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- Der federführende Ausschuß hat den Antrag in seiner 14 Sitzung am 19 Mai 1999 in einer 1 Beratung behandelt und mit folgendem Stimmergebnis CSU Ablehnung SPD Zustimmung B90 GRÜ Zustimmung Ablehnung
- Insbesondere ist darauf einzugehen wie bereits im Landesentwicklungsprogramm Bayern festgelegt und in Verwaltungsvorschriften umgesetzt dass für die landesplanerische Überprüfung aller Einzelhandelsgroßprojekte mit mehr als 800m
- Planungen der Umrüstung des Forschungsreaktors München II von HEU auf LEU zu beginnen
- Die bisherige Ausbildung zum Einheitsjuristen ist wie auf dem Deutschen Juristentag 1998 in Bremen beschlossen mit der Möglichkeit einer verstärkten Ausbildung im anwaltlichen Bereich grundsätzlich beizubehalten
- Ich frage die Staatsregierung 1 Trifft es zu dass die Bayer
- Ist der Mittelansatz für EDV an bayerischen Schulen so gering dass das Kultusministerium sich gezwungen sieht den Betrag von DM 5 pro Schule soviel kostet das Heft am Kiosk durch Sponsoring
- Möglichkeiten der Europäischen Investitions Bank EIB in Bayern I Beschlußempfehlung Zustimmung mit der Maßgabe dass nach den Worten. Der Ausschuß für Bundes und Europaangelegenheiten führt eine Anhörung mit dem Ziele
- Begründung. In seiner Antwort auf eine Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr Kronawitter ließ Staatsminister Miller am 17 Mai 1999 wissen dass das Staatsministerium den Entwurf einer Neufassung der JFPO Verordnung über die
- Ich bitte um eine Aufgliederung nach Landkreis bzw
- Ich frage die Staatsregierung 1 Welche Möglichkeiten bestehen in den Klassen 5 und
- Wer hat dieses Verfahren entwickelt wer vertreibt es und wer stellt das Material
- Welche Begründung gibt es für das unterschiedliche Stundenmaß in bezug auf den Lehreinsatz im fächerübergreifenden Unterricht Technologie für Fachlehrer und Studienräte an beruflichen
- Zur Unterstützung der Schulen bei der Schulberatung sind die Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen
- Wie lautet der aktuelle Stand der Kosten der jeweiligen Maßnahmen und welche Veränderungen gibt es gegenüber den ursprünglichen Kostenansätzen bei der Ermittlung des
- Das Transplantationsgesetz trägt den Ländern in § 2 Abs
- Bei der Bayerischen Landesärztekammer wird für jedes Transplantationszentrum das Lebendspenden durchführt jeweils eine Kommission zur Prüfung von Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit der Lebendspende nach § 8 Abs
- Für die Landesärztekammer spricht ihre Kompetenz und Sachnähe da die erforderliche gutachterliche Tätigkeit als eine Dienstleistung für Ärzte zu werten ist in diesem Fall für die transplantierenden
- Von der Gesetzesänderung werden in anderen Gesetzen bestehende rechtsaufsichtliche Befugnisse zB in der Bayerischen Haushaltsordnung sowie aufsichtliche Befugnisse außerhalb der eigentlichen Körperschaftsaufsicht zB im Heim oder
- Aus diesem Grund frage ich die Staatsregierung 1 Wie lauten die genauen Kriterien nach denen eine Straftat als links bzw
- 135271 zur Prüfung von Vorschlägen für die Einführung eines Erziehungsgehaltes von der CSUMehrheit im Landtag
- Wie viele Delphine wurden bislang im Nürnberger Tiergarten geboren mit Totgeburten 21 Wie viele sind davon noch am Leben wie viele
- Die schriftliche Anfrage wird in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung Familie Frauen und Gesundheit wie folgt beantwortet. Zu 1 a Untersuchungen an der Bayerischen Landesanstalt für Ernährung haben
- Der Ausschuß für Fragen des öffentlichen Dienstes hat den Antrag in seiner 18 Sitzung am 29 Juni 1999 mitberaten und mit folgendem Stimmergebnis CSU Ablehnung SPD Zustimmung B90 GRÜ Zustimmung Ablehnung
- Berichterstatterin Dr Baumann Mitberichterstatter Dr Zimmermann II Bericht 1 Der Antrag wurde dem Ausschuß für Hochschule Forschung und Kultur federführend
- 1b An welche zwingenden Voraussetzungen müssen Kompetenzübertragungen auf die Europäische Union im Hinblick auf die originären Gesetzgebungs und Vollzugszuständigkeiten der Länder gebunden
- Welches Potential an alternativen das heißt erneuerbaren Energieformen und der KraftWärmeKopplung ist in Bayern vorhanden und kann mit welchem KostenNutzen Anteil mittelfristig eingesetzt werden bzw
- Geltungsbereich 1 Dieses Gesetz gilt soweit es nichts anderes bestimmt für die Bildung der Versorgungsrücklage des Freistaates Bayern für seine Beamten Richter und Versorgungsempfänger sowie für die Bildung der
- Der Landessportbeirat hat die Aufgabe in allen grundsätzlichen Fragen der Leibeserziehung und des Sports eine weitgehende Beratung geben zu
- Insbesondere ist zu erläutern wie mit der völlig ungenügenden technischen Fahrzeugausstattung der mit der Inbetriebnahme versprochene leistungsfähige und benutzerfreundliche Taktverkehr überhaupt noch verwirklicht werden kann
- Begründung Gerade in dieses von der Staatsregierung so intensiv geförderte Projekt fließen
- Dies soll insbesondere geschehen durch eine Ausbildungsoffensive bei öffentlichen Arbeitgebern mit dem Ziel öffentliche Arbeitgeber stärker an der Verbundausbildung mit der Privatwirtschaft zu beteiligen gezielte landesweite
- In welchem Umfang legen die Lehrpläne Wert auf eine kritische Beurteilung und auf eine Qualitätsverbesserung des Angebots alter wie neuer
- Zu 4 Die Neuen Medien werden den Unterricht nachhaltig beeinflussen wobei es das Hauptanliegen sein muss sie pädagogisch sinnvoll in den Unterricht zu integrieren
- Welche Bemühungen haben die bayerischen Anstalten unternommen um der verfassungsgerichtlichen Forderung nach Förderung der freien Beschäftigungsverhältnisse §§ 39 Abs
- Wie viele Personen erfuhren eine Untersuchung a aufgrund von Zwangsmaßnahmen b aufgrund richterlicher
- Ich frage in diesem Zusammenhang die Staatsregierung 1 Teilt die Staatsregierung meine Auffassung dass die Förderung dieser Kinder sowohl in heilpädagogischen Tagesstätten als auch durch mobile Dienste erfolgen
- Gemeinsam mit Bund und Ländern ist anzustreben dass bei laufenden Genehmigungsverfahren die Genehmigungsbehörden bereits vor Erlaß einer Bundesregelung Entscheidungen treffen können die den Vorgaben des Urteils des
- Pflegeforschung und Pflegewissenschaft in Bayern. Die Staatsregierung wird ersucht zu prüfen ob die Einrichtung eines Lehrstuhls für Pflegewissenschaft an einer bayerischen Universität und ob generell eine Universitätsausbildung für