Verbesserung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes durch Einführung des dänischen Smiley-Systems in der Lebensmittelwirtschaft

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

1. Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus einen Bericht über die Möglichkeit der Verbesserung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes durch Einführung des dänischen Smiley-Systems in der Lebensmittelwirtschaft vorzulegen. In dem Bericht sind insbesondere folgende Fragen zu prüfen:

· Welche Voraussetzungen und speziellen Bedingungen lagen in Dänemark bei der Einführung des Smiley-Kennzeichnungssystems vor?

· Über welchen Zeitraum wurde das System implementiert?

· Welche positiven und negativen Erfahrungen wurden seit der Einführung des Systems gemacht?

· Welche Positionen nehmen die bezirklichen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter, die IHK, der Verband der Lebensmittelkontrolleure, die Lebensmittelwirtschaft und ihre Verbände zu einem Informationsinstrument wie dem Smiley-System ein?

· Welche rechtlichen Erfordernisse müssten erfüllt sein, um ein solches Smiley-System in Berlin einzuführen?

2. Darüber hinaus wird der Senat aufgefordert,

· anhand eines Bezirks die Konsequenzen der Einführung eines solchen Smiley-Systems für die Lebensmittelüberwachung in den bezirklichen Veterinär- und Lebensmittelämtern modellhaft darzustellen,

· darzulegen, ob es rechtlich und technisch bereits heute möglich ist, die Prüfungsberichte der bezirklichen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter im Internet der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Der Bericht zu 1. und 2. soll dem Abgeordnetenhaus bis zum 30.11. vorgelegt werden.

Begründung:

Bei der Überwachung von Lebensmitteln haben die Eigenkontrollen der Wirtschaft einen hohen Stellenwert. Unternehmen, die Lebensmittel herstellen, bearbeiten und verkaufen, sind verpflichtet, eigene Kontrollen durchzuführen und deren Ergebnisse zu dokumentieren.

Der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure (BVLK) setzt sich im Sinne einer aktiven Verbraucherinformation für eine Hygienekennzeichnung der Lebensmittelbetriebe und Lebensmittelhändler nach dänischem Muster ein.

Dabei handelt es sich um ein „Smiley"-Label, das an einer sichtbaren Stelle am Gebäude des Lebensmittelunternehmens angebracht wird und den Verbraucherinnen und Verbrauchern auf den ersten Blick einen Eindruck über dessen Hygienezustand gibt.

Im Memorandum Lebensmittelsicherheit wurde die Möglichkeit der Einführung eines Smiley-Systems nach dänischem Vorbild in Aussicht gestellt. Es wurde jedoch deutlich, dass die Position z. B. des Bundesverbandes der Lebensmittelkontrolleure in Deutschland sich unterscheidet von dem in Dänemark selbst durchgeführten System der Lebensmittelkontrolle.

Der Antrag soll dazu dienen, den Senat aufzufordern, die dänischen Erfahrungen auszuwerten und auf dieser Grundlage eine Abschätzung für die Möglichkeiten der Einführung eines solchen Modells in Berlin vorzunehmen.