Nutzungsentgelte 431 Externe müssen für die Nutzung der Sportanlagen zahlen

Leichtathletikanlage und der Fußball- und Naturrasenplatz nicht genutzt werden.

Damit sind die Anlagen noch schlechter auslastbar.

Die Universität hat angekündigt, sie wolle die Sportanlagen in den wenig lukrativen Zeiten von 8:00 bis 16:00 Uhr offensiv vermarkten. Wie sie das machen will, hat sie nicht mitgeteilt.

Nutzungsentgelte - Externe müssen für die Nutzung der Sportanlagen zahlen. Grundlage ist eine Entgeltordnung der Universität. Darüber hinaus hat die Universität für einige externe Nutzer Sonderregelungen getroffen:

· Studierende der Hochschule Bremen (HSB) und der Hochschule für Künste erhalten eine Ermäßigung. Auf der Basis einer geschätzten Anzahl teilnehmender Studierender hat die jeweilige Hochschule eine pauschale Summe (HSB: 2.500 /Semester; 500 /Semester) an die Universität zu erstatten.

· Bremer Schulen lasten die Sportanlagen mit rund 3 % aus, ohne als externe Nutzer dafür zu zahlen.

Der Verein hat Gelder vereinnahmt, die der Universität zugestanden hätten. Nutzungsentgelte von Externen (lt. Entgeltordnung) sowie die Pauschalerstattungen der HSB und der hätten an die Universität gehen müssen. Darüber hinaus hat der Verein Nutzungsanfragen von Externen in eigene Kursangebote umgestaltet und die entsprechenden Kursentgelte eingenommen. Dabei hätte er auch diese Gelder weitergeben müssen.

Der Rechnungshof hat die Universität aufgefordert sicherzustellen, dass sie künftig die gesamten Gelder von externen Nutzern erhält. Darüber hinaus hat er angeregt, mit dem Bildungsressort über Nutzungsentgelte für die Bremer Schulen zu verhandeln. Die Universität solle überprüfen, ob die Erstattungspauschalen der HSB und der der Nutzung durch die Studierenden der beiden Hochschulen entspricht.

Nach Aussage der Universität hat sie Gespräche mit dem Bildungsressort aufgenommen, um eine Kostenerstattung für die Nutzung der universitären Sportanlagen durch die Bremer Schulen zu erreichen. Die Universität hat keine Stellung dazu genommen, ob die Pauschalen der HSB und angemessen sind.

Betriebskosten - Die Universität hält die Sportanlagen für den Hochschulsport vor und finanziert auch die anfallenden Betriebskosten. Mit zwei externen Nutzern hat sie gesonderte Verträge über eine anteilige Betriebskostenerstattung für die von ihnen genutzten Anlagen (Uni-Bad und Halle für rhythmische Sportgymnastik) geschlossen.

Der Verein für Hochschulsport hat sich bisher nicht an den Betriebskosten beteiligt.

Der Rechnungshof hat die vertraglichen Regelungen zwischen der Universität und dem Bremer Turnverband e. V. (BTV) sowie der Gesellschaft für öffentliche Bäder inzwischen Bremer Bäder (BB geprüft. Er hat Nutzungsgrad und Betriebskosten verglichen.

Bei beiden Verträgen hat die Universität Regelungen akzeptiert, die sie finanziell benachteiligen. Der von ihr getragene Betriebskostenanteil ist wesentlich höher, als es ihrem Nutzungsanteil entspricht. Die BB hat das Uni-Bad in den Jahren 2002 bis 2004 im Durchschnitt mit 83 % ausgelastet, aber nur rund 40 % der Betriebskosten getragen. Der BTV hat die Kapazitäten der Halle für rhythmische Sportgymnastik im Prüfungszeitraum durchschnittlich zu 58 % genutzt, jedoch nur rd. 51 % der Kosten übernommen.

Die Vereinbarungen mit der BB wurden 1997 für zwei Jahre festgelegt und sollten danach neu verhandelt werden. Die Universität hat seit 1999 die ungerechtfertigte Kostenverteilung nicht korrigiert.

Hätte sie den BTV und die BB entsprechend ihrer Nutzung an den Kosten beteiligt, hätte die Universität von 2002 bis 2004 rund 225 T mehr eingenommen.

