Rehabilitation

Die Zuschüsse an die drei Hochschulen werden damit im Jahre 2003 real um 133,2 Mio. DM unter dem Betrag des Jahres 1993 liegen.

2. Strukturentscheidungen zur Umsetzung der pauschalen Minderausgaben zum Haushalt 1995/96

Die Haushaltslage des Landes machte es notwendig, zum Ausgleich des Haushalts 1995/96 durch weitere über den Hochschulstrukturplan 1993 hinausgehende Strukturentscheidungen zusätzliche Einsparvorgaben in Höhe von rund 158 Mio. DM, davon 42,29 Mio. DM im nichtmedizinischen Bereich in Form pauschaler Minderausgaben zu treffen. Die Strukturentscheidungen zur Auflösung und Umsetzung der Einsparvorgaben erfolgte insbesondere im Hinblick auf den Abbau von Doppel- und Mehrfachangeboten.

An der Humboldt-Universität wurden Einsparungen in folgenden Fächern vorgenommen: Rechtswissenschaften, Agrarwissenschaften, Biologie, Chemie, Pharmazie, Physik, Informatik, Mathematik, Geschichtswissenschaften, Bibliothekswissenschaften, Germanistik, Asien- und Afrikawissenschaften, Sozialwissenschaften, Erziehungswissenschaften, Rehabilitationswissenschaften, Theologie, Wirtschaftswissenschaften sowie in der Zentralverwaltung.

An der Freien Universität sind folgende Bereiche betroffen: Erziehungswissenschaften, Sportwissenschaft, Theologie, Ethnologie, Wirtschaftswissenschaften und Sozialwissenschaften.

Die Einsparungen an der Technischen Universität entfallen auf folgende Bereiche: Klassische Philologie, Erziehungs- und Unterrichtswissenschaften, Mathematik, Physik, Chemie, Verfahrenstechnik, Geographie, Soziologie, Mechanik, Elektrotechnik, Informatik, Wirtschaftswissenschaften und Lebensmittelwissenschaften.

Die Auflösung und Umsetzung der pauschalen Minderausgaben erfolgen an der Hochschule der Künste in den Bereichen Erziehungswissenschaften und Grundschulpädagogik sowie im Lehramt Kunst und Musik. Festlegungen im Haushaltsstrukturgesetz 1996 sowie durch Auflagenbeschlüsse des Abgeordnetenhauses und des Senats von Berlin

Zur Konsolidierung der Haushaltssituation des Landes Berlin wurden mit dem Haushaltsstrukturgesetz konkrete Strukturentscheidungen hinsichtlich der Aufhebung von Studiengängen, von Einsparvorgaben für bestimmte Fachgebiete sowie zur Organisationsstruktur getroffen. Darüber hinaus wurden durch Auflagenbeschlüsse des Abgeordnetenhauses weitere Einsparvorgaben für bestimmte Fachgebiete/Studiengänge vorgegeben; hierzu wurde den Hochschulen jedoch die Möglichkeit eingeräumt, unter Einhaltung der Einsparvorgaben Alternativen hinsichtlich der Fachgebiete/Studiengänge vorzulegen.

a) Humboldt-Universität:

(1) Pharmazie

Nach dem Haushaltsstrukturgesetz 1996 sollte der Studiengang Pharmazie zum Wintersemester 1996/97 aufgehoben werden.

Diese Bestimmung wurde jedoch vom Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin für nichtig erklärt. Die Humboldt-Universität beschloß zwar, den Studiengang weiterzuführen, muss aber die durch die ursprünglich vorgesehene Aufhebung eingeplanten Einsparungen in Höhe von 5,6 Mio. DM durch Kürzungen in anderen Bereichen in vollem Umfang erbringen.

Diese Umverteilung der Einsparungen wird nicht ohne Kapazitätsverluste in den nunmehr betroffenen anderen Bereichen umzusetzen sein. Es kann davon ausgegangen werden, dass ein Kapazitätsabbau in gleicher Höhe wie bei der vorgesehenen Schließung des Studiengangs Pharmazie eintreten wird, demnach 80 Studienanfänger pro Jahr und 400 Studienplätze.

Die Einsparung der 5,6 Mio. DM erfolgt in folgenden Jahresraten (TDM):

(2) Landwirtschaftlich-Gärtnerische Fakultät

In einem Auflagenbeschluß des Abgeordnetenhauses wurde festgelegt, dass der Senat von Berlin unverzüglich mit dem Land Brandenburg in Verhandlungen einzutreten hat mit dem Ziel, eine Beteiligung des Landes Brandenburg an der Finanzierung der Landwirtschaftlich-Gärtnerischen Fakultät zu erreichen.

