Zahlungsmodalitäten öffentlicher Auftraggeber

„Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 30. September 1997 einen Bericht über die Bearbeitungszeiten bei der Begleichung von Rechnungen in den Senats- und Bezirksdienststellen vorzulegen (Rechnungen ab 1. Januar 1996).

Durch stichprobenartig durchzuführende Analysen, die schwerpunktmäßig Aussagen zu kleinen und mittleren Unternehmen enthalten sollen, sollen im wesentlichen die Zeiträume zwischen Rechnungseingang, eventueller Rückgabe der Rechnung wegen Unvollständigkeit und der Überweisung des Rechnungsbetrages sowie die Gewerke bzw. Wirtschaftszweige und Verwaltungsbereiche dokumentiert werden.

Bei Abschlagszahlungen bzw. der Begleichung von Teilrechnungen sind ebenfalls alle Zeiten vom Eingang der Rechnungen bis zum Zahlungsausgang zu berücksichtigen."

Hierzu wird berichtet:

Es wurden insgesamt rund 3 500 Rechnungen einer Prüfung unterzogen, davon betrafen rund 1 500 Rechnungen Bauleistungen und rund 2 000 Rechnungen Liefer- und Dienstleistungen.

Im arithmetischen Mittel wird eine Rechnung für eine Bauleistung innerhalb von rund 18 Tagen beglichen (Rechnungseingang bis Kassenanweisung 13 Tage, Kassenanweisung bis Bankanweisung fünf Tage). Ohne die Anwendung von ProFiskal erhöht sich der Bearbeitungszeitraum auf rund 20 Tage.

ProFiskal ist eine Standardsoftware für die Finanzbuchhaltung, die an die Bedürfnisse der Berliner Verwaltung angepaßt wurde.

Sie wurde bereits in 19 Bezirken eingeführt, und es ist beabsichtigt, sie in der gesamten Landesverwaltung bis 1999 zu installieren. Ab Oktober 1997 wird mit der Einführung von ProFiskal bei der Senatsverwaltung für Finanzen ­ einschließlich der Landeshauptkasse ­ begonnen.

Die Begleichung von Rechnungen im Liefer- und Dienstleistungsbereich benötigt im Mittel rund zehn Tage (vier Tage vom Rechnungseingang bis zur Kassenanweisung, sechs Tage bis zur Bankanweisung). Ohne die Anwendung von ProFiskal verlängert sich der Bearbeitungszeitraum auf insgesamt 16 Tage.

Eine detaillierte Aufschlüsselung der Bearbeitungszeiten auf einzelne Branchen oder Gewerke erbrachte keine auffällige Abweichung.

Von den rund 3 500 Rechnungsvorgängen waren lediglich 16 „nicht prüfbar", d. h., sie entsprachen nicht den Abrechnungsmodalitäten und mußten vom Auftragnehmer erneut eingereicht werden. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit betrug hierbei rund 18 Tage.

Von den überprüften Rechnungen betrafen rund 700 Großunternehmen und rund 2 800 kleine und mittlere Unternehmen.

Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer betrug in beiden Fällen rund zwölf Tage.

Die Bearbeitung von Rechnungen der Hauptverwaltung, die über die Landeshauptkasse abgewickelt werden, benötigt im Mittel rund zwölf Tage (vier Tage bis zur Kassenanweisung, acht Tage bis zur Bankanweisung). Die Bearbeitung von Rechnungen bei den Bezirksämtern ­ ohne Anwendung von ProFiskal ­ benötigt im Mittel rund 17 Tage (acht Tage bis Kassenanweisung, neun Tage bis Bankanweisung). Bei Anwendung von ProFiskal verringert sich dieser Zeitraum auf zehn Tage.

Der kürzeste ­ gemeldete ­ Bearbeitungszeitraum lag bei zwei Tagen, der längste Bearbeitungszeitraum bei 71 Tagen, wobei letzteres keine Aussage darüber zuläßt, ob die zulässige Zahlungsfrist überschritten wurde, da in begründeten Fällen auch längere Zahlungsfristen vereinbart werden können. Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) schreibt als späteste Zahlungsfrist zwei Monate nach Zugang der Schlußrechnung vor. Sollte sich die Prüfung der Schlußrechnung verzögern, so ist das unbestrittene Guthaben als Abschlagzahlung sofort zu zahlen, welche binnen 18

Werktagen nach Zugang der Aufstellung zu leisten ist.

Die Verdingungsordnung für Leistungen ­ ausgenommen Bauleistungen ­ (VOL) sieht eine Zahlung binnen eines Monats nach Eingang der prüfbaren Rechnung vor.

Die für das Öffentliche Auftragswesen zuständigen Senatsverwaltungen sehen sich in ihrer Auffassung bestätigt, dass von einer generell schlechten Zahlungsmoral der Dienststellen des Landes Berlin nicht gesprochen werden kann. Auftretende Zahlungsverzögerungen sind und bleiben die Ausnahme.

Die VOB-Stelle bei der Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr sowie die VOL-Beschwerdestelle bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft und Betriebe haben innerhalb der letzten drei Jahre lediglich eine solche Beschwerde registriert, der daraufhin unverzüglich abgeholfen wurde.

Mit der schrittweisen Einführung von ProFiskal in der gesamten Berliner Verwaltung wird zudem der Bearbeitungszeitraum zukünftig noch erheblich verkürzt werden.

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzierung:

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine.

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine.

Wir bitten, den Beschluß damit als erledigt anzusehen.