Subvention

Jahresbericht des Rechnungshofs Stellungnahme des Senats

Deutsche Oper Berlin. Damit gewinnt der moderne Tanz in Berlin an Bedeutung. Inzwischen hat der Senat in seinem Bestreben, Einsparungsmöglichkeiten zu finden, eine Zusammenfassung der Berliner Tanztheater erwogen. Danach ließe sich das Weiterbestehen und die Pflege des Klassischen Tanztheaters auf der Opernbühne sichern, und gleichzeitig könnte die Entwicklung des modernen Tanzes weiter gefördert werden.

Der Rechnungshof hat darüber hinaus der Komischen Oper vorgeschlagen, weitere Stellen und Funktionen im künstlerischen Bereich einzusparen, um Personalausgaben zu senken und damit die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen. Ferner hat er empfohlen, daß

- die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur mit Kooperationsvereinbarungen der drei Berliner Opernhäuser eine gegenseitige kostenneutrale Unterstützung durch die jeweiligen Chöre sicherstellt, um die mit dem Einsatz von Gastchören verbundenen Aufwendungen für Honorare deutlich zu verringern,

- die Komische Oper für die Zukunft Regelungen trifft, um Kostenersatz für Leistungen zu erlangen, die von Künstlern für Dritte erbracht werden,

- die Komische Oper bei Beurlaubungen für anderweitige Gastspiele, bei denen die Bühnenangehörigen neben ihren Bezügen an der Oper ein weiteres Honorar erhalten, Urlaub nur noch unter Fortfall der Bezüge gewährt,

- das Opernhaus Dramaturgen, Regisseuren und Choreografen für Leistungen aus ihren Beschäftigungsverhältnissen, z. B. Erstellung einer deutschen Fassung oder von Choreographien, künftig keine Tantiemen mehr zahlt und die dazu notwendigen dienstvertraglichen Veränderungen vornimmt.

Zu T 599:

Der Senat verweist auf seine außerordentlichen Bemühungen, zu geeigneten Kooperationen der Theater zu gelangen und dadurch Kosten strukturell zu senken. Die entwickelten Vorstellungen sind jedoch stets auf ihre Durchsetzbarkeit hin zu überprüfen. So sei unter anderem darauf verwiesen, dass eine gegenseitige kostenneutrale Unterstützung der Opernchöre in der Praxis schwierig ist, da der Chor der Komischen Oper ausschließlich deutschsprachig ist.

Insgesamt können 38 Stellen und weitere 13 Funktionen im künstlerischen Bereich entfallen und 29 Arbeitsgebiete abgewertet werden. Wenn zugleich die Mittel für Opernsängerinnen und -sänger an den Bedarf angepaßt werden, lassen sich gegenwärtig Personalkosten von jährlich 6,22 Mio. DM einsparen. Die Ergebnisse der Prüfung liegen der Komischen Oper und der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur vor. Die Senatsverwaltung hat bereits einige Forderungen des Rechnungshofs erfüllt und im übrigen die weitgehende Realisierung zugesagt. Der Schriftwechsel ist noch nicht abgeschlossen.

Zu T 600:

Der Senat geht davon aus, dass die vom Rechnungshof aufgezeigten Einsparpotentiale der Höhe nach erreichbar sein können und erwirtschaftet werden müssen, um die vorgesehenen Absenkungen des Zuschusses für die Einrichtung zu erreichen. Es muß jedoch im wesentlichen dem Betrieb im Rahmen der Gesamtverantwortung des Intendanten vorbehalten sein, die konkreten Einsparbereiche festzulegen. Eine Reihe von Betrachtungen sind planerisch noch nicht abgeschlossen. Die Komische Oper hat jedoch bereits ein Organisationskonzept auf der Basis der Feststellungen des Rechnungshofs erarbeitet, um auf dieser Grundlage auch die geforderten strukturellen Absenkungen erreichen zu können.

9. Juristische Personen des öffentlichen Rechts Unwirtschaftliches Verhalten der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) unterhalten trotz ihrer angespannten wirtschaftlichen Lage ein Orchester, eine Tageserholungsstätte sowie zwei Kegelbahnen und eine Sauna. Diese Einrichtungen, deren Subventionierung nicht zu den Aufgaben der BVG gehört, erfordern jährliche Zuschüsse von 3,7 Mio. DM.

