Keine Vertreibung der Kinder und Jugendlichen von Schwanenwerder
„Der Senat wird aufgefordert, den Verkauf der vom Bezirk Tempelhof seit Jahrzehnten für die Erholung von Schulklassen, Kindertagesstätten und Gruppen freier Träger genutzten Fläche auf der Havelhalbinsel Schwanenwerder nicht weiter ohne Zustimmung des Bezirkes zu betreiben."
Hierzu wird berichtet:
Die Senatsverwaltung für Finanzen hat in zahlreichen Gesprächen mit dem Bezirk Tempelhof versucht zu prüfen, ob es möglich ist, die Nutzungen der Kinder- und Jugenderholung des Bezirkes Tempelhof auf den Grundstücken Inselstraße 18, 20 und 22 auf Schwanenwerder ohne Beeinträchtigung der Interessen der Kinder- und Jugenderholung auf Grundstücke mit geringerem Verkehrswert zu verlagern. Ziel war es, eine einvernehmliche Regelung zu finden mit der Folge eines Verkaufs der genannten Grundstücke zum Zwecke der Haushaltskonsolidierung.
Nachdem das Abgeordnetenhaus den o. g. Beschluß gefaßt hatte, hat die Senatsverwaltung für Finanzen den Bezirk Tempelhof gebeten, einen Bezirksamtsbeschluß hinsichtlich eines möglichen Verkaufs der o. g. Grundstücke herbeizuführen. Dabei sollte auch die Empfehlung des Unterausschusses Vermögensverwaltung und Beteiligungen für die Ausschüttung einer 25 %igen Erlösbeteiligung, welche anläßlich der Zustimmung zum Grundstückskaufvertrag Inselstraße 30 ausgesprochen wurde, berücksichtigt werden.
Das Bezirksamt Tempelhof hat sodann in seiner Sitzung am 14. Juli 1997 die Drucksache 13/1792 des Abgeordnetenhauses von Berlin zur Kenntnis genommen und jegliche Zustimmung zu einem Verkauf des Tempelhofer Geländes versagt.
Auch die Veräußerung des Grundstücks Inselstraße 18, welches unbebaut ist, ist vom Bezirksamt einstimmig abgelehnt worden.
Gemäß dem o. g. Auftrag des Abgeordnetenhauses, eine Veräußerung der vom Bezirk Tempelhof auf Schwanenwerder genutzten Grundstücke nur mit Zustimmung des Bezirks zu betreiben, wird die Senatsverwaltung für Finanzen nochmals an den Bezirk herantreten und um die Untersuchung von Möglichkeiten zur Veräußerung der o. g. Grundstücke ohne Beeinträchtigung der Interessen der Kinder- und Jugenderholung bitten.
Die übrigen landeseigenen Grundstücke auf der Insel Schwanenwerder mit Ausnahme der Grundstücke, welche vom Aspen-Institut und der Wasserschutzpolizei genutzt werden, sowie der für Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung genutzten Grundstücke Inselstraße 7, 38 und 40 sind bis auf eines ausgeschrieben worden. Dieses Grundstück wird in den nächsten Tagen ausgeschrieben werden. Die Angebote lagen überwiegend über dem Verkehrswert, teilweise ist bereits veräußert worden.