Kein Verkauf des Cafe's am Neuen See im Großen Tiergarten

Der Senat wird aufgefordert, das Cafe? am Neuen See im Großen Tiergarten nicht zu verkaufen und das Grundstück im Erbbaurecht zu vergeben.

Begründung:

Das Cafe am Neuen See ist Bestandteil des Baudenkmals Großer Tiergarten. Der Senat hat das Bezirksamt Tiergarten beauftragt, den Verkauf einzuleiten. Der Verkehrswert des Grundstücks liegt bei drei bis dreieinhalb Millionen Mark. Vor einem Verkauf muss der auf dem Grundstück befindliche Bunker mit einem Kostenaufwand von ca. zwei Millionen Mark abgerissen werden. Bei einer Vergabe im Erbbaurecht kann daher für das Land Berlin langfristig ein weit höherer Gewinn erzielt werden.

Ein Abriß des Bunkers hätte zur Folge, dass dieses Gebiet des Großen Tiergartens über lange Zeit nicht genutzt werden könnte und auch das Cafe zunächst leer stehen würde. Die mit der Bautätigkeit einhergehenden Eingriffe in den Bestand des Tiergartens sollen vermieden werden.

Die Bezirksverordnetenversammlung Tiergarten hat sich in ihrer Sitzung am 24. Oktober 1996 einstimmig gegen diesen Verkauf ausgesprochen.