Abwägung Mit der Anregung wird die Planung grundsätzlich unterstützt

Bebauungsplan 1-2b 65

Begründung lauf der Linien sei identisch. Die Blockkanten zur Niederwallstraße und zur Kurstraße seien geringfügig verschoben. Eine Anpassung der Straßenbauplanung sei möglich.

Abwägung:

Mit der Anregung wird die Planung grundsätzlich unterstützt. Die Maßangaben sowie die daraus resultierenden Eckkoordinaten sind mit dem für die Straßenplanung zuständigen Referat der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung abgestimmt. Die exakten Eckpunkte der Bebauung werden formell im Rahmen der Umsetzung der Festsetzungen des Bebauungsplans durch einen ÖbVI bestimmt.

Anregung

Bei der geplanten Verlegung des Straßenzuges Leipziger Straße - Spittelmarkt - Gertraudenstraße sei die alte Trasse der Spittelmarktbrücke über der U-Bahn zu verbreitern. Das Land Berlin müsse sich die Baufreiheit für die Verbreiterungsmaßnahme vorsorglich sichern.

Abwägung:

Die Anregung betrifft nicht die Festsetzungen des Bebauungsplans. Das Anliegen wird im Rahmen der Umsetzung des Bauvorhabens und der Festsetzungen des Bebauungsplans 1-2a behandelt.

Anregung

Zu den neuen Straßen im Gebiet Friedrichswerder gebe es konkret keine Straßenbauplanung. Aus diesem Grunde sei der Bebauungsplan 1-2b abzulehnen.

Völlig unzureichend dargestellt seien die zurzeit konzipierten Verkehrslösungen. Es gebe keine konkreten Festlegungen zu den vorgesehenen Fuß- und Radwegen, den Fahrbahnen für Bus- und Autoverkehr der Straßenbahntrasse und den Parkflächen für Autos. Realisierungsmöglichkeiten und Kosten seien ungenügend darstellt.

Die Schaffung neuer Verkehrsinfrastruktur widerspreche dem Prinzip Nachhaltigkeit.

Abwägung Grundsätzlich erfolgt die konkrete Straßenplanung auf Basis des (festgesetzten) Bebauungsplans, der die Straßenbegrenzungslinien bestimmt. Im Rahmen der Abwägung wurden die unterschiedlichen Ansprüche an den Verkehrsraum, im Zusammenhang mit diesem Bebauungsplan die verlängerte kleine Kurstraße und die Kurstraße - berücksichtigt.

Die Wiederherstellung der Kleinen Kurstraße in ihrem historischen Verlauf entspricht den generellen Zielen einer kritischen Rekonstruktion des Stadtgrundrisses. Auf der Straße ist kein hohes Verkehrsaufkommen zu erwarten, sodass sie als Teil des öffentlichen Raumes nutzbar ist. Dies widerspricht nicht dem Prinzip der Nachhaltigkeit.

Anregung

Da das Planungsgebiet vollständig in einer Fußgängerzone liege, sei völlig unverständlich, was mit der Aussage "einer ansonsten notwendigen Verbreiterung der Verkehrsanlagen" gemeint sei. Wahrscheinlich würden hier unterschiedliche Planungsvarianten diskutiert, anstatt die Veränderungen zum Ist-Zustand aufzuzeigen. Es entstehe der Eindruck, die Straßenbegrenzungslinie werde bereits auf die zukünftigen Planungen (Bebauungsplan 1-2a) angepasst, obwohl die Beschlussfassung hierzu noch gar nicht abgesehen werden könne.

Es wird gefragt, wieso eine provisorische Anlage des Gehweges erfolgen solle. Derzeitig sei dieser Bereich aus gärtnerisch gestaltetem Straßenbegleitgrün und Abschirmstreifen, Fußgängerpromenade, eingrünendem Brunnenumfeld sowie Brunnen voll funktionsfähig und gepflegt und sollte so erhalten bleiben.

