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- Antrag der Fraktion Bündnis 90Die Grünen Bericht zur Umsetzung der lokalen Agenda
- An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei G Sen Mitteilung zur Kenntnisnahme über Anstieg der HIVNeuinfektionen und sexuell übertragbaren Krankheiten stoppen gezielt in Prävention
- Die Zahl der infektionsträchtigen Kontakte wird entscheidend durch das Verhalten in den Hauptbetroffenengruppen bestimmt
- Darüber hinaus müssen die wichtigsten LeistungenAufgaben der Projekte mit Hilfe von Leistungsbeschreibungen inhaltlich genauer beschrieben und
- An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei G Sen Mitteilung zur Kenntnisnahme über Fortschrittsbericht über die Zusammenarbeit zwischen den Ländern Brandenburg und Berlin sowie die weitere
- Weitere Maßnahmen zur Forcierung des Technologietransfers in der Hauptstadtregion sind ein gemeinsamer TechnologietransferPreis die länderübergreifende bedarfsgerechte Aufarbeitung von Informationen über transferrelevante Projekte
- Ein weiteres wichtiges Projekt der Medienanstalt ist das geplante Medienkompetenzzentrum in Babelsberg für das im November 2009 der Grundstein gelegt wird
- Verkehrs und Mobilitätsmanagement BrandenburgBerlin. Die Arbeiten an einem länderübergreifenden Verkehrs und Mobilitätsmanagement wurden fortgesetzt nachdem in den letzten Jahren wesentliche Systemkomponenten realisiert worden
- Am 23 April 2009 wurde in einer von der Brandenburgischen Landesvertretung koordinierten und vom Berliner Büro unterstützten gemeinsamen Konferenz im Europäischen Parlament mit Vertretern der Bundesregierung der polnischen Regierung
- Mit dem Taschentuchlabor Impulszentrum für integrierte Bioanalyse startet ein Forschungsverbund unter Leitung des Potsdamer Teils des Instituts für Biomedizinische Technik der Fraunhofer Gesellschaft
- Unberührt bleibt auch das Engagement der AOK in den Pflegestützpunkten nach den in den Ländern Berlin und Brandenburg ausgehandelten
- Vor dem Hintergrund dieser Neustrukturierung und der zuvor im Oktober 2007 erfolgten Einführung eines BachelorStudienganges für den gehobenen Polizeivollzugsdienst an der Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg in Oranienburg
- Abweichungen sind je nach den spezifischen Gegebenheiten im Einzelfall
- Die finanzielle Sicherung erfolgt über städtebauliche Verträge mit den jeweiligen Investoren
- Das eine Inangriffnahme dieser Aufgabe gerade jetzt so besonders wichtig ist wird deutlich wenn bedacht wird dass die realisierten Baumaßnahmen des Potsdamer Platzes nur die eine Hälfte eines Gesamtkonzeptes ausmachen zu dessen
- Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs
- Altlasten. Das Plangebiet ist im Bodenbelastungskataster Berlin als Verdachtsfläche unter der Nr 15333 aufgeführt siehe Umweltbericht Kapitel II3 Gebäudebestand. Das Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplans I15b ist
- Hintergrund dieser Planungsvorgabe war die Einschätzung dass ein monostrukturierter neuer Stadtteil etwa ein Banken oder Büroviertel das Zusammenwachsen der Stadt an dieser Stelle nicht fördern sondern zu einem isolierten
- Eine detaillierte Begründung des Planinhaltes und der getroffenen Festsetzungen ist dem Kapitel II 4 zu
- Zudem ist die 16 Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes Verkehrslärmschutzverordnung 16 BImSchV hinsichtlich der Ermittlung des Straßenverkehrslärms als auch hinsichtlich der einzuhaltenden
