Deutsch-Litauische Gesellschaft

Ich habe allerdings ­ außer dem Gründungsakt der DeutschLitauischen Gesellschaft, das war Ende 1993 ­ dann dort keine weiteren Aktivitäten entwickelt. Das heißt, ich bin Gründungsmitglied gewesen, habe dann aber an weiteren Veranstaltungen der Gesellschaft nicht mehr teilgenommen. Ich habe einmal an einem von der Gesellschaft organisierten Konzert im Konzerthaus, für das der Herr Landsbergis die Festrede gehalten hatte, teilgenommen. Das war aber meine Tätigkeit dort.

Die Deutsch-Litauische Gesellschaft ist allerdings wiederum von Herrn Pieroth in Überlegungen mit einbezogen worden, als dass er seinerzeit zusammen mit dem ehemaligen Senatssprecher Dr. Flämig die Idee hatte, für ausländische Staaten Begegnungszentren zu ermöglichen, und zwar in den Gutshäusern der Stadtgüter, die das Land Berlin übernommen hatte. Dr. Flämig hatte also dort ­ ich glaube, er hat das für Herrn Pieroth unentgeltlich gemacht ­, versucht, ein Konzept auf die Beine zu stellen, hatte auch mit verschiedenen Staaten gesprochen. Und hier war konkret reserviert vorgesehen ­ das ist aber über Überlegungen nie hinausgekommen ­, das Gutshaus Stolpe für den litauischen Staat zur Verfügung zu stellen.

Das hat, wie gesagt, nur zu einer Reservierung dieses Gutshauses geführt, dass es also für keine anderen Zwecke vergeben wird. Das ist dann aber in sich zusammengebrochen. Das war also ein Vorhaben, was der Finanzkraft ­ jedenfalls in diesem Fall ­ Litauens nicht entsprochen hat." (Wortprotokoll vom 21. Februar 1997, S. 162 f)

Auf die Frage, ob es nach seiner Kenntnis andere Mitglieder der Deutsch-Litauischen Gesellschaft auf seiten der Senatsverwaltung für Finanzen oder des Bezirksamts Köpenick gegeben habe, die mit dem Projekt Wuhlesportpark in Beziehung standen, berichtete er: „Also, namentlich in Erinnerung sind mir von den damaligen Gründungsmitgliedern noch der Herr Span, der damals Sprecher des Verkehrssenators war, Dr. Flämig, der litauische Botschafter in Berlin und der Unternehmer Herr Hartwig. Ich habe sonst keine Namen mehr in Erinnerung. Diese Gründungsversammlung hat der damalige Abgeordnete Herr Wallot geleitet. Er hat aber außer dieser Gründungsversammlung dann ­ er hatte in diesem Fall Notarfunktion ­ nichts weiter an Tätigkeit ­ meines Wissens ­ in dieser Gesellschaft entwickelt.

... Ich weiß nicht, wie viele Mitglieder dann insgesamt sich in diesem Verein angesammelt haben. Also, da ist ­ praktisch seit Ende 93 war das wohl, als er gegründet wurde ­ von mir keinerlei weitere Kenntnis mehr da." (Wortprotokoll aaO, S. 163)

Über wirtschaftliche Beziehungen der Deutsch-Litauischen Gesellschaft zum 1. FC Union e.V. oder der Sport- und Einkaufspark Berlin-Köpenick Wuhlheide Immobilien GmbH und Co KG liegen keine Erkenntnisse vor.

20. Zum DFB-Lizenzausschuß

Welche Unterlagen über die wirtschaftliche Situation des 1. FC Union wurden dem DFB-Lizenzausschuß im Frühjahr 1996 vorgelegt? Wer hatte hiervon Kenntis? Waren an der Erstellung und Vorlage der Unterlagen im Frühjahr 1996

Personen beteiligt, die bereits an dem Vorgang der Vorlage einer gefälschten Bürgschaft gegenüber dem DFB-Lizenzausschuß 1993 beteiligt waren?

