Deponie Grauer Wall

Die Deponie Grauer Wall steht im Eigentum der Bremerhavener Entsorgungsgesellschaft (BEG), und bietet laut dem im November 2005 vorgelegten Abfallwirtschaftskonzept 2006 bis 2010 für Bremerhaven noch bis zum Jahr 2025 Flächen für das Ablagern von Abfall. Die Deponie besteht aus dem so genannten als Sondermülldeponie (Deponieklasse 3) betrieben werden.

Wir fragen den Senat:

1. Zum Altkörper:

a) Welche Arten von Abfällen sind in welchen Mengen in den letzten zehn Jahren auf dem Altkörper deponiert worden?

b) Wie lange soll der Altkörper noch für das Ablagern von Abfällen benutzt werden, und welche Art von Abfällen darf nach derzeitiger gesetzlicher Grundlage abgelagert werden?

c) Wie ist die Fläche des Altkörpers nach unten hin abgedichtet?

2. Zum neuen Bauabschnitt:

a) Wie viel Fläche und Volumen steht insgesamt auf dem Neukörper zur Verfügung, und mit welchem Nutzungszeitraum wird gerechnet?

b) Wie ist der neue Deponiekörper konstruktiv vom alten abgegrenzt?

c) Welche Art von Abfällen soll auf dieser Fläche deponiert werden?

d) Mit welcher Abfallmenge pro Jahr wird für diese Fläche gerechnet?

e) Gibt es besondere Anforderungen für Abfälle, die von den Werften auf der Deponie verbracht werden wie z. B. aufgrund hoher TBT- oder Schwermetall-Gehalte?

f) Welche Menge Abfall wird von außerhalb Bremens angeliefert, und von wo?

3. Zur Vertragssituation:

a) Welche Verträge mit welchen Laufzeiten gibt es mit wem über welche Abfallstoffe zur Verbringung auf der Deponie?

b) Werden weitere Verträge angestrebt, und wenn ja, mit wem und in welchem Umfang?

4. Zur genehmigungsrechtlichen Situation und Deponieklasse-Einstufung:

a) Wer hat wann die Klassifizierung der gesamten Deponie in die Deponieklasse 3 beantragt?

b) Wie ist der derzeitige Beratungs- und Entscheidungsstand zu diesem Antrag?

c) Falls positiv entschieden wurde: Welche Auflagen wurden zur Nutzung der alten Schüttfläche erteilt, um auch dort Abfälle der Deponieklasse 3 abzulagern?

5. Zur Kompostierung:

a) Welche Mengen Abfälle werden auf der Deponie Grauer Wall aufgrund welcher Genehmigungen kompostiert?

b) Welchen Behandlungsverfahren werden welche Abfallarten zugeführt, und wo befinden sich diese Anlagen?

c) Welchen weiteren Verwertungswegen werden die entstandenen Produkte zugeführt?

Die Deponie Grauer Wall wird am jetzigen Standort seit 1958 vorwiegend für die Ablagerung von aus Bremerhaven stammenden Abfällen genutzt. Mit dem des Abfallbeseitigungsgesetzes im Jahre 1972 erfolgte die Überleitung der Deponie in das Abfallrecht und mit einem bis heute fortgeschriebenen Beschluss aus dem Jahre 1983 die Planfeststellung.

Die Deponie besteht aus einem alten sowie einem neuen Teil und erfüllt in der Bremerhavener Region eine wichtige abfallwirtschaftliche Funktion für die Entsorgung nicht verbrennbarer Abfälle, die überwiegend aus dem industriellen Bereich stammen. Darüber hinaus ist sie als Entsorgungsanlage für die Verbrennungsrückstände aus dem Müllheizkraftwerk unverzichtbar.

Insbesondere wegen der geologisch außerordentlich günstigen Lage hat es in den Jahrzehnten des bisherigen Betriebes keine signifikanten Auffälligkeiten im ist die Bremerhavener Deponie so genannten Deponieklassen zuzuordnen. für die Bewertung des neuen Schüttteils zu erarbeiten, hat die Betreiberin einen. Das Gutachten liegt voraussichtlich im Laufe des Jahres vor. Anschließend des Planfeststellungsbeschlusses.

Dies vorausgeschickt beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

1. Zum Altkörper:

a) Welche Arten von Abfällen sind in welchen Mengen in den letzten zehn Jahren auf dem Altkörper deponiert worden?

b) Wie lange soll der Altkörper noch für das Ablagern von Abfällen benutzt werden, und welche Art von Abfällen darf nach derzeitiger gesetzlicher Grundlage abgelagert werden?

c) Wie ist die Fläche des Altkörpers nach unten hin abgedichtet?

a) In den letzten zehn Jahren sind der Deponie ausschließlich nicht brennbare, überwiegend mineralische Abfälle zugeführt worden. Dabei handelte es sich vorwiegend um Boden und Strahlsande und um ca. 13. der abgelagerten Abfälle betrug ca. 30.000 Mg pro Jahr, von denen ein Teil als besonders überwachungsbedürftig eingestuft ist.

b) Die Möglichkeit des Weiterbetriebes ist abhängig vom Vorliegen technischer Voraussetzungen, die unter anderem durch den beauftragten Gutachter bewertet werden sollen. Eine endgültige Entscheidung über den Weiterbetrieb des Altkörpers kann daher erst nach Vorliegen des Gutachtens getroffen werden. Zurzeit ist ein Weiterbetrieb mindestens bis zum Jahre 2009 geplant.