- Das Gebiet ist eingezäunt und wird nur temporär als Veranstaltungsort zB Zirkus
- Gerade in diesem Kreuzungsbereich besteht aber eine hohe Vorbelastung bereits im Prognosenullfall dh unter Berücksichtigung der heute vorhandenen und der aufgrund der Bebauungspläne I15a und I202b möglichen Bebauung sind die
- Erholung. Die vorgesehene bauliche Schließung des Leipziger Platzes hat positive Auswirkungen auf die Aufenthaltsqualität der innenliegenden Grünflächen des Leipziger Platzes da die städtebauliche Figur des Oktogons und der
- Altlasten Verbunden mit der vollständigen Unterbauung des Kerngebiets mit Ausnahme der UBahntrasse durch ein Basement mit Kerngebietsnutzungen und einer mehrgeschossigen Tiefgarage wird der Boden bis in eine Tiefe von
- Die Aufwertung des Stadtbildes mit einer am historischen Vorbild orientierten Bebauung des ehemaligen Wertheim Grundstücks strahlt weit in die Umgebung
- II 313 dargelegt lässt der Bebauungsplan Vorhaben zu die mit nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt verbunden
- Ein vollständiger Ausgleich der unvermeidbaren Eingriffe war weder im Plangebiet des übergreifenden Bebauungsplans IIB5 noch auf Flächen die mit den Baumaßnahmen am PotsdamerLeipziger Platz in räumlichfunktionalem Zusammenhang
- BImSchV Zur Beurteilung der natürlichen Belichtungsverhältnisse und der Auswirkungen des Bauvorhabens auf die Umgebung wurde eine Verschattungsstudie erstellt Kleihues Kleihues Gesellschaft von Architekten
- BauGB sind die naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungen in der Abwägung zu berücksichtigen
- Mit der Neubebauung des ehemaligen WertheimAreals ist vorgesehen an diese Tradition insbesondere bezüglich des Einzelhandelsstandortes
- 81740 m als fiktive Grundfläche von der zur Ermittlung der Verkaufsfläche
- Hierzu ist anzumerken dass die errechneten Umverteilungsquoten auf der Grundlage von worstcaseAnnahmen ermittelt wurden die in der Summe kaum noch als realistisch zu bewerten sind
- Die nach dem Gutachten zu erwartende Nutzungsstruktur auf der Basis des Ergebnisses des Wettbewerbes in Verbindung stellt sich hinsichtlich der Geschossflächenverteilung wie folgt dar Einzelhandel oberirdisch etwa 46343 m und
- Durch den Bau von Wohnungen im Gebiet soll der Teilwohnungsmarkt gestärkt werden der durch Nachfrage nach hochwertigen Wohnungen gekennzeichnet
- Die mit der planungsrechtlichen Sicherung von Wohnungen verbundene Prüfung von erforderlichen Wohnfolgeeinrichtungen ist im Rahmen der Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes IIB5 vorgenommen worden
- Gegenüber dem Senatsbeschluss 115491 Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses PotsdamerLeipziger Platz vom 10121991 der einen Wohnanteil von 20 % für die Projekte im Bereich PotsdamerLeipziger Platz vorgibt wurde im Wettbewerb
- Ferner ist zu berücksichtigen dass auf dem Grundstück Leipziger Straße
- Mit Rücksicht auf die Belange des Denkmalschutzes des Bestandsgebäudes geht die Abwägung jedoch von einer Sanierung des Baudenkmales Voßstraße 33 aus und nimmt einen Teil der ursprünglich beabsichtigten Bebauung mit einer Oberkante
- Beim weiter östlich gelegenen Turm der mittig zum großen Innenhof orientiert ist liegt die Besonnungszeit an der Ostfassade unterhalb des 6 Vollgeschosses ebenfalls unter 2 Std
- Prüfung für den Stichtag 17 Januar Nach DIN 50341 Tageslicht in Innenräumen vom Oktober 1999 besteht die Mindestanforderung an die Besonnung von Wohnungen dergestalt dass ein Fenster eines Wohnraumes jeder Wohnung am 17 Januar
