Steigende Veredlungsstufe in folgender Reihenfolge Natürliche Ressource Rohstoff Grundstoff Energieträger Werkstoff Vorprodukt
Abfallwirtschaftskonzept Berlin, Teil 2 46
2. Mit zunehmender Verarbeitung und Veredlung von Produkten nehmen gleichzeitig Energie-, Material- und Umweltbelastung zu. Daher sollte demjenigen Verwertungsverfahren der Vorzug gegeben werden, bei dem der durch den Abfall ersetzte Einsatzstoff eine möglichst hohe Veredlungsstufe besitzt.
Steigende Veredlungsstufe in folgender Reihenfolge: Natürliche Ressource Rohstoff Grundstoff / Energieträger Werkstoff Vorprodukt Endprodukt.
3. Es soll ferner dasjenige Verwertungsverfahren favorisiert werden, bei dem die Gefahr der diffusen Verteilung umweltgefährdender Stoffe minimal ist.
4. Insgesamt sollen das Substitutionspotenzial für Originalsstoffe durch den Einsatz von Abfall möglichst hoch und die Umweltbelastungseffekte durch die Verwertung möglichst gering sein.
Tabelle 12 zeigt am Beispiel der Verwertung von Strahlmitteln die grundsätzliche Vorgehensweise bei der Anwendung der genannten Kriterien beim Vergleich verschiedener Verwertungsverfahren.
Frage / Verfahren Herstellung von RecyclingStrahlmittel Einsatz im Wegebau Bewertung der stofflichen Nutzung Werden die Abfallstoffe entsprechend ihrem ursprünglichen Zweck oder in ähnlicher Weise verwendet?
ja nein Besitzt der durch den Abfall ersetzte Stoff eine hohe Veredlungsstufe?
ja nein Verbleibt der Abfall im Wirtschaftskreislauf? ja nein
Ist die Gefahr der diffusen Verteilung von Umweltschadstoffen gering?
ja nein Verfahrenstechnische Bewertung Emissionen niedrig niedrig Sekundärabfälle mittel niedrig Stofflicher Ressourcenverbrauch niedrig niedrig Energieverbrauch mittel gering Anreicherung von Schadstoffen im Wertstoffkreislauf nein nein Rangfolge 1. 2.
Tabelle 12: Bewertung von Verwertungsverfahren am Beispiel der Verwertung von Strahlmitteln
In Tabelle 13 sind weitere Verwertungsverfahren gegenübergestellt, wobei lediglich die für die Gesamtbewertung ausschlaggebenden Kriterien aufgeführt sind.
Abfallwirtschaftskonzept Berlin, Teil 2 47
Abfallart Verwertungsverfahren Bemerkung / Kriterium Bewertung (+/-) Aufbereitung und Wiederverwendung des Kühlschmierstoffs (KSS) im Prozess, Einsatz der Metallspäne im Elektrostahlprozess
Der Abfall wird auf einer hohen Veredlungsstufe eingesetzt (der aufbereitete Abfall ersetzt das Endprodukt). +Metallschleifschlamm Einsatz als Zuschlagstoff in der Zementherstellung
Der Abfall wird auf einer niedrigen Veredlungsstufe eingesetzt (Ersatz von Rohstoff durch eisenhaltige Abfälle) Aufbereitung und Wiederverwendung des Destillats als Frischware mit DIN-Qualität.
Der verwertete Abfall verbleibt lange im Wirtschaftskreislauf und schont daher natürliche Ressourcen. Verwertung des Bodenproduktes als Reduktionsmittel in der Erzverhüttung oder in der Stahlindustrie. Verarbeitung der Basisöle zu Motoren-, Hydraulik- und Getriebeölen.
Der verwertete Abfall verbleibt lange im Wirtschaftskreislauf und schont daher natürliche Ressourcen.
Abfall ersetzt den Einsatzstoff auf hoher Veredlungsstufe (Basisöl = Vorprodukt) +Altöle Aufbereitung zu Schwerölen. Der Abfall wird nicht seinem ursprünglichen Zweck entsprechend verwendet.
Der verwertete Abfall wird dem Wirtschaftskreislauf bei der nächsten Stufe entzogen (Down-Cycling). Lackschlämme Rückgewinnung von Lack aus Auswaschwasser von Spritzkabinen durch Ultrafiltration, Elektrophorese und Eindampfen.
Aufbereitung zu Neulacken.
Abfall ersetzt Einsatzstoff auf höchster Veredlungsstufe (Lack = Endprodukt) Abfall verbleibt vollständig im Wirtschaftskreislauf.
Bei der Aufbereitung entstehen kaum zusätzliche Sekundärabfälle.
+ Abfallwirtschaftskonzept Berlin, Teil 2 48
Abfallart Verwertungsverfahren Bemerkung / Kriterium Bewertung (+/-) Rückgewinnung von Bindemitteln durch Lösen, Trennen und Dünnschichtverdampfung. Anschließender Einsatz in der Lackproduktion.
Abfall ersetzt Einsatzstoff auf mittlerer Veredlungsstufe (Bindemittel = Grundstoff) Zusätzlicher relevanter Energieverbrauch.
Es entstehen zusätzliche Sekundärabfälle.
Tabelle 13: Beispiele für die Bewertung von Verwertungsverfahren Sollen verschiedene energetische Verwertungsverfahren untereinander verglichen werden, müssen Fragen der Energieeffizienz unter Berücksichtigung des wärmetechnischen Nutzens bzw. des spezifischen Energiebedarfs der Anlagen geprüft werden. Zusätzlich sind dann die anlagenspezifischen Emissionen zu betrachten.
9 Abfälle, die von der Andienungspflicht ausgeschlossen sind
Besonders überwachungsbedürftige Abfälle zur Beseitigung aus anderen als privaten Herkunftsbereichen können wegen ihrer Art, Menge oder Beschaffenheit nicht gemeinsam mit den in Haushaltungen anfallenden Abfällen in den hierfür zur Verfügung stehenden Anlagen beseitigt werden. Sie unterliegen der Andienungspflicht an die SBB als zentrale Einrichtung.
§ 4 SoAbfEV definiert die Ausnahmen von der Andienungspflicht:
(1) Von der Andienungspflicht sind besonders überwachungsbedürftige Abfälle ausgenommen
1. die beim Abfallerzeuger oder -besitzer nur in kleinen Mengen anfallen (
(2) Abfälle aus der Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten i.S.d. BbodSchG /21/, die im Bereich der von der Altlastensanierung betroffenen Fläche nach Behandlung auf dem Sanierungsgrundstück oder ohne vorherige Behandlung wieder eingebracht werden sollen.