Durch Schreiben vom 1. März 1996 wurden dem DFBLizenzausschuß folgende Unterlagen vorgelegt (Unterlagen 1. FC Union, Ordner Nr. 2 zur Lizenz 1996/97):

(1) Bewerbung um eine Lizenz 1996/97,

(2) Jahresabschluß 1995 (zum 31. Dezember 1995), erstellt von demselben Wirtschaftsprüfer H., der auch den den Finanzamt für Körperschaften I vorliegenden Bericht zum Jahresabschluß 1995 angefertigt hatte (s.o. Fragekomplex 18). Allerdings handelt es sich hier nicht um die gleiche, vom Wirtschaftsprüfer beglaubigte Fassung, sondern um eine inhaltlich abgeänderte Version, in der auch die Kopfzeilen des Wirtschaftsprüfers von den einzelnen Seiten wegkopiert wurden,

(3) Planergebnisrechnung und Finanzplan für den Zeitraum vom 1. Januar 1996 bis 30. Juni 1996,

(4) Finanzplan der Spielzeit 1996/97,

(5) eine Erklärung über die Vollständigkeit und Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen durch den Vorstand des 1. FC Union,

(6) Einverständniserklärung zur Auskunftserteilung des Finanzamts Berlin-Köpenick,

(7) Erklärung zur Entbindung des Kreditinstituts des 1. FC Union vom Bankgeheimnis gegenüber dem Lizenzierungsausschuß,

(8) Nachweise zur Erfüllung der Transferverpflichtungen,

(9) Analyse des Jahresabschlusses (ohne Angabe von Verfasser und Datum) ­ Vermögens- und Finanzlage ­ Liquiditätsverhältnisse ­ Entwicklung des Jahresergebnisses ohne Ansatz des Spielervermögens,

(10) Anlage 1: Ein sog. „Verbindlichkeitenspiegel" mit Anlage zum Verbindlichkeitsspiegel: kurzfristige Verbindlichkeiten/ Rückstellungen,

(11) Anlage 2: Anlagespiegel zu Spielerwerten,

(12) Anlage 3: Aufstellung über Transfererträge bzw. -Aufwendungen bei Abgang eines Spielers,

(13) Überschuldungsstatus zum 31. Dezember 1995,

(14) Schiedsgerichtsvertrag.

(15) Als Anlagen wurden hinzugefügt:

a) Bestätigung des Bezirksbürgermeisters Dr. Ulbricht vom 29. Februar 1996, dass die Gelder für die kurz- und mittelfristigen Verbindlichkeiten und die laufenden Kosten des 1. FC Union zur Verfügung stünden. Dr. Ulbricht bestätigt darin, dass er vom Land Berlin beauftragt sei, auf der Grundlage einer inzwischen eingetragenen Grundschuld im Einvernehmen mit dem Investor die Entschuldung des Vereins durchzuführen,

b) verschiedene Werbeverträge in Höhe von mindestens 100.000 DM,

c) Prüfauftrag für die Bilanzprüfung,

d) die Vereinbarung zwischen dem 1. FC Union und der Firma Albrecht GmbH Bau- und Projektentwicklung vom 1. März 1995.

Auf die Bitte des DFB vom 8. März 1996 um weitere Informationen im Zusammenhang mit der Vereinbarung zwischen dem 1. FC Union und der Firma Albrecht vom 1. März 1995 reichte der 1. FC Union am 12. März 1996 eine Stellungnahme desselben Wirtschaftsprüfers H., der auch den Jahresabschluß 1995 angefertigt hatte, zu den eingereichten Bewerbungsunterlagen nach, in der insbesondere auf die Forderung des 1. FC Union in Höhe von 15 Mio. DM aus der Vereinbarung mit der Firma Albrecht vom 1. März 1995 hingewiesen wird (Unterlagen 1. FC Union, Ordner Nr. 2 zur Lizenz 1996/97, „Schriftverkehr DFB I").

Dieser Stellungnahme sind als Anlagen folgende Unterlagen beigefügt:

(1) die vom Bezirksamt Köpenick von Berlin ausgestellte Option für den 1. FC Union vom 23. Februar 1994,

(2) Bauvorbescheid an den 1. FC Union vom 2. Mai 1994,

(3) Erklärung des 1. FC Union vom 22. November 1994 zur Übertragung der Option an die Firma Albrecht GmbH,

(4) Vereinbarung des 1. FC Union mit der Firma Albrecht über eine Entschädigung in Höhe von 12 bzw. 15 Mio. DM vom 1. März 1995 als Entschädigung für den Rücktritt von der Option,

(5) Auszug aus dem Handelsregister über die Sport- und Einkaufspark Köpenick-Wuhlheide Immobilien-Verwaltungs GmbH sowie die Sport- und Einkaufspark Köpenick-Wuhlheide Immobilien GmbH & Co KG,

(6) Erbbaurechtsvertrag zwischen dem Senat von Berlin und der Sport- und Einkaufspark Berlin-Köpenick Wuhlheide Immobilien GmbH & Co KG,