- BauOBln ist daher hier kein städtebaulicher Missstand zu befürchten
- Sie sind einerseits zur Funktionsfähigkeit der Gebäude notwendig dürfen andererseits die Gebäudenutzungen insbesondere die Wohnnutzung nicht stören
- Das Plangebiet ist der Schlussstein der Rekonstruktion des PotsdamerLeipziger Platzes
- Entgegenstehende öffentliche Belange Sonstige öffentliche Belange die dem erhöhten Nutzungsmaß entgegenstehen § 17 Abs
- Nach einer Verkehrszählung aus dem Jahr 2006 betrug die Fahrradverkehrsstärke AprilOktober im Bereich Leipziger Platz 2100 Radfahrer24 Std
- In der schalltechnischen Untersuchung wurden neben Berechnungen zum Verkehrslärm für den Prognosenullfall ohne Bauvorhaben nur Verkehrslärm Berechnungen zum Gewerbe und Verkehrslärm für zwei Erschließungsvarianten bezüglich des
- Im Übrigen sind die sich aus den kerngebietstypischen Nutzungen ergebenen Störungen im Kerngebiet
- Gehweg der südlich der Bebauung verläuft dient die Straße vorrangig dem
- Die durch die textliche Festsetzung Nr 2 planungsrechtlich vorbereitete Belastung der Fläche mit einem Leitungsrecht ist erforderlich da die geplante Versorgungstrasse nicht im öffentlichen Straßenland untergebracht werden
- Da Wohnungen aber zur Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes ermöglicht und in einem Umfang von 30% an der Geschossfläche von 89000 m einschließlich im Kranz des Oktogons festgesetzt werden sollen war Voraussetzung die allgemeinen
- Für die Schicht 12 m an der Leipziger Straße wird an Teilbereichen des Bauvorhabens Leipziger Platz 12 13 eine geringfügige Überschreitung des ab 2015 geltenden Grenzwertes für PM25von 25 gm prognostiziert
- Die Verpflichtung zur Begrünung gilt schließlich auch nicht für das zulässige Glasdach oberhalb der DurchwegungPiazza da dies der städtebaulichen Zielstellung einer transparenten Überdachung
- Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die Erörterung mit den Bürgern nach § 3 Abs
- Im Rahmen der Beteiligungsverfahren zum Bebauungsplan IIB 5 sind weitere Belange geltend gemacht worden die für die Erarbeitung des Bebauungsplanes I15 relevant sind
- Anregung. Der Wohnanteil von 20 % sollte beibehalten werden ein höherer Wohnanteil sei nicht
- Der Senatsbeschluss zur Teilung erfolgte am 3 November 2004 Die Änderung des Beschlusses über die Aufstellung des Bebauungsplanes I15
- Senatsverwaltung für Stadtentwicklung VII B Stellungnahme Vorbehaltlich der in der Begründung noch nicht enthaltenen Punkte die später ergänzt werden und zu denen daher keine Aussagen gemacht werden können zB 354 werden
- Abwägung. Das Denkmalschutzgesetz ist keine Rechtsgrundlage für die Festsetzungen die der Bebauungsplan trifft
- Stellungnahme Über die raumordnerische Bewertung hinausgehende Hinweise zu Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs
- Unter textlicher Festsetzung 411 dritter Anstrich solle ein Zurücktreten hinter die Baugrenze um bis zu 12 m im 1 4 Vollgeschoß möglich sein
- Außerdem seien bis 1945 durch Kriegseinwirkungen die vorhandenen Baulichkeiten zerstört
- wird aufrund gutachterlicher Empfehlungen um weitere Teilbereiche erweitert und trägt nunmehr die Nr91 Eine textliche Festsetzung zum Immissionsschutz bei Übernachtungsräumen in Beherbergungsstätten wird aufgrund
- Abwägung. Die gutachterlichen Empfehlungen und Hinweise können nur zum geringen Teil planungsrechtlich verankert werden