Unabhängig hiervon werden bis zum Jahre 2000 insgesamt 11,3 Mio. DM mit folgenden Jahresraten eingespart (TDM):

Außerdem sind ab 2001 weitere 16,7 Mio. DM zu berücksichtigen.

Das Land Brandenburg hat eine Beteiligung an der Finanzierung abgelehnt.

Der Senat von Berlin hat nach Erörterung im Gemeinsamen Koordinierungsrat der Länder Berlin und Brandenburg nunmehr beschlossen, die Landwirtschaftlich-Gärtnerische Fakultät in reduziertem Umfang weiterzuführen. Hierfür sollen 20 Mio. DM für den konsumtiven Bereich jährlich zur Verfügung stehen. Weitere 5 Mio. DM sollen zweckgebunden für die laufende Erhaltung und Modernisierung der baulichen Anlagen, Einrichtungen und Ausstattungen der Fakultät bereitgestellt werden, die nach Durchführung der unerläßlichen Sofortmaßnahmen auf dem Standort Invalidenstraße auf 2 Mio. DM gesenkt werden; dabei soll der Landesanteil an der nach dem Hochschulbauförderungsgesetz finanzierten Sanierung in vollem Umfang aus Erlösen der Liegenschaftsverkäufen finanziert werden.

Unter diesen Rahmenbedingungen ist die Humboldt-Universität aufgefordert, eine inhaltliche und personelle Konzeption zu erarbeiten.

b) Freie Universität:

(1) Zahnmedizin

Nach dem Haushaltsstrukturgesetz 1996 sollte der Studiengang Zahnmedizin ab dem Wintersemester 1996/97 aufgehoben werden; die Ausbildung sollte mit einer Aufnahmekapazität von 80

Studienanfängern pro Jahr nur noch an der Humboldt-Universität stattfinden. Die im Gesetz vorgesehene Schließung an der Freien Universität wurde jedoch ebenfalls vom Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin für nichtig erklärt.

Die bis zum Jahre 2000 vorgesehene Einsparung von insgesamt 4 Mio. DM wird jedoch mit folgenden Jahresraten umgesetzt (TDM):

Außerdem sind ab 2001 weitere 11,9 Mio. DM zu berücksichtigen.

(2) Veterinärmedizin

Das Haushaltsstrukturgesetz sieht für die Veterinärmedizin die Absenkung der Aufnahmekapazität von 200 um 50 auf 150 Studienanfänger pro Jahr vor. Das bedeutet eine Reduzierung der Studienplatzzahl insgesamt an der Freien Universität um weitere 250.

Mit der Absenkung der Aufnahmekapazität um 50 auf jährlich rd. 150 Studienanfänger sollen Einsparungen in Höhe von 15 Mio. DM erzielt werden, die ab 1997 mit folgenden Beträgen pro Jahr erbracht werden (TDM):

(3) Mathematik/Informatik

Das Haushaltsstrukturgesetz sah ursprünglich die Schließung der Studiengänge im Fach Informatik vor, da dieser Bereich an der Technischen Universität und der Humboldt-Universität ebenfalls angeboten wird und gut ausgestattet ist. Mit dieser Strukturmaßnahme zum Abbau von Mehrfachangeboten und damit zur Konzentration von Angeboten sollten insgesamt 4,2 Mio. DM eingespart werden.

Die Freie Universität hat ­ entsprechend der im Auflagenbeschluß des Abgeordnetenhauses eröffneten Alternativmöglichkeit ­ unter Hinweis auch auf Empfehlungen des Wissenschaftsrates, dass die Informatik allgemein für eine Universität mit breitem Fächerspektrum unverzichtbar sei, als Alternative vorgelegt, daß in der Informatik lediglich 3 Professuren und als Ausgleich in der Mathematik 6 Professuren und durch Neuordnung der Meteorologie 3 Professuren jeweils mit der entsprechenden personellen und sächlichen Ausstattung entfallen.

Durch diese Einsparungen reduziert sich in der Fächergruppe Naturwissenschaften und damit auch für die Freie Universität insgesamt die Aufnahmekapazität um weitere 80 Studienanfänger pro Jahr und die Zahl der Studienplätze um 400.

