Festsetzung von Wasserschutzgebieten

Der Senat wird aufgefordert, unverzüglich Rechtsverordnungen für die unter vorläufigen Schutz gestellten Wasserschutzgebiete zu erlassen.

Begründung:

Die ehemaligen DDR-Trinkwasserschutz- und Trinkwasservorbehaltsgebiete im Ostteil der Stadt und das Trinkwasservorbehaltsgebiet in West-Staaken sind mit einer Änderung des Berliner Wassergesetzes im Dezember 1992 vorläufig als Wasserschutzgebiete anerkannt worden. Dieser vorläufige Schutz endet am 31. Dezember 1999, wenn nicht zuvor mit entsprechenden Rechtsverordnungen nach § 22 Abs. 1 Berliner Wassergesetz diese Gebiete dauerhaft zu Wasserschutzgebieten erklärt werden.

Die bereits Jahre andauernde vorläufige Anordnung ist jetzt schnellstens dauerhaft durch den Erlaß entsprechender Rechtsverordnungen zu ersetzen, damit die Berliner Trinkwasserversorgung durch den Schutz des Grundwassers und der Oberflächengewässer gesichert werden kann. Für den Einzugsbereich folgender Wasserwerke stehen die Rechtsverordnungen noch aus: Buch, Köpenick, Friedrichshagen, Altglienicke, Johannisthal, Wuhlheide, Kaulsdorf, Friedrichsfelde, Eichwalde, Erkner und West-Staaken.