Besoldung und Versorgung der Oberschulräte in Bremen und Bremerhaven

Die Schulaufsichtsbeamten in Bremen und Bremerhaven nehmen im Rahmen ihrer

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

1. Wie hoch ist der jeweilige Anteil der Aufgaben der Schulaufsichtsbeamten Bremens und Bremerhavens, die diese im Auftrag der Stadtgemeinden bzw. des Landes leisten?

2. Wie hoch sind die Anteile des Landes bzw. der jeweiligen Stadtgemeinden sowohl an der Besoldung als auch an der Versorgung der Schulaufsichtsbeamten?

3. Wie erklärt sich der Senat eventuell vorhandene Unterschiede?

1. Wie hoch ist der jeweilige Anteil der Aufgaben der Schulaufsichtsbeamten Bremens und Bremerhavens, die diese im Auftrag der Stadtgemeinden bzw. des Landes leisten?

Die Schulaufsicht ist in der konkreten Umsetzung Angelegenheit des jeweiligen Schulträgers, im Lande Bremen der beiden Stadtgemeinden. Das Land als Träger der Fachaufsicht beauftragt deswegen bezogen auf Bremerhaven die Stadtgemeinde Bremerhaven, so dass jene dienstaufsichtliche und fachaufsichtliche Befugnisse verknüpfen können.

Für den Bereich der Stadtgemeinde Bremen werden die Aufgaben des Die senatorische Behörde insgesamt wird im Landeshaushalt veranschlagt.

Das Organisationskonzept der senatorischen Behörde berücksichtigt seit einer Organisationsuntersuchung im Jahre 2003 ­ von insgesamt 18,84 Stellen für Oberschulräte im Stellenplan ­ 8,5 Stellen für schulaufsichtliche Referentenaufgaben. Eine organisatorische Trennung kommunaler dienstaufsichtlicher nicht vorgenommen worden.

In der Stadtgemeinde Bremerhaven sind 3,5 Stellen vorgesehen. Bei den Bremerhavener Schulaufsichtsbeamten (Oberschulräte) handelt es sich um Stadtschulräte, die neben der kommunalen Dienstaufsicht und der ihnen übertragenen Landesaufgabe Fachaufsicht auch noch nach Maßgabe interner Aufgaben- übertragung weitere Aufgaben des kommunalen Schulträgers wahrnehmen. im Sinne einer Sachbearbeitung für staatliche Tätigkeiten zurück.

2. Wie hoch sind die Anteile des Landes bzw. der jeweiligen Stadtgemeinden sowohl an der Besoldung als auch an der Versorgung der Schulaufsichtsbeamten?

Schulaufsichtsbeamten in Bremen werden in der senatorischen Behörde (Land) geführt.

In der senatorischen Behörde selbst gibt es, wie bereits in der Antwort zu 1. ausgeführt, keine haushaltsrechtliche Trennung zwischen kommunaler und Landeszuständigkeit. Im Wege der haushaltstechnischen Verrechnung erstattet die Stadtgemeinde dem Land den kommunalen Anteil aller in der senatorischen Behörde angefallenen Kosten. In 2004 waren dies 46,1 %, der Landesanteil betrug demnach 53,9 %. Eine gesonderte Berechnung für Schulaufsichtsbeamte erfolgt nicht. Diese Verrechnung wird entsprechend für die Versorgungslasten vorgenommen.

Für die kommunalen Schulaufsichtsbeamten (Oberschulräte) in Bremerhaven Die Versorgungslasten trägt die Stadtgemeinde Bremerhaven zu 100 %.

3. Wie erklärt sich der Senat eventuell vorhandene Unterschiede?

Der Senat ist der Auffassung, dass die 1950 vereinbarte und seitdem praktizierte Änderung bedarf. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Vergleiche zwischen beschränkt möglich sind.

Die Stadtgemeinde Bremerhaven vertritt die Auffassung, dass sich die 1950 somit auch Auswirkungen auf die Versorgung hat.