Wirtschaftsförderung

Weiterhin ist zu konstatieren, dass Unterstützungen, die die Zuständigkeiten der Bezirke für z. B. Verfahren nach der Handwerksordnung wegen Schwarzarbeit betreffen, bei Verfahren nach der Bewacherverordnung, bei Jugendschutzsachen und bei pyrotechnischen Untersuchungen zum Jahreswechsel, mit höchst unterschiedlicher Prioritätensetzung und entsprechendem Engagement wahrgenommen werden.

Berliner Feuerwehr

- Die Berliner Feuerwehr ist wegen ihrer landesweiten Zuständigkeit als Landesbehörde von der Gebietsreform nicht unmittelbar betroffen.

- Die Gebietsreform führte zu keinen Veränderungen bei den Standorten oder den Einsatzaufgaben der Berufsfeuerwachen und der Freiwilligen Feuerwehren.

- Die Aufgaben des Vorbeugenden Brandschutzes (Beteiligung der Feuerwehr im Baugenehmigungsverfahren) können dagegen grundsätzlich nicht mehr dezentral von den Wachleitungen der Feuerwehren stattfinden. Hier war ­ wegen der Zusammenlegungen der Bezirksämter und wegen der vorgegebenen Bearbeitungsfristen ­ eine Konzentration an je 2 Standorten der 3 Direktionen der Feuerwehr erforderlich.

Den Architekten und der Bauaufsicht ist es egal, wo der Vorbeugende Brandschutz bei der Feuerwehr durchgeführt wird.

- Beim Zuschnitt der 3 im Rahmen der Verwaltungsreform gebildeten Direktionen der Feuerwehr wurden die jetzigen Grenzen der neuen Bezirke bereits berücksichtigt. Diese örtlichen Zuständigkeitsbereiche gelten für Planungen und Auswertungen der Direktionen, nicht jedoch für die „Abmarschfolgen" der Feuerwachen. Diese richten sich nach der möglichst schnellen Verfügbarkeit der Fahrzeuge an den Einsatzstellen, jedoch nicht nach Verwaltungsgrenzen innerhalb des Landes Berlin.

- Für die Behördenleitung und die Direktionsleitungen ergeben sich gewisse Vereinfachungen, nur noch mit insgesamt 12 statt bisher 23 Bezirksbürgermeistern, Bezirksämtern zusammenzuarbeiten.

- Im Zuge der Abschichtung von Aufgaben der Hauptverwaltung auf die neuen Bezirke gibt es unseres Erachtens noch Anlaufschwierigkeiten, z. B. Gewässerschutz, Überwachungsaufgaben (z. B. Lagerung und Verkauf von Feuerwerkskörpern), weil ausgebildete und erfahrene Fachleute offensichtlich zum Teil noch fehlen.

Statistisches Landesamt

- Im Zusammenhang mit den Datenlieferungen der Bezirke an das StaLa sowie sonstiger mündlicher oder schriftlicher Kontakte hat sich die Verringerung der Zahl der Ansprechpartner

­ i. d. R. von 23 auf 12 ­ positiv ausgewirkt.