(7) Auszug aus dem Grundbuch von Köpenick als Beleg für die Eintragung einer Grundschuld i.H.v. 7 Mio. DM,

(8) Bestätigung des Bezirksbürgermeisters Dr. Ulbricht vom 29. Februar 1996 als Beleg für die ausschließliche Bestimmung der zweiten Grundschuld zur Entschuldung des 1. FC Union (s.o.),

(9) als Grundlage für das Schreiben des Bezirksbürgermeisters vom 27. Februar 1996 wurde die Vereinbarung zwischen dem Bezirksamt Köpenick und der Erbbaurechtsnehmerin vom 27. Februar 1996 beigefügt, wonach Auszahlungen für das Investitionsvorhaben Wuhlesportpark aufgrund eingetragener Grundschulden der Zustimmung des für die Finanzen zuständigen Mitglieds des Bezirksamtes Köpenick bedurften,

(10) Beschluß des Bezirksamtes Köpenick vom 26. Februar 1996 zur Belastung des Erbbaurechts mit einer zweiten Grundschuld,

(11) Zustimmungsschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom 27. Februar 1996.

Auf Anforderung des DFB wurde durch Schreiben vom 20. März 1996 ein von Wirtschaftsprüfer H. angefertigter aktueller Vermögensstatus nachgereicht sowie ein weiteres Schreiben des Bezirksbürgermeisters Dr. Ulbricht vom 19. März 1996, in dem noch einmal erklärt wurde, dass der 1. FC Union Berlin durch die Verträge mit der Albrecht GmbH in die Lage versetzt worden sei, seine Entschuldung vorzunehmen und die Liquidität zu sichern.

Die zweite in Höhe von 7 Mio. DM eingetragene Grundschuld stehe dem 1. FC Union uneingeschränkt und jederzeit abrufbar „für die weitere Entschuldung und die laufende Liquidität" zur Verfügung (Unterlagen 1. FC Union, Ordner Nr. 2 zur Lizenz 1996/97, „Schriftverkehr DFB II").

Aufgrund erneuter Anforderungen des DFB vom 26. März 1996 reichte der 1. FC Union am 3. April 1996 eine Ausfertigung des von Wirtschaftsprüfer H. bestätigten Jahresabschlusses des 1. FC Union zum 31. Dezember 1995 in der Version nach, die auch dem Finanzamt für Körperschaften I vorlag (s.o.). Nachgereicht wurde außerdem ein von Wirtschaftsprüfer H. berichtigter Vermögensstatus zum 20. März 1996 vom 1. April 1996 sowie eine überarbeitete Planergebnisrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar 1996 bis 30. Juni 1996 (Unterlagen 1. FC Union, Ordner Nr. 2 zur Lizenz 1996/97, „Bilanz/Bericht 95 und Unterlagen").

Aus den Unterschriften unter den Unterlagen sowie aus dem Teilnehmerkreis eines Gesprächs zwischen dem 1. FC Union und dem DFB am 22. März 1996 ergibt sich, dass Kenntnis von den im Frühjahr 1996 vorgelegten Unterlagen der Präsident Dr. Kahstein, der Vizepräsident Wittstock, der Schatzmeister Dr. Wille, der ehemalige Schatzmeister und Berater des Vereins, Röske, sowie das den Verein beratende Wirtschaftsprüfungsunternehmen H. hatten.

Der Zeuge Dr. Büttner erklärte in seiner Vernehmung am 13. Juni 1997, dass er erst seit dem 1. Juni 1996 Schatzmeister des 1. FC Union gewesen und daher an der Zusammenstellung der Unterlagen für den DFB im Frühjahr 1996 nicht beteiligt gewesen sei. Seinen Pflichten als Schatzmeister entsprechend habe er die Unterlagen erst später eingesehen (Wortprotokoll vom 13. Juni 1997, S. 44). Erst dann habe er gesehen, dass die Vereinbarung zwischen dem 1. FC Union und der Firma Albrecht vom 1. März 1995 mit eingereicht worden sei (Wortprotokoll, aaO, S. 69).

Nach den dem Untersuchungsausschuß zur Verfügung stehenden Unterlagen (im wesentlichen Presseberichte, SenSchulSport

­ IX A 1 ­, Bd. 1, S. 1 ­ 9) waren mit der Erstellung und Vorlage der Unterlagen im Frühjahr 1996 keine Personen befaßt, die bereits an der Vorlage einer gefälschten Bürgschaft gegenüber dem DFB-Lizenzausschuß 1993 beteiligt gewesen waren.

