Bankkredit

Abfindung

AbfindungBeseitigung von Ansprüchen auf unbefristet wiederkehrende, der Höhe nach un­bestimmte oder nicht mehr voll erfüllbare Leistun­gen durch einmalige Zahlung eines bestimmten, häufig vergleichsweise niedrigeren Geldbetrages oder durch entsprechendes Erbringen einer ande­ren Leistung. Die Abfindung setzt eine gesetzliche Rege­lung oder zulässige Vereinbarung der Beteiligten voraus. In  sind die Neurerer- und Er­findervergütungen als Abfindung besonderer Art ge­regelt.