Kreditfinanzierung

Ausschöpfung der Kassenkreditermächtigung zu verzeichnen - im September vor Begebung der Benchmarkanleihe lag sie in der Spitze bei 1,25 Mrd.. Generell wird jedoch stets das Ziel verfolgt, den Zeitpunkt der Kreditaufnahme ­ soweit die Investorennachfrage, die erwartete Zinsentwicklung oder andere strategische Überlegungen dem nicht entgegen stehen ­ weitgehend mit dem Liquiditätsbedarf des Landes in Einklang zu bringen.

Im Rahmen der Kreditfinanzierung war die Senatsverwaltung für Finanzen ermächtigt, ergänzende Vereinbarungen abzuschließen, die der Steuerung von Liquiditäts- und Zinsänderungsrisiken sowie der Erzielung günstiger Konditionen bei neuen und bestehenden Schulden dienen (§ 3 Abs. 8 HG 04/05). Die Ermächtigung galt bis zur Verkündung des nächsten Haushaltsgesetzes, in diesem Falle für das Jahr 2006, weiter (§ 13 HG 04/05). Die Inanspruchnahme des Höchstbetrages zum Bestand von ergänzenden Vereinbarungen stellt die Senatsverwaltung für Finanzen ausschließlich in ihrem jährlichen Derivatbericht gegenüber dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses dar. Der Höchstbetrag zum Bestand von ergänzenden Vereinbarungen lag bei 11,0 Mrd.. Er ist mit 4,1 Mrd. in Anspruch genommen und somit eingehalten worden.

Zur Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft ermächtigt das jeweilige Haushaltsgesetz, Kassenverstärkungskredite aufzunehmen. So lag der Höchstbetrag nach dem HG 04/05 bei 2,7 Mrd.. Dieser ist mit maximal 1,3 Mrd. in Anspruch genommen und somit eingehalten worden. Erstmals seit 1995 ist das Land in diesem Haushaltsjahr über längere Zeiträume ohne Kassenverstärkungskredite ausgekommen.

Die Sachdarstellungen des Rechnungshofs bedürfen keiner Stellungnahme des Senats.

IV. Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung

1. Weiterer Ausbau der Leitungsbereiche bei der Senatsneubildung

Die Leitungsbereiche in den Senatsverwaltungen sind weiterhin überausgestattet. Mit 18 Staatssekretären nimmt der neue Senat bundesweit einen Spitzenplatz ein. Ungeachtet bereits 1992 und 2001 vom Rechnungshof aufgezeigter Sparpotenziale werden die Leitungsbereiche weiter ausgebaut.

Der Rechnungshof hatte in den Jahren 1992 und 2001 aufgrund von Bitten des Abgeordnetenhauses die Personalausstattung der Leitungsbereiche der Senatsmitglieder geprüft und dabei u. a. erhebliche Überausstattungen festgestellt (Jahresberichte 1993 T 107 bis 117 und 2002 T 109 bis 119). Mit Beschluss 3836/93 vom 31. August 1993 hatte der damalige Senat deren Soll-Ausstattung mit der Zahl der Stellen und ihrer Bewertung in den einzelnen Funktionsbereichen geregelt (Leitlinien). Die Senatsverwaltung für Finanzen hat im August 2003 gegenüber dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses bestätigt, dass diese Vorgaben grundsätzlich weiter gelten sollen, und dies mit den zu intensivierenden Maßnahmen der Konsolidierung des Haushalts, der Unabweisbarkeit erheblicher Einsparungen im Personalbereich und der Notwendigkeit strenger aufgabenkritischer Maßstäbe begründet (rote Nr. 1685).

Die auf Bitten des Abgeordnetenhauses in den Jahren 1992 und 2001 erfolgte Prüfung der Personalausstattung der Leitungsbereiche der Senatsmitglieder durch den Rechnungshof hatte in den jeweiligen Jahresberichten Anlass dazu gegeben, die ­ auf Basis des Senatsbeschlusses Nr. 3836/93 ­ und im Vergleich mit anderen Bundesländern festgestellte zahlenmäßige personelle Mehrausstattung im Leitungsbereich zu beanstanden. Hierbei wurde durch den Rechnungshof Reduzierungspotential sowohl bei der Anzahl der Staatssekretäre als auch hinsichtlich der personellen Ausstattung der einzelnen Funktionsbereiche der Staatssekretäre gesehen.

Der Jahresbericht 2002 stellte aber auch fest, dass sich eine Beurteilung aufgrund unterschiedlicher Organisationsstrukturen der Leitungsbereiche sowie aufgrund der Umstrukturierung und des Neuzuschnitts von Senatsverwaltungen schwierig gestaltet. Hierbei wird durch den Rechnungshof selbst darauf hingewiesen, dass die dezentralisierte Ressourcenverantwortung und die freie Entscheidung der Senatsverwaltungen darüber, wie sie ihre Leitungsbereiche aufbau34 und ablauforganisatorisch gestalten, dazu führt, dass die Meldungen zur personellen Ausstattung an Aussagekraft einbüßen und Transparenz verloren geht. Daraus lässt sich schließen, dass die Prüfung durch den Rechnungshof erschwert und die Vergleichbarkeit der Aussagen beeinträchtigt wird.

Im Dezember 2006 hat der neu gebildete Senat im Zuge eines erneut veränderten Ressortzuschnitts beschlossen, zwei zusätzliche Stellen für Staatssekretäre einzurichten. Stellen waren hierfür im Stellenplan des Haushalts nicht enthalten. Zusammen mit der dritten Stelle im Range eines Staatssekretärs für die Senatsbaudirektorin bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung verfügt das Land Berlin jetzt über 18 Stellen für Staatssekretäre.

