Bankkredit

Abführungsbescheid

Abführungsbescheidstaatliche Einzelentschei­dung, mit der für bestimmte Abführungen an den Haushalt die Abführungspflicht begründet, der Höhe nach festgelegt oder festgestellt oder, wenn der Abführungspflichtige den Abführungsbetrag selbständig zur errechnen hat, bestätigt wird. Je nach Regelung sind insbes. die Abteilungen Fi­nanzen der örtlichen Räte, die Staatliche Finanz­revision und die Preiskontrollorgane für die Er­teilung des Abführungsbescheid zuständig. Gegen den Abführungsbescheid ist die Beschwerde als Rechtsmittel gegeben. Die Fällig­keit des Abführungsbetrages kann von der Ertei­lung, der Übergabe oder Zustellung oder vom Eintritt der Rechtswirksamkeit des Abführungsbescheid abhängen. Abgabe, ökonomisch begründete Regelungen für die ökonomische Landwirtschaft.