Stand: 14. Mai 2004

Bebauungsplan 1-2b Begründung Abwägung

Das Plangebiet liegt nicht vollständig in einer Fußgängerzone. Es grenzt an die Kurstraße, an die verlängerte Kleine Kurstraße und an die Straße Spittelmarkt im Verlauf des Straßenzuges Leipziger Straße - Gertraudenstraße. Die gegenwärtige Straßenbegrenzungslinie liegt innerhalb des künftigen Kerngebietes. Eine Anpassung ist daher erforderlich. Um die erforderliche Flexibilität für den künftigen Straßenverlauf zu gewährleisten, wird entlang des Spittelmarktes eine Arkade festgesetzt. Dieses ermöglicht es - unabhängig vom künftigen Straßenverlauf - einen angemessenen Raum für Fußgänger zu sichern und gleichzeitig den öffentlichen Verkehrsraum zu minimieren. Der Sachverhalt wurde in der Begründung dargelegt.

Der Gehweg wird künftig in der Arkade geführt, die Situation vor dem Gebäude wird provisorisch angepasst. Die missverständliche Formulierung in der Begründung wird korrigiert.

Anregung

Die vorhandenen Parkplätze müssten erhalten bleiben. In den vergangenen 12 Jahren seien Parkplatzflächen, die ohnehin nicht in ausreichendem Umfang vorhanden waren, bebaut worden. Ihre Anzahl stehe in keinem Verhältnis zur Einwohnerzahl. Die restlichen Parkplätze seien in kostenpflichtige Parkzonen umgewandelt worden.

Es fehle ein Hinweis, mit welcher Stellplatzzahl auf Grund des Flächenangebotes maximal zu rechnen sei. Ein ausdrückliches Verbot, Tiefgaragenplätze unter benachbarten Grundstücken, z. B. unter der neuen Straße anzulegen, wäre in jedem Fall sinnvoll.

Abwägung:

Im Plangebiet sind im Bestand keine Parkplätze vorhanden, die aufgrund der Planung verloren gehen. Für die Schaffung neuer Park- oder Stellplatzflächen ist das Plangebiet nicht geeignet. Stellplatzbedarf, der aus der Nutzung des Kerngebietes resultiert, soll innerhalb der überbaubaren Fläche im Plangebiet untergebracht werden. Veränderungen außerhalb des Plangebietes und Maßnahmen, die auf anderen rechtlichen Vorschriften beruhen (z.B. Parkvignette), sind nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens.

Bei einer Baugebietsgröße von 1.825 m² und einer Fläche von 27 m²/Stellplatz (einschließlich Zufahrt und Verkehrsflächen) ergibt sich bei zwei Untergeschossen und einer Annahme eines Anteils von 30 % für andere Nutzungen (z.B. Lager) eine Stellplatzzahl von ca. 95 Stellplätzen. Die real errichtete Stellplatzzahl wird voraussichtlich noch niedriger sein. Die Errichtung von Stellplätzen unterhalb öffentlicher Verkehrsflächen wird durch den Bebauungsplan nicht ermöglicht. Regelungen für Grundstücke außerhalb des Geltungsbereiches dieses Bebauungsplans können nicht getroffen werden. Die Anregung ist für die Festsetzungen des Bebauungsplans von Belang und wird in die Abwägung einbezogen.

Anregung

Durch die geplante Straßenbahn entstünden Verkehrsbehinderungen. Schon aus umwelt- und energiepolitischen Aspekten sei solch ein Vorhaben aus "vorsintflutlichen Urzeiten" mehr als bedenklich.

Auf der gesamten Strecke Leipziger Straße - Spittelmarkt - Gertraudenstraße - Mühlendamm werde es mit der Planung Spittelmarkt keine Verkehrsberuhigung und keinen ausreichenden oberirdischen ÖPNV (Bus, Straßenbahn) im Sinne von Stadtverbindungen zwischen Plätzen und Geschäftsstraßen geben. Diese Planungen müssten dringend neu eingeleitet werden oder wieder auf die "Tagesordnung" gesetzt werden, wenn der gesamte innerstädtische Bereich an Lebensqualität gewinnen solle.

Es wird zu bedenken gegeben, dass eine Verringerung des Pkw-Verkehrs die Attraktivität für Bewohner einschränken und zu weiterem Wohnungsleerstand führen könnte.