Die Universität hat das Verhältnis von Nutzung und Betriebskosten jedoch nicht berechnet. Sie wusste somit nicht, dass sie die jahrelang zuviel bezahlt hat.

Die Universität hat mitgeteilt, sie verhandle, wie vom Rechnungshof empfohlen, mit der BB und dem BTV. Sie habe darüber hinaus den Verein für Hochschulsport im Entwurf des neuen Kooperationsvertrags verpflichtet, für die Nutzung der Sportstätten anteilig Betriebskosten zu tragen.

Die Universität hat noch nicht entschieden, nach welchem Maßstab die Höhe der Betriebskosten für den Verein für Hochschulsport festgelegt wird. Der Rechnungshof kann folglich nicht beurteilen, ob die neue Regelung angemessen sein wird.

Die Verhandlungen mit der BB und dem BTV würden sich nach Auskunft der Universität schwierig gestalten, da beide Nutzer auf Zuschüsse des Senators für Inneres und Sport angewiesen seien. Dieser habe im Fall der BB die entsprechenden Mittel im Jahr 2005 sogar um 10 T gekürzt.

Für den Rechnungshof ist es inakzeptabel, dass die Universität Leistungen erbringt, die schlussendlich den Haushalt des Senators für Inneres und Sport entlasten und ihren eigenen belasten. Der Universität fehlen dadurch Mittel, die sie für ihre primären Aufgaben in Forschung und Lehre dringend benötigt.

Haushaltsführung und sonstige wesentliche Feststellungen - Neben der Finanzierungs- und Auslastungsstruktur hat der Rechnungshof auch die Haushaltsführung des Vereins geprüft und einige gravierende Mängel festgestellt.

Geschäftsführung und Vereinsvorstand haben die Ausgabendisziplin und das Gebot wirtschaftlichen Handelns in mehreren Fällen missachtet.

So hat der vierköpfige Vereinsvorstand mehrtägige auswärtige Klausurtagungen u. a. in Wernigerode (2002) und auf Teneriffa (2004) durchgeführt. Sie haben insgesamt rund 4,5 T gekostet. Der Rechnungshof hält die Höhe der Ausgaben für nicht gerechtfertigt, insbesondere da während der beiden mehrtägigen Veranstaltungen jeweils nur 2,5 Stunden getagt wurde.

Die Universität hat mitgeteilt, sie habe den Vereinsvorstand aufgefordert sicherzustellen, dass die Teilnehmenden der beiden Klausurtagungen die vom Verein übernommenen Kosten an den Verein zurückzahlen.

Mangelnde Ausgabendisziplin hat der Rechnungshof im Prüfungszeitraum auch bei einer Reihe anderer Vorstands- und Vereinsveranstaltungen festgestellt. Neben einer Vielzahl von Gaststätten- und Restaurant-Belegen ist 2003 u. a. ein Essen in Höhe von rund 600 mit dem Verein abgerechnet worden. Nachweise mit Angaben zu Anlässen und zu den bewirteten Personen hat weder der Vorstand noch der Geschäftsführer gefertigt.

Insgesamt hat der sonstige betriebliche Aufwand des Vereins im Durchschnitt der Jahre 2002 bis 2004 rund 16 % der Gesamtausgaben betragen. Darunter fallen Verwaltungsausgaben, aber auch Ausgaben für Büromöbel, PC, Drucker und einen Laptop für den Vereinsvorsitzenden. Dieser Anteil war im Vergleich zu den Aufwendungen für Kurse und Wettkämpfe, Reparaturen und Beschaffungen überdurchschnittlich hoch.

Der Rechnungshof erkennt die ehrenamtliche und engagierte Arbeit des Vereins an. Da dieser jedoch seine Aufgaben ohne öffentliche Mittel (d. h. die universitären Zuschüsse, Dienstleistungen und Sportstätten sowie die Übernahme der Betriebskosten durch die Universität) nicht erfüllen könnte, ist er einer besonderen Ausgaben- und Haushaltsdisziplin verpflichtet.

3 Fazit - Die Universität hat es versäumt, die tatsächlichen Kosten des Hochschulsports transparent zu machen und sich eine Basis für die Steuerung und Kontrolle dieses Aufgabenbereichs zu schaffen. Aufgrund der mangelhaften Informationen hat sie weder strategische noch finanzielle Ziele formulieren können.

