Erneuerung wesentlicher Teile des Albanosystems und Sanierung der anderen Teile der Bahnmarkierung über

Landseitig, regattaunterstützende Anlagen

Hierzu zählen:

- Regattastraße 191­227 (Tribüne, Zielturm, Anzeigetafel, Sattelplatz, Regattahäuser mit Meßtechnik und Übernachtungsmöglichkeiten)

- Regattastraße 231 (nur Uferstreifen)

- Regattastraße 235 (Steg, Stellplätze für Boote/Hänger)

- Regattastraße 261/265 („Kanuwiese" als Sattelplatz und für Bootshänger)

- Regattastraße 279 (Technik, Verwaltung, Werkstätten)

Instandsetzung und Ausbau der Regattastrecke in der Vergangenheit

Seit 1990 sind folgende wesentliche Teile der Streckenanlage mit einem Gesamtwert von rund 1,6 Mio. DM erneuert bzw. modernisiert worden:

- Fertigstellung des Baus einer im Herbst 1989 begonnenen elektronischen Anzeigetafel mit Vernetzung zum Zeitmeßsystem über die ganze Streckenlänge (auch trainingsmethodisch einsetzbar).

- Modernisierung der Zeitmeßanlage 1993 und 1997, Verbesserung der Videoanlage 1995.

- Neubau einer Startbrücke (Schwimmsteg) mit Nebenanlagen.

- Erneuerung wesentlicher Teile des Albanosystems und Sanierung der anderen Teile der Bahnmarkierung über 2,0 km.

- Neubau und Komplettierung von Start und Streckenmarkierungspfählen, speziell auch für die neu aufgenommenen Kurzstrecken im Kanu- und Ruderrennsport.

- Neuaufbau eines schweren Arbeitsbootes.

- Neuausstattung für die Durchführung internationaler und nationaler Turniere im Kanupolosport.

Vereinsübergreifend genutzte Sportanlagen an der Regattastrecke

Neben unmittelbar für den Regattabetrieb ausgerichteten Anlagen befinden sich an der Regattastraße weitere Sportanlagen (Anlage 1 „Übersicht/Lageplan Wasserfahrsport Grünau"), die unmittelbar oder mittelbar mit dem Regattabetrieb (Training und Wettkampf) in Verbindung stehen bzw. für den Vereins- und Schulsport benötigt werden.

Die Grundstücke mit Gebäuden an der Regattastraße bilden eine große zusammenhängende öffentliche Sportanlage. Ohne diese Grundstücke mit den darauf befindlichen Gebäuden wäre weder ein Regattabetrieb noch die Entwicklung von Vereinssport und Nutzung durch Schulen (insbes. durch die sportbetonte Flatow-Oberschule) zu gewährleisten.

Vom Wasserfahrsport Grünau gehören dazu:

- Regattastraße 231 (hierauf befindet sich ein sanierungsbedürftiges Gebäude)

- Regattastraße 279 (Bootshallen, Ruder-/Kanukasten, Krafttrainingsräume, Physiotherapie, Sauna, Sportverwaltungsräume)

- Straße 880 (Sporthalle, Krafttrainingsräume)

Zu den bezirklich verwalteten, vereinsübergreifend von Vereinen genutzten Sportanlagen gehören die Regattastraße 245 und 249.

Sportanlagen, die vorrangig Sportorganisationen zur Nutzung überlassen wurden Bezirklich verwaltete von Vereinen vorrangig genutzte Sportanlagen sind die Regattastraße 237, 239, 247 und 251.

Bauleitplanung

Die Bauleitplanung (Flächennutzungsplan ­ FNP-) weist die Flächen zwischen Regattastraße und Dahme als Grünfläche mit der Bestimmung Wassersport aus. Für das Grundstück Regattastraße 279 besteht ein Lagesymbol für gedeckte Sportanlagen. Die Sportanlagen an der Straße 880 sind als eine Grünfläche Sport (gedeckte Sportanlage) ausgewiesen. Die in der Aufstellung befindlichen Bebauungspläne wollen die bisherige Nutzung beibehalten. Das Bezirksamt hat sich darauf verständigt, dass entsprechend der sportpolitischen Bedeutung der Wassersportanlagen in Grünau der Aufstellungsbeschluß des Bebauungsplanes möglichst Ende 1997 gefaßt wird. Dies bedeutet, dass die Entwicklungsmöglichkeiten der Grundstücke durch das Planungsrecht stark eingeschränkt werden.