Die Personalausgaben für 9 Regierungsmitglieder, 18 Staatssekretäre und das ihnen nach den Leitlinien zustehende Personal betragen rechnerisch nach den Durchschnittssätzen 2007 insgesamt 9,3 Mio.. Die gegenüber der vorangegangenen Legislaturperiode zusätzlichen zwei Staatssekretäre führen mit Büro nach den Leitlinien rechnerisch zu zusätzlichen Mehrausgaben von 422 000. Dabei sind andere korrespondierende Aufwendungen (z. B. Dienstwagen, Fahrer, Pensionsansprüche) nicht berücksichtigt.

Der Senat hat darüber hinaus im Dezember 2006 einen Mehrbedarf von sechs Stellen in den Leitungsbereichen anerkannt, durch den weitere Ausgaben von 351 000 entstehen. Obwohl die Zahl der Senatsmitglieder gleich geblieben ist, wurden allein vier zusätzliche Stabsstellen eingerichtet, die der Senat wegen der veränderten Ressortzuschnitte im Leitungsbereich der Senatorin für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz für notwendig hielt. Die für die Leitung des Bereichs Presse- und Öffentlichkeitsarbeit vorgesehene Stelle ist zudem - gemessen an den Leitlinien - zu hoch bewertet.

Obwohl sich die Zahl der Senatsmitglieder im neu gebildeten Senat nicht verändert hat, konnte nicht zwangsläufig davon ausgegangen werden, dass die Zahl der Stellen in den Leitungsbereichen unverändert bleibt. Zu berücksichtigen ist, dass durch veränderte politische Schwerpunktsetzung innerhalb des Senats die neue Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz geschaffen wurde, die eine vergleichbare Grundausstattung im Leitungsbereich wie er in anderen Senatsverwaltungen zu finden ist, erforderte. Dies war weder stellennoch kostenneutral umzusetzen, so dass der Senat im Ergebnis einem Stellenmehrbedarf zugestimmt hat.

Im Jahresbericht 2001 (T 169) hatte der Rechnungshof ausgeführt, dass Berlin im Vergleich zu anderen Bundesländern nicht nur über die meisten Staatssekretäre verfügte, sondern auch bei einer vergleichenden Gesamtbetrachtung einschließlich der Regierungsmitglieder deutlich an der Spitze, noch vor Nordrhein-Westfalen, stand. Auffallend ist dabei, dass kein anderes Bundesland so viele Staatssekretäre einsetzt wie Berlin. Der Rechnungshof hat auf der Basis der Leitlinien rechnerisch ein Sparpotenzial von 1,3 Mio. jährlich ermittelt, wenn die neun Senatsmitglieder in Berlin mit zwölf Staatssekretären arbeiten würden, einer Ausstattung im mittleren Bereich.

Die Prüfungen der Leitungsbereiche haben wiederholt gezeigt, dass diese mit weit mehr Personal ausgestattet waren als nach den Leitlinien zulässig. Im Jahr 2001 sind dadurch für über 100 Stellen sowie zusätzliches Personal ohne Stelle 3,5 Mio. mehr ausgegeben worden als bei einer konsequenten Einhaltung der Leitlinien nötig gewesen wäre. Auch nach den Empfehlungen des Rechnungshofs wurden die Leitlinien nur unzureichend umgesetzt. Dies hat eine neue Recherche des Rechnungshofs (ohne Senatskanzlei, Senatsverwaltungen für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz sowie für Integration, Arbeit und Soziales) bestätigt. Die übrigen sechs Senatsverwaltungen hatten nach der Senatsneubildung ihre Organisationsunterlagen bereits bis Februar 2007 aktualisiert. Die hier vorgefundenen, eindeutig zum Leitungsbereich gehörenden Stellen übersteigen die Soll-Ausstattung (72 Stellen) nach den Leitlinien um nahezu das Doppelte (137 Stellen).

Die Chefin der Senatskanzlei und der Senator für Finanzen halten in ihren Stellungnahmen den Vergleich Berlins als Stadtstaat mit den Flächenländern für nicht sachgerecht. Auf Senatsebene seien zahlreiche Zuständigkeiten wahrzunehmen, die in anderen Bundesländern bei den Regierungspräsidien und Landkreisen - genannt werden Aufgaben der staatlichen Aufsicht - oder den Kommunen liegen. Die Chefin der Senatskanzlei vertritt außerdem die Auffassung, dass „obwohl sich die Zahl der Senatsmitglieder im neuen Senat nicht verändert hat, nicht zwangsläufig davon ausgegangen werden konnte, dass die Zahl der Stellen in den Leitungsbereichen unverändert bleibt". Die wegen veränderter politischer Schwerpunktsetzung geschaffene neue Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz benötige eine vergleichbare Grundausstattung im Leitungsbereich wie die anderen Senatsverwaltungen.

Diese Gründe können nicht überzeugen. Sie vernachlässigen zudem den in Berlin schon vor Jahren begonnenen verwaltungsreformerischen Prozess, nach dem der Senat nur noch für Aufgaben von gesamtstädtischer Bedeutung zuständig ist.

Der Rechnungshof hält es wegen der schwierigen Haushaltslage weiter für geboten, dass sich der Senat bei diesen Ausstattungen an seinen strengen aufgabenkritischen Maßstäben orientiert und konsolidierende Schritte auch in diesen Bereichen vorsieht. Der Einsatz zusätzlicher Staatssekretäre und weitere Stellen im Leitungsbereich weisen nicht in diese Richtung.