Bankkredit

Abandon

AbandonHerausgabe einer Sache Oder Aufgabe eines Rechts mit dem Ziel der Befreiung von einer Schuld oder der Erlangung eines Ersatzanspru­ches Abandon ist gebräuchlich im Fall a) des Seefracht­geschäfts als Recht des Frachtschuldners, sich von der Frachtzahlungspflicht durch Überlassung aus­gelaufener oder beschädigter Flüssigkeitsbehälter an den Verfrachter zu befreien, b) der Seeversi­cherung als Recht des Versicherungsnehmers, gegen Abtretung des verschollenen Schiffes oder seiner Ladung die volle Versicherungssumme zu fordern, c) der Partenreederei (Reederei) als Recht des überstimmten Mitreeders, sich durch Aufgabe seines Schiffsanteils von den durch die­sen Beschluss bedingten Verbindlichkeiten zu be­freien, d) der Zollabfertigung als Möglichkeit des Zollschuldners, sich durch Verzicht auf die Ware von der Entrichtung. des Zollbetrages zu be­freien.