- Aufbereitung und Ergebnisdarstellung amtlicher statistischer Erhebungen unterhalb der Landesebene werden seit Berichtsmonat Januar 2001 standardmäßig nach der neuen Bezirksgliederung vorgenommen. Diese Auswertungsebene ist vielen Nutzern, aber insbesondere den Planern in der Berliner Verwaltung zur Erfüllung ihrer Aufgaben zu großräumig. Nur ein Teil der vom StaLa erhobenen Daten ist jedoch auch weiterhin in tieferer Regionalgliederung darstellbar, weil über Adressen (z. B. aus dem Unternehmensregister) m. H. des im StaLa vorhandenen Regionalen Bezugssystems Zuordnungen zu beliebigen Gebietseinteilungen oder Planungsräumen möglich sind. Für den größeren Teil der durchzuführenden Statistiken ­ insbesondere aus den Bereichen Bevölkerung und Soziales ­ ist das nicht realisierbar, weil die bundesgesetzlich definierten Hilfs- bzw. Erhebungsmerkmale als kleinste Regionalangabe nur „Gemeinde" zulassen. Diese Begrifflichkeit wurde in der Vergangenheit für Berlin ­ und ähnlich für die anderen Stadtstaaten ­ wegen deren Größe als „Bezirk" interpretiert. Hier hat die Gebietsreform zum einen zu Informationsverlusten in Verwaltung und Politik geführt, die bereits mehrfach von den Bezirken und Fachverwaltungen bemängelt wurden. Zum anderen ist in den Fällen, in denen die Datenlage Auswertungen unterhalb der Bezirksebene überhaupt zulässt, zu berücksichtigen, dass es sich um spezielle Berliner Aufbereitungen handelt, die sich i. d. R. nicht in die bundeseinheitlich entwickelten DV-Programme integrieren lassen. Hier sind also nunmehr zusätzliche Kapazitäten unter Prioritätsgesichtspunkten einzusetzen.

- Seit der Gebietsreform ist die Zugehörigkeit zum ehemaligen Ost- bzw. Westteil aus den Verwaltungsgrenzen nicht mehr ableitbar. Für viele Statistiken müssen ­ in Abstimmung mit dem Statistischen Beirat beim Statistischen Bundesamt und der IMA-Statistik i. d. R. bis 2005 ­ vom StaLa Berlin Ost-West-Aufbereitungen vorgenommen werden. Wenn die Datenlage das nicht zulässt, ist StaLa gefordert, fundierte Schätzungen abzugeben. In all diesen Fällen entsteht im StaLa Berlin wegen der Gebietsreform für einen langen Zeitraum erheblicher zusätzlicher Aufwand.

Landeseinwohneramt

- Die Gebietsreform steht aus Sicht des Landeseinwohneramtes (LEA) nicht nur in einem zeitlichen sondern auch in einem strukturellen Zusammenhang mit der Abschichtung von Aufgaben in die den Bezirken zugeordneten Bürgerämter.

Mit der Gebietsreform konnte die Leitstelle Einwohnerwesen des LEA mit einem verhältnismäßigen Aufwand tätig werden ­ dem LEA stehen nunmehr 12 statt 23 Bezirke gegenüber. Vorteile weiterer Regionalisierungen sind derzeit nicht erkennbar.

6 SenJust

Im Geschäftsbereich SenJust ist eine Verbesserungswürdigkeit der Bezirksstrukturen nicht festgestellt worden. Nachteile und Unübersichtlichkeiten für Bürgerinnen und Bürger wurden nicht erkennbar.

Neubeschreibung der Gerichtsbezirke

Die durch die Bezirksgebietsreform erforderlich gewordene Neubeschreibung der Gerichtsbezirke der Berliner Amtsgerichte ist mit dem Gesetz zur Änderung von Zuständigkeitsregelungen im gerichtlichen Bereich vom 12. Oktober 2000 (GVBl. S. 444) erfolgt.

7 SenBildJugSport

Im Rahmen der Bezirksfusion wurde eine Neustrukturierung der Planungsräume der Jugendhilfeplanung notwendig.

Eine dazu eingerichtete Arbeitsgruppe hat nunmehr abschließend ein kleinräumliches System von insgesamt 398 Gebieten (Planungsräume) mit einer durchschnittlichen Einwohnerzahl von ca. 8000 konzipiert. Die Schneidungen sind nach einheitlichen Kriterien in bezirksspezifisch unterschiedlichen Gewichtungen vorgenommen worden und werden ab dem Jahr 2002 in das Regionale Bezugssystem (RBS) aufgenommen.

