Subvention

Jahresbericht des Rechnungshofs Stellungnahme des Senats

1996 aufgegeben. Zwei Mitarbeiterinnen sind mit der Pflege und Instandhaltung der verbliebenen Anlage betraut. Die Nutzung ist nur Mitarbeitern der BVG und deren Angehörigen gestattet und zwar von Montag bis Freitag in der Zeit von 6.00/7.00 Uhr bis 19.00 Uhr. Derzeit sind von Mitarbeitern der BVG 5 DM Nutzungsentgelt zu entrichten (für Auszubildende und Rentner gelten um 50 v. H. ermäßigte Sätze). 1995 wurden Erträge von 13 000 DM erzielt. Demgegenüber betrugen die Aufwendungen für die Räume sowie Löhne und Gehälter der Mitarbeiterinnen 186 000 DM.

Der Rechnungshof hält die Subventionierung dieser Einrichtungen ­ wie die Unterhaltung einer Tennisanlage durch die BVG (Vorjahresbericht T 562 bis 567) ­ für unzulässig. Eine Fortführung ist wirtschaftlich nicht vertretbar, da auch ein sozialer und gesundheitlicher Nutzen dieser Einrichtungen in keinem angemessenen Verhältnis zu den Kosten dieser Einrichtungen steht. Im Hinblick auf den Gesamtumfang der Subventionierungen von fast 900 000 DM jährlich würde auch eine Anhebung der Entgelte auf das Preisniveau von privat betriebenen Anlagen das Ergebnis nicht wesentlich verbessern. Der Rechnungshof erwartet daher, dass die BVG sowohl für die Kegelbahnen als auch für die Sauna nach zumindest kostendeckenden Lösungen suchen und diese unverzüglich realisieren. Anderenfalls sind die Einrichtungen aufzugeben.

Die BVG haben hierzu Entscheidungen „in absehbarer Zeit" angekündigt.

Aus diesem Grund und der Intervention der Personalvertretung sowie des eingeleiteten, aber noch nicht abgeschlossenen Beteiligungsverfahrens gemäß PersVG können derzeit auch hier keine abschließenden Aussagen zum Schließungstermin gemacht werden.

Für die Kegelbahn am Richard-Wagner-Platz und die Saunaeinrichtung des Betriebshofes in Lichtenberg ist aufgrund ihrer Lage (Zwischengeschoß bzw. Kellerräume) eine Vermarktung der Flächen ausgeschlossen. Für diese Einrichtungen wurde durch Vorstandsentscheidung eine Überführung in die Trägerschaft eines Vereins bis Ende 1997 festgelegt. Die Bewirtschaftung der Einrichtungen sollte dann kostenneutral für das Unternehmen erfolgen.

Wie bereits bei den anderen Freizeiteinrichtungen erwähnt, haben auch hier die Personalvertretungen interveniert. Da das Beteiligungsverfahren nach dem PersVG noch nicht abgeschlossen ist, sind abschließende Aussagen derzeit nicht möglich.

(4) Schwerwiegende Mängel bei der Umsetzung einer Neukonzeption der Bahnhofsreinigung und Zug-Innenreinigung

Der Rechnungshof hatte im Jahresbericht 1993 (T 574 bis 576) bereits die unnötige Vergabe eines Gutachtens zur Neukonzeption der Bahnhofsreinigung und Zug-Innenreinigung durch die BVG beanstandet, die zu vermeidbaren Kosten von 1,6 Mio. DM geführt hatte. Die Umsetzung der von dem beauftragten Beratungsunternehmen vorgeschlagenen Fremdvergabe der Reinigungsleistungen bei gleichzeitigem sozialverträglichen Abbau des Reinigungspersonals der BVG veranlaßt den Rechnungshof, erneut zu berichten.

Nach der ursprünglichen Planung war die Umsetzung des neuen Reinigungskonzeptes bis zum Ende des Jahres 1991 vorgesehen. Die Umstellung auf Fremdreinigung war auch im Jahr 1996 noch immer nicht abgeschlossen. So waren noch immer 109 von im Jahr 1990 vorhandenen 314 Beschäftigten der BVG mit der Reinigung von 14 der 169 U-Bahnhöfe sowie der Innenreinigung der Züge auf fünf von neun U-Bahnlinien betraut. Die BVG haben diese Leistungen inzwischen EU-weit ausgeschrieben.

