Die Anerkennung der Migrantenkulturen wird gestärkt umgekehrt erhalten Kultureinrich tungen neue kreative

11"Vielfalt fördern ­ Zusammenhalt stärken" ­ Das Berliner Integrationskonzept

Die Bestandsaufnahme und Evaluierung der Daten ist Basis und Voraussetzung, um zukünf tig Konzepte für die Integration und Umsetzungsstrategien für die dauerhafte Teilhabe von Migrantinnen und Migranten am kulturellen Geschehen Berlins zu entwickeln.

Die Einbeziehung der „Migrantenkulturen" in die Programme der klassischen, etablierten Kultureinrichtungen kann Austausch und die Integration befördern und Barrieren aufheben.

Die Anerkennung der „Migrantenkulturen" wird gestärkt, umgekehrt erhalten Kultureinrich tungen neue, kreative Impulse.

Kinder und Jugendliche müssen als Zielgruppe besonders erreicht und auch persönlich an gesprochen werden. Dazu müssen neue Kooperationsformen entwickelt werden ­ wie die Kooperation mit Bildungs- und Jugendeinrichtungen.

Die Kooperation mit Schulen muss eine Selbstverständlichkeit für jede Kultureinrichtung werden, der Besuch von Kultureinrichtungen integraler Bestandteil der Lehrpläne.

Handlungsfelder Handlungsfeld I ­ Kulturelle Vielfalt in der Einwanderungsstadt sichtbar machen Leitprojekt 1 A - Ausbau der interkulturellen Stärken öffentlich geförderter Kul turinstitutionen

Um die neuen Herausforderungen bewältigen zu können, benötigen Kultureinrichtungen auf allen Ebenen interkulturelle Kompetenz. Dazu gehören die Verstärkung mehrsprachiger Me dien in der Kulturvermittlung, beim Marketing und in der Öffentlichkeitsarbeit sowie besonde re Initiativen, um Publikum mit Migrationshintergrund zu gewinnen.

Leitprojekt 1 B ­ Verstärkung interkultureller Aspekte bei der Künstler/-innen- und Pro jektförderung

Der Senat wird den Anteil von Künstlerinnen und Künstlern mit Migrationshintergrund bei der Projektförderung und der individuellen Künstlerförderung statistisch erheben und ggf. stei gern. Die entsprechenden Förderrichtlinien werden daraufhin angepasst. Fachleute mit inter kultureller Kompetenz werden in allen Auswahlgremien für die Projektförderung besondere Berücksichtigung finden.

Leitprojekt 1C ­ Integration als Thema des Rahmenkonzepts kulturelle Bildung Kulturelle Bildung ist ein Schlüssel zur Integration und wesentlicher Bestandteil um fassender Teilhabe in der Gesellschaft. Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung und die Kulturverwaltung verstehen Integration als zentrales Thema für das zu erarbeitende „Rahmenkonzept kulturelle Bildung". Leitprojekt 1D ­ Das Jahr des "Interkulturellen Dialogs 2008" 2008 findet das Europäische Jahr des Interkulturellen Dialogs statt. Berlin will diesen Anlass nutzen, um nach innen und außen die Vielschichtigkeit der Stadtgesellschaft erkennbar zu machen. Berlin wird sich aktiv an der Kampagne des Städtenetzwerkes Eurocities zum Jahr des Interkulturellen Dialogs beteiligen. Der Beauftragte des Senats für Integration und Migra tion wird diesen Prozess koordinieren. Untersetzt wird die Kampagne durch Mittel der Öffent 12"Vielfalt fördern ­ Zusammenhalt stärken" ­ Das Berliner Integrationskonzept lichkeitsarbeit des Integrationsbeauftragten. Eines der Vorhaben ist, die ca. 45 Broschüren des Integrationsbeauftragten, in denen die verschiedenen Minderheiten in Berlin dargestellt werden, einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen und in einem Materialband zu Geschichte und Gegenwart der Berliner Migrantencommunities zu vereinen. Der Band soll in der politischen Bildungsarbeit an Schulen und außerschulischen Einrichtungen genutzt wer den und zu einer differenzierten und reflektierten Betrachtungsweise der Einwanderungs stadt Berlin und seiner Geschichte beitragen.

