Bankkredit

Abholung

AbholungEntgegennahme des Leistungsgegen­standes durch den Besteller am Sitz des Lieferers. Die Vereinbarung der Abholung bestimmt den Sitz des Lieferers zum Leistungsort und befreit den Lieferer damit von der Versandpflicht. Die Abholung bewirkt den Gefahrübergang. Sie hat zum ver­einbarten bzw. vom Lieferer ordnungsgemäß be­nannten Termin zu erfolgen. Ein Verzug mit der Abholung führt zum Verzug mit der Abnahme.