In den meisten Bezirken können nunmehr Daten verschiedener Ressorts, einschließlich der Stadtentwicklungsplanung auf der Basis eines kompatiblen Raumgliederungssystems nach dem Baukastenprinzip für die bezirkliche und überbezirkliche Sozialplanung gesammelt und vergleichbare Verwendung finden. Weitere Abstimmungen auf der Ebene der Hauptverwaltungen zur Nutzung der Gebiete bei der Weiterentwicklung einer kleinräumlich orientierten Sozialberichterstattung stehen noch aus.

Landesschulamt (LSA)

Es besteht die Absicht, die Außenstellen des LSA in räumlicher Nähe zu den für die Schulträgerangelegenheiten zuständigen Bezirksstadträten anzusiedeln.

8 SenWiArbFrau

Unter wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten sind die mit der Gebietsreform verbundenen größeren Organisationsfreiheiten und Gestaltungsmöglichkeiten bzw. Zuständigkeiten der Bezirke negativ zu bewerten.

Es ist festzustellen, dass die Bezirke nunmehr eigene Institutionen für die Wirtschaftsförderung schaffen wollen. So etwa die Bezirke Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg, die am 17. Oktober 2001 mitteilten, dass sie eine gemeinsame Wirtschaftsagentur im Stadtraum Ost in der Rechtsform einer GmbH zu gründen beabsichtigen. Soweit sich derartige Einrichtungen nicht auf eindeutig bezirkliche Angelegenheiten beschränken, würde die Umsetzung solcher Vorhaben dem für Berlin als Einheitsgemeinde formulierten Ziel einer „one-stop-agency" zuwiderlaufen.

Darüber hinaus führen die in den Bezirken jeweils unterschiedlichen organisatorischen Anbindungen der wirtschaftsrelevanten Ämter sowie häufige Zuständigkeitswechsel immer wieder zu Irritationen bei den Unternehmen. Die bisherigen Reformen sollten daher um die eindeutige Aufgabenbeschreibung der für Wirtschaft zuständigen Organisationseinheiten ergänzt und deren organisatorische Anbindung vereinheitlicht werden.

Im Rahmen der wirtschaftsnahen Infrastruktur geht es dabei gleichermaßen um die von Bezirk zu Bezirk unterschiedlichen Zuordnungen der Tief- und Hochbauämter, Stadtplanungsämter sowie auch der für Haushalt zuständigen Service-Einheiten. Sinnvoll wären gleiche Zuordnungen der Bereiche in allen Bezirken, wie es den Bezirken vor Jahren gesetzlich vorgegeben war.

Unter frauenpolitischen Aspekten sind folgende Entwicklungen zu verzeichnen gewesen: Kostenentwicklung: In allen Bezirken wurden die Einsparungen von personellen und sachlichen Mitteln im Bereich der Frauenund Gleichstellungsbeauftragten überdurchschnittlich erbracht.

Erfüllung des gesetzlichen Auftrages: Mit einer Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten entsprechend § 21 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) ist aus den oben genannten Gründen unter den gegenwärtigen Bedingungen nicht zu rechnen.

Auswirkungen auf die Bürgerinnen: In den Büros der Frauenund Gleichstellungsbeauftragten, in denen der Schwerpunkt historisch bedingt auf Beratungstätigkeit lag, ist mit einer Abnahme der Möglichkeiten bürgernahen Verwaltungshandels zu rechnen. Dies trifft insbesondere für die Bezirke zu, in denen sich die Zahl der Einwohnerinnen verdoppelt hat.

9 SenWissKult Ausweislich des 6. Berichts zur aktuellen Situation der bezirklichen Kulturarbeit hat die Bezirksfusion zu einer weiteren Mittelreduzierung im Personal- und Sachkostenbereich geführt. Aus der Fusion erwachsene Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger können angesichts dessen und angesichts der unterschiedlichen und damit für den Bürger nur schwer nachvollziehbaren, weil heterogenen Organisationsstrukturen des Bereichs Kultur in den Bezirken nicht konstatiert werden.