- In den Bereichen die für das längere Verweilen von Menschen vorgesehen sind wird der Jahresgrenzwert von 40 gm sicher
- Abwägung. Die Stellungnahme bestätigt die planerische Intention im Grundsatz insbesondere durch die Bestätigung dass mit der Ausweisung des Kerngebietes alle zentrenrelevanten Nutzungen zulässig sind bzw
- VII B Stellungnahme. Zu den übergebenen Bebauungsplanunterlagen bestünden seitens der Abt
- Stellungnahme 5 Das Verkehrsgutachten von GRI beinhalte einige wesentliche Aussagen zu den Lichtzeichenanlagen im Umfeld des Bebauungsplans
- Die Kosten für die Beleuchtungsmaßnahme seien in die Baumaßnahme mit aufzunehmen
- Stellungnahme Mit der Beplanung einer brachgefallenen innerstädtischen Baufläche unterstütze der BPlanEntwurf Ziel 101 LEP eV dem zufolge Erneuerung und Verdichtung Vorrang vor der Ausweisung neuer Siedlungsflächen haben
- Planungen oder Trassenführungen für die Versorgung möglicher Kunden nach der Bebauung könnte Vattenfall zurzeit keine Aussage
- Der Text der Nebenzeichnung Nr 2 wird gekürzt und der einst durch diesen Text vorgenommenen Regelungsgehalt in die Zeichnung durch Festsetzung der um 2m zurück gestaffelten Baulinie bzw
- Abwägung Städtebau hat nicht die Aufgabe wahrscheinlichen Touristenströmen zu folgen
- Deshalb orientieren sich die Festsetzungen zu Art und Maß der Nutzung und zur Bauweise im Kerngebiet an denen im Sondergebiet
- Diese Planung beeinträchtige den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks Voßstraße 33 sowie diejenigen die auf dem Grundstück wohnen und arbeiten werden
- Stellungnahme Auch die zivilrechtliche Grundstückssituation stehe einer Grenzbebauung entgegen
- Abwägung. Die Verschattungssituation ist keinesfalls als katastrophal einzuschätzen da die Besonnung der Südfassaden aber auch von Osten her sehr gut bis gut
- Abwägung. Der Bebauungsplan hat dies bereits durch die textliche Festsetzung Nr
- Stellungnahme. Der Senatsbeschluss vom 10121991 der von einer durchschnittlichen GFZ von 50 für den Potsdamer Platz Leipziger Platz spricht sei durch die Bebauung des Sony und des DaimlerAreals bereits überfüllt
- Stellungnahme. Die Begründung zum Kerngebiet befasse sich ausschließlich mit der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Einzelhandel im festgesetzten
- Nr 7 BauGB Flächen festzusetzen auf denen ganz oder teilweise nur Wohngebäude die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden könnten errichtet werden dürfen
- Denkmalschutz Stellungnahme Zwar werde der Denkmalschutz für das Gebäude Voßstraße 33 in der Begründung zum Bebauungsplanentwurf erwähnt seine Folgen würden jedoch in die notwendige Abwägung nicht hinreichend
- Die öde Blockrandbebauung entlang der Leipziger Straße ignoriere völlig die Bauformen des Bundesrates
- Die Begründung wird ergänzt und in Bezug auf die stärkere Berücksichtigung der Angebotsplanung überarbeitet
- Stellungnahme. Die in der Begründung dargelegte Eingriffsbewertung gehe vertieft auf den Aspekt ein im Bebauungsplangebiet bestehe grundsätzlich Baurecht nach §
- Abwägung. Die geforderte Festsetzung ist mangels Rechtsgrundlage nicht möglich Zudem ist die Aussage jeglicher unnötigen Beleuchtung zu unbestimmt
- hierzu die Ausführungen und Abwägung unter Punkt 511 Da eine Untersuchung aller Nutzungsmöglichkeiten die aufgrund des Planungsrechtes möglich sind nicht machbar ist weil die Anzahl der Nutzungsvarianten