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- Doppelbuchstabe bb Für den Fall dass der Landtag dem Volksbegehren nicht entspricht wird die Zeitspanne bis zur Durchführung des Volksentscheides von drei auf zwei Monate
- Saarländischen Heilberufekammergesetzes. Die Europäische Kommission hat in dem Vertragsverletzungsverfahren 19992065 zur Umsetzung des Titels IV der Richtlinie 9316EWG gegenüber der Bundesrepublik Deutschland moniert
- Auch im Saarland werden in der Allgemeinmedizin derzeit zwei Qualifikationsgänge vorgehalten 1 Die spezifische Ausbildung in der Allgemeinmedizin nach Titel IV der Richtlinie 9316EWG des Rates vom 5 April 1993 Dieser
- Der Schülerschwund hat bewirkt dass an vielen einzügigen Grundschulen die Jahrgangsstärken nur noch zur Bildung von Zwergklassen ausreichen
- Konzentrationen und Verlagerungen können bei schulischen Einrichtungen zum Zweck der fachlichen und wirtschaftlichen Optimierung des Ausgleichs zwischen Angebot und Nachfrage auch in Fällen notwendig werden die den geordneten
- Nr 1 wird wie folgt geändert 1 Grundschulen mit vier aufsteigenden Klassen geführt werden können und in jeder Klassenstufe wenigstens 13 Schülerinnen und Schüler vorhanden
- Dieser Systemwechsel wird zu einem verschärften Wettbewerb zu Spezialisierung und zu einem Rückgang der Verweildauer führen
- Die Krankenhäuser fördern die Aus Weiter und Fortbildung der im
- Die Krankenhäuser sind im Interesse der Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung untereinander zur Zusammenarbeit
- Die Patientenfürsprecherin oder der Patientenfürsprecher vertritt die Interessen der Patientin oder des Patienten gegenüber dem Krankenhaus im Rahmen dieses Gesetzes
- Patientendaten dürfen vom behandelnden Krankenhaus nur erhoben gespeichert oder in sonstiger Weise genutzt werden soweit dies erforderlich ist zur Erfüllung der Aufgaben des Krankenhauses zur Durchführung der Behandlung der
- In einem klinischen Krankheitsregister können auch personenbezogene Daten mehrerer Krankenhäuser zusammengeführt werden
- Der Pflegedirektorin oder dem Pflegedirektor obliegt insbesondere 1 die Leitung und Koordinierung des pflegerischen Dienstes 2 die Koordinierung der Weiter und Fortbildung des Pflegepersonals 3 die Überwachung der
- Der Krankenhausplan sowie seine Fortschreibungen werden von der Landesregierung beschlossen und im Amtsblatt des Saarlandes
- Jedes Mitglied der Saarländischen Krankenhausplanungskonferenz hat eine Stimme
- Die Krankenhausförderbehörde wird ermächtigt durch Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen das Nähere zu der bettenbezogenen Grundpauschale und der einzelfallbezogenen Jahrespauschale zu
- Durch das Fallpauschalengesetz vom 29 April 2002 BGBl I S1412 wurde verbindlich für alle Krankenhäuser für den somatischen Bereich ein neues Vergütungssystem eingeführt nach dem nicht mehr der von der Patientin oder dem
- Zum zweiten Abschnitt Patient und Krankenhaus. Zu § 5 Anspruch auf Krankenhausaufnahme und Versorgung. Die Vorschrift des § 5 ersetzt die Vorschriften des § 24 und teilweise des § 25 SKHG a F Die bisherigen Regelungen des § 25 zu
- Durch den in Absatz 4 hinzugefügten Satz 2 soll die Arbeit der Patientenfürsprecherinnen und Patientenfürsprecher auch insofern unterstützt werden als die Krankenhausdirektion verpflichtet wird dem Vorbringen der
- Akutmaßnahmen sind jeweils nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft auszurichten und unterliegen insoweit einem
- Absatz 4 eröffnet die Möglichkeit in einem klinischen Krankheitsregister Daten aus mehreren Krankenhäusern
- Krankenhäuser eines Trägers oder räumlich benachbarte Krankenhäuser können auch eine gemeinsame krankenhausübergreifende Arzneimittelkommission
- Zu § 27 Saarländische Krankenhausplanungskonferenz Dieses neue Planungsgremium hat die Aufgabe die allgemeinen Rahmenvorgaben fristgerecht in konkrete Planungskonzepte für jedes einzelne Krankenhaus umzusetzen Absatz 1 Die
- Der Gesetzesentwurf sieht keine Befristung des Gesetzes vor weil die Krankenhausversorgung als fortwährende öffentliche Aufgabe einer dauerhaften Regelung
- Geltungsbereich 1 Das Gesetz gilt für alle Krankenhäuser im Saarland soweit nichts anderes bestimmt ist
- Die Zusammenarbeit erstreckt sich insbesondere auf 1 Bildung von Untersuchungs und Behandlungsschwerpunkten 2 Not und Unfalldienst 3 Verweisung auf andere geeignete Krankenhäuser bei Vollbelegung ausgenommen Notaufnahmen
- Die Patientenfürsprecherin oder der Patientenfürsprecher wird vom Krankenhaus in ihrer oder seiner Arbeit unterstützt
- Die Weitergabe von Patientendaten an andere Fachabteilungen innerhalb des Krankenhauses oder an den Sozialdienst im Krankenhaus ist nur zulässig soweit sie für die Behandlung oder soziale Betreuung von Patientinnen oder Patienten
- Personenbezogene Daten von Patientinnen und Patienten dürfen in einem klinischen Krankheitsregister gespeichert werden wenn die oder der Betroffene im Einzelfall nach vorheriger Unterrichtung über die Datenübermittlung an die
