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- Trotz der erheblichen Konsolidierungsleistungen die mit Beschlussfassung des Senats auf den Weg gebracht wurden steigen die Zinsausgaben und die Schulden des Landes weiter stark an die Neuverschuldung übersteigt sogar in allen Jahren
- Der Abstand Berlins zum Länderdurchschnitt der 2003 etwa 87 Prozentpunkte beträgt vergrößert sich im Planungszeitraum auf 98 Prozentpunkte
- Finanzausgleich hinaus erhält Berlin im Rahmen der Gemeinschaftsaufgaben nach Art
- 2012 die Auswirkungen des neuen Tarifvertrages mit den Gewerkschaften sowie die beabsichtigten Maßnahmen im Besoldungsbereich
- Investitionsausgaben. Die Investitionsausgaben werden nach den Eckwerten der Finanzplanung bis zum Jahre 2007 auf 1622 Mrd zurückgeführt
- Ersatz von Verwaltungsausgaben durch den Bund für die Deutsche Dienststelle WASt 195 195 195 195
- Auswirkungen des Abschlusses eines neuen Tarifvertrages und der Maßnahmen im Besoldungsbereich noch nicht einzelplanscharf aufgegliedert ab 2004 einschließlich der Mehrausgaben durch Facility Management Senatsverwaltung für
- Beeinträchtigt wurden die Aktivitäten im Jahre 2002 bundesweit durch das verlangsamte Wirtschaftswachstum in den USA die Aktienmarktschwäche sowie die erhöhten weltpolitischen Risiken
- Die Wirtschaftstätigkeit in Berlin verringerte sich im vergangenen Jahr vor allem im verarbeitenden Gewerbe und im Baugewerbe aber auch im Einzelhandel und im Gastgewerbe
- Die Ursachen für die regional deutlich schwächere Entwicklung sind hauptsächlich in den veränderten Rahmenbedingungen nach dem Fall der Berliner Mauer und der deutschen Vereinigung zu sehen
- In diesem Jahr wird es in Berlin nochmals zu einer Einschränkung der Wirtschaftsleistung kommen
- Mietkauf und Leasingverpflichtungen. Im Wege der Sonderfinanzierung werden derzeit 14 Projekte mit einem Investitionsvolumen von rd
- Anteil Berlins am Fonds Deutsche Einheit. Der zur Finanzierung des Aufbaus Ost im Jahre 1990 errichtete Fonds Deutsche Einheit wurde teils durch Zuschüsse des Bundes und der Länder teils durch Kreditaufnahme finanziert
- Vorsorge für die Garantieübernahme für Risiken aus dem Immobiliendienstleistungsgeschäft der Bankgesellschaft Berlin AG und deren Tochtergesellschaften 0 300 300 300 300
- Bei der Berechnung der pauschalen Zuweisung in Höhe von insgesamt 44 Mio werden die Komponenten kalkulatorische Abschreibungen aus der Anlagenbuchhaltung veredelte Einwohnerzahlen sowie die Straßenflächen
- Ausgabenvolumen bereinigte Ausgaben zuzüglich der besonderen Finanzierungsausgaben besondere Finanzierungsausgaben Zuführung an Rücklagen ausgabeseitige Verrechnungen Abdeckung von Vorjahresfehlbeträgen besondere
- Auf der Grundlage der Neufassung des Finanzausgleichsgesetzes Artikel 5 des Solidarpaktfortführungsgesetzes vom 28 Dezember 2001 wird der Länderfinanzausgleich ab dem 1 Januar 2005 neugestaltet
- Schuldenfalle Eine Schulden oder Zinsfalle zeichnet sich dadurch aus dass die aufgrund fortgesetzter Nettokreditaufnahme fällig werdenden stetig ansteigenden Zinsverpflichtungen nicht mehr aus laufenden Einnahmen finanziert
- 2Der Senat stellt fest dass das Land Berlin sich seit längerem in einer extremen Haushaltsnotlage befindet aus der es sich aus eigener Kraft nicht befreien kann
- Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 31 Oktober 2002 folgendes beschlossen. Der Senat wird weiterhin aufgefordert alle nötigen Vorbereitungen für die Feststellung der extremen Haushaltsnotlage und eine entsprechende Klage vor
- Berlin hat in der Vergangenheit alle Anstrengungen unternommen um eine drohende Haushaltsnotlage abzuwenden bzw
- Dieses Primärdefizit und darüber hinaus die Zinsausgaben von derzeit 225 Mrd
- Diese Betrachtungsweise deckt sich mit dem oben entwickelten Prinzip der Nachhaltigkeit und damit dem aus der Sicht Berlins wie auch der bundesstaatlichen Gemeinschaft anzustrebenden
- Bereits unmittelbar mit Arbeitsaufnahme hat der Senat am 5 Februar 2002 einen Eckwertebeschluss für den Zeitraum bis 2006 gefasst der zugleich die wesentlichen finanzpolitischen Grundlegungen
- An diese Analyse schließt sich eine Untersuchung der verfassungsrechtlichen Grundlagen und Grenzen des Anspruchs eines Landes auf Sanierungshilfe gegen die anderen Glieder des Bundesstaates Deutschland an Abschnitt