Handlungsfeld II ­ Eine Willkommenskultur in Berlin schaffen

In den vergangenen Jahren kamen jährlich rund 45.000 Zuwanderinnen und Zuwanderer aus dem Ausland nach Berlin. Mögen die Hintergründe und Interessen dafür auch ganz unter schiedlich sein, es eint sie der Wunsch, sich schnell in Berlin zu Hause zu fühlen. Dazu ge hört, dass sie ihre Kompetenzen einsetzen und auf eigenen Füßen stehen können. Um die sen Prozess zu unterstützen hat der Senat mit dem Konzept einer Willkommenskultur, die über die Zeit unmittelbar nach der Ankunft hinausgeht, in der letzten Legislaturperiode Ak zente gesetzt. Willkommenskultur bedeutet eine Atmosphäre, die Neuzuwanderer willkom men heißt, Schwierigkeiten bei der Ankunft ernst nimmt und den Prozess der Eingliederung von Beginn an systematisch begleitet. Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer sollen so früh wie möglich in die Lage versetzt werden, ihre Ressourcen und Potenziale zu mobilisieren und Fähigkeiten entwickeln, ihre Zukunft aktiv mitzugestalten. In diesem Prozess kommt den Integrationskursen mit ihren Angeboten zum Erwerb der deutschen Sprache hohe Bedeu tung zu. Sprachkenntnisse sind eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Neuzuwanderer selbstbewusst die Angebote in der Stadt und ihre Chancen auf Arbeit und Ausbildung nutzen können. Auch eröffnen sie die Chance zu sozialen Kontakten mit Personen außerhalb der eigenen Herkunftsgemeinschaft. Es ist daher für eine erfolgreiche Integration von großer Bedeutung, dass Neuzuwanderer das Angebot der Integrationskurse annehmen. Im Interes se einer schnellen Integration setzt sich der Senat dafür ein, dass die Sprachkursangebote mit berufsbezogenen Qualifizierungen verzahnt werden.

Zu einer Willkommenskultur zählt auch, dass Berlin sich als eine interessante Weltstadt mit guten Potenzialen präsentiert und für sich wirbt. Der Senat hat in den letzten Jahren zahlrei che Maßnahmen getroffen, um Investoren und Fachkräften den Zugang nach Berlin zu er leichtern.

Leitprojekt 1E ­ Weiterentwicklung des Berliner Willkommenspakets

Als sichtbaren Ausdruck für die Etablierung einer Willkommenskultur in Berlin hat der Integ rationsbeauftragte des Senats im Jahr 2005 ein Willkommenspaket für Neuzuwanderer ent wickelt. „Willkommen in Berlin" ist in sieben Sprachen verfügbar. Der DIN-A-4-Ordner gibt Informationen und Orientierungshilfen zu Bildungsangeboten, ärztlicher Versorgung, Woh nen und Arbeiten in Berlin, Rat für Familien, Informationen zum öffentlichem Nahverkehr und Kultur- und Freizeitangeboten. Neue Zuwanderer/-innen erhalten ihr Willkommenspaket beim ersten Besuch der Ausländerbehörde oder im Bürgeramt ihres Wohnbezirks. Das Informati onspaket ist auch im Internet zugänglich (www.berlin.de\english\). So können sich Interes sierte, die nach Berlin kommen oder einwandern wollen, bereits im Vorfeld sachkundig ma chen. Nach der Änderung des Aufenthaltsgesetzes wird der Senat im Jahr 2007 eine Neu auflage des Willkommenspakets präsentieren.

Leitprojekt 1 F ­ Die Ausländerbehörde als Serviceeinrichtung für Neuzuwanderer

Die Ausländerbehörde hat sich in den letzten Jahren verstärkt zu einer Serviceeinrichtung für Neuzuwanderer/-innen entwickelt. Unterstützt durch den Integrationsbeauftragten des Berli 13"Vielfalt fördern ­ Zusammenhalt stärken" ­ Das Berliner Integrationskonzept ner Senats wurde ein umfangreiches Programm zur Interkulturellen Öffnung begonnen und die Kundenorientierung ausgebaut. Dabei setzt die Ausländerbehörde auch auf Kooperatio nen mit Institutionen des Bundes und nicht-staatlichen Akteuren.