21. Geschäftliche Beziehungen des Landes Berlin mit Funktionären des 1. FC Union

Hat das Land Berlin Vermögensgeschäfte getätigt mit der

­ DBH Baltic Trade Deutsche Baltische Handels- und Immobiliengesellschaft mbH,

­ Unternehmensgruppe Dr. Büttner,

­ Personen aus dem jetzigen oder früheren Präsidium des 1. FC Union Berlin e.V., die an dem Grundstücksgeschäft

An der Wuhlheide 250-270 beteiligt waren, oder deren Firmen?

In den dem 2. Untersuchungsausschuß vorliegenden Unterlagen gibt es lediglich Hinweise auf zwei bis drei Geschäftsverhandlungen über landeseigene Grundstücke mit Dr. Kahstein:

(1) Antrag der Firma Baltic-Trade GmbH/Deutsch-Baltische Handels- und Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Dr. Horst Kahstein, auf Kauf des ehemaligen NVA-Kasernengeländes, Flur 2, Flurstück 35/6 in der Gemeinde Osdorf/Heinersdorf vom 20. Oktober 1992 (SenFin, Bd. 12, S. 46).

Die Baltic-Trade GmbH plante ein „umfangreiches Investitionsvorhaben im Zusammenhang mit der Intensivierung der Beziehungen zu den Ländern des Baltikums bzw. der Region Königsberg".

Nach Klärung der Eigentümerstellung des Landes Berlin wurde das Investitionsvorhaben der Firma Baltic-Trade GmbH jedoch nicht mehr weiter verfolgt, so dass es zu keinem Vertragsabschluß kam.

(2) Anfrage der Firma Pankower DTH Kfz.-Dienstleistungs-, Transport- und Handelsgesellschaft mbH in Berlin-Buchholz, vertreten durch Dr. Kahstein, vom März 1994 nach einem Ersatzbzw. Tauschgrundstück (SenFin, Bd. 12, Anhang).

Die Firma hatte von der Treuhandanstalt ein Grundstück an der Pankgrafenstraße/Ecke Bucherstraße erworben; dieses Gebiet wurde dann im Entwurf des Flächennutzungsplanes als Grünfläche bzw. Wald ausgewiesen. Da sie zwar Bestandschutz genoß, sich aber auf diesem Grundstück nicht ausdehnen konnte, beantragte die DTH ein Tauschgrundstück.

Hierfür schlug sie zum einen das gegenüberliegende Areal vor, das jedoch im Entwurf des Flächennutzungsplanes ebenfalls als Grünfläche eingezeichnet war, bzw. alternativ eine Fläche in der Gemeinde Osdorf, auf der sich Kasernen und andere Unterkünfte der ehemaligen NVA/Grenztruppen befanden. Dieser zweite Vorschlag wurde durch Schreiben vom 28. März 1994 unter Hinweis auf bereits laufende „enge Verkaufsverhandlungen" mit anderen Interessenten abgelehnt. Andere Ersatz- bzw. Tauschgrundstücke stünden ebenfalls nicht zur Verfügung (aaO).

(3) Einem Vermerk der Senatsverwaltung für Finanzen vom 11. Februar 1992 ist zu entnehmen, dass Dr. Kahstein als Vertreter der Pankower Firma DTH bereits früher einmal das Interesse dieser Firma ­ zusammen mit einem Hamburger Unternehmer ­ am Erwerb einer ehemaligen Stadtgutfläche für einen Baustoffhandel kundgetan hatte (SenFin, Bd. 12, S. 3).

Der Zeuge Legermann berichtete in seiner Vernehmung vom 21. Februar 1997 über die damaligen Verhandlungen: „Dr. Kahstein ist dann meiner Erinnerung nach bei uns im Hause Finanzen... aufgetaucht, und zwar war er inzwischen, nachdem er als Leiter des SEZ abgelöst worden war durch einen ehemaligen Stadtrat des Magistrats, als Geschäftsführer in einem privatisierten Treuhandunternehmen tätig. Und hier hatte die Treuhandanstalt zusammen mit diesem Unternehmen angeblich werthaltige Grundstücke mit veräußert, u.a. ein Grundstück in Pankow, was sich aber planungsrechtlich dann als Grünfläche ­ bzw. es lag sogar innerhalb eines Naturschutzgebietes ­ herausgestellt hat. Da kam er zur Senatsverwaltung für Finanzen und hatte zunächst mit Mitarbeitern über die Frage gesprochen, ob das Land Berlin bereit sei, hier dieses Grundstück gegen ein anderes, bebaubares Grundstück zu tauschen ­ eine recht abwegige Vorstellung. Das ist dann auch in sich zusammengebrochen....

