Sonderbehörden Versorgungsamt Berlin und Orthopädische Versorgungsstelle Berlin

1. Feststellung der Behinderung und ihres Grades nach dem Schwerbehindertengesetz sowie die Erteilung von Ausweisen.

2. Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe, Kündigungsschutz sowie nachgehende Hilfe im Arbeitsleben für Schwerbehinderte, zeitweilige Entziehung des Schwerbehindertenschutzes.

3. Nachgehende Hilfe zur Sicherung des Platzes im Arbeitsleben für Beschädigte nach dem Bundesversorgungsgesetz.

4. Versorgung und Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz sowie nach Gesetzen, die das Bundesversorgungsgesetz für anwendbar erklären; Zahlung von Ehrensold für die Träger höchster Kriegsauszeichnungen des Ersten Weltkrieges; Gewährung einmaliger Unterstützungen aus Sondermitteln des zuständigen Bundesministers.

5. Leistungen nach dem Unterstützungsabschlußgesetz.

6. Entscheidungen über berufsfördernde Maßnahmen nach dem Bundesversorgungsgesetz.

7. Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung nach dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz; Zulassung von Ausnahmen nach § 54 a des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes.

8. Häftlingshilfemaßnahmen nach § 9 Abs. 1, §§ 9 a bis 9 c, 10 Abs. 4 und 5 des Häftlingshilfegesetzes; Härteausgleich nach § 12 des Häftlingshilfegesetzes.

9. Ärztliche Begutachtung für Entscheidungen nach dem Gesetz über Pflegeleistungen.

10. Errichtung, Belegung und Schließung von Heimen sowie Beschaffung von Heim- und Wohnplätzen durch Verträge mit Dritten für Aussiedler nach dem Bundesvertriebenengesetz; Verwaltung der Zentralen Aufnahmestelle des Landes Berlin für Aussiedler (ZAB); Erfassung dieser Personen sowie deren Beratung und Betreuung während ihres Aufenthalts in der ZAB mit Ausnahme der Erstuntersuchung, der Hygieneüberwachung und der Kinderbetreuung; Verteilung der in Berlin verbleibenden Personen auf die Bezirke.

11. Anerkennung als Vertriebener, Flüchtling oder Spätaussiedler; Entscheidung über Leistungen nach § 9 des Bundesvertriebenengesetzes; Zustimmung zur Aufnahme von Aussiedlern nach § 28 des Bundesvertriebenengesetzes.

12. Gewährung von Kapitalentschädigung nach §§ 17, 19 und 25 Abs. 2 sowie Erstattung von Leistungen nach § 6 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes.

13. Rückkehrhilfe für ehemalige Asylbewerber und ihre Familienangehörigen.

14. Errichtung, Betrieb, Belegung und Schließung von Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften sowie Beschaffung von Heim- und Wohnplätzen für Asylbewerber, Kontingentflüchtlinge und Flüchtlinge aus Kriegs- oder Bürgerkriegsgebieten, die vorübergehend Schutz in der Bundesrepublik Deutschland erhalten, durch Verträge mit Dritten; Leistungen an Asylbewerber, die in diesen Einrichtungen untergebracht sind; Leistungen an ehemalige Asylbewerber nach rechtskräftiger Ablehnung des Asylantrages während einer Übergangszeit.

15. Anerkennung der Berechtigung und Gewährung der einmaligen Zuwendung nach dem Vertriebenenzuwendungsgesetz.

16. Aufgaben der Rehabilitierungsbehörde nach Artikel 1 § 12 und Artikel 2 § 17 des Zweiten SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes.

17. Ordnungsaufgaben der Zentralen Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber nach dem Asylverfahrensgesetz sowie die Ordnungsaufgaben bei Obdachlosigkeit von Asylbewerbern und zur Sicherung des Betriebs von Unterkünften für Asylbewerber, soweit nicht die für Jugend zuständige Senatsverwaltung (§ 6 Nr. 2 OrdZG) zuständig ist.

18. Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 sowie § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, soweit das Landesamt für Zentrale Soziale Aufgaben Berlin ­ Landesversorgungsamt ­ zuständige Behörde nach § 8 Abs. 1 und 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes ist.