- Die Landesregierung hat dem Landtag einmal in der zweiten Hälfte einer jeden Legislaturperiode einen Krankenhausbericht
- Die Krankenhausplanungsbehörde wird ermächtigt durch Rechtsverordnung das Nähere über 1 die Bestellung die Amtsdauer und die Amtsführung der oder des Vorsitzenden und der Mitglieder der Saarländischen
- Die Verpflichtung dass jedes Krankenhaus eine Krankenhaushygienekommission zu bilden hat die die in Satz 1 festgelegten Verpflichtungen fachlich begleitet unterstützt und umsetzt wird aus § 38 Abs
- Sie wird paritätisch mit Vertreterinnen und Vertretern der Krankenhausträger und der Krankenkassen besetzt
- Die bisherige Härtefallregelung des § 18 SKHG a F die einem zügigen Bettenabbau entgegen steht wird entschärft indem nun auf die Vermögenslage des Krankenhauses und nicht mehr des Krankenhausträgers abgestellt
- Im Gegenzug hierzu sollte den Betreibern von Videotheken die Möglichkeit eröffnet werden ihr Unterhaltungsangebot ebenso wie die übrigen von der Filmförderabgabe Betroffenen auch an Sonn und Feiertagen anzubieten
- Tatsächlich könnten die Gemeinden überlegen rechtsgültige Bebauungspläne wieder aufzuheben damit Bauherrinnen und Bauherren eine Genehmigung und damit auch eine Finanzierung erhalten dieser Fall soll schon eingetreten
- Die Landesregierung und die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre legen auch für die gesamte 13 Wahlperiode Wert darauf dass die nicht ablieferungspflichtigen Beträge der Vergütungen für solche Tätigkeiten bzw
- Diese Ziele werden maßgeblich durch den Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15102004 zur Einordnung der Bachelorausbildung an Berufsakademien in die konsekutive Studienstruktur geprägt
- Nebenberufliche Lehrkräfte die theoriebasierte ECTSLehrveranstaltungen anbieten müssen die Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen erfüllen
- Die Zuständigkeiten des Bundesamtes für Güterverkehr bleiben unberührt
- legt als oberste Landesbehörde nach dem Fahrpersonalgesetz das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit
- Verordnung über den Erlass eines Allgemeinen Gebührenverzeichnisses. Die Anlage zur Verordnung über den Erlass eines Allgemeinen Gebührenverzeichnisses in der Fassung der Bekanntmachung vom 29 Februar 1984 Amtsbl
- nennt das Landesamt für Verbraucher Gesundheits und Arbeitsschutz LVGA als zuständige Behörde für die Aufsicht über die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen des Fahrpersonalgesetzes und der Fahrpersonalverordnung
- Ausgegeben 23062005 bitte wenden Drucksache 13477 Landtag des Saarlandes 13 Wahlperiode 2 Begründung: Der Gesetzentwurf zielt darauf ab die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Studiengebühren für grundständige
- Drucksache 13520 Landtag des Saarlandes 13 Wahlperiode 2 C Alternativen Fortbestand des Ungleichgewichts der Kräfte im Verhältnis zwischen Tiernutzern und Tieren schwere Vollzugsdefizite und eine unzureichende Bürgerbeteiligung
- Die Anerkennung wird vom Ministerium für Umwelt für den satzungsgemäßen Aufgabenbereich ausgesprochen sie gilt für das Gebiet des
- Den Gesetzgebern von Bund und Land ist aufgegeben verfahrensrechtliche Normen zu schaffen die Überprüfungsmöglichkeiten durch Gerichte eröffnen damit die Verwirklichung des Staatszieles Tierschutz sichergestellt ist
- Die Neufassung des MRRG beinhaltet eine umfassende Fortentwicklung des Melderechts mit dem Ziel einer Anpassung an die Anforderungen der künftigen Entwicklungen insbesondere im Bereich der Informationstechnik
- Die Auskunft kann auch im Weg des automatisierten Abrufs über das Internet erteilt werden
- Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung einer Person
- Einfache Melderegisterauskünfte können unter den Voraussetzungen des Absatz 1 Satz 1 Nr 1 bis 3 auch mittels automatisierten Abrufs über das Internet erteilt werden dabei sind die Anforderungen des Standards OSCIXMeld in der
- Untersuchungsberechtigungsscheine nach § 2 der Verordnung über die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz für ärztliche Untersuchungen nach § 42 des Jugendarbeitsschutzgesetzes werden von der gemäß §
- Der vorgelegte Gesetzentwurf trägt diesen Anforderungen Rechnung
- Doppelbuchstabe hh. Im Rahmen des ersten Gesetzes zur Änderung des Melderechtsrahmengesetzes wurde die Neuaufnahme des Datums Kinder bis zur Vollendung des 27 Lebensjahres eingeführt
- Die Ergänzung der bisherigen Vorschrift dient der Gewährleistung der Aufgabenerfüllung der Meldebehörden sowie den Interessen der Sicherheitsbehörden unseres Landes
- Nur mit der Schaffung dieser Vermittlungsstelle wird das Ziel erreichbar sein den länderübergreifenden Kommunikationsverkehr innerhalb dieser vorgegebenen Frist zu elektronisieren
- Insoweit sollen Behörden bei der Beschaffung von Melderegisterauskünften nicht schlechter stehen d. h. höhere Anforderungen erfüllen müssen als
- In dieser Vorschrift werden die Voraussetzungen für die einfache Melderegisterauskunft auf elektronischem Weg