Die Intention der Verwaltungsreform, durch Vereinfachung, Transparenz und dezentrale Ressourcenverantwortung den Gestaltungsraum für die Erfüllung der Kernaufgaben zu erhöhen, konnte zumindest im Berichtsjahr nicht oder nur partiell erreicht werden.

Begründung:

Der Auflösung der berlinweit vergleichbaren Volksbildungsbzw. Kultur- und Bildungsdezernate folgte ­ entsprechend dem Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetz ­ die Freigabe der Entscheidung über weitere Detailstrukturen an die Bezirke. Im Ergebnis sind die Kulturämter (wie auch die Bibliotheken, Musikschulen und Volkshochschulen) unterschiedlichen Dezernaten zugeordnet und darunter in völlig unterschiedlich zusammengesetzten Leistungs- und Verantwortungszentren aufgegangen (z. B. Pankow: Amt für Kultur und Bildung mit eigener LuV-Leitung und den Fachbereichen Kulturamt, Bibliothek, Musikschule und Volkshochschule). Gesamtstädtisch sind durch diese unterschiedlichen Organisations- und Verantwortungsstrukturen der fachliche Diskurs und die gemeinsame Handlungsfähigkeit sowohl auf den Ebenen Dezernat wie LuV-Leitung und Kulturamt bzw. Fachbereich erheblich erschwert worden. Innerhalb der Bezirke wurde die bisher flache Hierarchie der direkten Zuordnung der Kunst- und Kulturämter an die Stadträtinnen und Stadträte durch eine zusätzliche Hierarchieebene der LuV-Leitungen abgelöst. Inwieweit sich daraus dauerhafte Nachteile für die Erfüllung der bezirklichen Kulturarbeit ergeben, bleibt abzuwarten.

Durch die Integration in übergreifende Organisationseinheiten bei gleichzeitiger Differenzierung der inhaltlichen Zuständigkeiten ist für die Bürger, aber auch für die Fachöffentlichkeit wie Künstler und freie Träger Erkennbarkeit und Transparenz erheblich erschwert. So kann z. B. ein Auskunftssuchender statt mit dem bisherigen Kulturamt heute mit dem Amt für Bildung und Kultur, dem Fachbereich Kunst und Kultur, dem Kunstamt, dem Kulturamt, dem Kulturbüro, dem Heimatmuseum, dem Bibliotheksamt oder dem Stadtrat für Kultur verbunden werden. Eine klare, möglichst einheitliche Benennung der fachlichen Zuständigkeit im Außenverhältnis wäre hier geboten.

Die Bezirksgebietsreform hat überwiegend in den fusionierten Bezirken zu einem nicht unerheblichen Stellenabbau geführt.

Auch die von der Senatsverwaltung für Inneres verhängte Stellenbesetzungs- und Mittelsperre hat sich für die Kunst- und Kulturämter negativ ausgewirkt, da die für das laufende Jahr konzipierten Projekte und Maßnahmen im kulturellen Bereich, die im wesentlichen von der Verfügbarkeit von Honorarmitteln (Titel 427 01) abhängen, nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen realisiert werden konnten. Auf Grund der eng bemessenen Globalzuweisungen an die Bezirke ist die Kultur in der Regel „Letztbegünstigte", d. h. dass angesichts der Fülle von Problemen und zu erfüllenden Pflichtaufgaben der Kulturarbeit in den Bezirken in der Regel eine nachgeordnete Bedeutung beigemessen wird.