Der Einsparbetrag in Höhe von 4,2 Mio. DM soll ab 1997 wie folgt erbracht werden (TDM):

(4) Sportwissenschaft

Die Sportwissenschaft soll nach Beschluß des Senats von Berlin künftig nur noch an der Humboldt-Universität angeboten werden. Dadurch sollen dauerhaft 3,3 Mio. DM an der Freien Universität eingespart werden, die in folgenden Jahresraten zu erbringen sind (TDM):

Durch die Schließung des zweiten Standortes verringert sich die Aufnahmekapazität von bisher rund 180 auf 100 Studienanfänger pro Jahr und die Studienplatzzahl von 810 auf 450. Diese Kapazität entspricht auch dem künftigen Bedarf.

c) Technische Universität

Nach dem Haushaltsstrukturgesetz werden an der Technischen Universität im Fachbereich Kommunikations- und Geschichtswissenschaften die Teilstudiengänge „Anglistik", „Romanistische Literaturwissenschaft (mit mindestens zwei romanischen Literaturen)", „Romanistische Literaturwissenschaft (Spanisch, Italienisch)" und „Romanistische Linguistik" mit dem Abschlußziel Magister sowie der Teilstudiengang „Englisch für das Lehramt" ab dem Wintersemester 1996/97 aufgehoben.

Neben diesem im Gesetz verbindlich festgelegten Schließungen wurde durch einen Auflagenbeschluß des Abgeordnetenhauses festgelegt, dass Alternativvorschläge zur Aufhebung der Studiengänge für den Fachbereich Umwelt und Gesellschaft für den Teilstudiengang „Geographie" mit dem Abschlußziel Magister sowie für die Teilstudiengänge „Biologie" und „Erdkunde" mit den Abschlußzielen Lehrämter, für den Fachbereich Physik für den Teilstudiengang „Physik" sowie den Fachbereich Chemie für den Teilstudiengang „Chemie" jeweils mit den Abschlußzielen Lehrämter und im Fachbereich Erziehungs- und Unterrichtswissenschaften für den Teilstudiengang Grundschulpädagogik für die Lehrämter sowie das Studienfach „Sozialpädagogik" vorgelegt werden können.

Die sich aus dem Gesetz und dem Auflagenbeschluß ergebenden Einsparungen müssen insgesamt einen Betrag von 11,23 Mio. DM erbringen.

Maßgebend für die im Gesetz und im Auflagenbeschluß aufgeführten Fächer/Studiengänge waren strukturelle Überlegungen.

Alle aufgeführten Fächer/Studiengänge werden sowohl an der Freien Universität wie auch an der Humboldt-Universität mit ausreichenden Kapazitäten angeboten, so dass unter der Zielsetzung des Abbaus und der Konzentration von Doppel- und Mehrfachangeboten die Aufhebung der entsprechenden Studiengänge an der Technischen Universität geboten ist. Hinzu kommt, daß diese Fächer/ /Studiengänge nicht unbedingt zum Kernbereich und zur besonderen Profilbildung der Technischen Universität gehören; angesichts der an den beiden anderen Universitäten vorhandenen Angebotspotentiale bietet es sich an, dass die für die Technische Universität erforderlichen und wünschenswerten Studienangebote in enger Kooperation und Abstimmung durch Serviceleistungen bereitgestellt werden.

Die bisher von der Technischen Universität beschlossenen Alternativmaßnahmen erfüllen die strukturellen Anforderungen sowie die Einsparvorgabe des Haushaltsstrukturgesetzes nicht.

Sie bleibt verpflichtet, die Einsparvorgaben durch strukturelle Kürzungen dauerhaft zu erbringen.

Bei Umsetzung der im Haushaltsstrukturgesetz sowie der in dem Auflagenbeschluß erfolgten Vorgaben für die einzelnen Fächer/Studiengänge ergeben sich nach den im Entwicklungsplan III der Technischen Universität festgelegten Planzahlen folgende Kapazitätsreduzierungen: Aufnahme- StudienFächergruppe kapazität plätze Sprach- und Kulturwissenschaften 260 1 160

Naturwissenschaften 100 500

Die Einsparungen in Höhe von 11,23 Mio. DM sollen ab 1997 mit folgenden Jahresbeträgen erfolgen (TDM):

d) Hochschule der Künste

Für die Hochschule der Künste sieht das Haushaltsstrukturgesetz eine Neuordnung der Fachbereiche vor. Danach sind ab