Nach derzeitigem Stand dürfen weiterhin die bisher zugelassenen Abfallarten abgelagert werden, sofern sie die Grenzwerte des Planfeststellungsbeschlusses und der Deponieverordnung einhalten.

c) Der Altkörper ist durch eine sehr günstige und mächtige natürliche Gutachten als auch kontinuierliche Grundwasserkontrollen ist die Funktion dieser geologischen Schichten nachgewiesen.

2. Zum neuen Bauabschnitt:

a) Wie viel Fläche und Volumen steht insgesamt auf dem Neukörper zur Verfügung, und mit welchem Nutzungszeitraum wird gerechnet?

b) Wie ist der neue Deponiekörper konstruktiv vom alten abgegrenzt?

c) Welche Art von Abfällen soll auf dieser Fläche deponiert werden?

d) Mit welcher Abfallmenge pro Jahr wird für diese Fläche gerechnet?

e) Gibt es besondere Anforderungen für Abfälle, die von den Werften auf der Deponie verbracht werden wie z. B. aufgrund hoher TBT- oder Schwermetall-Gehalte?

f) Welche Menge Abfall wird von außerhalb Bremens angeliefert und von wo?

a) Der Neukörper umfasst eine Fläche von ca. 6 ha, auf der ein Abfallvolumen von ca. 1 Mio. m³ abgelagert werden kann. Die Nutzungsdauer ist abhängig von den abzulagernden Mengen, die zurzeit insgesamt ca. 30.000 Mg pro Jahr betragen. Eine Prognose des Nutzungszeitraumes ist nicht möglich.

b) Die für den neuen Deponiekörper vorgesehenen Abfälle werden an die ist bautechnisch eine Lösung vorgesehen, die einerseits eine ausreichende hydraulische Trennung bei gleichzeitiger Sicherung der Standfestigkeitgewährleistet. das beauftragte Ingenieurbüro erarbeitet.

c) Auf dieser Fläche sollen überwiegend die Rückstände aus dem Müllheizkraftwerk und Strahlsande abgelagert werden.

d) Zurzeit beträgt die auf dem Neukörper abzulagernde Menge ca. 13.

Mg pro Jahr. Mit einer solchen Menge ist auch zukünftig zu rechnen.

e) Alle Abfälle, die auf der Deponie abgelagert werden, müssen der einschlägigen Rechtsvorschriften einhalten. Spezielle Anforderungen für Werftabfälle existieren nicht.

f) Die Anlieferungen erfolgen im Wesentlichen aus Bremerhaven (rd. 93,5 %), lediglich ein kleiner Teil kommt aus Bremen (rd. 2,8 %) oder dem direkten niedersächsischen Umland (rd. 3,7 %).

3. Zur Vertragssituation:

a) Welche Verträge mit welchen Laufzeiten gibt es mit wem über welche Abfallstoffe zur Verbringung auf der Deponie?

b) Werden weitere Verträge angestrebt, und wenn ja, mit wem und in welchem Umfang?

a) Es gibt keine Verträge über die Annahme von speziellen Abfallarten oder über besondere Laufzeiten, die über die zivilrechtlichen Vereinbarungen im Rahmen des üblichen Betriebes der Deponie hinausgehen.

b) Der Abschluss solcher Verträge ist zurzeit nicht vorgesehen.

4. Zur genehmigungsrechtlichen Situation und Deponieklasse-Einstufung:

a) Wer hat wann die Klassifizierung der gesamten Deponie in die Deponieklasse 3 beantragt?

b) Wie ist der derzeitige Beratungs- und Entscheidungsstand zu diesem Antrag?

c) Falls positiv entschieden wurde: Welche Auflagen wurden zur Nutzung der alten Schüttfläche erteilt, um auch dort Abfälle der Deponieklasse 3 abzulagern?

a) Die Betreiberin, die Bremerhavener Entsorgungsgesellschaft hat mit einem Schreiben vom 17. Oktober 2002 die Einstufung in die Deponieklasse 3 beantragt.

b) Die Deponieklassen-Einstufung hat auf der Grundlage unterschiedlicher technischer und formaler Kriterien zu erfolgen. Insbesondere sind die zu berücksichtigen. Die gutachterliche Bewertung nimmt noch einige Zeit in Anspruch, so dass voraussichtlich Anfang 2007 mit einer Entscheidung gerechnet werden kann. Ob der ursprüngliche Wunsch des soll, steht noch nicht fest.

c) getroffen worden.

5. Zur Kompostierung:

a) Welche Mengen Abfälle werden auf der Deponie Grauer Wall aufgrund welcher Genehmigungen kompostiert?

b) Welchen Behandlungsverfahren werden welche Abfallarten zugeführt, und wo befinden sich diese Anlagen?

c) Welchen weiteren Verwertungswegen werden die entstandenen Produkte zugeführt?

Zurzeit werden auf dem Deponiegelände in Bremerhaven keine Abfälle kompostiert. Eine Genehmigung dafür existiert nicht. Es werden dort lediglich Grünabfälle von Bremerhavener Abfallerzeugern angenommen, mechanisch zerkleinert und zur Verwertung vorwiegend in der Landwirtschaft weitergegeben. Es bestehen jedoch Überlegungen, die Grünabfallannahme auch auf auswärtige Anlieferer auszudehnen.