Des weiteren ist dann ­ um diesen Bereich der Grundstücke abzuschließen ­ 1992 hier sein Unternehmen DBH BalticTrade an uns herangetreten. Das heißt, er ist für das Unternehmen an uns herangetreten ­, mit der Frage, ob ein Grundstück in Osdorf, südlich von Berlin, von dem Unternehmen für Lagerzwecke erworben werden könnte. ­ Das ist dann auch nicht weiterverfolgt worden.

Und eine Weile später gab es dann einen weiteren Antrag, ob nicht dieses Grundstück in Pankow ­ wiederum das Grundstück der Pankower DTH, so hieß die Firma, bei der er beschäftigt war ­ jetzt gegen das Grundstück in Osdorf getauscht werden könnte. All dieses ist als wenig interessant für Berlin abgelehnt worden." (Wortprotokoll vom 21. Februar 1997, S. 167 f)

Während der Vernehmung des Zeugen Legermann stellte sich jedoch heraus, dass es weitere Verhandlungen mit Dr. Kahstein, diesmal in seiner Funktion als Geschäftsführer der DeutschLitauischen Gesellschaft gegeben haben muß, die nach Aussage des Zeugen allerdings ebenfalls zu keinem Ergebnis führten. Auf die Frage nach der Funktion des Stadtgutes Stolpe für die Deutsch-Litauische Gesellschaft berichtete er: „Dr. Flämig hatte einen ­ nach meiner Kenntnis ­ unentgeltlichen Auftrag von Herrn Pieroth, das Thema, für die auf Berlin durch die Übernahme der Stadtgüter auch zugekommenen ehemaligen Gutshäuser die sinnvolle Verwendung zu finden, daß dort Begegnungsstätten für ausländische Staaten eingerichtet werden, natürlich... im wirtschaftlichen Bereich. Herr Flämig hat dann Kontakte mit der Stadtgutverwaltung aufgenommen, was es da für Gutshäuser gibt. Die haben, meine ich, damals vier Gutshäuser ausfindig gemacht, die sich dafür eignen. Dann sind Gespräche geführt worden. Das habe ich aber alles nur von ihm oder von meinen Mitarbeitern erfahren. Dann sind Gespräche mit Ägypten geführt worden, für das irgendein Gut ­ ich weiß aber nicht mehr, welches ­ vorgesehen war im Sinne von „reserviert", und eben Litauen mit dem Gut Stolpe. Also, ein Vorgang bei uns im Hause Finanzen, ein echter Vorgang ist daraus nicht entstanden. Es ging immer nur darum, dass dieses Gut Stolpe nicht von uns für andere Zwecke, bis das endgültig geklärt ist, vergeben werden sollte.

Ich selbst habe dieser Perspektive ­ jedenfalls was Litauen angeht ­ überhaupt keinerlei große Bedeutung beigemessen, weil ich mir nicht vorstellen konnte, dass hier, wenn man hier einen Verkehrswert ansetzt, Litauen in der Lage ist, das zu bezahlen." (Wortprotokoll vom 21. Februar 1997, S. 202)

22. Verstoß gegen das Sportförderungsgesetz Inwieweit wurde von seiten des Bezirks, von seiten der Senatsverwaltung für Finanzen gegen das Gesetz über die Förderung des Sports in Berlin (Sportförderungsgesetz), insbesondere gegen Abschnitt III ­ § 15, der die Zuwendungen bzw. finanzielle Fördermaßnahmen regelt, verstoßen? Wie beurteilt der Landessportbund die Verknüpfungen zwischen dem Grundstücksgeschäft An der Wuhlheide 250-270 und der „Entschuldung" des 1. FC Union Berlin e.V.? § 15 Sportförderungsgesetz lautet: „§ 15

Zuwendungen:

(1) Das Land Berlin kann nach diesem Gesetz und dem jeweiligen Haushaltsgesetz den anerkannten Sportorganisationen

­ auch unter Beachtung der Kontinuität laufender Förderprogramme ­ Zuwendungen gewähren, insbesondere für:

