seit Schließung der dortigen Beratungs stelle des DW ebenfalls zuständig werden; die dafür zur Verfügung stehenden Mittel sind der Caritas bisher aber nicht zugeflossen. Überregionale Versorgungsaufträge werden von

- der Caritas (2 Fachkräfte für Spielsüchtige)

- Frauen und Sucht (2 Fachkräfte für medikamentenabhängige Frauen) wahrgenommen.

Wohnbetreuung für chronisch Alkoholkranke gibt es bisher nur in Tempelhof.

Planerische Bedarfszahl: 18 Fachkräfte (14 Fachkräfte für Alkohol- und Medikamentenabhängige, 4 Fachkräfte für Drogenabhängige) plus 9,5 für Chroniker. Vorhanden sind: 4,75 Fachkräfte im Alkoholbereich, 6 Fachkräfte im Drogenbereich sowie 3,3 Fachkräfte für Chroniker.

Angesichts der günstigen Sozialstruktur der Region sowie des zusätzlichen Angebotes für medikamentenabhängige Frauen wird hier die Ausbaunotwendigkeit sehr kritisch zu überprüfen sein. Die große Heimdichte in dieser Region legt jedoch die weitere Schaffung von spezifischen Betreuungsformen für chronisch Alkoholkranke im Rahmen der Psychiatrieentwicklung nahe.

Als zentraler Träger bietet sich der Caritasverband für Berlin e. V. an.

Tabelle 3 und 4 enthalten eine Übersicht der Fachkräfte in der professionellen Suchtberatung.

Zusammenfassung:

Mit der Darstellung der Versorgungssituation in der ambulanten Suchthilfe in Berlin wird deutlich, dass es Defizite gibt, die angesichts der Haushaltslage des Landes Berlin nicht durch zusätzliche finanzielle Mittel ausgeglichen werden können. Mit der vorgeschlagenen Umstrukturierung werden jedoch Synergieeffekte möglich, die Defizite ausgleichen helfen.

In den einzelnen Regionen wird jedoch eine Entscheidung über die Zusammenfassung von Angeboten mit den entsprechenden Synergieeffekten erst dann gefällt werden können, wenn dem jeweiligen regionalen Träger die Gesamtschau der Einnahmen und Ausgaben möglich ist.

Ebenso ist eine Entscheidung über die Personalentwicklung über das Ist hinaus erst möglich, wenn in einer sorgfältigen Analyse der vorhandenen Ressourcen festgestellt worden ist, welche anderen Anbieter welche Teilfunktionen ambulanter Versorgung bereits wahrnehmen bzw. wahrnehmen müssen, um die fehlenden Beratungskapazitäten zu kompensieren.

Bezogen auf eine künftige bedarfsgerechte Versorgung ist zeitgleich eine Überprüfung der Bestands- und Qualitätssicherung vorhandener Projekte der Drogen- und Suchthilfe einzuleiten.

Dabei wird eine Diskussion über bereits vorliegende Leistungskataloge der Alkohol- und Medikamentenberatungsstellen wie auch die Drogenberatungsstellen zu führen sein. Qualitätsstandards und Maßnahmen der Qualitätssicherung und -kontrolle sind im Dialog gemeinsam mit den Praktikern der Drogen- und Suchthilfe zu entwikkeln. Dabei ist zu beachten, dass nicht alle Angebote der Suchthilfe standardisierbar sind.

7. Strafverfolgung und Strafvollzug

Polizeiliche Strategie zur Rauschgiftbekämpfung

Die polizeiliche Strategie zur Rauschgiftbekämpfung ist vor dem Hintergrund des für die Aufklärung und Verfolgung von Straftaten geltenden Legalitätsprinzips zu betrachten, das den Rahmen der Möglichkeiten vorgibt.

Das Ziel der Polizei ist die Zerschlagung von Händlerringen, die Unterbrechung der Schmuggelwege sowie die Ermittlung und Festnahme der Täter, um so das Angebot von Betäubungsmitteln weitestgehend zu verringern und den Tätern die kriminellen Profite zu entziehen und dadurch auch präventiv zu wirken.

Dabei muss bedacht werden, dass Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) im Regelfall nicht zur Anzeige gebracht werden, sondern von Amts wegen ermittelt werden müssen, weil alle Beteiligten Täter sind. Es handelt sich um sogenannte Kontrolldelikte, bei denen das Fallzahlenaufkommen mit den Anstrengungen der Strafverfolgungsbehörden (hier: Staatsanwaltschaft, Polizei und Zoll) korreliert. Dieser Gesichtspunkt beeinflußt die polizeiliche Strategie.