Der Rechnungshof erwartet, dass die BVG das Orchester und die Tageserholungsstätte aufgeben und für die Kegelbahnen und die Sauna nach zumindest kostendeckenden Lösungen suchen.

Anderenfalls sind auch diese Einrichtungen aufzugeben. Außerdem haben schwerwiegende Mängel bei der Umsetzung einer Neukonzeption der Bahnhofsreinigung und Zug-Innenreinigung zu weiteren finanziellen Nachteilen der BVG in Millionenhöhe geführt.

(1) Unzulässige und unvertretbare Subventionierung des Orchesters

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) unterhalten ein Orchester, das 38 Musiker (20 aktive Mitarbeiter und 18 Rentner) umfaßt. Neben der großen Besetzung mit durchschnittlich 33

Musikern werden kleinere Ensembles in unterschiedlicher

Zu T 601 bis 605:

Die öffentlichen Auftritte des Orchesters der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) sind als ein grundsätzlicher Bestandteil der Marketingstrategie des Unternehmens anzusehen.

Jahresbericht des Rechnungshofs Stellungnahme des Senats

Besetzung gebildet. Die aktiven Mitarbeiter, insbesondere Fahrdienstbeschäftigte, werden für Orchesterauftritte ganztägig von ihrer dienstlichen Tätigkeit freigestellt. Orchestervorstand (1 Musiker) und Dirigent sind außerdem dauerhaft zu 50 bzw. 40 v. H. von ihren eigentlichen Aufgaben freigestellt.

Die Gesamtaufwendungen für das Orchester betrugen nach Angaben der BVG im Jahr 1995 700 000 DM. Wesentliche Aufwendungen waren 434 000 DM für Freistellungstage der aktiven Musiker sowie 137 000 DM für die Freistellung von Orchestervorstand und Dirigent. Ferner wurden an die aktiven Mitarbeiter Aufwandsentschädigungen von 25 000 DM für die Teilnahme an Proben (zweimal wöchentlich außerhalb der Dienstzeit) gezahlt. Die Rentner erhielten des weiteren insgesamt 37 000 DM Proben- und Einsatzgelder. Dem stehen Erträge von nur 14 000 DM gegenüber; dies entspricht der Größenordnung der Vorjahre.

1995 hatte die große Besetzung des Orchesters 36 Einsätze, weitere 63 Einsätze wurden von kleineren Ensembles (Bläsergruppen, Combo) oder einem Alleinunterhalter bestritten.

Von den insgesamt 99 Einsätzen fanden 71 aus innerbetrieblichen Anlässen (Jubiläen, Verabschiedungen, Weihnachtsfeiern, Beisetzungen etc.) statt. Lediglich 28 Einsätze sind bei außerbetrieblichen Veranstaltungen mit Öffentlichkeitsbezug (z. B. Richt-, Straßen- und Betriebsfeste) erfolgt, davon 15 für Berliner Bezirksämter. Auch in den Vorjahren waren mehr als zwei Drittel der Einsätze innerbetrieblich.

Die Entgelte für die Einsätze des BVG-Orchesters richteten sich bis einschließlich 1995 weitgehend nach dem Erlaß der Senatsverwaltung für Inneres über Leistungen der Polizei außerhalb ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben vom 11. Juli 1990. Die BVG haben die Kostenerstattung für das BVGOrchester mit Wirkung vom 13. Februar 1996 erstmals höher als die Entgelte für das Polizeiorchester festgesetzt, um die Erträge zu erhöhen. Nunmehr werden 60 DM (gegenüber 53 DM) pro Stunde und Musiker bei außerbetrieblichen Veranstaltungen berechnet. Bei Veranstaltungen mit gemeinnützigem Charakter wird eine Ermäßigung von 50 v. H. gewährt.

Die bis einschließlich 1994 bestehende Regelung, wonach Einsätze für Bezirksämter einmal jährlich kostenfrei waren, wurde aufgegeben. Von 1995 an sind für diese Einsätze 25 DM pro Stunde und Musiker zu entrichten.

Bei einem durchschnittlichen Jahresaufwand von 700 000 DM und Gesamteinnahmen von 13 800 DM im Jahr 1995 stehen Kosten und Nutzen des Orchesters in keinem angemessenen Verhältnis. Auch im Fall von mehr Einsätzen bei außerbetrieblichen Veranstaltungen und höheren Einnahmen aus Entgelten wird künftig eine auch nur annähernd kostendekkende Unterhaltung des Orchesters nicht möglich sein.

