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- Anwendungsbereich 1 Dieses Gesetz gilt für die Verwaltungstätigkeit der Behörden Einrichtungen und sonstigen öffentlichen Stellen des Landes der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht des Landes
- Schutz personenbezogener Daten 1 Der Antrag auf Informationszugang ist abzulehnen soweit durch das Bekanntwerden der Information personenbezogene Daten offenbart werden es sei denn a die betroffene Person hat eingewilligt oder
- Begründungspflicht Entscheidungsfristen Rechtsweg 1 Die Verweigerung oder Beschränkung der Akteneinsicht oder Aktenauskunft ist schriftlich zu begründen
- Die finanzschwachen Gemeinden erhalten Schlüsselzuweisungen A wenn die Steuerkraftmesszahl pro Einwohner einer Gemeinde weniger als 70 v H der landesdurchschnittlichen Steuerkraftmesszahl pro Einwohner beträgt § 8 KFAG Durch
- II Artikel 2 Nr 2 wird wie folgt gefasst 2 § 74 wird wie folgt gefasst § 74 Wahltag 1 Die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Landrätin oder des Landrats und der Stadtverbandspräsidentin oder des
- Jugendgefangene im Sinne dieses Gesetzes sind männliche und weibliche Gefangene in Einrichtungen des Jugendstrafvollzugs Jugendstrafanstalten Ausgegeben
- Eine Unterbringung im geschlossenen Vollzug ist nur zulässig wenn und so lange die durch Tatsachen begründete Gefahr besteht dass sich die Jugendgefangenen dem Vollzug der Jugendstrafe entziehen die Möglichkeiten des
- Pakete sind in Gegenwart der Jugendgefangenen zu öffnen
- Drucksache 131626 131390 Landtag des Saarlandes 13 Wahlperiode. Die Verpflichtung zur Förderung stellt auch klar dass der Gesetzgeber einen Verwahrvollzug ablehnt
- Die Einbeziehung der Personensorgeberechtigten ergibt sich aus ihrem Elternrecht aus Art
- Zu Ziffer 9 § 38 Gestaltung der freien Zeit und Mitverantwortung der Jugendgefangenen. Die Vorschrift fasst die Regelungen über die Gestaltung der Freizeit zusammen die nicht bereits in anderen Vorschriften enthalten sind
- In Satz 1 wird das Wort Tieren durch das Wort Wild
- Da die durch die Einrichtung eines Bildungsbeirates mitbestimmte Erfüllung der Volksbildungsaufgabe wegen der Zuweisung dieser Aufgabe durch Art
- Nach Absatz 1 Satz 2 wird der folgende Satz eingefügt. Die Kindertageseinrichtungen sind verpflichtet im Rahmen ihrer jeweiligen Strukturen die Inhalte des saarländischen Bildungsprogramms für Kindergärten vom Juli 2006 in der
- Grundsätze 1 Gemeinsam haben sich Bund Länder und Kommunen darauf verständigt die Kindertagesbetreuung auszubauen
- Über die Entwicklung und Lernfortschritte der Kinder finden in regelmäßigen Abständen Gespräche mit den Erziehungsberechtigten statt
- Wer Kinder außerhalb ihrer Wohnung in anderen Räumen gegen Entgelt als Tagespflegeperson betreuen will bedarf der Erlaubnis zur Kindertagespflege nach §
- Arbeiten Erziehungsberechtigte oder andere Personen in Kindertageseinrichtungen die aus einer Elterninitiative heraus entstanden sind kontinuierlich mit kann das Landesjugendamt dies auf Antrag bei der Festlegung der personellen
- Das Ministerium für Bildung Familie Frauen und Kultur entscheidet gemäß §§ 23 44 der Haushaltsordnung des Saarlandes LHO nebst den hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften VV nach pflichtgemäßer Ausübung des Ermessens
- Ziffer 2 NEU § 3 c wird wie folgt neu gefasst Lehrkräfte des gehobenen Dienstes in einem Amt der Besoldungsgruppe A 12 erhalten für die Dauer der überwiegenden Verwendung an Erweiterten Realschulen Gesamtschulen Schulen
- Die Richtlinie legt einen allgemeinen Rahmen für die Unterrichtung und Anhörung von Arbeitnehmern fest
- Buchstabe b Redaktionelle Änderung die sich aus der Änderung unter Buchstabe
- Satz 1 werden das Komma nach dem Wort erteilen und die Wörter soweit nicht die Aufsichtsbehörde im Einzelfall feststellt dass dadurch die Sicherheit des Saarlandes eines anderen Landes oder des Bundes gefährdet
- Gesetz zur Änderung des Universitätsgesetzes des Fachhochschulgesetzes sowie anderer Vorschriften. In Artikel 2 Änderung des Fachhochschulgesetzes wird Ziffer 13 folgendermaßen neu
- Ich frage die Regierung des Saarlandes 1 Wie bewertet die Landesregierung die Aussagen des