Daraus ergibt sich im Einklang mit der bisher bewährten Drogenpolitik des Berliner Senats und dem Nationalen Rauschgiftbekämpfungsplan der Bundesrepublik, dass nicht die Abhängigen, sondern BtM-Händler und -Schmuggler vordringliches Zielobjekt polizeilicher Maßnahmen sind. Werden dagegen BtM-Mißbraucher (Konsumenten) von der Polizei angetroffen, so muss die Polizei wegen des Legalitätsprinzips strafverfolgend tätig werden. Die Staatsanwaltschaft hat dann aber aufgrund des § 31 a BtMG die Möglichkeit, das Ermittlungsverfahren auch ohne Beteiligung des Gerichts einzustellen.

Bei BtM-Händlern und -Schmugglern handelt es sich um Straftäter, bei denen alle gesetzlichen Maßnahmen angewandt werden müssen, um sie gerichtsverwertbar überführen zu können. Dies wird zunehmend schwieriger, weil die Täter oft in Gruppen organisiert sind, arbeitsteilig vorgehen und sich äußerst konspirativ verhalten. Die Zugehörigkeit dieser Deliktbereiche zur organisierten Kriminalität erfordert zur Aufklärung infolge der Abschottung der Täterkreise und der Tatsache, dass die Mehrheit bestimmten ethnischen Gruppen zugehört, immer mehr verdeckte polizeiliche Maßnahmen, insbesondere den Einsatz von Vertrauenspersonen und „Verdeckten Ermittlern" sowie technischer Mittel. Auf anderen Wegen ­ insbesondere mit herkömmlichen polizeilichen Ermittlungsmethoden ­ sind diese Tat- und Täterstrukturen kaum aufzubrechen. Die internationale Zusammenarbeit auf diesem Gebiet muss weiter ausgebaut werden.

Dazu gehörte auch die Einrichtung einer EUROPOL DRUG UNIT, die allerdings zunächst keine Exekutivbefugnisse hat.

Neben der gezielten Bekämpfung von BtM-Handel und -Schmuggel größeren Stils, die in Berlin der bewährten „Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Rauschgift Polizei/Zoll" obliegt, bildet die Bekämpfung des gewerbsmäßigen Kleinhandels mit Betäubungsmitteln einen weiteren polizeilichen Schwerpunkt. Der Bekämpfung des gewerbsmäßigen Klein- und Straßenhandels kommt wegen seiner Ursächlichkeit für die Ausweitung des BtMProblems mit der daraus resultierenden Beschaffungs-, Folgeund Begleitkriminalität besondere Bedeutung zu. Kleinhändler sind Multiplikatoren des Rauschgiftmißbrauchs und können wichtige kriminalistische Ansätze zur Ermittlung kommerzieller Händler bieten. Selbst im Kleinhandelsbereich gehen die Täter zunehmend arbeitsteilig vor, was die Ermittlungen erschwert.

Die Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität darf nicht als allein polizeiliche Aufgabe betrachtet werden. Hilfreich ist nur eine gemeinsame Drogenpolitik, um die Strukturen der BtM-Händler und -Schmuggler zu zerschlagen sowie die Rauschgiftnachfrage zu beschränken. Die entsprechenden Vorgaben sind umfassend im Nationalen Rauschgiftbekämpfungsplan von 1990 beschrieben. Seit den siebziger Jahren wird in Berlin eine ressortübergreifende Drogenbekämpfung betrieben.

Im Präventionsbereich konzentriert sich die Polizei auf die Angebotsverknappung durch Beschlagnahme größtmöglicher BtM-Mengen, die Verhinderung öffentlicher Ansammlungen von Kleinhändlern und Konsumenten (Szene-Bildung) wegen der Sogwirkung für Neugierige sowie auf die Information aller anderen mit dem Problem befaßten Stellen über das aktuell erlangte Wissen.

Über eine wesentliche zukunftsorientierte Komponente, die Rauschgiftbekämpfung durch gezieltes Aufspüren und Abschöpfen der kriminellen Profite wirksamer zu gestalten, können bisher noch keine weitergehenden Aussagen gemacht werden. Die bisherigen Erfahrungen mit dem Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz), welches seit Ende 1993 in Kraft ist, werden derzeit erst ausgewertet.