Grundsätzlich sollte die Universität im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsanalyse und Strategieformulierung prüfen, ob die Aufgabenübertragung an den Verein für Hochschulsport fortbestehen soll, da sich bei der organisatorischen Aufstellung und der Aufgabenwahrnehmung durch den Verein erhebliche Mängel gezeigt haben. Darüber hinaus sind zwei der drei ursprünglichen Ziele für die Aufgabenübertragung an den Verein nicht erreicht worden: Da hauptsächlich Universitätspersonal für den Verein arbeitet, ist ein Argument für seine Gründung und Existenz hinfällig geworden. Der Verein hat im Prüfungszeitraum das Ziel verfehlt, externe Finanzmittel für den Hochschulsport zu erschließen. Er hat kaum externe Finanzmittel für den Hochschulsport eingeworben.

Sollte die Universität die Aufgaben weiter an den Verein übertragen sowie dessen Personal- und Organisationsstruktur beibehalten, muss sichergestellt werden, dass ihre Interessen gewahrt werden. Aufsichts- und Kontrollfunktionen sollten künftig durch Universitätspersonal ausgeübt werden, das keine Verbindung zum Verein hat.

Die Auswertungen und Analysen des Rechnungshofs zeigen, dass die Universität den Hochschulsport wesentlich wirtschaftlicher durchführen kann. Erreichen könnte sie das, indem sie

· Entgelte für externe Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Kursen des Vereins marktgerecht festsetzt,

· Entgelte für externe Nutzer der universitären Sportanlagen marktgerecht erhebt,

· eine konsequente Ausgabendisziplin beim Verein durchsetzt,

· einen Beitrag des Vereins zu den Betriebskosten im Hochschulsport einfordert,

· einen höheren Auslastungsgrad der Sportstätten, z. B. durch Steigerung der Überlassung an Dritte erzielt,

· die Kursangebote überprüft, bei denen die Einnahmen nicht die Ausgaben decken.

Damit könnte die Universität die mit der Durchführung des Hochschulsports verbundene Deckungslücke i. H. v. rund 800 T deutlich verringern.

Wissenschaft Gästehäuser und -wohnungen der Universität Bremen

Die Universität hat Verbesserungsvorschläge des Rechnungshofs aufgegriffen und betreibt ihre Gästehäuser und -wohnungen wirtschaftlicher.

Sie hat ihre Verluste im Vergleich zum Zeitraum 1997 bis 2000 deutlich reduziert.

1 Prüfungsgegenstand - Die Universität Bremen verfügt über vier Immobilien: die Gästehäuser Teerhof und Hastedt sowie die Gästewohnungen Barkhof und Kaisenscheune.

Diese vermietet die Universität an auswärtige Gastwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler sowie Gaststudentinnen und -studenten. Im Jahr 2001 hatte der Rechnungshof Organisation und Betrieb der Gästehäuser und -wohnungen bemängelt sowie das hohe Defizit kritisiert (vgl. Jahresbericht 2002, Tz. 222 ff.). - Der Rechnungshof hat eine Nachschauprüfung durchgeführt, um festzustellen, ob seine Anregungen und die von der Universität angekündigten Maßnahmen umgesetzt worden sind. Er hat die von der Universität erstellten Aufwands- und Ertragsrechnungen für die Jahre 2002 und 2003 geprüft.

2 Prüfungsfeststellungen - Die Universität hat seit 2002 einiges getan, um Mängel im Betrieb ihrer Gästeimmobilien zu beseitigen und die Erträge und somit die Kostendeckung für alle Einrichtungen zu erhöhen. Sie hat z. B. die Objekt- und Gästehausverwaltung einer privaten Firma übertragen, ein neues Sicherheitskonzept eingeführt und die organisatorische Verantwortung an der Universität gestrafft.

Der im Zeitraum 1997 bis 2000 angefallene Verlust von durchschnittlich über 135 T jährlich wurde dadurch auf rund 16 T im Jahr 2003 gesenkt. Das Verhältnis von Ertrag zu Aufwand (Kostendeckungsgrad) hat sich somit von 58 % im Durchschnitt der Jahre 1997 bis 2000 auf 92 % im Jahr 2003 deutlich verbessert.