19. Gesetzliche Vertretung und Verwaltung der Stiftung Invalidenhaus Berlin.

20. Angelegenheiten der Sozialen Künstlerförderung.

21. Angelegenheiten des Krankenbuchlagers Berlin als der zentralen deutschen Sammelstelle für die Krankenunterlagen aus beiden Weltkriegen sowie der Versorgungsunterlagen der ehemaligen Reichsversorgungsdienststellen.

22.. Aufgaben des Landesarztes für Körperbehinderte.

23. Allgemeine Angelegenheiten der Hilfe für Behinderte und deren Integration, soweit nicht die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales zuständig ist.

24. Aufgaben nach der Vorprüfungsordnung des Bundes.

25. Angelegenheiten des Garantiefonds.

26. Zustimmung zur Aufnahme von jüdischen Zuwanderern mit dem Status von Kontingentflüchtlingen im Wege des Härtefallverfahrens, Erfassung und Erstberatung dieser Personen sowie deren Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften, soweit erforderlich.

27. Beratung sowie Hilfen zur freiwilligen Rückkehr und Weiterwanderung von in Berlin aufenthältlichen volljährigen Ausländern und Familienangehörigen.

28. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an Personen, die sich in Abschiebungshaft befinden.

29. Amtshilfe für die Bezirksämter bei Anträgen auf Erstversorgung mit und Instandsetzung oder Änderung von Körperersatzstücken nach Nr. 46 der AV ­ Eingliederungshilfe, sofern die notwendigen Einrichtungen im Bezirksamt nicht vorhanden sind.

30. Angelegenheiten der Leitstelle für die Unterbringung Wohnungsloser.

Anlage 2 (zu § 2 Abs. 1) Bisherige Aufgaben des Landesprüfungsamtes für Gesundheitsberufe Berlin

1. Vorbereitung und Durchführung der Staatsprüfungen nach den Approbationsordnungen für Ärzte und für Apotheker für die Studenten der Freien Universität Berlin und der Humboldt-Universität zu Berlin.

2. Geschäftsführung der Prüfungsausschüsse für die naturwissenschaftliche und zahnärztliche Vorprüfung und für die Zahnärztliche Prüfung an der Freien Universität Berlin.

3. Anrechnung von Studienzeiten und Anerkennung von Studienleistungen nach den Approbationsordnungen für Ärzte, für Apotheker und für Zahnärzte.

4. Verwaltungsmäßige Vorbereitung und Durchführung der staatlichen Prüfungen in den Medizinalfachberufen (Krankenschwestern/Krankenpfleger, Kinderkrankenschwestern, Krankenpflegehelfer, Physiotherapeuten, Masseure, Masseure und medizinische Bademeister, medizinisch-technische Labor-/Radiologie- und Funktionsdiagnostikassistenten, Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten, Diätassistenten, Hebammen/Entbindungspfleger, Logopäden, Sektionsund Präparationsassistenten, Desinfektoren, Gesundheitsaufseher, Rettungsassistenten, Orthoptisten, Kardiotechniker).

Anlage 3 (zu § 2 Abs. 1) Aufgaben, die von der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales auf das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin verlagert werden

1. Dokumentation im Gesundheits- und Sozialwesen (operativ).

2. Aufgaben der Versicherungsämter nach § 93 des Vierten Buches des Sozialgesetzbuches.

3. Entwicklung des sozialen Projektmanagements.

4. Krankenhaus- und Heimaufsicht (einrichtungsbezogen/operativ).

5. Beschaffung von Medizintechnik.

6. Krankenhausbau- und Pflegeheimbauplanung (einrichtungsbezogen/operativ).

7. Krankenhaus- und Pflegeheimförderung (einrichtungsbezogen/operativ).

8. Erlaubnisangelegenheiten (Aus-, Fort- und Weiterbildung) der Berufe in der Lebensmittelchemie, des Veterinär- und des Pharmaziewesens, einschließlich Prüfungswesen; ordnungsbehördliche Maßnahmen.

9. Erlaubnisangelegenheiten (Aus- und Weiterbildung) der Berufe im Gesundheitswesen; ordnungsbehördliche Maßnahmen.

10. Erlaubnisangelegenheiten der Berufe im Sozialwesen einschließlich Anerkennung von Praxisstellen.

11. Fachspezifische Angelegenheiten des Öffentlichen Gesundheitsdienstes.

12. Angelegenheiten der Förderung psychischer Gesundheit, Gesundheitsförderung (ausgenommen betriebliche Gesundheitsförderung) und Förderung von psychosozial/sozial Benachteiligten (operativ).