Eigentumsverhältnisse (Anmeldung von Restitutionsansprüchen) / Zuordnungen im Fachvermögen)

Die Anlagen wurden bis auf wenige Grundstücke dem Land Berlin zugeordnet. Einige Grundstücke werden von der Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport andere vom Bezirksamt Köpenick von Berlin verwaltet. Zwei Grundstücke sind Bundesvermögen/Vermögen der neuen Bundesländer (Übersicht Anlage 2 „Vermögensrechtliche Zuordnung sowie Restitutionsansprüche für die Grundstücke an der Regattastraße").

Insbesondere aus organisatorischen und regattatechnischen Gründen ist eine einheitliche Verwaltung der dem Land Berlin zugeordneten Flächen anzustreben. Die Mehrzahl der Grundstücke ist restitutionsbehaftet. Dies bedeutet, dass Nutzungsänderungen zusätzlich erschwert werden. Es ist nicht damit zu rechnen, dass vor dem Jahr 2000 über alle restitutionsbehafteten Grundstücke vom Amt zur Regelung offener Vermögensfragen eine unanfechtbare Entscheidung vorliegt.

Nutzer und Auslastung Regattastrecke

Die Regattastrecke wird für das tägliche Training und für Veranstaltungen genutzt. Seit 1992 beträgt die Mindestanzahl 20 Veranstaltungen je Jahr. 1997 werden insgesamt 28 Veranstaltungen mit jeweils bis zu 3 Veranstaltungstagen durchgeführt.

Die von der Unternehmensberatung Bossard Consultants ermittelten Auslastungswerte von 1995 innerhalb des Berichtes über die „Neuorganisation der zentralen Sportanlagen in Berlin" vermitteln den Eindruck einer sehr schwachen Auslastung. Dies muß relativiert werden:

Im Gutachten wird für die Regattastrecke keine Trainingsnutzung angesetzt und auf eine fehlende Nutzerstatistik verwiesen.

Dies ist unzutreffend, da im Gegenteil die Regattastrecke mit Ausnahme der Eiszeiten und bei Veranstaltungen tatsächlich an fast jedem Kalendertag genutzt wird. Selbst an Veranstaltungstagen sind Teilnutzungen möglich (wenn z. B. keine volle Strekkenlänge benötigt wird). Die Benutzung der Regattastrecke steht dem Grunde nach allen Kanu- und Rudersportlerinnen und -sportlern offen. Hauptnutzer sind die Sportlerinnen und Sportler der Bundesstützpunkte und Außenstellen der Landesleistungszentren Kanu und Rudern, die Schüler der Flatow-Oberschule, anliegende Vereine sowie weitere Schulen, der Schülerruderverband und Behindertensportlerinnen und -sportler. Zusätzlich werden diverse Lehrgänge, gelegentlich auch international, durchgeführt.

Die Sportanlage erstreckt sich über eine Wasserfläche von ca. 200 000 m2, die für die allgemeine Nutzung gesperrt ist (km 37,1 bis km 39,1 der Spree-Oder-Wasserstraße). Eine tatsächliche aussagefähige Nutzungsstatistik für die dort trainierenden Sportlerinnen und Sportler wäre nur mit sehr hohem Aufwand zu führen, da eine Kontrollmöglichkeit praktisch nicht besteht. Die Sportorganisationen regeln ihren Sportbetrieb selbst und entscheiden über Nutzungen der Regattastrecke oft sehr kurzfristig.

Die Veranstaltungsauslastung wird im Gutachten der Unternehmensberatung zudem nicht vollständig dargestellt, da die Nutzungstage mit den Veranstaltungen gleichgestellt wurden.

Die Veranstaltungen dauern jedoch in der Regel 2 bis 3 Tage.

