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Abfertigung im Berufsverkehr

Abfertigung im Berufsverkehr, vereinfachte, Fah­ren auf Betriebsausweis — Abfertigungsverfahren im Berufsverkehr der Eisenbahn, im Kraft- und städtischen Nahverkehr, bei dem der Betriebsaus­weis mit entsprechenden Eintragungen als Fahrausweis dient. Die Abfertigung im Berufsverkehr bietet den Werk­tätigen erhebliche Erleichterungen und dient zur Rationalisierung der Abfertigung bei den Ver­kehrsträgern. Langfristige Vereinbarungen über Abfertigung im Berufsverkehr werden zw. Betrieben bzw. staatlichen Ein­richtungen und den Verkehrsbetrieben im öffent­lichen Verkehr abgeschlossen. Bei Abfertigung im Berufsverkehr erfolgt die Einziehung der Fahrgelder und die Abrechnung mit den Verkehrsbetrieben durch den Betrieb, in dem der betreffende Werktätige sein Einverständ­nis erklärt, an diesem Verfahren teilzunehmen. Die benutzte Fahrstrecke wird in seinen Betriebsaus­weis eingetragen und das Fahrgeld von der Lohn­buchhaltung des Betriebes einbehalten.