13. Anerkennung von Beratungsstellen und beratenden Ärzten nach dem Schwangeren- und Familienhilferecht.

14. Angelegenheiten der Lehranstalten/Schulen/Weiterbildungsstätten für die Aus- und Weiterbildung in den Medizinalfach- und Pflegeberufen und für Pharmazeutisch-Technische Assistenten (Zulassung, Anerkennung, Ermächtigung von Praxisstellen), (operativ).

15. Angelegenheiten des Meldewesens (Berufsregister der Medizinal- und Medizinalfachberufe und der sozialpflegerischen Berufe).

16. Angelegenheiten der Beratung und sozialen Dienste sowie verschiedene gesamtstädtische Aufgaben des Sozialwesens einschließlich Obdachlosenhilfe.

17. Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 112 Abs. 1 Nr. 1, 5 und 6 des Elften Buches des Sozialgesetzbuches.

Anlage 4 (zu § 2 Abs. 3) Bisherige Aufgaben des Landesamtes für Arbeitsschutz und technische Sicherheit Berlin

1. Ordnungsbehördliche Aufsicht über die Ausführung gesetzlicher Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere des technischen und sozialen Arbeitsschutzes sowie des Gesundheitsschutzes von Arbeitnehmern und Dritten in Betrieben und Einrichtungen im Land Berlin.

2. Beratung von Betrieben und Einrichtungen auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes mit dem Ziel, Arbeitsweise und Betriebsverhältnisse so zu beeinflussen, dass dem Schutz von Arbeitnehmern und Dritten umfassend Rechnung getragen wird.

3. Durchführung von bzw. Mitwirkung an Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren.

4. Durchführung der Untersuchung von Schadensfällen.

5. Veranlassung der erforderlichen Maßnahmen (Anordnungen, Ordnungswidrigkeitenverfahren, Strafanzeigen) zur Mängelbeseitigung bzw. Ahndung.

6. Sammlung und Auswertung von Daten zum Arbeitsschutz und zur technischen Sicherheit in Berlin sowie das Ziehen von Schlußfolgerungen im Zusammenwirken mit anderen Behörden und Institutionen (z. B. Landesinstitut für Arbeitsmedizin, gesetzliche Unfallversicherungsträger, Sachverständigenorganisationen).

7. Informationstätigkeit auf dem Gebiet des technischen und sozialen Arbeitsschutzes mit dem Ziel der Verhinderung von Gesundheitsgefahren durch die Arbeitsumwelt sowie durch technische Geräte und Anlagen.

8. Ordnungsaufgaben nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz bei Anlagen, die Teile von überwachungsbedürftigen Anlagen sind, oder bei Anlagen, die auf einem Kraftwerksgelände betrieben werden.

Anlage 5 (zu § 2 Abs. 3) Bisherige Aufgaben des Landesinstituts für Arbeitsmedizin Berlin

1. Aufsicht über die Ausführung gesetzlicher Arbeitsschutzvorschriften, soweit arbeitsmedizinische Fragen berührt sind.

2. Arbeitsmedizinische Beratung und Unterstützung der Arbeitsschutzbehörden.

3. Überwachung des medizinischen Arbeitsschutzes in Betrieben der öffentlichen Hand und in der öffentlichen Verwaltung.

4. Mitwirkung bei der Ermächtigung von Untersuchungsärzten sowie Überprüfung, ob die mit der Ermächtigung verbundenen Auflagen eingehalten werden.

5. Beratung der Betriebe und Verwaltungen bei der Einrichtung betriebsärztlicher Dienste und der Bestellung von Betriebsärzten; Beratung und Unterstützung der Betriebsärzte in arbeitsmedizinischen Fragen.

6. Mitwirkung im Berufskrankheitenverfahren nach der Berufskrankheiten-Verordnung.

7. Sammlung, Auswertung und Veröffentlichung arbeitsmedizinischer Ergebnisse aus der gewerbeärztlichen Tätigkeit.

8. Durchführung arbeitsmedizinischer Erhebungen und Untersuchungen zur Klärung besonderer Fragen, die sich aus der gewerbeärztlichen Tätigkeit ergeben.