1. Oktober 1996 folgende Fachbereiche gebildet worden:

- Fachbereich Bildende Kunst

- Fachbereich Gestaltung

- Fachbereich Musik

- Fachbereich Darstellende Kunst

Durch diese Neugliederung ­ Verringerung der ehemals 10

Fachbereiche auf nunmehr 4 ­ sollen insbesondere Einsparungen im Verwaltungsbereich und damit eine dauerhafte Absenkung des Staatszuschusses um 7,31 Mio. DM bewirken, die in den Jahren 1997 bis 1999 wie folgt umgesetzt wird (TDM):

Auswirkungen auf die Kapazitäten sind mit diesen organisatorischen Strukturentscheidungen nicht verbunden.

e) Fachhochschulen

Der Beitrag der Hochschulen zur Konsolidierung der Haushaltssituation kann nicht allein durch die Universitäten geleistet werden. Obwohl dem Fachhochschulbereich eine hohe Priorität eingeräumt wird, sah der Senat von Berlin sich gezwungen, auch hier Einsparungen vorzunehmen.

- An der Technischen Fachhochschule soll die Zahl der Professuren künftig auf Dauer 315 betragen. Gegenüber dem derzeitigen Bestand von 359 bedeutet dies ein Abbau von 44

Professuren. Im nichtwissenschaftlichen Bereich sollen 50

Stellen abgebaut werden.

Mit dieser Reduzierung des Personalbestands und entsprechender Kürzungen im Sachmittelbereich sollen 6,1 Mio. DM auf Dauer eingespart werden. Dieser Betrag ist wie folgt zu erwirtschaften (TDM):

Mit dem Lehrangebot von 315 Professuren und einem Lehrangebot von Lehrbeauftragten, das 25 % des Lehrbedarfs insgesamt ausmacht, beträgt bei weitgehender Beibehaltung der Fächergruppenstruktur die Aufnahmekapazität pro Jahr rund 1 970 Studienanfänger und die Zahl der Studienplätze rund 6 900.

- Die noch im Aufbau befindliche Fachhochschule für Technik und Wirtschaft hat das im Hochschulstrukturplan 1993 vorgesehene Ausbauziel für das Jahr 2003 mit einer Aufnahmekapazität von rund 2 500 Studienanfängern pro Jahr und einer Studienplatzzahl von rund 8 800 noch nicht erreicht. Der Senat von Berlin hat angesichts der angespannten Haushaltslage festgelegt, den weiteren personellen Aufbau zu strecken. Die bisher vorgesehene Stellenausstattung wird um 30 Stellen bei den Professuren und um 25 Stellen bei dem sonstigen Personal reduziert.

Die Umsetzung erfolgt bis zum Jahre 2000 mit einem Einsparbetrag in Höhe von 6 Mio. DM, der mit folgenden Jahresraten zu erbringen ist (TDM):

Entsprechend der Protokollnotiz des Abgeordnetenhauses von Berlin zu den Hochschulverträgen werden die danach vorhandenen Kapazitäten des Jahres 1997 nicht weiter abgesenkt.

f) Naturwissenschaften

Der Aufwand für die Naturwissenschaften an den drei Universitäten soll dauerhaft um 14 Mio. DM gesenkt werden. Vorläufig wird folgende Aufteilung zugrundegelegt (TDM):

Für eine endgültige Verteilung auf die Universitäten und Fächer hat eine Kommission, bestehend aus auswärtigen Fachvertretern, unter Berücksichtigung von Schwerpunktsetzungen in Forschung und Lehre an den drei Universitäten Empfehlungen vorgelegt. Zusammen mit den Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Verlagerung der Naturwissenschaften der HumboldtUniversität nach Adlershof ist damit eine Grundlage gegeben, ein abgestimmtes Gesamtkonzept zur Neuordnung der Naturwissenschaften zu erarbeiten.

Die Umsetzung der Einsparvorgabe von insgesamt 14 Mio. DM wird zu einer Absenkung der Aufnahmekapazitäten von rund 175 Studienanfängern pro Jahr und rund 875 Studienplätzen führen.

g) Finanzielle Auswirkungen des Haushaltsstrukturgesetzes 1996 sowie der Auflagenbeschlüsse

Insgesamt führen die Festlegungen und Entscheidungen zu einer dauerhaften Absenkung der Zuschüsse von 88,04 Mio. DM, die sich wie folgt auf die Hochschulen und Jahre verteilen (TDM):