Unter dem Druck der Haushaltskonsolidierung und den damit verbundenen Mittelkürzungen wurde der Handlungsrahmen für die Kunst- und Kulturämter immer mehr eingeschränkt. Die Ausstattung mit disponiblen Mitteln in allen Bezirken im Vergleichszeitraum 2000/2001 hat sich um 694 692,00 DM reduziert. Damit setzt sich eine bereits in den vorangegangenen Jahren eingesetzte Entwicklung fort. Dieser, nicht zuletzt durch die Gebietsreform bedingte „Trend" wird besonders dann augenfällig, wenn man die Entwicklung der finanziellen Ausstattung des Haushaltsblocks A 09 (Öffentlichkeitsarbeit, Programm-Mittel, freie Träger) betrachtet. Hier stehen die Fusionsbezirke mit geringeren Ausstattungen bis zu 78 % im Vergleichszeitraum 2000/2001 an der Spitze dieser Entwicklung. Auch für den Bereich Stadtbibliotheken hat die Gebietsreform im Hinblick auf die Nutzer der bezirklichen Bibliotheken keinen sichtbaren Gewinn gebracht.

Das von der SenWissKult initiierte Großprojekt „EDV-Verbund der öffentlichen Bibliotheken Berlins" (VöBB) geht ebenso wie der Ausbau/die Modernisierung der bezirklichen Bezirksstandorte nicht auf die Gebietsreform, sondern auf den bereits 1995 beschlossenen Bibliotheksentwicklungsplan zurück. Allerdings werden die bisherigen Bibliotheksstandorte seit der Gebietsreform durch den veränderten Zuschnitt der Bezirke erneut kritisch hinterfragt.

Über die Kostenentwicklung (personelle und sächliche Mittel) sowie die entsprechenden Fusionskosten im Bereich der bezirklichen Stadtbibliotheken seit der Gebietsreform liegen keine aktuellen Unterlagen vor, da dies in die bezirkliche Autonomie fällt. Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur beobachtet jedoch schon seit Jahren einen kontinuierlichen Rückgang der Anschaffungsetats für neue Medien im Bereich der bezirklichen Bibliotheken (berlinweit: 1993

­ 12,8 Mio. DM; 2000 ­ 5,8 Mio. DM), der durch die aktuellen Sparmaßnahmen und Auflagen (u. a. auch im Zuge der Gebietsreform) weiterhin anhält. Diese Entwicklung hat zu einer berlinweiten Unterversorgung mit Literatur/Medien geführt (2000 ­ 1,73 ME pro Einwohner statt der geforderten 2,0 ME pro Einwohner), die sich auch nach der Gebietsreform sehr unterschiedlich in den neuen Großbezirken ausprägt und den Anforderungen eines multimedial ausgerichteten, aktuellen Bestandsangebots entgegensteht.

Verwaltungsintern hat die Gebietsreform im Bereich der bezirklichen Stadtbibliotheken zu einer heterogenen Zuordnung innerhalb der jeweiligen Bezirksverwaltung geführt. Die einheitliche Zuordnung zum Bereich „Volksbildung" und die einheitliche Organisation der bezirklichen Stadtbibliotheken als „Bibliotheksamt" wurden ­ wider das Votum der Fachverwaltung ­ aufgegeben. Die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, TempelhofSchöneberg, Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau und Lichtenberg weisen ein eigenes LuV „Stadtbibliothek" aus (mit entsprechender Ressourcenverantwortung), in den anderen Bezirken sind die Bibliotheken als Fachbereiche Groß-LuVs unterschiedlicher Ausprägung (z. B. dem LuV „Bibliothek und Schule" in Reinickendorf oder dem LuV „Amt für Kultur und Bildung" in Pankow) zugeordnet. Damit ist für die Bibliotheken in den GroßLuVs eine zusätzliche Hierarchieebene eingezogen worden, die Verantwortlichen sind insgesamt auf unterschiedlichen Hierarchieebenen angesiedelt und die Bibliotheken in unterschiedlicher starker/schwacher Form dem innerbezirklichen Verteilungskampf ausgesetzt.

