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Abgabenhoheit - Abgabenordnung

Abgabenhoheit — Recht eines Staates bzw. staat­lichen Unterverbandes (z. B. Land, Gemeinde), sein Abgabensystem selbst zu ordnen und zu re­geln, insbes. über die Einführung, Veränderung und Abschaffung von Steuern u. a. Abgaben sowie die Formen ihrer Erhebung selbst zu beschließen. Finanzhoheit Abgabenordnungi Abk. AO — grundlegendes Steuergesetz, das die für sämtliche Steuern gel­tenden gesetzlichen Vorschriften, insbes. die verfahrensrechtlichen Bestimmungen, zusammenfasst-, deshalb auch als- Steuergrundgesetz bezeichnet. Die Abgabenordnung gilt in der Fassung vom 18.9. 1970:- Sie enthält z. B. die Bestimmungen- über den Steueranspruch, über die Pflichten der Steuerpflichtigen- und- über Steuer- bescheide.