Wesentliche Gründe, die trotz offensichtlicher Unwirtschaftlichkeit eine Beibehaltung dieser Einrichtung rechtfertigen würden, sind nicht ersichtlich, zumal das Orchester keine gesetzlich oder vom Gewährträger vorgegebenen Aufgaben erfüllt. Werbung und Öffentlichkeitsarbeit für die BVG lassen sich bei einem Anteil außerbetrieblicher Einsätze von weniger als einem Drittel der Gesamtzahl nicht nennenswert verwirklichen. Außerdem ist das Orchester für diese Aufgaben nicht notwendig. Die Fortführung des Orchesters ist auch aus diesen Gründen nicht vertretbar.

Nach Aussage der BVG konnten die im Jahr 1995 entstandenen Kosten von 700 TDM im Jahr 1996 um 116 TDM reduziert werden auf 584 TDM. Im Jahr 1997 werden nach Schätzung des Vorstandes der BVG aufgrund eingeleiteter Maßnahmen voraussichtlich Kosten in Höhe von 380 TDM entstehen.

Durch Vorstandsentscheidung wurde für 1998 und zukünftig ein Betriebsaufwand mit einer Obergrenze von 200 TDM festgelegt. Unter der Restriktion dieser weiteren Kostenreduzierung wird gleichzeitig noch die Einsatzfähigkeit des Orchesters für die Öffentlichkeitsarbeit der BVG gewährleistet.

(2) Unzulässige und unvertretbare Subventionierung der Tageserholungsstätte Stößensee

Die BVG unterhalten seit Mitte der fünfziger Jahre die Tageserholungsstätte Stößensee auf einem 6 680 m2 großen Grundstück direkt am Stößensee. Das Grundstück „Klein-Sanssouci" wurde von den BVG durch Kaufvertrag im Jahr 1946 vom Magistrat der Stadt Berlin erworben, um für die Belegschaft Erholungsmöglichkeiten zu schaffen. Neben dem von 1964 bis 1967 neu errichteten Haupthaus mit Restaurant, Dienstwohnung, Küche, drei Aufenthalts- und SitzungsräuZu T 606 bis 610:

Die BVG hat ein externes Beratungsunternehmen beauftragt, für die Tageserholungsstätte Stößensee ein Konzept im Hinblick auf einen drastischen Abbau der Subventionsleistungen zu entwickeln. Hierbei bestehen Überlegungen, diese Einrichtung verstärkt durch Seminare und Tagungen zu nutzen und durch eine organisatorische Neuausrichtung die Tageserholungsstätte Stößensee effizienter zu betreiben.

Jahresbericht des Rechnungshofs Stellungnahme des Senats men, Werkstatt, Terrasse, Personal- und diversen Lagerräumen befinden sich auf dem Grundstück u. a. ein Nebengebäude („Haus am Wasser"), Abstellflächen und ein Kinderspielplatz.

Das Restaurant der Tageserholungsstätte ist ganzjährig auch am Wochenende von 9.00 Uhr bis 21.00 Uhr geöffnet. Die Anwesenheitszeiten des Personals differieren je nach Aufgabenbereich und Dienstplan zwischen 6.00 Uhr und 21. Uhr. 1995 wurden insgesamt 29 Mitarbeiter, davon drei fahrdienstuntauglich, eingesetzt. Die BVG führen regelmäßig Sonderveranstaltungen wie Tanztees, Faschingsparties, Bockbierfeste und Konzerte durch, bei denen auch das BVGOrchester eingesetzt wird. Neben diesen Veranstaltungen sind die Räumlichkeiten häufig aufgrund privater Anlässe von Betriebsangehörigen belegt.

Im Jahr 1995 standen den aus dem Verkauf von Speisen und Getränken erwirtschafteten Erträgen von 812 000 DM Aufwendungen von 2 957 000 DM gegenüber. Hiervon entfielen 1 855 000 DM auf Löhne und Gehälter für die dort beschäftigten Mitarbeiter. Somit haben die BVG die Tageserholungsstätte ­ wie auch im Jahr 1994 ­ mit mehr als 2 Mio. DM subventioniert.

Die BVG haben erkannt, dass die ursprüngliche Konzeption der Tageserholungsstätte überholt ist. Geplant ist, diese Einrichtung stärker als bisher für die innerbetriebliche Arbeit zu nutzen und Seminare für Mitarbeiter durchzuführen, um bisher zusätzlich angemietete Schulungsräume aufzugeben.

