Bankkredit

Abfertigung

Abfertigung zusammenfassende Bez. für Tätigkeiten während der Anfangs- und Endoperationen sowie teilweise bei der Durch­führung des Transportprozesses. Abfertigung umfasst a) Überprüfung der Voraussetzungen für Durchfüh­rung des Beförderungsprozesses im Personen­verkehr (z. B. Vorlage gültiger Reisedokumente) bzw. im Güterverkehr (z. B. Einhaltung der Be­stimmungen über die operative Transportpla­nung, Zulassung der Sendungen hinsichtlich technischer Parameter, von Zollbestimmungen u.a.); b) Abschluss von Beförderungsverträgen im Personenverkehr (durch Ausgabe von Fahr­ausweisen) und Frachtverträgen im Güterver­kehr (durch Ausstellung von Frachtbriefen); c) Ermittlung des Beförderungsweges; d) Berech­nung der Transportpreise; e) Buchung und Abrechnung der Beträge; f) Erfassung, Meldung und gegebenenfalls Behebung von Transportun­regelmäßigkeiten; g) Erteilen von Auskünften. Abfertigung erfolgt in der Regel bei Einrichtungen der Trans­portbetriebe (z. B. Fahrkartenausgaben, Güterab­fertigungen, Luftfrachtabfertigungen), teilweise aber auch durch Reisebüros, Speditionsbetriebe. — 2. Nachrw. Vorbereiten der Postsendungen zur Beförderung; im Briefverkehr Trennen der Sendungen nach Formaten; Aufstellen, Stempeln, Verteilen, Abbinden, Versacken, Absenden, bes. Behandlung von Eilsendungen, Wertbriefen und gegebenenfalls anderen nachzuweisendem Sendun­gen; im Kleingutverkehr Sammeln der Sendun­gen beim Postamt oder bei der Kleingutum­schlagstelle; getrennte Abfertigung von Päckchen (einschl. Wirtschaftspäckchen), Sperrgütern, Eil- und Wertsendungen, Paketen (einschl. Wirtschafts­paketen); Entladen, Verteilen, Verladen in Be­hälter oder gleislose Flurfördermittel, Verladen der Behälter oder der einzelnen Sendungen in die Transportmittel.