Der Rechnungshof hat die zögerliche Umsetzung des Reinigungskonzeptes beanstandet. Auch die erheblichen Veränderungen bei den BVG infolge der Übernahme der Berliner Verkehrsbetriebe (BVB) im Ostteil Berlins und der Abgabe des Betriebes der S-Bahn rechtfertigen dies nicht. Während die BVG für die Fremdreinigung von 155 U-Bahnhöfen insgesamt 18,3 Mio. DM aufwenden, betragen bereits die Personalkosten der für die Reinigung von 14 U-Bahnhöfen verbliebenen 85 Mitarbeiter 6 Mio. DM. Bei einer früheren Vergabe an private Unternehmen hätten allein in diesem Teilbereich bis zu 4 Mio. DM eingespart werden können.

Die BVG haben bei der Vergabe von Reinigungsleistungen zwischen 1990 und 1993 mit einem jährlichen Volumen von mindestens 500 000 DM je Auftrag die Vergabevorschriften nicht eingehalten. Die 13 Aufträge wurden lediglich auf der Grundlage von beschränkten Ausschreibungen vergeben.

Gründe, die ein Abweichen vom Grundsatz der öffentlichen Ausschreibung bei der Vergabe der Reinigungsleistungen

­ insbesondere bei dieser finanziellen Größenordnung ­ rechtfertigen würden, sind nicht aktenkundig. Zudem haben die BVG bei der Verlängerung der zwischen 1990 und 1993 geschlossenen 13 Dienstleistungsverträge auch die EG-Sektorenrichtlinie 93/38/EWG vom 14. Juni 1993 (Amtsblatt der

Zu T 615 bis 620:

Nach Angaben der BVG sind die vom Rechnungshof bemängelten Kosten zur Erstellung eines Reinigungskonzeptes in Höhe von 1,6 Mio. DM notwendig geworden, um Grundlagen für eine Fremdvergabe zu schaffen.

Für jeden Bahnhof mußte u. a. ein detailliertes Leistungsverzeichnis für die Vergabe von Reinigungsleistungen erstellt werden. Erst auf dieser Grundlage waren Ausschreibungen möglich.

Die Auftragsvergabe zur Erstellung eines Reinigungskonzeptes und der Leistungsverzeichnisse erfolgte nach einem entsprechenden Geschäftsleiterbeschluß im Oktober 1989.

Die BVG hat zwischenzeitlich weitgehend das angestrebte Reinigungskonzept/die Fremdvergabe umgesetzt. Im Jahr 1997 ist die derzeit letzte EU-weite Ausschreibung eines Reinigungsloses für die U-Bahn erfolgt. Grundlage war das durch eine Fremdfirma erstellte Reinigungskonzept mit entsprechenden Veränderungen aus den Erfahrungen zwischenzeitlich erbrachter Reinigungsleistungen.

In T 617 und 618 wird der BVG vorgeworfen, dass die Realisierung des Konzeptes zögerlich vorgenommen wurde. Hierzu haben die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) dem Rechnungshof ihren Standpunkt bereits ausführlich erläutert. Der Rechnungshof geht offensichtlich von der vereinfachenden Annahme aus, daß bei Fremdvergaben von Reinigungsleistungen unmittelbar in entsprechender Weise Personaleinsparungen realisiert werden können. Die Aussage in T 617, dass ca. 4 Mio. DM bei rechtzeitiger Umsetzung hätten eingespart werden können, hätte vorausgesetzt, dass die in Rede stehenden 85 Mitarbeiter auch tatsächlich die BVG verlassen hätten. Das war zum Zeitpunkt der Prüfung durch den Rechnungshof nicht der Fall, denn ein Ausscheiden aus der BVG lag damals und liegt noch immer im freiwilligen Ermessen des Arbeitnehmers.