- Berechnet man die ZinsSteuerQuote wie das Bundesverfassungsgericht unter Einbeziehung der FehlbetragsBundesergänzungszuweisungen und lässt die SonderbedarfsBundesergänzungszuweisungen außer Betracht wies Berlin bereits 2001 mit
- BVerfGE 86 148 263 Im Falle der extremen Haushaltsnotlage eines Landes ist das bundesstaatliche Prinzip als solches berührt
- Damit lässt sich folgendes Zwischenergebnis festhalten Eine Haushaltsnotlage besteht nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dann wenn die Kreditfinanzierungsquote eines Landes höher ist als der doppelte
- Zweiter Indikator ist der finanzielle Aufwand den eine Haushaltssanierung binnen fünf Jahren erfordern würde
- Bundesergänzungszuweisungen dürfen nur im Rahmen eines von dem betroffenen Land aufzustellenden Programms zur Haushaltssanierung auch in einem über das normale Maß hinausgehenden Umfang geleistet
- Eigenverantwortung des Notlagenlandes 1986 hatte das Bundesverfassungsgericht betont dass Bundesergänzungszuweisungen nicht dazu dienten finanziellen Schwächen abzuhelfen die eine unmittelbare und voraussehbare Folge von
- III Rechtsfolgen 1 Obliegenheiten des Landes Rechtsfolgen im Sinne eines Anspruchs auf Sanierungshilfe ergeben sich aus dem bündischen Prinzip des Einstehens füreinander nur unter der Voraussetzung dass das Notlagenland
- Nach der Verfassungsrechtsprechung steht es dem Bundesgesetzgeber frei wem er die finanziellen Lasten der Sanierungshilfe auferlegt
- Sanierungshilfeanspruch des Landes Berlin. Im Folgenden ist zu untersuchen ob Berlin die Tatbestandsvoraussetzungen für einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf Sanierungshilfe erfüllt I und welche Rechtsfolgen sich daraus ergeben
- Finanzplanung von Berlin 2002 bis 2006 S 50 und oben A I Gemessen an den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Kriterien kann damit kaum noch von einer unmittelbar drohenden sondern muss bei realistischer Betrachtung bereits
- Das schließt weitere Leistungen etwa in Form des Sonderlastenausgleichs nach Art
- Der Finanzplanungsrat trat am 27 November 2002 unter Vorsitz des Bundesministers der Finanzen Hans Eichel und unter Teilnahme des Vorstandsmitglieds der Deutschen Bundesbank Prof
- Der Regierende Bürgermeister kündigt darüber hinaus an die Senatsmitglieder für Anfang März 2003 zu einer weiteren Klausurberatung einladen zu wollen in der konkrete Schritte für eine Konsolidierungsstrategie ebenso beraten werden
- Die Finanzplanung 2002 bis 2006 enthielt über die Legislaturperiode hinaus die im Jahre 2006 endet noch keine Spezifizierung der weiteren Ausgabenabsenkung
- Die Entwicklung der Ausgaben für die Wohnungsbauförderung wurde entsprechend der aktuellen Beschlusslage berücksichtigt keine Anschlussförderung. Die Leistungen an die Kirchen wurden ab 2003 auf unverändertem Niveau
- und 3 GG d. h. insbesondere gegen seine Pflicht bei seiner Haushaltswirtschaft den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen
- Im System der bundesdeutschen Finanzverfassung die durch die bundesrechtliche Festlegung der steuerlichen Einnahmen der Länder incl
- Quelle Statistisches Bundesamt BMF eigene Berechnungen. Das Problem Berlins liegt außerdem darin dass der Bundesfinanzminister das Vorliegen einer Haushaltsnotlage damit bestreitet dass er das überhöhte PrimärAusgabenniveau
- ZinsSteuerQuoten Berlin unter verschiedenen Szenarien Quelle Statistisches Bundesamt BMF eigene Berechnungen. Das unterstellte Sanierungsprogramm verspricht bezüglich der
- Primärausgaben Berlin unter verschiedenen Szenarien in EURO je Einwohner Quelle Statistisches Bundesamt BMF eigene Berechnungen Nun mag zwar der Gedanke nahe liegen dass es doch bequemer sein
- Die Berliner Hochschulen optimieren ihre Strukturen durch Einzelmaßnahmen dahingehend dass bis 2009 eine strukturelle Reduzierung der Landeszuschüsse im Umfang von 40 Mio netto gegenüber dem Haushalt
- Trotz der erheblichen Vorteile der BerlinFörderung die sich auf ca
- Als eine wesentliche Ursache für diesen gebremsten Aufholprozess kann der vom DIW Berlin aufgezeigte Sachverhalt gesehen werden dass Berlin gegenüber den westdeutschen Wachstumszentren in der Dynamik vor allem der überregionalen
