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Abfertigungsbeschränkung

AbfertigungsbeschränkungBeschränkung der Abfertigungsbefugnisse im Güter- und Express­gutverkehr der Eisenbahn. Abfertigungsbeschränkung im Güterverkehr enthält der Deutsche Eisenbahn-Gütertarif (DEGT) im Heft 4 (Zulässige Höchstmenge je Frachtstück, Abfertigungsbeschränkung nur auf Wagenladungen, Abfertigungsbeschränkung für bestimmte Güter infolge Fehlens spezieller Ram­pen). Abfertigungsbeschränkung für Expressgut enthält die Entfernungs­tafel für den Expressgutverkehr (z. B. Ausschluss bestimmter gefährlicher Güter von der Beförde­rung, Abfertigungsbeschränkung für lebende Tiere).