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- Zuständigkeit von ITNRW Geschäftsbereich Statistik 1 Zuständige Stelle für die Vorbereitung und Durchführung des Zensus 2011 und oberste Erhebungsstelle ist ITNRW Geschäftsbereich Statistik soweit nichts anderes bestimmt
- Erläuterungen zum Kalkulationsschema ErhebungssteIlen beim Zensus 2011 in NRW 564 Gesetz und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein Westfalen Nr 30 vom 25 November
- Ergebnissen des Zensustests vom 5 Dezember 2001 Anzahl der Mehrfachfälle und Fälle zur Klärung von Unstimmigkeiten. Das fallbezogene Aufkommen. In einzelnen Arbeitsschritten zB Mahnfälle telefonischer und schriftlicher Kontakt
- Der Zensus 2011 soll aber auch statistische Informationen zu den privaten Haushalten in Deutschland liefern also zu den Gemeinschaften in denen die Menschen in unserem Lande zusammen leben
- Die Aufteilung des Gesamtstichprobenumfangs folgt festgelegten Regeln a Auswahlgrundlage für die Haushaltebefragung ist das Anschriften und Gebäuderegister Um Anschriften und damit alle darin lebenden Personen für die
- NRW S 133 wird wie folgt geändert L § 5 Absatz 3 und 4 werden
- Dem § 5 wird folgender neuer Absatz 3 angefügt 3 § 2 Nummer 1 Buchstabe a Satz 1 § 2 Nummer
- EGBL I S 88 und des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 1 Oktober 2010 wird verordnet Inhaltsübersicht Teil
- Prüfungsziel Durch die Prüfungen soll festgestellt werden 1 in der Zwischenprüfung der Ausbildungsstand um erforderlichenfalls auf die weitere Ausbildung einwirken zu können 2 in der Abschluss und Umschulungsprüfung ob
- Mündliche Prüfung Ergänzungsprüfung 1 An der mündlichen Absehluss und Umschulungsprüfung dürfen Prüflinge nicht teilnehmen deren Prüfungsleistungen in einem Prüfungsfach mit ungenügend oder in drei Prüfungsfächern mit
- Die Prüfung kann bei Nichtbestehen zweimal wiederholt werden in der Abschlussprüfung möglichst zum jeweils nächsten Prüfungstermin
- Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung
- Ziele und Befugnisse der Versicherungsaufsicht 1 Die Aufsichtsbehörde achtet auf die ordnungsgemäße Durchführung des Geschäftsbetriebs der Versorgungswerke und die ausreichende Wahrung der Belange der Mitglieder
- Durchführung der Prüfung § 7 Gegenstand der Prüfung § 8 Gliederung der Prüfung § 9 Schriftlicher Prüfungsteil § 10 Praktischer Prüfungsteil § 11 Mündlicher Prüfungsteil § 12 Termin und Organisation des praktischen
- Soweit die AP iV die Vorbereitungszeit vor dem Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung begonnen hat gilt a für Bewerberlinnen der Berufsgenossenschaften die vom zuständigen Unfallversicherungsträger
- Allgemeines 1 Dienstvorgesetzte Stelle der nachgeordneten Beamtinnen und Beamten ist die Leiterin oder der Leiter der Behörde oder der Einrichtung bei der die Beamtin oder der Beamte beschäftigt
- Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen das hiermit verkündet wird Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein Westfalen für das Haushaltsjahr
- Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen Beträgt die veranschlagte Verpflichtungsermächtigung 5 000 000 Euro und mehr bedarf jede Inanspruchnahme der Einwilligung des
- Einnahmen aus Untervermietungen Einnahmen aus Untervermietungen beim BLB NRW angemieteter Gebäude die über den im jeweiligen Haushalt veranschlagten Ansatz hinausgehen dürfen für Mehrausgaben mit Ausnahme von Personalausgaben
- Investitionspauschalen 1 Zur pauschalen Förderung investiver Maßnahmen von Gemeinden und Gemeindeverbänden werden Mittel in Höhe von 521 423 000 EUR zur Verfügung
- Bestimmungen dieses Gesetzes und der fortgeltenden bundesbesoldungs und versorgungsrechtlichen Vor schriften die sich auf das Bestehen oder frühere Beste hen einer Ehe beziehen sind auf das Bestehen oder frü here Bestehen einer
- Bei der Bezirksregierung Münster wird eine Beschwerde stelle für den Lastenausgleich nach § 310 Absatz 3 Satz
- Gesetzes vom 21 Dezember 2010 Gv NRW S 688 wird wie folgt geändert § 66 erhält folgende Fassung § 66 Abwahl des Bürgermeisters 1 Der Bürgermeister kann von den Bürgern der Gemeinde vor Ablauf seiner
- Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung
- Die Landesregierung Nordrhein Westfalen. Die Ministerpräsidentin Hannelore K r a f t L S Der Minister für Inneres und Kommunales Ralf J ä ger Gv NRW 2011
- Bei der Gewährung kinderbezogener Leistungen ste hen Kinder einer Lebenspartnerin oder eines Lebenspart ners die eine Beamtin eine Richterin oder eine Ruhe standsbeamtin oder die ein Beamter ein Richter oder
- Zur laufenden Nummer 31 werden aal die Gliederungsbuchstaben c aa und c bb ersatzlos gestrichen bb die Gliederungsbuchstaben c cc in c aa und c dd in c bb umbenannt cc in der Zeile zu c cc und dd
- Zulassungsvoraussetzungen 1 Zur Abschlussprüfung ist zuzulassen 1 wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet 2 wessen
- 2030 2552011 Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Bestimmung der Ämter auf Probe gemäß § 22 LBG bei den Hochschulen
- Regelungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und nach der Rückkehr aus der Elternzeit ohne gleichzeitige Teilzeit Verlängerung der Probezeit Befristung von Arbeitsverträgen bb Nummer 2 erhält folgende