1. Aus- und Weiterbildung sowie Beschäftigung von hauptund nebenberuflichen Mitarbeitern,

2. zeitlich beschränkte und fortlaufende Trainingsmaßnahmen,

3. Talentsuche,

4. Durchführung von Wettkämpfen in Berlin und Teilnahme an auswärtigen Wettkämpfen und Trainingslagern,

5. Modellmaßnahmen,

6. Kauf, Errichtung, Unterhaltung und Bewirtschaftung von Sportanlagen einschließlich des notwendigen Grunderwerbs,

7. Unterhaltung und Bewirtschaftung von Landesleistungszentren, Sportschulen oder ähnlichen Einrichtungen,

8. Lärmschutzmaßnahmen zur Sicherstellung des Sportbetriebes,

9. Sportangebote an Nichtmitglieder.

(2) Die Vereine und Verbände, die dem Landessportbund Berlin e.V. unmittelbar oder mittelbar angehören, können die für sie vorgesehenen öffentlichen Förderungsmittel über den Landessportbund Berlin e.V. erhalten. In Ausnahmefällen, z.B. bei Förderung durch die Bezirksämter, können diesen Vereinen und Verbänden Zuwendungen unmittelbar gewährt werden. Der Landessportbund Berlin e.V. hat seinen Haushalt, soweit er die Verwendung öffentlicher Mittel betrifft, mit dem für den Sport zuständigen Mitglied des Senats abzustimmen.

(3) Einzelheiten über Vergabe und Verwendungskontrolle der Zuwendungen werden durch Förderrichtlinien des für den Sport zuständigen Mitglieds des Senats geregelt, die für das jeweilige Programm alle notwendigen materiellen und formellen Vorschriften enthalten sollen. Die zuwendungsrechtlichen Regelungen sind auf ein unverzichtbares Mindestmaß zu begrenzen und so einfach wie möglich zu gestalten. Soweit möglich, sollen Festbetragsfinanzierung und Pauschalen vorgesehen werden. Zuwendungen für die Beschäftigung von Personen sind nach den Erfordernissen des Sports und des wirtschaftlichen Einsatzes der Förderungsmittel zu bemessen.

(4)..."

Die allgemeinen Voraussetzungen der Förderung von Sportorganisationen werden durch § 3 Sportförderungsgesetz bestimmt: „(1) Sportorganisationen können gefördert werden, wenn sie durch das für den Sport zuständige Mitglied des Senats als förderungswürdig anerkannt sind....

(2) Als förderungswürdig ist eine Sportorganisation anzuerkennen, wenn sie gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung durch Förderung des Sports verfolgt und nachweist, auf ihrem Fachgebiet sachgerechte, zweckentsprechende und wirtschaftliche Arbeit leisten zu können, sowie die Gewähr für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung bietet. Der innere Aufbau und die Tätigkeit der Sportorganisation müssen demokratischen Grundsätzen entsprechen.

Bei dem Anerkennungsverfahren ist der Landessportbund Berlin e.V. durch Anhörung zu beteiligen. Sportorganisationen, die dem Landessportbund Berlin e.V. unmittelbar oder mittelbar angehören, gelten grundsätzlich als anerkannt.

(3)...

(4) Gewerbsmäßig betriebener Sport wird nach diesem Gesetz grundsätzlich nicht gefördert. Wird von nach Absatz 2 anerkannten Sportorganisationen auch Sport zum Zwecke des Erwerbs betrieben, so kommt eine Förderung hierfür nur in Betracht, wenn sie außerdem ein Übungs- und Wettkampfangebot entsprechend dem anderer förderungswürdiger Sportorganisationen, insbesondere im Jugendbereich, nachweisen können. Die Förderung ist in diesem Fall auf die Anwendung von... § 15 Abs. 1 Nr. 4 beschränkt. Bei Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses können zeitlich begrenzt auch für sonstige in § 15 Abs. 1 genannte Zwecke Zuwendungen gewährt werden. Dabei darf die zum Zwecke des Erwerbs sporttreibende Sportorganisation nicht bessergestellt werden als die übrigen förderungswürdigen Sportorganisationen.

(5)..."

Am 29. März 1995 bzw. 8. Mai 1995 erteilte die Senatsverwaltung für Schule, Berufsbildung und Sport im Rahmen des Mitzeichnungsverfahrens unter einigen Auflagen ihre Zustimmung zu der Senatsvorlage zum Abschluß eines Erbbaurechtsvertrages mit der Firma Albrecht zwecks Durchführung des Investitionsvorhabens „Wuhlesportpark" (SenFin, Bd. 3, S. 670; Bd. 4, S. 896).