Abberufung

Abberufungrechtlich verbindliche Fest­legung eines zuständigen Leiters, mit der die Wahrnehmung der einem Mitarbeiter oder ande­rem Werktätigen durch Berufung übertragenen Funktion beendet wird; i. e. S. Rechtsform der Beendigung eines durch Berufung begründeten und mit der Ausübung spezieller Aufgaben, Rechte und Pflichten verbundenen Arbeitsrechtsverhält­nisses zwischen einem Werktätigen und einem staatlichen oder wirtschaftsleitenden Organ, einem volkseigenen Betrieb oder Kombinat oder einer staatlichen Einrichtung. Verfahren, Formerfor­dernisse und Fristen der Abberufung sind in speziellen- Rechtsvorschriften näher ausgestaltet.