Vereinsübergreifend genutzte Sportanlagen an der Regattastrecke

Zu unterscheiden sind die Nutzungen im Rahmen der unentgeltlichen Überlassung von Sportanlagen (§ 14 Abs. 2 Sportförderungsgesetz) und entgeltpflichtige Verpachtungen/Überlassungen (§ 13 Sportförderungsgesetz in Verbindung mit den Sportanlagennutzungsvorschriften). Eine Übersicht ist der Anlage 3

(„Nutzungsübersicht Wasserfahrsport Grünau") zu entnehmen.

Die Regattastraße 279 hebt sich durch eine besonders große Vielfalt an Nutzungen/Nutzern hervor, insbesondere der Olympiastützpunkt Berlin mit seinen Serviceeinrichtungen für die Spitzenathleten im Rudern und Kanu, der Landessportbund (Sportschule), Verwaltungsräume für den Landes-Kanu-Verband Berlin, dem Landesruderverband Berlin, dem Deutschen Segler-Verband, dem Deutschen Kanu-Verband, dem Deutschen-RuderVerband sowie die Verwaltung des Wasserfahrsports Grünau (Senatsverwaltung Schule, Jugend und Sport).

Die Sportanlagen müssen insgesamt noch besser ausgelastet werden. Verbesserungen ergaben sich bereits durch Konzentration auf wenige Standorte (z. B. wird das spitzensportliche Frauenrudern in der Regattastraße 279 konzentriert). Die Zusammenstellung (Anlage 4 „Auslastungshinweise Wasserfahrsport Grünau") zeigt Werte von 1996/97.

Auch hier müssen die von der Unternehmensberatung Bossard Consultants ermittelten Auslastungswerte von 1995 innerhalb des Berichtes über die „Neuorganisation der zentralen Sportanlagen in Berlin" kommentiert und relativiert werden: Vordergründig müssen die Auslastungsergebnisse der Unternehmensberatung unbefriedigend erscheinen, da für alle Trainingsanlagen von einer möglichen maximalen Auslastung von Tage a 14,75 Stunden ausgegangen wurde.

Das Gutachten lässt jedoch sportartspezifische Besonderheiten außer acht. Alle Trainingsanlagen des Wasserfahrsports Grünau sind auf den Wasserfahrsport mit seinen saisonalen Bedingungen ausgerichtet. Zwangsläufig kommt es zu geringen Auslastungen in den Sommermonaten, weil das Training nicht in den Gebäuden, sondern auf dem Wasser durchgeführt wird. Hinzu kommt, daß durch die Trainings- und Wettkampfplanung für Kanu und Rudern Auslastungsschwankungen entstehen. Auch ist die Nutzung sogenannter Wintertrainingsanlagen (Kanu- und Ruderbecken, Ergometer) in der Auslastung extrem witterungsabhängig, da ­ soweit es möglich ist ­ das Freiwassertraining bevorzugt wird. Nicht berücksichtigt wird weiter die Tatsache, dass Aktive durch ihre Ausbildung oder ihren Beruf zeitlich stark eingeschränkt werden, so dass Training überwiegend am Spätnachmittag oder in den Abendstunden stattfinden muß. Die freien Nutzungszeiten sind kaum zu füllen, da sich die Nachfragen nach Sportstätten grundsätzlich auch auf diesen Zeitraum beschränken.

Bundesstützpunkte und Landesleistungszentren

Der Standort Grünau (Regattastraße 279) ist zusammen mit der Regattastrecke Grünau Außenstelle (weiterer Trainingsschwerpunkt) des Landesleistungszentrums (LLZ) Kanu, das sich im Bezirk Reinickendorf (Standort Eisenhammerweg 22 a) befindet.

Gleichzeitig sind diese Sportanlagen vom Bundesministerium des Innern als Bundesstützpunkt Kanu anerkannt.

Rudern hat seinen LLZ-Standort am Hohenzollernkanal/ Jungfernheideweg (Charlottenburg) mit der Außenstelle Regattaanlagen Grünau. Berlin ist gleichzeitig gemeinsamer Bundesstützpunkt mit Potsdam. Hierzu gehören die Berliner Sportanlagen Grünau und Jungfernheideweg.

Die Sportanlagen in Grünau sind integraler Bestandteil innerhalb der Gesamtkonzeption des DSB (Förderkonzept 2000) in Verbindung mit dem Regionalkonzept und damit Teil der spitzensportlichen Aktivitäten der Deutschen und Berliner Fachverbände für Kanu und Rudern. Insbesondere werden dort Schulungsmaßnahmen der Bundes- und Landeskader sowie der Trainer und Übungsleiter durchgeführt.

