Aufenthaltsbefugnisse für Staatsangehörige aus dem ehemaligen Jugoslawien

Der Senat wird beauftragt, sich in der Konferenz der Innenminister und -senatoren des Bundes und der Länder dafür einzusetzen, dass auch Staatsangehörige aus dem ehemaligen Jugoslawien, die die sonstigen Voraussetzungen erfüllen, in den Genuß der am 29. März 1996 beschlossenen Härtefallregelung für ausländische Familien mit langjährigem Aufenthalt kommen.

Begründung:

Am 29. März 1996 beschloß die Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder für ausländische Familien (und Einzelpersonen) mit langjährigem Aufenthalt eine Regelung, mit der diesem Personenkreis eine Aufenthaltsbefugnis aus humanitären Gründen erteilt werden sollte. Ausgenommen waren Staatsangehörige aus dem ehemaligen Jugoslawien.

Für die Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien bedeutet eine Rückkehr in ihr in der Zwischenzeit völlig auseinandergebrochenes Herkunftsland ebenfalls eine besondere Härte. In den weitaus meisten Fällen ist es ihnen darüberhinaus verwehrt, in die Bundesrepublik Jugoslawien zurückzukehren, wenn sie hier einen Asylantrag gestellt haben. Diesen Personen werden in der Regel keine Pässe ausgestellt bzw. ungültig gewordene Pässe werden nicht verlängert. Daran scheitern auch nach wie vor beabsichtigte Abschiebungen.

Bis zum Mai 1994 erhielten diese Flüchtlinge in Berlin eine Duldung. Danach wurden die Duldungen nicht mehr verlängert.

Auf Grund der o.g. Umstände konnten die Flüchtlinge jedoch in der Regel weder freiwillig ausreisen noch abgeschoben werden.

Ihre Anwesenheit ist den Behörden bekannt. Sie sind in der großen Mehrzahl weiter in Flüchtlingsheimen untergebracht und erhalten Sozialhilfe, auf die sie auf Grund des Arbeitsverbotes angewiesen sind.

Mit der Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis unter den gleichen Bedingungen wie für die anderen Flüchtlinge, die unter die Härtefallregelung fallen, könnten erhebliche Sozialhilfekosten eingespart werden, da dann eine Möglichkeit der Arbeitsaufnahme bestehen würde. Es ist dabei zu berücksichtigen, dass die Flüchtlinge auch auf absehbare Zeit nicht ausreisen bzw. abgeschoben werden können.

Es ist nicht nachzuvollziehen, aus welchem Grund die Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien nicht in den Genuß einer solchen „Altfall"-Regelung kommen sollen.

Auch ihre Kinder gehen hier seit vielen Jahren zur Schule und haben sich in der Regel außerordentlich gut integriert. Unter ihnen sind viele Roma-Familien, deren Kinder hier erstmals die Chance haben, die Schule kontinuierlich zu besuchen. Viele von ihnen absolvieren den Schulbesuch mit außerordentlich guten Erfolgen. Viele der Roma-Familien halten sich seit 1989 hier auf.

Sie erhielten nach Ablehnung ihrer Asylanträge Duldungen, weil damals versucht wurde, diesen Menschen hier ein Bleiberecht zu gewähren. Beide Berliner Bischöfe hatten sich in dieser Angelegenheit mit dem Berliner Innensenator in Verbindung gesetzt, um zu Gunsten der Flüchtlinge zu intervenieren. Es bestand damals auch seitens der Berliner Innenbehörde eine gewisse Bereitschaft, diesen Flüchtlingen ein Bleiberecht zu gewähren. Es kam dann allerdings auf Grund der Änderung des Ausländergesetzes nicht zustande.

Auch auf diese Familie muss die Härtefallregelung Anwendung finden, um auf diese Weise eine bisher praktizierte Ungleichbehandlung zu beenden.