Es bleibt festzuhalten, dass die Gebietsreform insgesamt zwar auch im Bereich der bezirklichen Bibliothekssysteme zu statistisch vergleichbaren Größenordnungen geführt hat, sie jedoch nicht zu einer grundlegenden Reform/Modernisierung der Berliner öffentlichen Bibliotheken beigetragen hat. Die Gebietsreform ist kein wirksames Instrument, um im Bibliotheksbereich offensichtliche Defizite auszugleichen (keine bezirksübergreifend abgestimmten Standortveränderungen und Bibliotheksschließungen; unausgewogene Verteilung von Ressourcen und Leistungen; heterogene Entwicklung der bezirklichen Infrastruktur und Medienetats; keine überbezirklichen Schwerpunktsetzungen) und die in Teilbereich unverändert existierenden Doppel- bzw. Mehrfacharbeiten endgültig abzubauen. Die Bindung an Bezirksverwaltungsgrenzen und damit -interessen behindert darüber hinaus Kooperationsmöglichkeiten der Bibliotheken untereinander, insbesondere die, die der VöBB den Bibliotheken bietet.

Stellungnahmen der Bezirksverwaltungen 1 Charlottenburg-Wilmersdorf Bürgernahe Strukturen

Mit dem Verwaltungsreform-Grundsätze-Gesetz (VGG) vom 17. Mai 1999 und der Abschichtung der Meldestellenaufgaben des LEA auf die Bezirke zum 1. Februar 2001 waren die Grundlagen für die Einrichtung der Bürgerämter gegeben. Leitgedanke ist ein erweitertes und umfassenderes Dienstleistungsangebot sowie eine stärkere Orientierung an den Bedürfnissen der Nachfragenden. Nur in den wenigsten Fällen war es möglich, mehrere Bürgeranliegen an einem Ort und im zeitlichen Zusammenhang zu erledigen.

Voraussichtlich stehen ab 3/2002 drei zentral gelegene, behindertengerechte und gut erreichbare Bürgerämter zur Verfügung.

Für alle gelten die selben Öffnungszeiten und Grundangebote, lediglich die zusätzlichen Sonderberatungen, die von Externen erbracht werden, differieren je nach örtlichem Bedarf. Das Standardangebot an Dienstleistungen umfasst im wesentlichen alle Aufgaben der ehemaligen Meldestellen, Lohnsteuerkartenstellen und Bürgerberatungen. Das Informationsmaterial ist vielfältig und bietet den Ratsuchenden eine breite Palette von Broschüren und Faltblättern staatlicher und nichtstaatlicher Institutionen, Organisationen, Vereinen und Verbänden. Um die Wartezeiten angenehmer zu gestalten, befinden sich in den Bürgerämtern Kinderspielecken, Getränkeautomaten und Wickelräume. Die optische Ausgestaltung der Wartebereiche wurde in enger Zusammenarbeit mit Werbepartnern ansprechend realisiert. Die Beratungsräume selbst wurden in Kooperation mit der Kommunalen Galerie mit hochwertigen Kunstwerken der Bildausleihe ausgestattet.

Für den Zeitraum vom 1. Februar bis 31. Dezember 2001 stehen erste Fallzahl-Erhebungen zur Verfügung, die auf ein jährliches Aufkommen von ca. 226 000 Bearbeitungen schließen lassen (2 Bürgerämter und 2 Meldestellen). Bislang sind Zweigstellen des Wohnungsamtes und des Sozialamtes in beiden Teilbezirken eingerichtet worden.

Leistungsfähigkeit der Verwaltung

Die Zusammenführung der beiden Bezirksverwaltungen mit ihrem Personal und den unterschiedlichen Organisationsstrukturen und Arbeitsabläufen hat auf allen hierarchischen Ebenen erhebliche Personalressourcen gebunden. Erst nach Abschluss dieses Fusionsprozesses ist mit einer erkennbaren Erhöhung der Leistungsfähigkeit zu rechnen.