Abwägung:

Die Straßenbahn ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Die Anregungen betreffen Fragen der gesamtstädtischen Verkehrsplanung. Das Land Berlin unterstützt grundsätzlich das AnlieStand: 14. Mai 2004

Bebauungsplan 1-2b 67

Begründung gen der Einwender 46, 57, 80 einer optimalen ÖPNV-Versorgung. Die Straßenbahn ist im Zielkonzept des Stadtentwicklungsplans Verkehr enthalten.

Die Verringerung des Pkw-Verkehrs soll insbesondere durch eine Reduktion des Durchgangsverkehrs in der Innenstadt erreicht werden. Hierdurch wird die Attraktivität für die Bewohner erhöht.

Anregung

Die Anbindung der Niederwallstraße zur Leipziger Straße sei nicht notwendig, da diese über die Kurstraße möglich sei. In der Begründung zum Bebauungsplan werde ausgesagt, dass ein Verzicht der Überbauung der Niederwallstraße städtebaulich nicht vertretbar sei. Da die Niederwallstraße jedoch nicht an das Plangebiet grenze, sei die Aussage entweder sinnentleert, oder die Verlängerung der Niederwallstraße bis zur Leipziger solle ohne Begründung und ohne Bürgerbeteiligung, im Widerspruch zum erklärten demokratischen Verfahren des Planwerks Innenstadt mit diesem Bebauungsplan beschlossen werden.

Abwägung:

Die Verlängerung der Niederwallstraße ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. In Verlängerung der Niederwallstraße wird keine Straßenbegrenzungslinie festgesetzt. Gemeint ist im entsprechenden Passus des Begründungstextes, dass in Verlängerung der Niederwallstraße davon ausgegangen werden muss, dass die Teilflächen des Kerngebiets nördlich dieser Verlängerung aufgrund des U-Bahn-Tunnels nur eingeschränkt unterirdisch bebaubar sind. Die Anregung ist für das Bebauungsplanverfahren von Belang. Ihr wurde inhaltlich bereits im vorliegenden Entwurf gefolgt. Die Begründung zum Bebauungsplan 1-2b wird präzisiert.

Anregung

Die Bezeichnung des Bereiches zwischen dem Gehweg und der Fahrbahn als Straßenbegleitgrün sei irreführend. Hier handele es sich um eine gärtnerische Anpflanzung mit einer Vielzahl von Bäumen.

Dieser Bereich sei voll funktionsfähig und gepflegt und solle so erhalten bleiben.

Abwägung Formell und faktisch handelt es sich um Straßenbegleitgrün, das teilweise vom Vorhaben betroffen ist.

Finanzierung:

Anregung

Der Aufwand an Steuermitteln für dieses Vorhaben, insbesondere für Straße und Brückenneubau seien eine glatte Verschwendung. Es werde befürchtet, dass aufgrund der Finanzierung der Entwicklungsmaßnahme (2/3 Bund, 1/3 Land Berlin) Steuermittel eingesetzt würden und die Kostenneutralität nicht gegeben sei.

Die Bebauung sei bei der jetzigen Finanzsituation, unabhängig davon, aus welchem "Topf" das Geld komme, unverantwortlich. Das Land Berlin, die Wasserbetriebe und private Haushalte belaste dies mit Erschließungskosten. Die Verlegung der Leitungen unter Maßgabe einer bestimmten Straßenplanung widerspreche dem Teilungsbeschluss. Da die Teilung auf Betreiben des Investors vollzogen worden sei, müsse gesichert werden, dass der Investor die Kosten der Leitungsverlegung trägt.

Ein Grundstücksverkauf und eine Bebauung, um Haushaltslöcher zu schließen, werde abgelehnt.

Abwägung Steuergelder kommen für den Hochbau und die technische Gebäudeerschließung nicht zum Einsatz.

Der Straßenbau (Kleine Kurstraße) und die Versetzung des Brunnens werden im Rahmen der Entwicklungsmaßnahme Hauptstadt finanziert. Diese wiederum wird durch die Erhebung von Ausgleichsbeträgen für die entwicklungsbedingte Wertsteigerung der Grundstücke refinanziert. Die UmgestalStand: 14.