Personal, Einnahmen, Ausgaben Aussagen hierzu sind grundsätzlich nur für die von der Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport verwalteten Sportanlagen möglich. Eine Aufgliederung der Einnahmen und Ausgaben nach Regattastrecke (Nr. 3.1 des Berichtes) und vereinsübergreifend genutzte Sportanlagen an der Regattastraße (Nr. 3.2 des Berichtes) war nur annähernd zu ermitteln, da eine entsprechende personelle oder haushaltsmäßige Trennung nicht stattfindet. Die Aufgaben gehen ineinander über und sind nicht immer eindeutig zuzuordnen. Beispielhaft werden folgende Überschneidungen genannt: Einnahmen:

Der Zuschuß des Bundes wird zur Sicherstellung des spitzensportlichen Trainings für die Sportarten Kanurennsport und Rudern auf der Regattastrecke und in den Sportanlagen an der Regattastraße gewährt.

Ausgaben: Personalkosten Handwerkspersonal betreut sowohl die Regattastrecke, als auch die sonstigen Sportanlagen des Wasserfahrsports Grünau Sachausgaben

Zur getrennten Erfassung der Bereiche fehlen gesonderte Zähleinrichtungen

Damit eine ungefähre Vorstellung der Einnahmen- und Ausgabenverteilung besteht, wurden die Anteile geschätzt. Einzelheiten können der Anlage 6 („Einnahmen, Ausgaben des Wasserfahrsports Grünau") entnommen werden. Zusätzlich werden in dieser Anlage auch Hinweise des Bezirksamtes Köpenick von Berlin verarbeitet (1997 eingeplante Einnahmen und Ausgaben für die bezirklich verwalteten Sportanlagen). Ausgehend von den Planungen für das Haushaltsjahr 1997 werden für den Wasserfahrsport Grünau (ohne bezirkliche Einnahmen/Ausgaben) folgende Fehlbeträge erwartet: Regattastrecke rund 2 416 000 DM Vereinsübergreifend genutzte Sportanlagen rund 3 445 000 DM Gesamtfehlbetrag rund 5 861 000 DM

Durch die Übertragung von vorrangiger Nutzung an neun Sportorganisationen erfolgte bereits eine wesentliche Entlastung des Berliner Haushalts, da diese Vereine die laufenden Kosten für die Unterhaltung und Bewirtschaftung selbst aufbringen (siehe auch Anlage 3 „Nutzungsübersicht Wasserfahrsport").

Die Ergebnisrechnung des Wasserfahrsports Grünau 1995, die im Zusammenhang mit dem Bericht der Unternehmensberatung Bossard Consultants vom April 1996 über die „Neuorganisation der zentralen Sportanlagen in Berlin ermittelt wurde, kann der Anlage 9 entnommen werden. Das Ergebnis (Plan 1997) wird sich voraussichtlich gegenüber 1995 um rund 389 000 DM verschlechtern. Das schlechtere Ergebnis ergibt sich aus geringeren Einnahmen sowie gestiegenen Sach- und Personalausgaben.

4. Perspektivische Vorstellungen des Sports

Deutsche Spitzenverbände Kanu

Der Stellenwert der Regattaanlagen konzentriert sich auf die Nutzung als Trainingsstandort für die olympische Disziplin Kanurennsport. Eine Verdichtung des Trainings ausschließlich auf Grünau hält der Deutsche Kanu-Verband für nicht sinnvoll. Die Regattastrecke ist im Hinblick auf die Durchführung nationaler oder internationaler Veranstaltungen für diesen Spitzenverband weniger von Bedeutung.

Rudern

Der Deutsche Ruderverband hält als unabdingbare Voraussetzung zum Erhalt des leistungssportlichen Ruderns in Berlin zwei Schwerpunkte für erforderlich: das LLZ Rudern Hohenzollernkanal/Jungfernheideweg (Charlottenburg) und den Schwerpunkt Grünau.