- Folgendes beschlossen. Der Senat wird aufgefordert darauf hinzuwirken 1 dass Amtstierärzte verstärkt in speziellen Fällen Sachverständige zB des Tierparks und des Zoos hinzuziehen 2 dass die Veterinärämter die neuen
- 11432 im Jahre 1989 für die damalige Bedarfssituation in bestehenden Fördereinrichtungen festgelegten Standards neu zu definieren und dabei an die neuen Rahmenbedingungen des 1990 geänderten Schulgesetzes anzupassen
- Die Eltern erhalten die Eigenanteile an der Behandlungspflege von den Krankenkassen nur erstattet wenn sie gegen den Ablehnungsbescheid fristgemäß ein Rechtsmittel oder einen Rechtsbehelf eingelegt
- FÖ 1 schwerst Behinderte FÖ 2 schwerstmehrfach Behinderte Bei der derzeitigen Versorgung entfallen auf jedes Kind im Durchschnitt 126 Stunden therapeutische Arbeitszeit pro Woche
- Hierzu wird berichtet. Die Ausdifferenzierung der verschiedenen Angebote von Berufsorientierung und Berufsvorbereitung in Reaktion auf die problematische Ausbildungsplatzsituation und die zugespitzte Lage für Jugendliche mit schlechter
- Gesamtkosten. Die zugelassenen und in Anspruch genommenen über und außerplanmäßigen Ausgaben von 19920841820 sind Bestandteil des Haushaltsergebnisses 2002 Die aufgrund über und außerplanmäßiger
- Beschluss gefasst Alle Senatsverwaltungen werden aufgefordert bis zum 31 Juli 2003 in Übersichten und Stichworten darzustellen welche Bundes und EUMittel Umfang Zweckbestimmung Vergabemodalitäten verwaltet werden
- Bis zum 31082002 wurden für das Ziel 1Übergangsgebiet insgesamt 127948 Mio
- Die hiermit verbundenen Unsicherheiten wirkten sich auch auf die Regelung der Aufgabenteilungen zwischen VerwaltungsbehördeFondsverwaltung und zwischengeschalteten Ressorts aus und waren ein weiterer Grund für den sehr zögerlichen
- Auf Anfrage haben die Programm durchführenden Ressorts neben Richtlinienspezifischen Besonderheiten folgende weitere Ursachen für Verzögerungen bei der Förderung benannt Berichtsanforderungen. Die gestiegenen Berichtsanforderungen
- Hierzu wird für den Europäischen Regionalfonds EFRE berichtet. Die in der Vorlage vom Oktober 2002 identifizierten Ursachen für Verzögerungen im Abfluss der EFREMittel und Lösungsansätze behalten nach wie vor ihre
- Der Senat von Berlin Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister Dr Thilo Sarrazin Senator für Finanzen. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der KulturbuchVerlag GmbH zu
- Dieses weitgefasste Sanierungsprogramm ist in der Finanzplanung von Berlin 2003 bis 2007 integriert und dokumentiert zur finanzwirtschaftlichen Bewertung des Sanierungsprogramms Berlins Färber Zur Haushaltsnotlage Berlins 2003 Seite
- Begründetheit des Antrags. Der Antrag ist begründet
- Weder aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts noch aus dem Maßstäbegesetz lässt sich allerdings entnehmen welchen Grenzwert die genannten Parameter überschreiten müssen damit von einer Haushaltsnotlage gesprochen werden
- Danach besteht der Tatbestand einer extremen Haushaltsnotlage jedenfalls dann wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind. Der während einer fünfjährigen Sanierungsperiode erforderliche Finanzbedarf für den Ersatz der normal üblichen
- BVerfGE 86 148 263 Deshalb kann es für die verfassungsrechtliche Beistandspflicht keine Rolle spielen ob und inwieweit in Not befindliche Glieder des Bundes ihre Lage selbst verursacht oder verschuldet
- Der Einsatz der in Artikel 107 Absatz 2 Satz 3 GG vorgesehenen Bundesergänzungszuweisungen als Beistandsmittel beachtet dass die im Bundesstaatsprinzip wurzelnde Pflicht zur Sanierungshilfe nicht aus sich heraus eigene Regelungs und
- Föderales Gebot der Gleichbehandlung von Haushaltsnotlagenländern. Die Gewährung von SonderbedarfsBundesergänzungszuweisungen zum Zwecke der Haushaltssanierung in extremen Haushaltsnotlagen unterliegt dem föderativen
- Auf andere Weise kann der außerordentliche Finanzbedarf der zur Sanierung des Berliner Haushalts kurz und mittelfristig erforderlich ist nicht befriedigt
- Sanierungsinstrumente analysiert und die zur Sanierung des Berliner Haushaltes notwendige Höhe der Sanierungshilfen berechnet
- In der Realität werden beide logischen Erscheinungsformen in einem Mischungsverhältnis auftreten