Die Rechnung des Rechnungshofs basiert weiter auf der Annahme, dass bei Nettoausgaben für Fremdreinigungsleistungen in Höhe von 18,3 Mio. DM für 155 Bahnhöfe je Bahnhof etwa

TDM p. a. anfallen.

Dieser Wert wird auch bei den 14 eigengereinigten Bahnhöfen zugrunde gelegt, also 14 « 118 TDM = ca. 1,7 Mio. DM. Dem stehen Personalkosten der BVG von ca. 6 Mio DM gegenüber, so daß der Rechnungshof hieraus eine rechnerische Einsparung von ca. 4 Mio. DM ermittelt.

Jahresbericht des Rechnungshofs Stellungnahme des Senats

Europäischen Gemeinschaften, Nr. 2199, S. 84 ff.), wonach Aufträge ab Erreichen des Schwellenwertes von 400 000 ECU EU-weit auszuschreiben sind, teilweise nicht beachtet. Die meisten der in der Regel auf ein Jahr befristeten Verträge

­ teilweise mit Option auf ein weiteres Jahr ­ wurden ohne Ausschreibung wenige Tage vor Verkündung der Richtlinie im August 1993 um ein bis drei Jahre verlängert. Weitere Vertragsverlängerungen fanden 1994 und 1996 statt. Drei verlängerte Verträge endeten zum 30. September 1996 und wurden dann EU-weit ausgeschrieben. Die übrigen zehn Verträge enden zum 30. Juni 1997.

Die BVG haben nachträglich eingewandt, dass sie die beschränkte Ausschreibung auf der Basis des von dem Beratungsunternehmen beschränkten potentiellen Bieterkreises durchgeführt und auf solche Bieter beschränkt habe, bei denen keine fehlerhafte Kalkulation in bezug auf den Personaleinsatz zu erwarten gewesen wäre. Eine zwischenzeitliche Neuausschreibung einzelner Lose sei wegen baulicher Maßnahmen nicht ratsam gewesen, zumal für den insoweit angefallenen Mehraufwand an Reinigungsleistungen keine höheren Kosten entstanden seien. Zudem hätten die Reinigungsunternehmen als Gegenleistung für die Verlängerung der Verträge Reinigungsleistungen auf zusätzlichen Bahnhöfen unentgeltlich erbracht.

Die vertragliche Bindung der BVG an dieselben Auftragnehmer über einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren, ohne zwischenzeitlich die Konditionen durch Wettbewerb im Wege eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens zu verbessern, war dennoch unwirtschaftlich. Nach den Erfahrungen von Verwaltung und Rechnungshof führen erneute öffentliche Ausschreibungen von Reinigungsleistungen spätestens nach drei Jahren oftmals zu erheblichen Einsparungen (vgl. zuletzt Vorjahresbericht T 230 bis 233). Hierfür spricht auch das Ergebnis einer 1994 durchgeführten EU-weiten Ausschreibung der Reinigung von 13 U-Bahnhöfen, die zuvor von Mitarbeitern der BVG durchgeführt wurde. Nach dem Ergebnis dieser Ausschreibung beträgt der durchschnittliche jährliche Aufwand 72 000 DM je Bahnhof gegenüber 118 000 DM aus den früheren Aufträgen. Der Rechnungshof erwartet, dass die BVG die Vergabe von Bahnhofs- und Zug-Innenreinigung an private Unternehmen unverzüglich abschließen und die Leistungen ­ ebenso wie die der zum 30. Juni 1997 auslaufenden Verträge ­ im Wege einer EU-weiten öffentlichen Ausschreibung an die Bieter mit dem jeweils wirtschaftlichsten Angebot vergeben. Der Schriftwechsel ist noch nicht abgeschlossen.

Die Feststellung des Rechnungshofs in T 620, dass durch EU-weite Ausschreibungen der durchschnittliche jährliche Aufwand je Bahnhof von 118 TDM auf 72 TDM abgesunken ist, kann die BVG insoweit bestätigen, dass durch Ausschreibungen inzwischen günstigere Konditionen erreicht werden konnten. Dies zeigt, dass der von der BVG eingeschlagene Weg zur Fremdvergabe bislang den erwarteten Erfolg brachte.