So wurde in Zusammenarbeit zwischen Ausländerbehörde, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und Wohlfahrtsverbänden im Juni 2006 eine Clearingstelle der Wohlfahrtsver bände in den Räumen der Ausländerbehörde eingerichtet. Mit dieser ressort- und trä gerübergreifenden Kooperation werden innovative Wege der Integrationsbegleitung fortge führt und ausgebaut. In der Clearingstelle erhalten Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer Erstinformationen und Tipps zur Orientierung auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt, aber auch bei der Suche nach Wohnungen, Schulen, Integrationskursen und sozialen Beratungs stellen. Bis Februar 2007 wurden in der Clearingstelle 846 Personen beraten, über 90 % von ihnen waren erst seit einem Jahr oder kürzer in Deutschland. Hauptherkunftsländer waren die Türkei und Russland. Die Zahlen zeigen, dass insbesondere Neuzuwanderer in der Pha se unmittelbar nach der Ankunft von dem Angebot der Clearingstelle Gebrauch machen. Das Angebot wird organisiert von den Migrationserstberatungsstellen und den Jugendmigrations diensten der Wohlfahrtsverbände. Siebzehn Migrationsberatungsstellen bieten Beratung für Erwachsene und dreizehn Stellen Beratung für Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre an. Der Senat wird die Arbeit der Clearingstelle in der Ausländerbehörde und entspre chende Angebote der Bürgerämter weiter ausbauen.

Leitprojekt 1 G ­ Aufbau von Angeboten für besondere Zielgruppen (Unternehmen, Universitäten)

Eine Willkommensstruktur muss auch den Anforderungen bestimmter Zielgruppen gerecht werden. Dieses gilt gerade für Gruppen, die auf dem weltweiten Markt besonders gefragt sind. Der Senat hält den eingeschlagenen Weg einer Ergänzung der Serviceorientierung der Ausländerbehörde durch zielgruppenspezifische Angebote für einen erfolgversprechenden Weg. Die Übertragbarkeit auf andere Zielgruppen wie hochqualifizierte Wissenschaftler/ innen soll in enger Kooperation mit den Universitäten geprüft werden.

Um ein zielgruppenspezifisches Beratungsangebot bei der Zuwanderung zu gewährleisten, sind besondere Anlaufstellen gegründet worden, die durch ihre spezielle Vernetzung eine flexible und angepasste Unterstützung anbieten können. Diese Angebote werden geprüft und bedarfsgemäß weiter entwickelt. Diese sind u.a.:

Der Business Immigration Service (BIS): Die IHK Berlin und die Ausländerbehörde eröffne ten am 7. März 2007 im Ludwig-Erhard-Haus einen Service für hochqualifizierte ausländi sche Beschäftigte und Unternehmer, an deren Aufenthalt ein besonderes öffentliches ­ ins besondere wirtschaftliches oder arbeitsmarktpolitisches ­ Interesse besteht. Für diesen Per sonenkreis und ihre Familienangehörige steht neben der zuwanderungsrechtlichen Bearbei tung zugleich das komplette Serviceangebot der IHK in Sachen Beratung und Betreuung (One-Stop-Shop) zur Verfügung. Die Kompetenzverteilung zwischen Ausländerbehörde und IHK ist intern klar geregelt.

ZAK - Zentrale Anlauf- und Koordinierungsstelle für Unternehmen

Für Unternehmerinnen und Unternehmer wurde 2003 die Zentrale Anlauf- und Koordinie rungsstelle für Unternehmen - ZAK - bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen als zentrale Ansprechpartnerin für die Berliner Verwaltung gegründet.

Die ZAK bietet Unterstützung bei der Einholung von Genehmigungen an und vermittelt bei Schwierigkeiten zwischen den Antragstellern und den Behörden. Dort, wo sich unverhältnis mäßige bürokratische Hemmnisse bei der Investitionsrealisierung zeigen, wird die ZAK aktiv, um sie im Interesse der Unternehmen zu beseitigen.