Erwogen wird zudem eine Einschränkung der Öffnungszeiten, um die Anzahl der im Schichtdienst tätigen Mitarbeiter zu verringern.

Der Rechnungshof hält die Fortführung der mit über 2 Mio. DM jährlich subventionierten Einrichtung nicht für gerechtfertigt, auch wenn dort, allerdings in nur geringer Zahl, fahrdienstuntaugliche Mitarbeiter beschäftigt sind und Aufwendungen für die Anmietung zusätzlicher Schulungsräume entfallen. Der Betrieb einer Tageserholungsstätte steht in keinem Zusammenhang mit den Aufgaben der BVG als Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs. Eine Veräußerung des Grundstücks mit einem Erlös in Millionenhöhe ist angesichts der sehr angespannten wirtschaftlichen Situation der BVG dringend geboten.

Es wurde die Vermarktung einschließlich des Verkaufs der Immobilie geprüft. Aufgrund des vorliegenden Ergebnisses hat der Vorstand der BVG beschlossen, die Tageserholungsstätte zu schließen.

Nach Interventionen der Personalvertretungen und der eingeleiteten, aber noch nicht abgeschlossenen Beteiligungsverfahren gemäß PersVG können derzeit noch keine abschließenden Aussagen getroffen werden.

(3) Unzulässige und unvertretbare Subventionierung von zwei Kegelbahnen und einer Sauna

Die BVG betreiben seit August 1980 bzw. März 1983 auf den U-Bahnhöfen Richard-Wagner-Platz und Innsbrucker Platz je zwei vollautomatische Kegelbahnen. Die Anlagen mit einer Größe von 420 m2 (Richard-Wagner-Platz) bzw. 219 m2 (Innsbrucker Platz) verfügen über Aufenthaltsräume und ein umfangreiches Getränke- und Imbißangebot. In jeder Anlage sind drei bis vier fahrdienstuntaugliche Mitarbeiter zur Pflege und Instandhaltung sowie zur Betreuung des Spielbetriebs eingesetzt. Nach den Richtlinien der BVG ist die Anlage nur Mitarbeitern und deren Familienangehörigen vorbehalten.

Der Spielbetrieb ist von Montag bis Sonnabend in der Regel von 10.00 Uhr bis 22.00 Uhr möglich.

Das Nutzungsentgelt beträgt derzeit 15 DM pro Stunde (für 2

Bahnen). Beide Anlagen erwirtschafteten 1995 bei einer Auslastung von 87 v. H. (Innsbrucker Platz) bzw. 51 v. H. (Richard-Wagner-Platz) Erträge von 52 000 DM. Die Aufwendungen für Wartung, Räumlichkeiten sowie Löhne und Gehälter der dort beschäftigten Mitarbeiter beliefen sich hingegen auf insgesamt 774 000 DM.

Außerdem unterhalten die BVG eine Sauna auf dem Betriebshof Lichtenberg mit einer Größe von 140 m2. Eine weitere Sauna in hierfür angemieteten Räumen wurde Ende

Zu T 611 bis 614:

Die Aufwendungen für die Kegelbahnen betrugen 1995, entsprechend den Feststellungen des Rechnungshofs, 774 TDM.

Nach Angaben der BVG wurden in der Zwischenzeit die Kosten um mehr als die Hälfte auf 375 TDM p. a. reduziert.

Für die Saunaeinrichtung auf dem Betriebshof in Lichtenberg kann die Einnahmeseite von 13 TDM im Vorjahr auf voraussichtlich ca. 40 TDM im laufenden Jahr 1997 verbessert werden.

Wie der Vorstand der BVG mitteilt, befinden sich unabhängig von dem Bericht des Rechnungshofs die genannten Einrichtungen im Rahmen des Projektes „Public-Private-Partnership (PPP)" seit längerer Zeit in der Prüfung bezüglich einer Vermarktung.

Insbesondere durch die Berücksichtigung der gesetzlichen Auflagen (Arbeitsstättenverordnung: Brandschutz, Mindestraumhöhe usw.) war es schwierig, geeignete Nutzungsmöglichkeiten zu finden. Nach langwierigen Verhandlungen mit einem Investor konnte die Lösung für die Vermarktung des gesamten Bahnhofs Innsbrucker Platz gefunden werden.

Es war vorgesehen, die Kegelbahn zum 1. November 1997 zu schließen. Der Investor konnte bisher seine Planung nicht umsetzen.