9. Lehr- und Aufklärungstätigkeit auf dem Gebiet des medizinischen Arbeitsschutzes zur Förderung der Kenntnisse über berufliche Gesundheitsgefahren und deren Verhütung.

Anlage 6 (zu § 2 Abs. 3) Aufgaben, die von der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales auf das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin verlagert werden

1. Durchführungsaufgaben im Zusammenhang mit Tierversuchen, dem Tierarzneimittelwesen und tierärztlichen Hausapotheken, der Tierkörperbeseitigung, der Tierseuchenbekämpfung und dem Futtermittelwesen.

2. Aufgaben der Geschäftsstelle der Tierversuchskommission.

3. Durchführungsaufgaben im Zusammenhang mit der Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Tabakerzeugnissen und Kosmetika, des Weins sowie der Überwachung der Gewinnung und Verarbeitung von Lebensmitteln tierischer Herkunft (Fleisch-, Geflügelfleisch-, Milch-, Fisch-, Wildhygiene, Hygiene der Eiprodukte).

4. Angelegenheiten der Zulassung privater Sachverständiger nach dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz und dem Arzneimittelgesetz.

5. Koordinierung der Rückstandsuntersuchungen gemäß Nationalem Rückstandskontrollplan.

6. Durchführungsaufgaben im Zusammenhang mit dem Apothekenwesen, dem Betäubungsmittelwesen, dem Arzneimittelwesen und der Heilmittelwerbung.

7. Durchführungsaufgaben im Zusammenhang mit der Umweltmedizin.

8. Angelegenheiten der umweltmedizinischen Beratungsstellen.

9. Durchführungsaufgaben nach dem Bundes-Seuchengesetz, der Trinkwasserverordnung und im Bereich der Stadthygiene.

10. Angelegenheiten des Medizinaluntersuchungswesens.

11. Angelegenheiten des Desinfektions- und Sterilisationswesens.

12. Ermächtigung von Ärzten aufgrund staatlicher Arbeitsschutzvorschriften.

13. Durchführungsaufgaben nach dem Chemikalienrecht.

14. Durchführungsaufgaben nach dem Gentechnikrecht.

Artikel II: Änderung des Landeskrankenhausgesetzes

Das Landeskrankenhausgesetz in der Fassung vom 1. September 1986 (GVBl. S. 1533), zuletzt geändert durch Artikel XVIII des Gesetzes vom 12. März 1997 (GVBl. S. 69), wird wie folgt geändert:

1. In § 5 Abs. 3 Satz 2 und § 19 Abs. 5 werden die Worte „Die für das Gesundheitswesen zuständige Senatsverwaltung" durch die Worte „Das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin" ersetzt.

2. In § 19 Abs. 1 werden die Worte „des für das Gesundheitswesen zuständigen Mitglieds des Senats" durch die Worte „des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Berlin" ersetzt.

3. In § 20 Abs. 1 werden die Worte „für das Gesundheitswesen zuständige Mitglied des Senats" durch die Worte „Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin" und die Worte „der Verordnung zur Durchführung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes" durch die Worte „des Gesetzes über die Zuständigkeit der Ordnungsbehörden" ersetzt.

4. In § 27 werden hinter den Worten „Mitglied des Senats" die Worte „und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin" eingefügt.

Artikel III: Änderung von Besoldungsvorschriften

§ 1:

Änderung der Landesbesoldungsordnungen

Das Landesbesoldungsgesetz in der Fassung vom 9. April 1996 (GVBl. S. 160), geändert durch Gesetz vom 7. März 1997 (GVBl. S. 53), wird wie folgt geändert:

1. Die Landesbesoldungsordnung B wird wie folgt geändert:

a) In der Besoldungsgruppe 2 werden die Amtsbezeichnungen „Direktor des Landesamts für Arbeitsschutz und technische Sicherheit" und „Direktor des Landesinstituts für Arbeitsmedizin" gestrichen und die Amtsbezeichnung „Direktor des Landesamts für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit" eingefügt.

b) In der Besoldungsgruppe 3 wird die Amtsbezeichnung „Präsident des Landesamts für Zentrale Soziale Aufgaben

­ Landesversorgungsamt -" gestrichen und die Amtsbezeichnung „Präsident des Landesamts für Gesundheit und Soziales" eingefügt.