Bezüglich der Regattastrecke Grünau geht der Deutsche Ruderverband von einer langfristigen Nutzung mit nationalen Regatten und Meisterschaften sowie einer täglichen Nutzung durch das Bundesstützpunkttraining und durch Vereine aus.

Landesfachverbände

Der Landesruderverband Berlin (LRV) folgt den Vorstellungen des Deutschen-Ruder-Verbandes. Der Verband hat seine Grünau betreffenden Aktivitäten grundsätzlich in der Regattastraße 279 konzentriert.

Auch der Landes-Kanu-Verband Berlin (LKV) stimmt mit den Zielen und Vorstellungen des Deutschen-Kanu-Verbandes überein. Sowohl die spitzensportliche Arbeiten im LLZ in Tegel als auch in der Außenstelle Grünau fügen sich nahtlos in das bundesweite Stützpunktsystem ein. Darüber hinaus führen die Sportfachverbände übereinstimmend folgendes aus.

Regattabetrieb

- Beide Verbände betonen, dass sie nach wie vor ihre Regatten in Grünau durchführen und das auch in Zukunft tun wollen.

- Für den Regattabetrieb benötigen die Verbände: Zielturm, Anzeigetafel, Uferstreifen (in der derzeitigen Form), zwei Regattahäuser für den Regattastab, das Material und die Werkstatt, sanitäre Anlagen, mobile Steganlagen.

Die Tribüne sei nicht notwendig und könnte im Bedarfsfall durch eine mobile Anlage ersetzt werden. Ein „vernünftiger" Restaurationsbetrieb kann zur Kostendeckung beitragen.

Stützpunkte

- Beide Verbände benötigen in Grünau für ihre Stützpunkte (Außenstellen der LLZ Rudern und Kanu) Räumlichkeiten, für die sie ­ wie bisher ­ Miete zahlen werden. Die kostenfreie Nutzung durch die Verbände könne auf Teile der Bootshalle, die Kastenruder- und Paddelanlage sowie die Krafträume in der Regattastraße 279, die Sporthalle an der Straße und die Steganlagen beschränkt werden. Dies könne in Verbindung mit weiteren Sportorganisationen geschehen.

Die Physiotherapie und Leistungsdiagnostik ist über den Olympiastützpunkt Berlin am Standort Grünau sicherzustellen. Beide Verbände betreuen in Grünau zur Zeit ein „Potential" von je rund 70 Leistungssportlerinnen und -sportlern (Kader).

Flatow-Oberschule

- Es sollten weiterhin die Spitzenathleten der Flatow-Oberschule in Grünau betreut werden. Die sonstigen Schüler, die Kanu bzw. Rudern belegt haben, sollten näher an der Schule von einem Verein (z. B. Kanuverein Neu-Ahlbeck) versorgt werden.

Eigenbeteiligung

- Nach dem „Brandenburger Modell" für die Regattastrecke Beetzsee wird eine sinnvolle Eigenbeteiligung der Veranstaltungsnutzer angeregt (aber: In Berlin werden die Entgelte nach dem Sportförderungsgesetz und den Sportanlagennutzungsvorschriften geregelt!).

5. Entwicklungsmöglichkeiten und finanzielle Auswirkungen

Allgemeines:

Der Wasserfahrsport Grünau ist insgesamt eine große zusammenhängende öffentliche Sportanlage, die für den Sport dringend benötigt wird. In der Bauleitplanung ist Sportnutzung (Wasserfahrsport) vorgesehen. Die Zweckbindung durch das Planungsrecht sowie zusätzlich offene vermögensrechtliche Ansprüche lassen Nutzungen über das bisherige Maß hinaus zur Zeit nur sehr begrenzt zu.

Zudem dürfen nach den noch geltenden Bestimmungen öffentliche Sportanlagen und Sportanlagen auf landeseigenen Grundstücken, die in der Bauleitplanung für eine Sportnutzung vorgesehen sind, sowie Flächen, die dem Freizeitsport dienen, zugunsten anderer Nutzungen nur aufgegeben werden, wenn das öffentliche Interesse an einer anderen Nutzung überwiegt und zum Zeitpunkt der Aufgabe ­ soweit verfügbar ­ Ersatzanlagen bereitstehen (§ 7 Abs. 2, Satz 1 Sportförderungsgesetz vom 6. Januar 1989). Eine Änderung dieser Schutzbestimmung hat das Abgeordnetenhaus mit dem Haushaltsstrukturgesetz 98 beschlossen.

