Regelung des Sport-Motorboot-Verkehrs auf den Berliner und Brandenburger Gewässern

„Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen über Regelung des Sport-Motorboot-Verkehrs auf den Berliner und Brandenburger Gewässern ­ Drs 13/263 ­ wird in folgender Fassung angenommen:

Der Senat wird aufgefordert,

1. zu prüfen, ob und welche ökologisch wertvollen Uferbereiche und Buchten zu Naturschutzgebieten erklärt werden können und für eine völlige oder teilweise Sperrung des Schiffsverkehrs in Betracht kommen;

2. sich beim Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit für eine baldige Festlegung von Geräuschund Abgasemissionsgrenzwerten für die Zulassung von Motorbooten einzusetzen;

3. über den Stand von neuen technischen Hilfsmitteln bei Geschwindigkeitskontrollen auf Berliner Gewässern und der Effektivität dieser Kontrollen zu berichten."

Hierzu wird berichtet:

Zu 1.: Als Ergebnis der im 2. Zwischenbericht angesprochenen Prüfung ist die Oberste Naturschutzbehörde zu der Auffassung gekommen, dass zur Erreichung des Schutzzweckes die innerhalb der Naturschutzgebiete Insel Imchen, Pfaueninsel, Bäkewiese und Gosener Wiesen liegenden Ufer- und Gewässerflächen für den Schiffsverkehr zu sperren sind. Diese Maßnahmen erfolgen unter Beteiligung der Wasserschutzpolizei. Voraussetzung für die Aufnahme in eine Naturschutzgebietsbefahrensverordnung ist eine genaue Lagebeschreibung und kartographische Aufarbeitung der in Frage kommenden Flächen. Im Anschluß daran wird der Erlaß von Befahrensregelungen beim Bundesministerium für Verkehr beantragt und begründet.

Zu 2.: In Ergänzung der Richtlinie 94/25 EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Juni 1994 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über das Inverkehrbringen von Sportbooten ist seit Mitte 1997 die Einführung europaweiter Abgas- und Lärmgrenzwerte für den Betrieb von Bootsmotoren in Vorbereitung. Ausgelöst wurde die Diskussion um europaweite Abgas- und Lärmgrenzwerte durch verschiedene nationale und regionale Gesetzesvorlagen innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten.

Nach Angaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wird in der ersten Jahreshälfte 1998 mit der Vorlage eines Richtlinienentwurfes gerechnet. Ziel ist es, innerhalb der Europäischen Union einheitliche Emissionshöchstwerte für den Betrieb von Diesel- und 4-Takt-Benzinmotoren sowie von 2-Takt-Außenbordmotoren verbindlich festzulegen.

Zu 3.: In der Wassersportsaison 1997 ist in Berlin die Lasertechnik zur Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen im Schiffsverkehr erstmalig flächendeckend zum Einsatz gekommen. Obwohl amtliche Messungen nur von Mitarbeitern der Wasserschutzpolizei vorgenommen werden dürfen, die in Funktion, Bedienung und mögliche Fehlerquellen der Meßgeräte eingewiesen worden sind und über ein entsprechendes Zertifikat verfügen, sind die Ergebnisse hinter den in die neue Technik gesetzten Erwartungen insgesamt zurückgeblieben. Ursächlich hierfür ist der Umstand, daß während der Meßphase, d. h. dem Austritt der Laserstrahlung und dem Empfang der Reflexion keine Verwackelung des Gerätes eintreten darf. Dies macht den Einsatz der Geräte von einem festen Standpunkt an Land abhängig und schließt die Inbetriebnahme an Bord von stilliegenden oder sogar in Fahrt befindlichen Überwachungsfahrzeugen aus.

Trotzdem sind allein bei etwa 19 angeordneten Einsätzen in der Saison 1997 Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt und geahndet worden. Die neue Technik wird die herkömmlichen Meßverfahren nicht ersetzen, sondern nur ergänzen können, so daß auch für die Saison 1998 die Anwendung unterschiedlicher Meßverfahren vorgesehen ist.

Auswirkungen auf den Haushalt und die Finanzplanung ergeben sich aus diesem Bericht unmittelbar nicht.

Wir bitten, damit den Beschluß als erledigt anzusehen.