Parallel zur Gebietsreform sind auch Aufgaben der Hauptverwaltung auf die Bezirke abgeschichtet worden. Insbesondere sind hier zu nennen die Verlagerung der Aufgaben des Jugendnotdienstes (43 Mitarbeiter), der Meldestellen (45 Mitarbeiter) auf die Bürgerämter und die zentrale Pass- und Ausweisstelle (46 + 14 Mitarbeiter). Trotz dieses Aufgabenzugangs arbeitet der Steuerungsdienst im Rahmen der Raumoptimierung derzeit an einer Konzeption, die die Aufgabe eines Standortes beinhalten wird.

Kostenentwicklung Einsparung personeller Mittel Fusionsbedingte Kosten

In 2000 7 000 000 DM In 2000 1 466 532 DM

In 2001 3 944 000 DM In 2001 3 487 794 DM 2 Friedrichshain-Kreuzberg Bürgernahe Strukturen Grundsätzlich werden Fachbereiche mit hohem Publikumsverkehr (z. B. Soz FB 1, 2, 3; Bezirkskasse; Wohnungsamt; Jug FB 3, 4; VHS; Musikschule) dezentral in den Bezirksteilen unterhalten, um den Bürgern lange Wege zu ersparen. Fachbereiche wie z. B. NGA; Hochbau; Tiefbau; Vermessung; Stadtplanung mit geringem Publikumsaufkommen und Servicebereiche werden dagegen aus arbeitsorganisatorischen Gründen an einem Standort untergebracht. Ein gewisser Grad an Zentralisierung ist auch deshalb notwendig, um die geforderten Einsparungen an Personal und Sachmitteln realisieren zu können.

Durch die Fusion konnten die Öffnungszeiten/Sprechzeiten nicht in größerem Umfang ausgeweitet werden, da die Fusion mit Personaleinsparungen einher geht. Bei den Bibliotheken wurden bzw. werden noch im Jahr 2002 insgesamt drei Standorte geschlossen, dafür verfügt die Bezirkszentralbibliothek über Öffnungszeiten am Samstag (11.00 bis 16.00 Uhr). Viele Bereiche bieten darüber hinaus die Möglichkeit, individuelle Termine zu vereinbaren, sodass auf Terminwünsche der Bürger unabhängig von den Sprechzeiten eingegangen werden kann.

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat bis jetzt zwei Bürgerämter eingerichtet, die Einrichtung zwei weiterer Bürgerämter ist in Planung. Die beiden Bürgerämter sind laut Stellenplanentwurf 2002 mit insgesamt 55,54 Stellen ausgestattet. Neben den Bürgerämtern existieren noch vier Meldestellen, wobei eine Meldestelle bereits in ein Bürgeramt integriert worden ist.

Leistungsfähigkeit der Verwaltung

Im Rahmen der Neustrukturierung konnten die jeweils besseren Arbeitsprozesse übernommen und Personal und Sachmittel im unten genannten Umfang eingespart werden. Trotz stetig abnehmenden Personals konnte die Leistungsmenge annähernd gehalten werden. Durch die Neustrukturierung und Räumung von Standorten kam es zu Umzugsbewegungen, die in 2001 noch nicht abgeschlossen werden konnten. Die große Anzahl von notwendig gewordenen Umzügen hat dazu geführt, dass die Verwaltung oft mit sich selbst beschäftigt war und es zu Einschränkungen und Irritationen für den Bürger kam, bis die Arbeitsfähigkeit der betroffenen Bereiche wieder hergestellt worden war. Aus diesen Gründen ist es bis jetzt zu keiner Qualitätsverbesserung der Produkte gekommen. Auch können die Effekte der Fusion nicht isoliert betrachtet werden, da auf Grund der Haushaltslage mit einer weiteren Einschränkung des bezirklichen Leistungsangebots gerechnet werden muss.

Für das Jahr 2002 ist der Einsatz von Kundenmonitoren und Mitarbeiterfragungen in einzelnen Bereichen geplant, um gezielt Leistungen verbessern zu können. Für eine im Bibliotheksamt im Jahr 2001 durchgeführte Kundenbefragung liegen jetzt die Ergebnisse vor und können in künftige Entscheidungen einfließen.