Danach dürfen die o. g. Flächen zugunsten anderer Nutzungen nur aufgegeben werden, wenn das öffentliche Interesse an einer anderen Nutzung überwiegt und das Abgeordnetenhaus dem zustimmt.

Untersuchungen der Unternehmensberatung Bossard Consultants 1995

Von der Unternehmensberatung wurden innerhalb des Projektes „Neuorganisation der zentralen Sportanlagen in Berlin" Entwicklungsmöglichkeiten zur Verbesserung des wirtschaftlichen Ergebnisses aufgezeigt. Insbesondere wurden anlagenspezifische Nutzungskonzepte und neue Organisationsstrukturen erarbeitet.

Die Umsetzung der Vorschläge erfordert jedoch den Einsatz erheblicher Investitionsmittel, die mittelfristig weder vom Land Berlin noch von privaten Investoren aufgebracht werden können, so dass die Vorschläge, unabhängig von der offenen planungsrechtlichen Realisierbarkeit, nicht weiter bewertet werden. Zur Information können die Vorschläge der Anlage 8 entnommen werden.

Sportanlagen, die weiter vom Land betrieben werden sollten

Das Land Berlin sollte nur die öffentlichen Sportanlagen selbst betreiben, die für den Regattabetrieb und das vereinsübergreifende Training erforderlich sind: Regattabetrieb

- Regattastrecke

- Regattastraße 191­227 (Tribüne, Zielturm, Anzeigetafel, Sattelplatz, Regattahäuser mit Meßtechnik und Übernachtungsmöglichkeiten)

- Regattastraße 231 (nur Uferstreifen)

- Regattastraße 235 (Steg, Stellplätze für Boote/Hänger)

- Regattastraße 261/265 („Kanuwiese" als Sattelplatz und für Bootshänger)

- Regattastraße 279 (Technik, Verwaltung, Werkstätten) Vereinsübergreifendes Training

- Regattastraße 279 (Bootshallen, Ruder-/Kanukasten, Krafttrainingsräume, Physiotherapie, Sauna, Sportverwaltungsräume)

- Straße 880 (Sporthalle, Krafttrainingsräume)

Regattastrecke

Zu einer bereits geführten Diskussion, den Regattabetrieb möglicherweise in Grünau einzustellen, werden in der Anlage 5 die wesentlichen Argumente für oder gegen den Erhalt der Regattastrecke gegenübergestellt. Im Ergebnis überwiegen sportpolitische und sportfachliche Gründe für den weiteren Erhalt der Strecke, will man nicht die spitzensportliche Stellung Berlins aufs Spiel setzen. Verliert Berlin die vom Bundesministerium des Innern/Deutschen Sportbund anerkannten Schwerpunktsportarten Kanurennsport und Rudern am Standort Grünau, gingen dem Land Berlin Beteiligungen des Bundes an den Betriebs- und Unterhaltungskosten von. 350 000 DM (1997) verloren. Im übrigen setzen sich sowohl der Landesruderverband Berlin als auch der Landes-Kanu-Verband Berlin eindeutig für den Erhalt der Regattastrecke als Veranstaltungsstätte ein.

Für die weitere Entwicklung der Regattastrecke stehen Erhaltungsaufwendungen im Vordergrund, da finanzielle Mittel zum Ausbau einer international konkurrenzfähigen Regattastrecke unter der derzeitigen Haushaltslage nicht vorhanden sind. Überlegungen zu einer möglicherweise künftig veränderten Organisationsform des Wasserfahrsports Grünau wurde in die Überlegungen nicht einbezogen, da grundsätzlich davon ausgegangen wird, daß die Verantwortlichkeit beim Land Berlin im wesentlichen erhalten bleibt.

Erforderliche Maßnahmen zur Instandsetzung bzw. zum Ausbau der Regattastrecke

Die in der Anlage 7 gefertigte Übersicht der erforderlichen Maßnahmen zeigt, nach Prioritäten gegliedert und gewichtet, die geschätzten Kosten für die notwendige bauliche Unterhaltung.