Ermöglichung der Teilnahme ausländischer Kinder an Klassen-, Gruppen- und Ferienreisen ins Ausland

Der Senat wird beauftragt, die Berliner Ausländerbehörde wie folgt anzuweisen: Ausländischen Schülern/Schülerinnen, die entweder selbst als Asylsuchende oder auf Grund des Asylverfahrens der Eltern nicht im Besitz eines Reisepasses sind sowie Schülerinnen und Schülern, die eine Duldung besitzen, die Teilnahme an Klassen-, Gruppen- und Ferienreisen zu ermöglichen, indem sie

a) die eingezogenen Reisepässe der Schüler/-innen, im Falle ihrer Gültigkeit vorübergehend aushändigt, oder gegebenenfalls

b) den betreffenden Schülerinnen/Schülern befristete Reisedokumente ausstellt.

Begründung: Klassenfahrten ins europäische Ausland sind auf Grund der Europäisierung für die meisten Schüler/-innen bereits selbstverständlich. Einige ausländische Schüler/-innen machen allerdings alljährlich die schmerzliche Erfahrung, dass sie an solchen Klassenreisen nicht teilnehmen können, weil sie nicht im Besitz eines gültigen Reisepasses ihres Heimatlandes sind. Dieser Reisepaß befindet sich entweder auf Grund eines eigenen Asylverfahrens oder eines Asylverfahrens der Eltern bei der Ausländerbehörde oder sie waren bisher noch gar nicht im Besitz eines eigenen Reisepasses.

Klassenfahrten sollen den Zusammenhalt im Klassenverband stärken. Wenn von diesen Klassenreisen eine bestimmte Gruppe von vornherein ausgeschlossen bleiben muß, macht das einen großen Teil der Bemühungen um ein Zusammenwachsen des Klassenverbandes zunichte. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler selbst fühlen sich schuldlos ausgegrenzt. Sie leiden darunter, dass sie an Klassenfahrten, die für alle Schüler/-innen einen Erlebnishöhepunkt des Schuljahres darstellen, nicht teilnehmen können.

Es kommt hinzu, dass auf Klassenfahrten sogar ganz verzichtet werden muß, wenn ein bestimmter Prozentsatz der Klasse an einer solchen Fahrt nicht teilnehmen kann. Das trifft dann auch die anderen Schülerinnen und Schüler des Klassenverbandes, die eigentlich fahren könnten. Derartige Ungerechtigkeiten können Spannungen unter den Schülerinnen und Schülern auslösen und das pädagogische Konzept der Integration aller Schüler und Schülerinnen in dem Klassenverband gerät in Gefahr. Zur Vermeidung der genannten Probleme sollte die Ausländerbehörde bei ihr vorliegende gültige Reisepässe der Betroffenen rechtzeitig aushändigen, damit diese sich bei den Botschaften um ein Visum zur Einreise bemühen und dann an der Klassenfahrt teilnehmen können.

Sollte kein (gültiger) Paß der Schüler/-innen bei der Ausländerbehörde vorliegen, soll den Betroffenen ein befristetes Reisedokument der Bundesrepublik Deutschland ausgestellt werden.

Ebenso sollen ausländischen Kindern, die sich einer vergleichbaren Situation befinden, Gruppen- und Ferienreisen ermöglicht werden.