Abführungen
Abführungen, haushaltswirksame, Haushaltsabführungen — im Berichts-(Abrechnungs-)Zeitraum tatsächlich geleistete Zahlungen an den Staatshaushalt. Sie werden wie folgt ermittelt: erwirtschaftete Beträge + Überhang aus dem Vorjahr — Überhang in das Folgejahr.
Abführungen aus Export und Import Zuführungen und Abführungen aus Export und Import
Abführungen der volkseigenen Wirtschaft — alle finanziellen Verpflichtungen der volkseigenen Wirtschaft gegenüber dem Staatshaushalt zur Finanzierung gesamtgesellschaftlicher bzw. territorialer Aufgaben, deren. Art und Höhe rechtlich geregelt sind.
